Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2006 tätig sind)

Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2009, i. V. m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. Juni 2008, Beauftragte für Beratungsgremien der Kommission und des Rates der Europäischen Union sowie für Weisungssitzungen der Bundesregierung.

Die Neubestellung wird zum 1. Januar 2010 wirksam.

A

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
Gremien des Rates

1. Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer


Berlin
Senatsverwaltung für Justiz
(Senatorin Gisela von der Aue)
und
Sachsen
Staatsministerium der Justiz und für Europa
(Staatsminister Dr. Jürgen Martens)

Die Beauftragten werden auf der Arbeitsebene in der Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer vertreten durch:


Berlin
Senatskanzlei
(Johanna Eisenberg)
und
Sachsen
Staatsministerium der Justiz und für Europa
(Dr. Georg Freytag)

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum (Binnenmarkt) und Weisungssitzungen zum Rat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Binnenmarkt


Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
(RR Dr. Jens Homann)

3. Gesundheitsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit


Nordrhein-Westfalen
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
(Regierungsbeschäftigter Rainer Wenning)
Stellvertreterin:
Berlin
Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union
(Senatskanzlei)
(VerwAng."e Renate Völpel)
Gremien der Kommission
Ausschüsse zur Anpassung an den technischen Fortschritt/ Harmonisierungs-Richtlinien

4. Koordinierungsgremium "Gasverbrauchseinrichtungen" der Richtlinie 90/396/EWG


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(RGD Dr. Volker Winter)

5. Koordinierungsgremium "Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" der Richtlinie 89/686/EWG


Rheinland-Pfalz
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
(Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz)
(Dipl.-Ing. (FH) Anton Schollmayer)

6. Seilbahnen für den Personenverkehr auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG


Bayern
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(RD Ralf Sondermann)

7. Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung


Nordrhein-Westfalen
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
(Regierungsbeschäftigter Rainer Wenning)
Stellvertreterin:
Berlin
Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union
(Senatskanzlei)
(VerwAng."e Renate Völpel)

8. Adhoc-Arbeitsgruppe "Inspektion der klinischen Prüfung" (GCP) der EMEA jetzt: "GCP Inspectors Working Group"


Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsamt Düsseldorf
(OPharmR Guido Scharf)

9. "GMP/GDP Inspectors Working Group" der EMEA


Nordrhein-Westfalen
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)
(AL"in Dr. Sabine Paris)

10. Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG v. 07.09.2005)


- für den Bereich medizinische Berufe:
Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
(SR Dr. Matthias Gruhl)

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
Gremien des Rates

11. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich Bildung


Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(RD"in Dr. Andrea Rohde)

12. Sozialschutzausschuss


Bayern
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
(MR Dr. Andreas Kufer)

13. Arbeitsgruppe Jugend


Sachsen-Anhalt
Ministerium für Gesundheit und Soziales
(RL Werner Theisen)

14. Beschäftigungsausschuss


Rheinland-Pfalz
Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union
(ORR"in Anja Freytag)
Gremien der Kommission

15. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MR Dirk Lesser)

16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung


Niedersachsen
Kultusministerium
(MDgt Gerhard Lange)

17. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern


Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
(RL"in Marianne Rühl-Andresen)

18. Programmausschuss "ERASMUS MUNDUS" (2004 - 2008) übergegangen in: Programmausschuss "ERASMUS MUNDUS II" (2009 - 2013)


Niedersachsen
Ministerium für Wissenschaft und Kultur
(Dr. Stephan Venzke)

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
Gremien des Rates

19. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität (ökologischer Landbau)


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MR Wolfgang Neuerburg)
Gremien der Kommission

20. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen


Bayern
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
(Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
(Ltd. LD Herbert Kupfer)

21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (Komitologieausschuss)


Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MR Dr. Friedhelm Jaeger)

a) Allgemeines Lebensmittelrecht (horizontale Fragen)


Hessen
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
(Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
(Wiss. Ang."e Dr. Petra Reihl)

b) Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MR Rolf Kamphausen)

c) Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette (absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln)


