Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 20. November 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das

Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 14. November 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 10. November 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 824/07 (PDF) = AE-Nr. 070881

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 Jetzt für ein besseres Europa handeln

1. Bewährungsproben für Europa

In Krisenzeiten sind die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen am stärksten auf aktive Solidarität untereinander angewiesen. Wir erleben eine Zeit, in der die EU den europäischen Bürgern zeigen kann, welchen echten Mehrwert sie bewirkt. Aufgrund der Finanzkrise und des Wirtschaftsabschwungs steht Europa heute vor einer seiner bisher größten Herausforderungen. Die Union war gezwungen, rasch, entschlossen und solidarisch handeln.

Von Beginn an ist die Union der plötzlichen Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten mit Geschick und Einfallsreichtum entgegengetreten. Die gleichen Qualitäten sind jetzt gefragt, wenn es darum geht, den Finanzsektor zu reformieren und die Auswirkungen des Abschwungs auf die Realwirtschaft und die Bürger zu mildern.

Neben den Wirtschaftsturbulenzen hatte die EU 2008 noch eine Reihe anderer Herausforderungen zu bestehen. Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel und für Energie hat die Privathaushalte in Europa im vergangenen Jahr einer doppelten Belastung ausgesetzt.

Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erfuhr durch das Nein der Iren einen Rückschlag. Bei der Lösung des Georgien-Konflikts und der Bereitstellung von Hilfen fiel der EU eine zentrale Rolle zu. Die EU hat angesichts dieser Herausforderungen gezeigt, wie flexibel sie reagieren kann. Sie hat bewiesen, dass sie in der Lage ist, den sich wandelnden Umständen Rechnung zu tragen und ebenso entschlossen wie gezielt zu handeln.

Seit ihrem Amtsantritt war die Kommission bestrebt, das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium mit bestmöglicher Wirkung zu nutzen. Im europäischen System hat die Kommission verschiedene Funktionen wahrzunehmen: der EU-Politik Richtung und Kohärenz verleihen, Vorschläge für EU-Rechtsakte unterbreiten, wesentliche Politikbereiche und Programme steuern, das EU-Recht schützen und bewahren und für Chancengleichheit in Europa sorgen. Ein besonderes Anliegen bei der Gestaltung und Durchführung der EU-Politik war der Kommission die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen maßgebenden Akteuren: dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und den Bürgern auf allen Ebenen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist der Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Jährliche Strategieplanung, dessen Ergebnisse ebenso in die Vorbereitungen für dieses Arbeitsprogramm eingeflossen sind wie die Beiträge der nationalen Parlamente.

Das Jahr 2008 hat gezeigt, dass die EU-Organe bereit und in der Lage sind, sich auf neue Rahmenbedingungen und Änderungen der Zeitpläne einzustellen. Diese Flexibilität wird ganz sicher auch für die Arbeit der Kommission im Jahr 2009 von großer Bedeutung sein. Zugleich hat die Kommission in den vergangenen Jahren eine Reihe wichtiger, langfristig angelegter politischer Initiativen etwa auf dem Gebiet der Energie, des Klimawandels, der Migration und der Sozialpolitik eingeleitet. In ihrem letzten Amtsjahr wird sich die Kommission darauf konzentrieren die von ihr begonnenen Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit Rat und Parlament zum Abschluss zu bringen. Für diese Kommission hat der unmittelbare Nutzen ihrer Tätigkeit für den Bürger Priorität. Sie wird beharrlich darauf hinarbeiten, dass ihre wesentlichen Vorschläge Rechtskraft erlangen und in die Praxis umgesetzt werden, und ist dabei zu enger Zusammenarbeit mit den anderen EU-Organen entschlossen.

Während ihrer Amtszeit hat sich die Kommission bemüht, die Europäische Union so weit zu bringen dass es angemessen auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren kann.

Europa profitiert von offenen Gesellschaften und offenen Märkten, aber für beides müssen Regeln gelten. Die EU kann stolz sein auf ihre Rechtstradition - ihre Regelungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt haben den Bürger viel Gutes gebracht. Die Kommission hat sich bemüht, das Wesentliche dieser Erfahrungen zu erfassen und in einer Weise bei der Gestaltung der Globalisierung einzubringen, dass deren Potenzial bestmöglich genutzt wird. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie durch die Globalisierung weltweite Koordinierungs- und Regulierungsmaßnahmen zunehmend wichtiger werden. Nach Überzeugung der Kommission werden ihre Initiativen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze, zur Schaffung einer erneuerten Sozialagenda für das Europa von heute, zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Förderung der Energiesicherheit und zur Bewältigung europaweiter Probleme wie Migration und Überalterung der Gesellschaften, die zusammengenommen ein praxisbezogenes Programm für die kommenden Jahrzehnte bilden, der Union zugute kommen.

Bei ihrem Amtsantritt hat die derzeitige Kommission eine ehrgeizige Agenda für Wohlstand, Sicherheit und soziale Gerechtigkeit in Europa formuliert. Trotz einiger Bewährungsproben wurde in den vergangenen vier Jahren viel erreicht. Die Kommission hatte zum einen das zu wahren was die Union in den vergangenen fünfzig Jahren an Hervorragendem geschaffen hat und musste zum anderen ihre anspruchsvolle Agenda mit Inhalt in Form von neuen Initiativen füllen. Im Frühjahr 2009 wird die Kommission in einem Bericht darlegen, was sie in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erreicht hat, um auf dieser Basis die Europäische Union des 21. Jahrhunderts aufzubauen. 2009 ist jedoch in allererster Linie ein europäisches Wahljahr - bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 werden die Wähler in ganz Europa über den künftigen Weg der Union abstimmen können.

Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2009 muss die Gewähr bieten, dass wir Bewährungsproben bestehen, und muss der künftigen EU-Agenda Konturen verleihen.

Die für das kommende Jahr vorgesehene Überprüfung des EU-Haushalts wird für die Kommission Anlass sein, vorauszublicken und darzulegen, wie die Europäische Union das Haushaltsinstrumentarium bestmöglich für eine moderne Politik einsetzen kann. 2009 stehen zwei wichtige Jahrestage an - die EU-Erweiterung von 2004 liegt dann fünf Jahre zurück, und seit dem Fall der Berliner Mauer werden zwanzig Jahre vergangen sein.

Dies wird ein geeigneter Anlass sein, die erfolgreich durchgeführte Erweiterung zu feiern und erneut zu zeigen, dass die Europäische Union beim Aufbau eines Europas des Friedens, des Wohlstandes und der Solidarität die zentrale Rolle einnimmt.

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

Die Finanzkrise und der Wirtschaftsabschwung lassen die zentrale Stellung der EU für die Sicherung des wirtschaftlichen und sozialen Wohls der Europäer wieder deutlich hervortreten.

Die Ausgangspunkte der Finanzkrise liegen zwar hauptsächlich außerhalb der EU, aber unter den Bedingungen des Binnenmarktes rückt die wechselseitige Abhängigkeit der europäischen Volkswirtschaften in den Brennpunkt und damit die Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes und koordinierter Maßnahmen. Der Euro und die Europäische Zentralbank haben sich in schwierigen Zeiten als wichtige Stabilitätspfeiler erwiesen, die ihrerseits durch die Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspakt abgestützt werden.

