Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Neubemessung der Regelleistungen für Kinder

Der Präsident des Senats Bremen, den 4. Dezember 2007
der Freien Hansestadt Bremen

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2007 beschlossen, dem Bundesrat eine


mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten.*
Ich bitte Sie, die beiliegende Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundesrates zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen

Entschließung des Bundesrates zur Neubemessung der Regelleistungen für Kinder

Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen in Familien lebt, die auf staatliche Transferleistungen insbesondere nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind. Kinderarmut äußert sich in vielfältigen Formen und beeinflusst entscheidend die gesundheitliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Chancen auf Teilhabe an Bildung, Gesundheit und späteren beruflichen Perspektiven. Zur Bekämpfung von Kinderarmut ist eine umfassende Strategie nötig, die Anstrengungen unter anderen auf den Gebieten der Sozial-, der Familien-, der Arbeitsmarkt- und der Gesundheitspolitik erfordert.

So sind z.B. die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit ausreichenden Einkommen und der Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für sozial benachteiligte Kinder Mittel, Kinderarmut entgegen zu wirken. Von besonderer Bedeutung ist im Rahmen einer umfassenden Strategie darüber hinaus die Bemessung der Regelleistungen und Regelsätze für Kinder in einer Höhe, die den besonderen Bedarfen von Kindern gerecht wird.

Nach der bisherigen Rechtslage werden die Regelsätze für Kinder unter 18 Jahren als Prozentanteile des Regelsatzes von Erwachsenen definiert. Spezifische Bedarfe von Kindern fließen in diese Berechnung nicht ein. In Übereinstimmung mit dem einvernehmlichen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 15. bis 16. November 2007 fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb auf, die Regelleistung nach dem SGB II und den Regelsatz nach dem SGB XII für Kinder neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.

Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen eine chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.