Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen
(Register-Führungsgesetz - RFüG)

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den

gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der am 26. September 2003 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 325/03(B) HTML PDF .*)


*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.