Da sich das Interesse inzwischen auf die Auswirkungen des nachlassenden Wachstums auf Arbeitsplätze und Unternehmen verlagert hat, ist auch die EU wieder stärker ins Blickfeld gerückt. Die europäische Dimension ist anerkanntermaßen ein wichtiger Faktor bei den Bemühungen, das Ausmaß des Abschwungs zu begrenzen, seine Auswirkungen auf die europäischen Bürger zu mindern und der europäischen Wirtschaft zu helfen, wieder auf den Pfad des nachhaltigen Wachstums zurückzukehren.

Die Kommission ist in vielfacher Weise am Wirtschaftsleben der Europäischen Union beteiligt. Durch ihren beständigen Einsatz bei der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und dem Erhalt der Zollunion vermittelt sie Marktteilnehmern und Mitgliedstaaten die Sicherheit, dass sie fair miteinander konkurrieren können und dass für große wie für kleine Mitgliedstaaten die gleichen Regeln gelten. Die Kommission verfügt nicht nur über das Vorschlagsrecht im Rahmen der Rechtsetzung, sondern fungiert bei dem Bemühen um Zusammenarbeit in der EU zudem allgemein als Koordinator und ehrlicher Makler. Diese Funktion war von entscheidender Bedeutung, als im Zuge der Finanzkrise rasches Handeln geboten schien, um zu einer europäischen Regelung zu gelangen an der sich die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen in Einklang stehenden Stabilisierungsplänen orientieren können und die den Interessen aller Rechnung trägt. Die Kommission wird sich weiter aktiv um die Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte bemühen und sich dabei insbesondere um die Ausarbeitung und Unterstützung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes im Rahmen der internationalen Reaktion auf die wirtschaftlichen Turbulenzen kümmern.

In der nächsten Phase geht es um praktische Maßnahmen zur Neugestaltung des Regulierungsrahmens für das EU-Finanzsystem. Die Kommission hat außerdem die Aufgabe, angemessene Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt vorzuschlagen. Dies gilt auch für den Bereich der Finanzdienstleistungen. So hat die Kommission im Herbst 2008 detaillierte Vorschläge zu Eigenkapitalanforderungen, Einlagensicherungsicherungssystemen und Rating-Agenturen unterbreitet sowie neue Rechnungslegungsvorschriften vorgeschlagen.

Eines der wichtigsten Ziele für 2009 sollte darin bestehen, das Tempo der Reformen beizubehalten und das Europäische Parlament und den Rat in die Lage zu versetzen, diese Vorschläge rasch anzunehmen, da diese für die Wiederherstellung des Vertrauens aufseiten der Bürger, Investoren und Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.

Derzeit sind weitere Arbeiten in der Planung, die 2009 vorgestellt werden sollen. Dabei geht es um ein Bündel finanzrechtlicher Maßnahmen auf der Grundlage einer bereits laufenden, breit angelegten Überprüfung der Angemessenheit der Vorschriften, von Aufsichtsaspekten und der Transparenz in Bezug auf alle Finanzakteure und die wichtigsten Investoren am Kapitalmarkt einschließlich Hedgefonds und Private-Equity-Firmen, um etwaige Regelungslücken zu schließen. Die Arbeiten werden sich auch auf die Managergehälter und die Märkte für Finanzderivate erstrecken. Ferner werden die notwendigen Schlussfolgerungen aus den Arbeiten der von der Kommission eingesetzten Hochrangigen Gruppe zu Fragen der EU-Finanzaufsicht zu ziehen sein. Die ersten Ergebnisse der Gruppe werden der Kommission so rechtzeitig vorliegen, dass sie vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates noch dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet werden können.

Da sich die Kreditkrise auch in der Realwirtschaft niederschlägt, arbeitet die Kommission an einer Strategie, die dazu beitragen soll, die Auswirkungen auf das Wachstum zu begrenzen, diejenigen zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, und die EU-Wirtschaft bestmöglich auf den Konjunkturumschwung vorzubereiten. Daher müssen viele Kernziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung weiterverfolgt werden: Entlastung der KMU, damit sie sich ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren können; Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen, um die für die Wirtschaft von morgen notwendigen Fähigkeiten zu fördern Investitionen in FuE; dafür sorgen, dass die Wirtschaft in intelligenter Weise unterstützt wird, damit die Unternehmen langfristigen Erfordernissen wie Energieeffizienz und innovative saubere Technologien gerecht werden können; mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten um die Inanspruchnahme der kohäsionspolitischen Programme 2007-2013 zur Unterstützung öffentlicher Investitionen zu beschleunigen. Auch künftig bilden stabile öffentliche Finanzen und offene Märkte die wesentlichen Grundlagen für die langfristigen Wachstumsperspektiven Europas.

In anderen Bereichen führt die Kommission die Maßnahmen durch, die sich aus ihrer Überprüfung der Binnenmarktpolitik ergeben. Die Initiativen decken ein breites Spektrum ab:

Stärkung der Verbraucher, Verbesserung der Rechtsmittel und Erleichterung der Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt durch bessere Ansätze in der Steuerpolitik sowie Modernisierung des Verwaltungs- und Regelungsumfelds der Unternehmen. Der Einzelhandel sowie die Märkte für Elektrogeräte und Arzneimittel werden einer gezielten Beobachtung unterzogen um etwaige Funktionsschwächen dieser Sektoren zu ermitteln und dafür zu sorgen dass die Vorteile des Binnenmarktes den Bürgern auch tatsächlich zugute kommen.

Dass es noch immer kein kostengünstiges Gemeinschaftspatent gibt, ist nach wie vor ein offensichtlicher Mangel des Binnenmarktes.

In einer Zeit wirtschaftlicher Not und sozialen Drucks kommt es mehr denn je darauf an, die Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität voranzubringen. Die Kommission wird ihre jugendpolitische Strategie erneuern, um besser auf die Probleme zu reagieren mit denen die Jugend konfrontiert ist - etwa überproportional hohe Arbeitslosigkeit und Schulabbruch. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen um die Schaffung neuer Möglichkeiten ist die Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" zur Förderung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird sich die Kommission besonders darum bemühen, dass ihre Vorschläge zu Anti-Diskriminierungsregeln, Betriebsräten und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Europäischen Parlament und im Rat vorankommen.

Im "Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation" wird die Bedeutung der Entwicklung von Kompetenzen und der Innovationsförderung im Rahmen der Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung besonders betont: eine entsprechende Initiative zielt auf die Verbesserung der Kontakte zwischen Hochschulen und Unternehmen und damit auf die Stärkung eines weiteren wichtigen Glieds der Kette ab. Nachdem das Europäische Technologieinstitut jetzt seine Arbeit aufgenommen hat, wird auch die erste Wissens- und Innovationsgemeinschaft aufgebaut.

Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze beruht auf dem Konsens, dass Europa in die Lage versetzt werden soll, die Herausforderungen des Wettbewerbs ebenso wie die sozialen Herausforderungen der Zukunft zu bestehen, und dass die europäische Wirtschaft auf soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit - Kernelemente der europäischen Werte - gegründet sein soll. Der Wirtschaftsabschwung darf zwar nicht außer Acht gelassen werden, aber er sollte die EU auch nicht von ihrem langfristigen Ziel des Aufbaus eines wettbewerbsfähigen wissensbasierten und an nachhaltiger Entwicklung orientierten Wirtschaftsraums abbringen. Der Beitritt der Slowakei zum Euro-Raum wird ein wichtiges Zeichen für die zunehmende Bedeutung des Euro als stabilisierender Faktor in der Weltwirtschaft sein und gibt Anlass, der Frage nachzugehen, welchen Beitrag die Erweiterung der EU in den letzten fünf Jahren zur die EU-Wirtschaft geleistet hat. 2009 wird sich die Kommission mit der Frage befassen, wie die Lissabon-Strategie der Zeit nach 2010 angepasst werden kann. Entscheidend dabei wird sein, zwischen kurz- und langfristigen Prioritäten ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen. Es bedarf eines klaren Bekenntnisses zur Durchführung von Strukturreformen, um kurzfristig das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren zu stärken und langfristig die Flexibilität und die Dynamik unserer Volkswirtschaften zu verbessern.

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

Das Jahr 2009 wird für die Bekämpfung des Klimawandels ein entscheidendes Jahr werden.

Bei der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen wird sich herausstellen, ob die Welt in der Lage ist den historischen Durchbruch zu schaffen und sich zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen ab 2012 auf quantitative Ziele einigen kann.

Die Kommission sieht sich verpflichtet, die EU bei den Bemühungen um die Beibehaltung ehrgeiziger Ziele in vorderster Linie zu positionieren. Die EU hat mit ihrer Entscheidung, bis 2020 drei Kernziele - Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 20 %, Anteil erneuerbarer Energieträger von 20 % und Steigerung der Energieeffizienz um 20 % - anzustreben Maßstäbe gesetzt. Das Maßnahmenbündel, mit dem diese Ziele erreicht werden sollen ist von allergrößter Bedeutung für die Glaubwürdigkeit Europas als Vorreiter der weltweiten Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels. Die derzeitigen wirtschaftlichen Turbulenzen ändern nichts daran, dass Europa auf dem Weg in eine Zukunft mit geringem Kohlenstoffausstoß langfristig vorangehen muss: So sollte etwa bei Maßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage in erster Linie auf umweltfreundliche Technologien und Energieeffizienz gesetzt werden. Es ist äußerst wichtig, dass all diese Maßnahmen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament angenommen werden.

Diese Maßnahmen würden die EU dazu befähigen, in den UN-Verhandlungen eine führende Rolle einzunehmen, auch wenn dies Entschlossenheit, Beharrlichkeit und Vorstellungskraft erfordert. Anfang 2009 wird die Kommission Vorschläge dazu machen, welchen Ansatz die EU verfolgen soll, um ein anspruchsvolles, umfassendes weltweites Übereinkommen zu erzielen.

Das andere Kernziel der Maßnahmen besteht darin, Europas Energieversorgung sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig zu machen. Der drastische Anstieg der Energiepreise im Jahr 2008 hat erneut gezeigt, wie verwundbar Europas Energieversorgung und wie dringlich die Verbesserung der Energiesicherheit ist. Im Rahmen der Überprüfung der Energiestrategie durch die Kommission soll eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Energiesicherheit ausgearbeitet werden - auch dies ein wichtiges Ziel für 2009. Dementsprechend sollte die EU mit konkreten Maßnahmen zur Energieeffizienz vorangehen, Netzverknüpfung und effiziente Vorratsbewirtschaftung als gemeinsames Ziel realisieren, damit insbesondere die neueren Mitgliedstaaten in das europäische Verbundnetz einbezogen werden, und einen koordinierten Ansatz zur Verbesserung und Diversifizierung der Bezugsquellen außerhalb der Union entwickeln. Entsprechend wichtig ist denn auch, dass die Vorschläge für den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt angenommen werden, denn die darin vorgesehenen neuen Regelungen sollen nicht nur für mehr Wettbewerbsfähigkeit und angemessene Preise sorgen, sondern auch dafür dass die nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten können.

Die Politik der EU zielt auf Nachhaltigkeit ab. 2009 werden Überlegungen zur Zukunft der Strategie für nachhaltige Entwicklung und zu der Frage angestellt, wie die Ziele dieser Strategie am besten erreicht werden können. Was konkrete Initiativen anbelangt, so soll eine EU-Strategie für den Ostseeraum für ökologische Nachhaltigkeit, Wohlstand, Zugänglichkeit und Sicherheit in dieser Region sorgen. Die Orientierung der EU-Verkehrspolitik an ökologischen Aspekten wird beibehalten, und die Kommission wird eine Mitteilung über die Entwicklung des Verkehrs mit einem Zeithorizont von 20 bis 40 Jahren sowie ein Grünbuch über die transeuropäischen Verkehrsnetze vorlegen. Sowohl in der Umwelt- als auch in der Agrar- und der Fischereipolitik wird versucht, auf die täglichen Anforderungen zugeschnittene Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit langfristig orientierten Vorstellungen vom nachhaltigen Einsatz der natürlichen Ressourcen Europas zu vereinbaren. Ebenfalls 2009 wird die Kommission eine umfassende Konsultation zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik im Rahmen der integrierten EU-Meerespolitik durchführen. Auch die Biodiversität wird ein wichtiges Thema sein. 2009 soll schließlich auch der so genannte Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt werden und in Verbindung damit die Verlagerung der Mittelverwendung von Direktzahlungen hin zur ländlichen Entwicklung, um neuen Herausforderungen wie Klimawandel, erneuerbare Energieträger, Wasserbewirtschaftung und Biodiversität gerecht zu werden.

2.3. Ein bürgernahes Europa

Diese Kommission hat durch ihre Politik auf den für die Bürger wichtigen Gebieten Grundrechte und Unionsbürgerschaft, Migration, Justiz, Sicherheit, Verbraucherschutz und Gesundheit den europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Projekts Europa gestellt.

Um den Erwartungen der Unionsbürger gerecht zu werden, wird die Kommission in einer Reihe von Bereichen tätig werden, die den Bürger unmittelbar betreffen. So sollten konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften überall in Europa zu fördern. Nahrungsmittelsicherheit, Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung werden Gegenstand ständiger Überwachung sein, und die Kommission wird ihre EU-Gesundheitsstrategie fortführen, um die Mitgliedstaaten bei der Förderung der öffentlichen Gesundheit bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere wird die Kommission prüfen inwieweit die EU dazu beitragen kann, dass gesundheitliche Benachteilungen in Europa gemindert werden.

Die zukunftsorientierten Arbeiten zu demographischen Fragen werden 2009 in enger Zusammenarbeit mit der tschechischen und der schwedischen Ratspräsidentschaft fortgeführt.