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(RChD"in Dr. Christiane Krüger)

d) Kontrollen und Einfuhrbedingungen


Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
(MR"in Dr. Barbara Stetter)

e) Tierernährung


Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
(MR Thomas Hallmann)

f) Tiergesundheit


Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
(LMR Dr. Klaus Gossger)
- Tierische Nebenprodukte, nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt
Bayern
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(MR Dr. Norbert Rehm)
- Maßnahmen zur Tilgung von Tierseuchen
Bayern
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(MR Dr. Norbert Rehm)
- Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr (lebende Tiere und Erzeugnisse)
Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
(VetOR Dr. Gerhard Letschert)
Lebensmittelbereich

22. Arbeitsgruppe Lebensmittelkontaktmaterialien


Hessen
Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MR Alexander Becht)

IV. Bereich Verkehr
Gremien der Kommission

23. Luftsicherheitsausschuss gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt


Bayern
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(MR Dr. Gerhard Ott)

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
Gremien des Rates

24. Schutz und Information der Verbraucher und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Verbraucherschutz


Hessen
Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
(Ministerium der Justiz, für Integration und Europa)
(RiLG Dr. Britta Hickl)
Gremien der Kommission

25. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle


Bayern
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
(GD Hans-Georg Niedermeyer)

26. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz


Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
(Ernst-Friedrich Pernack)
Themenbezogene Benennungen auf Kommissions- und Ratsebene Wasser

27. Wasch- und Reinigungsmittel


Bayern
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(ChemD Dr. Oskar Beck)

28. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(ORUR Klaus Gütling)

29. Prioritäre Stoffe


Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
(TA"e Dr. Friederike Vietoris)

30. Hochwasserrisikomanagement


Sachsen
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
(Prof. Dr. Martin Socher)
Bodenschutz

31. Bodenschutz


Niedersachsen
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
(BiolOR Dr. Stefan Heitefuss)

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
Gremien des Rates

32. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik


Schleswig-Holstein
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
(Dr. Wolfgang Bick)
Gremien der Kommission

33. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik

(N. N.)*)

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
Gremien der Kommission

34. Media-Verwaltungsausschuss


Bayern
Staatskanzlei
(MR"in Dr. Paula Ewert)
und
Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei
(MR Rainer Weiland)

35. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie


Bayern
Staatskanzlei
(LMR Dr. Klaus-Peter Potthast)
und
Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
(MR Dr. Matthias Knothe)

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
Gremien der Kommission

36. Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF)


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
(MR Matthias Fischer)
und
Thüringen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
(MR"in Dr. Sabine Awe)

37. Ausschuss nach Artikel 147 EGV (Fondsverwaltung)


Saarland
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
(Lothar Gretsch)

IX. Bereich Kultur
Gremien des Rates

38. Audiovisuelle Medien


Bayern
Staatskanzlei
(LMR Dr. Klaus-Peter Potthast)
und
Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
(MR Dr. Matthias Knothe)

X. Bereich Inneres und Justiz
Gremien des Rates

39. Ausschuss für Zivilrecht


Baden-Württemberg
Justizministerium
(StA Dr. Patrick Melin)
Gremien der Kommission

40. Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte", Programmausschuss "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung (ISEC)"


Nordrhein-Westfalen
Innenministerium
(LKD Markus Röhrl)

B

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen die Teilnahmemöglichkeit von der jeweiligen Tagesordnung abhängt:

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung
Gremien des Rates

41. Gruppe Sozialfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Sozialpolitik


Hessen
Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
(Ministerium der Justiz, für Integration und Europa)
(RD"in Monika Baer)
und
Bremen
Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union
(Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales)
(Renate Lürssen)

42. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit


Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
(Hildegard Dietz)

II. Bereich Verkehr
Gremien des Rates

43. Gruppe Verkehrsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich Verkehr


Baden-Württemberg
Innenministerium
(MDgt Prof. Dr. Jürgen Pätzold)
Der Vertreter kann sich bei Sitzungen der Ratsgruppe regelmäßig von einem Experten begleiten oder vertreten lassen. Diese Vertretung wird von
Baden-Württemberg
Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union
(Staatsministerium)
(Dr. Nicolai Böcker)
sowie
Nordrhein-Westfalen
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union
(Staatskanzlei)
(Dr. Oliver Meinecke)
überwiegend wahrgenommen.

