Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu der gemeinsamen Programmplanung von Forschungstätigkeiten zur Bekämpfung neurodegenerativer Krankheiten, insbesondere der Alzheimer-Krankheit

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4766 - vom 24. November 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. November 2009 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 675/09(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass neurodegenerative Krankheiten wie die Alzheimer- und die Parkinson-Krankheit erheblich zu langfristigen Behinderungen beitragen und über sieben Millionen Bürger der Europäischen Union betreffen, wobei sich diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten infolge der Bevölkerungsalterung wahrscheinlich verdoppeln wird,

B. in der Erwägung, dass gegenwärtig keine Therapien für neurodegenerative Krankheiten verfügbar sind und dass nur ein sehr begrenztes Wissen über Prävention, Behandlung und Ermittlung von Risikofaktoren besteht,

C. in der Erwägung, dass die Kosten von Demenzerkrankungen in der Europäischen Union der 25 im Jahr 2005 auf 130 Mrd. EUR geschätzt wurden, was durchschnittlich rund 21 000 EUR jährlich pro Demenzpatient entspricht; in der Erwägung, dass dieser Durchschnittswert unmittelbare Kosten und Kosten umfasst, die durch informelle Pflege entstehen,

D. in der Erwägung, dass die Alzheimer- und die Parkinson-Krankheit sowie verwandte Formen der Demenz unter einer Vielzahl von Aspekten und auf unterschiedlichen Forschungsgebieten untersucht werden, was zu einer zusätzlichen Fragmentierung der Forschungstätigkeiten beitragen kann,

E. in der Erwägung, dass die Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der neurodegenerativen Krankheiten zum größten Teil von den Mitgliedstaaten getragen werden, wobei relativ wenig staatenübergreifende Koordinierung betrieben wird, was Fragmentierung und eine nur begrenzte gemeinsame Nutzung von Wissen und bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten bedingt,