Dem Europäischen Rat wird auf seiner kommenden Frühjahrstagung eine Bewertung der Vorkehrungen für den Umgang mit dem demographischen Wandel vorgelegt. 2009 wird die Kommission Vorschläge für die weitere Entwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorstellen, die dann die Grundlage für die Beratungen mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Annahme von Folgemaßnahmen zu dem laufenden Haager Programm bilden werden.

Die Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik wird weiterhin Priorität genießen. In ihrer kürzlich vorgelegten Mitteilung "Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente"1 hat sich die Kommission zu einer Reihe von Zielen und Grundsätzen und zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den anderen EU-Organen bekannt. Daran wird sich die Kommission auch im Jahr 2009 orientieren wenn es darum geht, die Einwanderungspolitik voll in die EU-Politiken für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Integration einzubinden. In diesem Zusammenhang bedarf es auch außenpolitischer Bemühungen in Form der Förderung von Partnerschaften mit Drittländern auf dem Gebiet der Migrationssteuerung und einer engeren Verknüpfung der Einwanderungspolitik mit der Entwicklungs- und der Handelspolitik. 2009 wird das Europäische Migrationsnetz funktionsfähig sein und die Vorbereitungen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem werden soweit gediehen sein, dass der Abschluss der Arbeiten einschließlich des Aufbaus des Europäischen Unterstützungsbüros im Bereich der Asylpolitik bis 2010 gewährleistet ist. Besondere Bedeutung misst die Kommission der Annahme und Durchführung der kürzlich vorgeschlagenen Rechtsakte auf dem Gebiet der Einwanderungs- und Asylpolitik bei. Der integrierte Grenzschutz wird im Wege einer Intensivierung der operativen Kooperation und der Einführung des neuen Schengener Evaluierungsmechanismus weitergeführt. Auch auf dem Gebiet der Rückkehrpolitik soll die praktische Kooperation der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX gefördert werden.

Da sich die Bürger frei in der EU bewegen können, müssen sie auch überall gleichen Zugang zur Justiz sowie denselben rechtlichen Schutz genießen. Rechtsbrecher sind zu verfolgen und zu verurteilen. Durch ihre Initiativen zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts (gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensrechte, Erb- und Testamentssachen) wird die EU 2009 dem Ziel eines echten Rechtsraums näher kommen. Angesichts neuer Formen der Kriminalität wird die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Schutz der EU-Bürger unterbreiten: bessere Vorbeugung gegen Kindesmissbrauch und Kinderhandel, verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Cyber-Angriffen sowie Vorbeugung gegen mögliche chemische, biologische, nukleare und radiologische terroristische Bedrohungen.

2.4. Europa als Partner in der Welt

In einer globalisierten Welt darf der Umgang mit den genannten Zielen und Herausforderungen nicht ausschließlich innerhalb Europas, gewissermaßen in einem europäischen Vakuum, erfolgen. Sie müssen stattdessen auch im Wege der EU-Außenpolitik angegangen werden, die immer eine Kombination aus langfristig angelegter Strategie und Reaktionen auf unmittelbar anstehende außenpolitische Erfordernisse sein wird.

Auch 2009 wird die Kommission an ihren langfristigen Beziehungen mit wichtigen Partnern weiterarbeiten. Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie wichtig es in Zeiten großen Drucks ist, dass die EU und die USA eine gemeinsame Sicht der Dinge haben. Es hat sich auch gezeigt, welche Bedeutung gute Beziehungen mit Russland für beide Seiten und die Ausarbeitung wirksamer Strategien etwa auf den Gebieten Energie, Migration, Handel und Investitionen haben. Die Finanzkrise hat erneut deutlich gemacht, dass Europa seine Beziehungen mit wichtigen Partnern in Asien wie China, Indien und Japan sowie mit anderen aufstrebenden Volkswirtschaften wie etwa Brasilien vertiefen muss.

Die Georgien-Krise im Sommer 2008 hat zwei Aspekte der EU-Außenpolitik deutlich gemacht: Zum einen hat sich gezeigt, dass die Europäische Union bei der Konfliktprävention und -lösung als positiver Faktor wahrgenommen wird und dass sie als Vermittler in äußerst angespannten Situationen agieren kann. Zum anderen war es erneut notwendig, dass die EU rasch und entschlossen handelt - und zwar nicht nur auf diplomatischem Wege, sondern auch durch spürbare humanitäre Hilfe für diejenigen, die sie benötigen.

Zwei Monate später zeigte sich anlässlich der Finanzkrise erneut, wie weit sich die EU entwickelt hat und zum Schlüsselakteur in Situationen geworden ist, in denen es auf wirklich globale Konzepte ankommt. Die Kommission weiterhin eine zentrale Rolle übernehmen, wenn es bei den entsprechenden internationalen Gipfeltreffen darum geht, das Vertrauen in das internationale Finanzsystem wieder herzustellen und längerfristig Überlegungen zur Reform der globalen wirtschaftlichen Governance anzustellen.

Die Kommission wird folgenden Bereichen besondere Aufmerksamkeit widmen:

3. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der wirtschaftlichen Situation ist eine gute Rechtsetzung im Interesse der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit notwendiger denn je.

Die Förderung einfacherer und besserer rechtlicher Rahmenbedingungen unter Vermeidung unnötiger Verwaltungslasten wird daher auch 2009 ein Kernelement der Rechtsetzungstätigkeit der Kommission sein. Im Mittelpunkt wird dabei die qualitative Verbesserung der neuen Vorschläge, die Vereinfachung der geltenden Vorschriften und die Verringerung der Verwaltungslasten stehen. Der Erfolg dieser Bemühungen wird wie immer von der guten Zusammenarbeit mit den anderen Organen und den Mitgliedstaaten abhängen.

Die EU wird die Gespräche mit wichtigen internationalen Partnern über Zusammenarbeit bei der Rechtsetzung, Normenkonvergenz und Gleichwertigkeit von Vorschriften fortführen.

Die dritte Mitteilung über "Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung" wird sich mit den drei Kernelementen der Agenda für bessere Rechtsetzung - Folgenabschätzung, Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten - befassen.

Dabei wird erläutert, wie die Kommission ihr Folgenabschätzungssystem u.a. durch die Anwendung der überarbeiteten Leitlinien und durch Überprüfung des Gemeinsamen Konzepts für die Folgenabschätzung von November 2005 verbessern wird. Die Strategie zur Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird ebenso überprüft und aktualisiert wie das Kodifizierungsprogramm. Gleichzeitig werden auch die Durchführung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten überprüft und die Fortschritte im Hinblick auf die bis 2012 angestrebte Verringerung der Verwaltungslasten um 25 % beurteilt.

Auf dieser Grundlage sowie anhand der intensiven internen Arbeiten und des Inputs der Hochrangigen Gruppe für den Bürokratieabbau wird die Kommission Vorschläge zum Erreichen dieses Ziels unterbreiten.

Zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2004 hat diese Kommission ein Screening noch anhängiger Vorschläge unter dem Gesichtspunkt ihrer Relevanz für die politischen Ziele und ihrer Vereinbarkeit mit den Normen für bessere Rechtsetzung veranlasst und beschlossen, zahlreiche Vorschläge zurückzuziehen. Die Kommission gedenkt, ihrer Nachfolgerin ein ähnliches Vorgehen vorzuschlagen. Das Legislativ- und Arbeitsprogramm enthält weitere anhängige Vorschläge, die die Kommission zurückziehen möchte.

