Antrag des Landes Hessen
a) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009
b) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009

Stellungnahme der Bundesregierung

Punkt 43 a und b der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

1. Zur Einleitung

Begründung (nur gegenüber Plenum):

Der Antrag soll Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ersetzen; dabei ist der Buchstabe a) mit Buchstabe a) der Ausschussempfehlungen identisch. Die Buchstaben b) bis d) sind neu gefasst.

Der Antrag betont ebenso wie Ziffer 1 der Ausschussempfehlung -, dass die Gewährleistung der Wasserversorgung ein wichtiges Gut darstellt. Darauf achten die Aufsichtsbehörden der Umwelt- und der Gesundheitsverwaltung. Wie sich aber zunehmend zeigt, mangelt es in nicht wenigen Fällen an ernsthaften Bestrebungen zur Gewährleistung wirtschaftlicher Effizienz. Das belegen die von Kartellbehörden der Länder betriebenen Kartellverfahren. Es erscheint deshalb besonders erwünscht, über geeignete Verfahren und Ausschreibungen den Wirtschaftlichkeitsgedanken in der Wasserwirtschaft zu stärken.