Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09

Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat stellt fest, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Er betont daher, dass die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen und die Verhandlungsführung gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG auf die Länder zu übertragen gewesen wäre.

Es ist unerheblich, dass es sich bei der Vorlage nicht um einen Legislativvorschlag, sondern lediglich um eine Mitteilung der Kommission handelt, da gemäß Abschnitt I Nummer 2 der Anlage zu § 9 EUZBLG auch Mitteilungen Vorhaben sind.

Die Mitteilung befasst sich sowohl bei einer quantitativen als auch bei einer qualitativen Bewertung im Schwerpunkt mit schulischer Bildung, Lehrerausbildung und Hochschulbildung. Die Themen berufliche und Erwachsenenbildung sowie lebenslanges Lernen und Hochschulzulassungen nehmen sowohl in der Menge als auch in der Substanz der Vorschläge einen deutlich geringeren Raum ein und bauen zudem teilweise auf den konkreter formulierten Vorschlägen für den schulischen Bereich auf. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt damit eindeutig in der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Länder.