Die Arbeiten zur Verbesserung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts werden fortgeführt.

Das im April 2008 begonnene Pilotprojekt der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Informationen, Problemlösung und Behebung von Vertragsverletzungen soll evaluiert werden.

4. Europa vermitteln

Aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs und des Umstands, dass die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon noch nicht abgeschlossen ist, ist es umso notwendiger, dass sich die Informationspolitik auf von der EU bewirkte greifbare Ergebnisse sowie auf Fragen konzentriert die gerade für den Alltag der Bürger von Bedeutung sind. 2009 werden der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission im Rahmen der gemeinsamen Erklärung "Partnerschaft für die Kommunikation über Europa" erstmals organübergreifende Kommunikationsprioritäten vereinbaren. Die wichtigste Priorität wird dabei die Mobilisierung von 375 Millionen Wählern für die Wahlen zum Europäischen Parlament sein. Die Öffentlichkeitsarbeit wird insbesondere auf diejenigen ausgerichtet, die an EU-Fragen eher weniger interessiert sind, wie junge Menschen, Frauen und Arbeitslose.

Die Koordinierung mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten wird auch für die Vermittlung der Fortschritte beim Energie-/Klimaschutz-Paket im Hinblick auf die Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 sowie für den Rückblick auf 20 Jahre demokratischen Wandels in Mittel- und Osteuropa von entscheidender Bedeutung sein. Unter diesem allgemeinen Motto wird sich die Kommission den Feiern zum 20. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer und des Eisernen Vorhangs sowie zum fünften Jahrestag der Erweiterung 2004 widmen, um die Beziehungen der Europäer untereinander und ihre gemeinsamen Werte wie Demokratie, Freiheit und Solidarität hervorzuheben.

Angesichts der Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Finanzkrise und ihrer Folgen in der gesamten Wirtschaft wird auch die Vermittlung des partnerschaftlichen Ansatzes in Bezug auf nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Solidarität eine wichtige Priorität für alle drei Organe sein.

Die weiteren Kommunikationsprioritäten der Kommission konzentrieren sich auf die Erläuterung des Mehrwerts, den die EU in Bereichen vermittelt, die den Bürgern immer wichtiger werden, nämlich Sicherheit im Allgemeinen und die Notwendigkeit einer stärkeren Stellung Europas in der Welt. Organübergreifende Kommunikationsprioritäten für 2009

Da 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation ausgerufen wurde, wird diesem Themenbereich im Rahmen der Kommunikationspriorität "Nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Solidarität" besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

BezeichnungArt des Vorschlags
oder Rechtsakts
Beschreibung von Gegenstand und Zielen
Lissabon-Strategie für Wachstum und BeschäftigungNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
In der Mitteilung wird über den Stand der Umsetzung der Reformen in den Mitgliedstaaten und in der EU insgesamt berichtet. Ferner enthält sie Vorschläge für die Form der Strategie nach 2010.
EU-Maßnahmen zur Unterstützung des AufschwungsLegislative und nichtlegislative Maßnahmen / fertig zu stellenDie Kommission wird im Lichte der Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates Maßnahmen des Lissabon-Strategie-Pakets von November 2008 umsetzen. Dabei wird sie sich vor allem auf Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf die Gesamtwirtschaft konzentrieren.
Paket "Finanzmärkte der Zukunft"Legislative Maßnahmen / fertig zu stellenDieses Paket finanzieller Maßnahmen ist das Ergebnis einer derzeit laufenden, breit angelegten Überprüfung der Angemessenheit von Regulierung, Aufsicht und Transparenz aller Finanzakteure und aller wichtigen Kapitalmarktinvestoren, wozu auch Hedge-Fonds und Privatanleger gehören, und soll zu Maßnahmen führen, mit deren Hilfe festgestellte Mängel beseitigt werden. Gegenstand sind ferner Managergehälter und Derivatemärkte. Die Entschließungen des Europäischen Parlaments in diesem Bereich werden gebührend berücksichtigt.
Aufsicht über die EU-FinanzmärkteLegislative Maßnahmen / fertig zu stellenDie Kommission wird den Empfehlungen der "de Larosiere Gruppe" zur Aufsicht über die Finanzmärkte in der EU nachkommen.
Maßnahmenpaket "Bessere Rechtsetzung": Mitteilung über die Messung des Verwaltungsaufwands und die Festlegung von Zielen zu seiner sektoralen Reduzierung. 3. Bericht über die Vereinfachungsstrategie Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der Kommission
Nichtlegislative Maßnahme /
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
Die dritte strategische Überprüfung der "Besseren Rechtsetzung" wird sich konzentrieren auf die drei Schwerpunkte der Agenda für eine Bessere Rechtsetzung - Folgenabschätzung, Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Ziel ist die Stärkung des Folgenabschätzungssystems. Die Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds wird überprüft und ebenso aktualisiert wie das Kodifizierungsprogramm. Gleichzeitig werden die Umsetzung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten administrativen Belastung überprüft und die Fortschritte bei der Erfüllung des Ziels "um 25 % bis 2012" bewertet. Die Kommission wird weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau vorlegen.
Mitteilung über die EU-Position in Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen (CoP 15)Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Diese Mitteilung wird eine weitere Klärung des Weges zur Erreichung des EU-Ziels einer Begrenzung der durchschnittlichen Erderwärmung auf 2°C über dem vorindustriellen Niveau bedeuten und EU-Standpunkte zu den verschiedenen Optionen der Einbeziehung aller Länder in weitere Maßnahmen gegen den Klimawandel, einschließlich Investitions-/ Finanzierungsoptionen, vorstellen. Sie wird einer umfassenden EU-Position im Vorfeld der UN-Klimakonferenz im November 2009 in Kopenhagen Gestalt verleihen.
EU-Strategie für den OstseeraumNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Auf Wunsch des Europäischen Rates wird die Kommission eine umfassende Strategie für den Ostseeraum vorlegen.
Mitteilung über das Stockholm-Programm im Bereich der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Diese Initiative wird die gemeinsamen Prioritäten und Ziele für die künftige Entwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorstellen, um festzulegen, mit welchen Mitteln und Initiativen sie sich auf EU-Ebene am besten erreichen lassen. Sie stützt sich auf grundlegende strategische Dokumente wie den Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl, die Kommunikation vom 17. Juni 2008 zum Thema "Einwanderung und Asyl", die Mitteilung über die e-Justiz und den Aktionsplan zur Drogenbekämpfung.
Erweiterungsstrategie und HerausforderungenNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
2009 wird die Kommission Maßnahmen zur Umsetzung des erneuerten Erweiterungskonsens ergreifen und dabei das Ersuchen des Rates um eine Beschleunigung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der Länder auf dem westlichen Balkan berücksichtigen.
ENP-PaketNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Das Paket umfasst eine Rahmenmitteilung und 12 Aktionspläne.
HaushaltsüberprüfungNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Es soll geprüft werden, welche Reformen notwendig sind, um den Beitrag Europas zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen im nächsten Jahrzehnt unter Zugrundelegung der Grundsätze des Mehrwerts beim Verfolgen des gemeinsamen Interesses und der Wirksamkeit der Ausgaben zu erhöhen, und wie dieser Beitrag zu finanzieren ist. Diese Untersuchung wird ein wichtiger Beitrag zu Vorschlägen sein, die die nächste Kommission für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen wird.

