Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08

854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

I. Zur Vorlage allgemein

II. Zu den Artikeln

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die genetische und kognitive Nähe zum Menschen hat dazu geführt, dass in den Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Österreich Versuche an Menschenaffen bereits gesetzlich verboten sind. Neuseeland hat den Menschenaffen Grundrechte eingeräumt, die ebenfalls Tierversuche zum Nutzen des Menschen verbieten.

In der EU wurden Menschenaffen zum letzten Mal im Jahr 1999 eingesetzt, in Deutschland wurden seit 1992 keine Tierversuche mit Menschenaffen mehr durchgeführt, ohne dass sich Auswirkungen auf die wissenschaftliche Forschung ergeben haben.

Im Bereich der HIV-Forschung oder bei der Malaria hat sich zudem gezeigt, dass Schimpansen ein ungeeignetes Modell zur Erforschung dieser Krankheiten beim Menschen darstellen.

III. Zu den Anhängen

IV. Zur Folgenabschätzung

B.