44. Gruppe Seeverkehr


Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Arbeit
(Felicitas Hofmann-Ivens)

C

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Ratstagungen in der Zusammensetzung der Minister bei Vorhaben, die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betreffen (gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG):

I.

Rat Bildung, Jugend und Kultur (einschl. audiovisueller Bereich)

45. - Bildung


Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner)
Stellvertreter/in:
Soweit der Bundesrat einen Ländervertreter für Ministerräte nicht durch speziellen Beschluss benannt hat, gilt allgemein derjenige Landesminister als benannt, der den Vorsitz in der entsprechenden Fachministerkonferenz der Länder führt. Sind mehrere Fachministerkonferenzen zuständig, erfolgt die Vertretung nach Absprache im Einzelfall.
Als Stellvertreter auf Ratsebene gelten als benannt:
Die Vertreter im Vorsitz der Fachministerkonferenzen, bei mehreren Vertretern der Rangerste, bei fehlender Vertretungsregelung der designierte Vorsitzende der nächsten Amtsperiode.

II. Rat Justiz und Inneres (einschl. Katastrophenschutz)

46. - Inneres (bis Ende 2011)


Hessen
Ministerium des Innern und für Sport
(Staatsminister Volker Bouffier)
Stellvertreter:
Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
(Senator Ulrich Mäurer)
Soweit der Bundesrat einen Ländervertreter für Ministerräte nicht durch speziellen Beschluss benannt hat, gilt gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG allgemein derjenige Landesminister als benannt, der den Vorsitz in der entsprechenden Fachministerkonferenz der Länder führt. Sind mehrere Fachministerkonferenzen zuständig, erfolgt die Vertretung nach Absprache im Einzelfall.

D

Beauftragte des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union

(Soweit möglich wurden die Weisungssitzungen unter Teil A bereits den korrespondierenden Ratsarbeitsgruppen zugeordnet.)

I.

Die Weisungssitzungen werden von dem Ländervertreter nach Absprache im Einzelfall wahrgenommen.

II.

Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 EUZBLG als Beauftragte des Bundesrates für die Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland für:

Rat Wirtschaft und Finanzen (einschl. Haushalt)

47. Wirtschaft und Finanzen


Hamburg
Finanzbehörde
(StOAR Torsten Zwirner)
und
Hessen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
(MR Holger Daum)

48. Haushalt


Brandenburg
Ministerium der Finanzen
(RD"in Katharina Keßler)
Rat Landwirtschaft und Fischerei

49. Landwirtschaft


Sachsen-Anhalt
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund
(Staatskanzlei)
(LD"in Dr. Margarete Schwarz)
und
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
(OLR"in Heike Hespe)

50. Rat Umwelt


Bayern
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(ORR Dr. Walter Heinl)
und
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MR Dr. Uwe Wolf)

51. Sonderausschuss "Landwirtschaft"


Sachsen-Anhalt
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund
(Staatskanzlei)
(LD"in Dr. Margarete Schwarz)
und
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
(OLR"in Heike Hespe)

III.

Die Benennungen gelten für drei Jahre. In den Fällen, in denen Tagungen des Rates von fachspezifischen Beratungsgremien des Rates vorbereitet werden und Ländervertreter für diese Gremien (oder für Weisungssitzungen zu diesen Gremien) benannt sind, enden die vorstehenden Benennungen jedoch zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem die Benennungen für das entsprechende Beratungsgremium des Rates enden.

IV.

Bei künftigen Benennungen ist unter Beachtung des Konzentrationsprinzips darauf zu achten, dass die Aufgaben der Ländervertreter bei folgenden Weisungssit-zungen und Gremien in Personalunion wahrgenommen werden:

V.

§ 45l der Geschäftsordnung des Bundesrates (Bindung der Ländervertreter an die Beschlüsse des Bundesrates, Berichtspflicht) gilt auch für Ländervertreter, die Weisungssitzungen wahrnehmen.