Vorrangige Initiativen

BezeichnungArt des Vorschlags oder
Rechtsakts
Beschreibung von Gegenstand und Zielen
Verringerung der Buchhaltungslast für kleinere UnternehmenLegislativmaßnahme/ Richtlinie Rechtsgrundlage: Art. 95 EG-VertragDieser Vorschlag zielt darauf ab, für kleinere Unternehmen den Verwaltungsaufwand im Bereich Buchhaltung zu verringern, wozu auch eine Befreiung für Kleinstunternehmen gehört.
Empfehlung fir Partnerschaften bei der Umsetzung des BinnenmarktesNichtlegislative Maßnahme / EmpfehlungDie Initiative ist ein Ergebnis der im November 2007 veröffentlichten Mitteilung zur Überprüfung des Binnenmarktes. Das Hauptziel besteht darin, "bewährte Verfahren" festzustellen und Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften umzusetzen sind. Die empfohlenen Maßnahmen und "bewährten Verfahren" werden in einem Bottom-up-Verfahren in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt.
Mitteilung über die Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im VerbraucherschutzNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionDie der Kommission vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass die Durchsetzung des Verbraucherrechts bei weitem nicht einheitlich ist. Aufbauend Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz wird sich die Mitteilung damit befassen, wie die Durchsetzung gestärkt werden kann, um zu besseren Ergebnissen für die Verbraucher zu gelangen, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Fragen.
Mitteilung über die Überwachung des EinzelhandelsNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionIn der Mitteilung werden die bei der Binnenmarktüberprüfung angekündigten Ergebnisse der Marktbeobachtung auf Einzelhandelsmärkten vorgestellt. Ziel der Überwachung ist es, mögliche Marktstörungen im Einzelhandel sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch aus Sicht der Anbieter festzustellen. Dies bedeutet, dass Einzelhandelsdienste als wichtige Vermittler in der modernen Wirtschaft, als Schnittstelle zwischen Tausenden von Anbietern und Endverbrauchern, analysiert werden. Die Mitteilung befasst sich sowohl mit dem Einzelhandel, als auch mit den vor- und nachgelagerten Märkten.
Überprüfung von Richtlinie2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im GeschäftsverkehrLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: Art. 95 EG-VertragDie bestehenden Rechtsvorschriften sollten überprüft werden, damit ein Unternehmensumfeld geschaffen werden kann, das die rechtzeitige Zahlung von Warenschulden gewährleistet, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU erhöht wird. Einen besonderen Schwerpunkt hierbei bildet der grenzüberschreitende Handel.
Follow-up-Initiative zum Weißbuch über Schadensersatzklage n wegen Verstoßes gegen die Kartellvorschriften der EUnoch festzulegenDas Weißbuch über kartellrechtliche Schadenersatzklagen wurde verabschiedet, um Diskussionen über kartellrechtliche Schadenersatzklagen zu fördern und stärker in den Mittelpunkt zu rücken, indem konkrete Empfehlungen für einen wirksamen Rechtsschutz für Opfer von kartellrechtlichen Verstößen in Europa ausgesprochen werden. Der EG-Vertrag garantiert diesen Opfern das Recht auf Entschädigung. Insbesondere Bürger und kleine und mittlere Unternehmen können Schäden erleiden, die derzeit nicht ersetzt werden. Die Kommission hält es für angebracht, Follow-up-Maßnahmen vorzuschlagen.
Mitteilung über die Qualitätspolitik für AgrarerzeugnisseNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionIn der Mitteilung werden Optionen für die Entwicklung qualitätspolitischer Instrumente für landwirtschaftliche Produkte vorgestellt, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Reaktionen auf das Grünbuch über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse erarbeitet wurden. In der Mitteilung wird die Grundlage für weitere konkrete Vorschläge geschaffen, die unter Umständen 2010 zu folgenden Fragen auf den Weg gebracht werden könnten: von Landwirten erfüllte Anforderungen und Normen, die über Hygiene und Sicherheit hinausgehen, EU-Vermarktungsnormen, EU-Qualitätssysteme (insbesondere im Zusammenhang mit geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten) und Zertifizierungssysteme für Lebensmittelqualität.
Grünbuch über die Reform derNichtlegislativeDie Gemeinsame Fischereipolitik ist spätestens 2012 Gegenstand einer Reform. Zur Vorbereitung der Reform wird 2009 eine öffentliche Debatte eingeleitet, die Ende 2010 zu
Gemeinsamen FischereipolitikMaßnahme / Grünbucheinem Vorschlag führen soll.
Mitteilung über den Dialog zwischen Hochschulen und WirtschaftNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionUniversitäten sind tätig im Herzen des Wissensdreiecks "Bildung, Forschung und Innovation". Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines Europas des Wissens und müssen sich den Bedürfnissen der Gesellschaft stärker öffnen. In der Mitteilung wird auf bewährte Verfahren verwiesen. Ferner werden Leitlinien und Strukturen für eine bessere und engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft, zum Abbau der Barrieren zwischen Universitäten und Unternehmen, zur Verbesserung der Governance, für einschlägigere Lehrpläne, für mehr Unternehmertum an Universitäten und bei Studenten, zur Erhöhung der Mobilität sowie zur Entwicklung und Stärkung der Rolle der Universitäten für das lebenslange Lernen vorgeschlagen.
Grünbuch über die Förderung der grenzüberschreitend en Mobilität von jungen MenschenNichtlegislative Maßnahme / GrünbuchDas Grünbuch ist der Ausgangspunkt einer Initiative zur Entwicklung von Mobilität über das Erasmus-Programm hinaus. Interessengruppen werden aufgefordert, sich an einer Diskussion über neue Mittel und Wege zur Förderung und Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von jungen Menschen zu beteiligen. Die Initiative richtet sich zwar an den Hochschulbereich, geht aber darüber hinaus, da junge Menschen im allgemeinen angesprochen werden, beispielsweise in der beruflichen Bildung, in der Erwachsenenbildung, bei Freiwilligendiensten, junge Unternehmer und der kulturelle Sektor.
Mitteilung über IKT, FuE und InnovationNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionDie Kommission will eine IKT-Forschungs- und -Innovationsstrategie vorschlagen, die es Europa ermöglicht, führend in der IKT-Entwicklung zu werden, das Wachstum neuer Unternehmen zu fördern und IKT-Innovationen besser zur Bewältigung der größten sozioökonomischen Herausforderungen zu nutzen.
Zweite Mitteilung über IKT und
Energieeffizienz
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionDiese Mitteilung folgt einer ersten Mitteilung KOM (2008) 241 vom 13. Mai und soll das IKT-Potenzial quantifizieren, das einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Wirtschaft leisten kann. Ferner sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um sicherzustellen, dass dieses Potenzial auch ausgeschöpft wird.
Mitteilung über die Finanzierung kohlenstoffarmer TechnologienNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Die Mitteilung wird auf den Ressourcenbedarf und die entsprechenden Quellen eingehen und alle potenziellen Möglichkeiten zur Stimulierung privater Investitionen (u.a. privates Beteiligungskapital und Risikokapital), zur Verbesserung der Koordinierung zwischen Finanzquellen und zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel untersuchen. Insbesondere wird dabei geprüft werden, ob es möglich und zweckmäßig ist, neue Mechanismen für die Demonstration moderner kohlenstoffemissionsarmer Technologien im industriellen Maßstab und deren Umsetzung in marktfähige Produkte zu schaffen; daneben werden die Kosten und der Nutzen steuerlicher Innovationsanreize untersucht.
Mitteilung über die Zukunft der VerkehrsNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Die Initiative steht in Zusammenhang mit dem Weißbuch "Verkehr" aus dem Jahre 2001 und seiner 2006 erfolgten Halbzeitüberprüfung. Zweck der Initiative ist die Anregung einer breit angelegten Debatte über Verkehrsszenarios mit einem Zeithorizont von 20 - 40 Jahren, die Entwicklung von Instrumenten und die Bereitstellung technischer Unterstützung für eine nachhaltige Verkehrsgesamtstrategie, die zur Identifizierung von Problemen und Chancen mit Handlungsbedarf bis 2050 führen soll.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: Art. 65 EG-VertragMit dieser Initiative werden folgende Ziele verfolgt: Gewährleistung eines freien Verkehrs aller Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch eine Veränderung, die zum Wegfall des Exequaturverfahrens führt; Anpassung der Bestimmungen der Verordnung an neue einschlägige internationale Instrumente, z.B. das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen; Verbesserung der Funktionsweise derjenigen Bestimmungen der Verordnung, bei deren Anwendung Probleme festgestellt wurden; Stärkung der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Gerichten; und Einrichtung eines vollständiges und harmonisierten Systems zur Entscheidung über die Zuständigkeit der Gerichte sowie zur Erleichterung der Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros im Bereich der AsylpolitikLegislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: Art. 66 und/oder 308 EG-VertragDas Europäische Unterstützungsbüro im Bereich der Asylpolitik wird die Mitgliedstaaten bei Entscheidungen über Asylanträge praktisch unterstützen, insbesondere durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts für Informationen über Herkunftsländer sowie eines einheitlichen europäischen Schulungsprogramms im Asylbereich.
Maßnahmenpaket gegen Organisierte Kriminalität: Hilfe für die OpferDieses Paket sorgt für eine konsequentere Verfolgung von Straftätern und für den Schutz der Opfer, vor allem der schwächsten, insbesondere aber von Kindern.
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer Rahmenbeschluss zur Bereitstellung von Hilfe für Opfer von Straftaten in der EU Änderung der Richtlinie zur Entschädigung der Opfer von Legislativvorschlag/Rahmenbeschluss (JI) Rechtsgrundlage: Art. 29, 31 und 34 EU-Vertrag Legislativvorschlag/Rahmenbeschluss (E) Rechtsgrundlage: Art. 29, 31(e) und 34(2)(b) EU-Vertrag c) Legislativvorschlag/Rahmenbeschluss (E) Rechtsgrundlage: Art. 31 EU-Vertrag Entsprechend der allgemeinen Kinderschutzpolitik soll der Vorschlag mehr Schutz für Kinder bieten, als derzeit auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2004/68/E gegen sexuellen Missbrauch, insbesondere in Form der sexuellen Ausbeutung und der Kinderpornografie, geboten werden kann. Es ist notwendig, neuen Kriminalitätsphänomenen Rechnung zu tragen und neue Bestimmungen einzuführen, so dass die EU-Rechtsvorschriften höchsten internationalen Standards genügen. Durch den Vorschlag soll eine konsequentere Strafverfolgung, eine Stärkung der Instrumente zur Unterstützung der Opfer sowie eine Stärkung der Rechte der Opfer in Strafverfahren, insbesondere schwacher Opfer, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und der Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Der Rahmenbeschluss 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ist unbefriedigend und wurde unzureichend umgesetzt. Ein neuer Rahmenbeschluss wird angeregt, um den Opfern von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung besser leisten zu können. Zentrales Ziel ist die Bereitstellung von Lösungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Flexibilität, womit die legitimen Erwartungen der Bürger erfüllt werden können.
Straftaten e) Maßnahmen zur Bekämpfung von
Computerkriminalität
Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: Art. 65 EG-Vertrag Legislativvorschlag/Rahmenbeschluss (JI) Rechtsgrundlage: Art. 29, 30, 31 und 34 EU-Vertrage) Angesichts der jüngsten Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen in einigen Mitgliedstaaten müssen gemeinsame strafrechtlichen Kriterien aufgestellt werden, um die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung und Verhinderung von Cyber-Angriffen zu intensivieren. Dies betrifft insbesondere "Botnets" und andere Mittel, die zu kriminellen Großangriffen eingesetzt werden.
Paket zur Terrorismusbekämpfung: Mitteilung über chemische, biologische, atomare und
radiologische Bedrohungen Mitteilung über Biogefahrenabwehr Aktionsplan zur Minderung von radiologischen bzw.
atomaren Risiken Bewährte Verfahren bei der Prävention von und Reaktion auf chemische, biologische, atomare und radiologische Vorfälle, einschließlich der Erkennung
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilungen der
Kommission
Mit diesem Paket soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden könnten, um chemischen, biologischen, atomaren und radiologischen Bedrohungen auf EU-Ebene, einschließlich technischer/wissenschaftlicher Mittel, die Terroristen nutzen könnten, um ihre Anschläge zu verüben, zu begegnen. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass auf EU-Ebene alles getan wird, um zu verhindern, dass Terroristen und potenzielle Terroristen Zugang zu radiologischen, biologischen oder chemischen Stoffen oder Waffen erhalten.
Mitteilung über die gegenseitige Anerkennung in Straf- und ZivilsachenNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Diese Initiative folgt einer Studie über die gegenseitige Anerkennung, mit Anregungen zu weiteren Maßnahmen, einschließlich legislativer und flankierender Maßnahmen (Aktionsplan). Hauptziel der Initiative ist die Beseitigung der horizontalen Probleme bei der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und der Mängel des derzeitigen Systems der Zusammenarbeit in Strafsachen.
Rechtsinstrument über Verfahrensrechte in StrafverfahrenLegislativvorschlag / Rahmenbeschluss (JI) Rechtsgrundlage: Art. 31 Absatz 1 Buchstabe c) EUVertragDiese Initiative zielt auf die Festlegung gemeinsamer Mindestnormen zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens innerhalb der EU ab, um das gegenseitige Vertrauen zu fördern und somit die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern. Die Notwendigkeit gemeinsamer Mindeststandards für die Verteidigungsrechte ergibt sich aus der gegenseitigen Anerkennung" die nicht wirksam funktionieren kann, wenn die Mitgliedstaaten einander . . . . . im Hinblick auf ihre jeweiligen Justizsysteme nicht vertrauen.
Mitteilung über den sektoralen sozialen DialogNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Das Ziel der Mitteilung ist die Analyse und Bewertung der Entwicklung des sektoralen sozialen Dialogs seit 1998 und gegebenenfalls der Vorschlag von Änderungen.
Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich in der EUNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Im Moment verfügt nur eine Handvoll Länder über klare Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich. Die Mitteilung zielt darauf ab, zu sensibilisieren und Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu einer politischen Priorität in allen EU-Ländern zu machen. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich unterstützt, insbesondere durch die Strukturfonds und den Austausch bewährter Verfahren. Ferner wird ihnen geholfen, die bestehenden Mechanismen zur Überwachung der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich in der gesamten EU zu verbessern und das Ziel der Verringerung der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu verbreiten.
Aktion gegen den Krebs: Europäische PlattformNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung - der KommissionErrichtung einer Europäischen Multi-Stakeholder-Plattform unter Einbeziehung von Akteuren auf allen Ebenen (EU, national, regional, lokal) für die Aktion gegen den Krebs, als Modell für nicht übertragbare Krankheiten im Allgemeinen, mit Themen wie: vergleichbare Daten und Fakten zur Unterstützung des Lernens und des Austauschs von Wissen; Prioritäten für die Krebsforschung; Prävention (z.B. durch die Bekämpfung des Tabakkonsums und die Stärkung der Krebsvorsorge); Identifizierung und Förderung bewährter Verfahren in der Krebstherapie in ganz Europa; Aktualisierung des "Europäischen Kodex gegen den Krebs" mit konkreten
wissenschaftlich fundierten Empfehlungen für die Bürger zur Verringerung ihres Krebsrisikos.
Vorschlag für eine Initiative der Kommission zu AlzheimerNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Leitlinien für europäische Maßnahmen zur Bekämpfung der Alzheimer-Krankheit auf der Grundlage der Fortschritte im Rahmen des slowenischen und des französischen Ratsvorsitzes. Hierzu gehören Maßnahmen auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Beteiligten.
Empfehlung des Rates zu grenzübergreifenden Aspekten des Impfschutzes von KindernLegislativvorschlag / Ratsempfehlung Rechtsgrundlage: Art. 152 Absatz 4 Buchstabe c) EG-VertragDie Empfehlung betrifft den Impfschutz von Kindern, deren Familien ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nehmen, und befasst sich mit der unzureichenden Impfversorgung im Hinblick auf bestimmte Kinderkrankheiten, die durch Impfung vermeidbar sind. Als Folge der Freizügigkeit in der EU kommen mehr und mehr EU-Bürger in Kontakt mit Gesundheitssystemen, die anders als in ihrem Herkunftsland organisiert sind. Unterschiede bei den Impfplänen für Kinder können diese Familien vor Probleme stellen und die Gesundheit gefährden.
Mitteilung über die Bekämpfung von HIV/AIDS in der EU und den angrenzenden Ländern - Strategie und zweiter Aktionsplan (2010 - 2014)Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionHIV/AIDS ist in vielen Mitgliedstaaten und benachbarten Ländern ein großes Problem. Trotz erheblicher Fortschritte bei der Diagnose, Behandlung und Versorgung steigt die Zahl der neuen HIV-Infektionen in Europa weiter an. Je nach Situation sind die größten Probleme die Infektion junger Menschen, der beschränkte Zugang zu Behandlung und Medikamenten oder die Stigmatisierung der Krankheit und die Diskriminierung von
Menschen mit HIV/AIDS. Die neue Strategie konzentriert sich auf Prioritäten und Maßnahmen in Richtung eines besseren Zugangs zu Behandlung, Versorgung und Unterstützung in ganz Europa sowie auf die Aktivitäten gegen Stigmatisierung und Diskriminierung und steht in Verbindung mit umfassenderen Gesundheitsfragen wie Verletzungen, Drogen und sexuelle Gesundheit.
Bericht über die EU-Finanzierung der Entwicklungshilfe und deren Wirksamkeit - hin zur Erreichung der Millenniums- EntwicklungszieleNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Der obligatorische Bericht über die Finanzierung der Entwicklungshilfe und deren Wirksamkeit ist 2009 wegen des internationalen Kontextes von besonderer Bedeutung: nach Accra (3. Hochrangiges Forum über die Wirksamkeit der Hilfe, September 2008), nach New York (UN-Veranstaltungen mit hochrangigen Vertretern zum Entwicklungsbedarf Afrikas und den Millenniums-Entwicklungszielen, 22. und 25. September 2008) und nach Doha (UN-Follow-up zur Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung zur Überprüfung der Umsetzung des Monterrey-Konsens, November/Dezember 2008). Es ist von entscheidender Bedeutung, die durch diese internationalen Veranstaltungen entstandene Dynamik zu nutzen, um die europäische Agenda voranzubringen und die Verpflichtung zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu bekräftigen.
Mitteilung über die Gesundheitsversorgung und die Reform der Finanzierung der Gesundheitssysteme in EntwicklungsländernNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
Die Entwicklungsländer sollten in der Lage sein, ihrer Bevölkerung eine gerechte und hochwertige medizinische Versorgung zu bieten und somit zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen. Ohne einen klaren, umfassenden und berechenbaren Finanzplan für die Gesundheitssysteme, der mit allen beteiligten nationalen und internationalen Partnern erarbeitet wird, kann es keine nachhaltige Entwicklung geben. Diese Mitteilung bietet eine europäische Antwort und operative Instrumente, um Geber, die betroffenen Ländern und andere potenziellen Akteure (Diasporas, Stiftungen, usw.) zusammenzuführen.
Mitteilung über die Halbzeitbewertung der
RELEX-Finanzinstrumente
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der KommissionDie Legislativbehörde hat in jedes der sieben RELEX-Finanzinstrumente für den Zeitraum 2007-2013 eine Revisionsklausel eingefügt. Diese Klausel besagt, dass der Legislativbehörde ein Evaluierungsbericht über die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften vorgelegt werden soll, dem gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt werden, die notwendig sind, um Änderungen vorzunehmen.
Mitteilung über Fünf Jahre EU-ErweiterungNichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der
Kommission
2009 jährt sich die Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten zum fünften Mal. Es scheint, dass die Folgen der Erweiterung sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten nicht gut verstanden werden. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Erweiterung für die alten und neuen Mitgliedstaaten ist wichtig, um feststellen zu können, wo die Stärken und Schwächen liegen, und wie sich das auf die verschiedenen Politikbereiche auswirkt.

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

BezeichnungArt der VereinfachungsmaßnahmeGegenstand und Ziele
Verordnung der Kommission hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine
Erstattung gewährt wird
ÜberprüfungDurch die einheitliche GMO ab dem 1. Januar 2009 wird diese Verordnung mit den beiden Kommissionsverordnungen Nr. 2090/2002 und 3122/94 zu einer neuen Verordnung zusammengefasst, die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.
Mitteilung der Kommission zur förmlichen Bestätigung, dass eine Reihe von Rechtsakten der Gemeinschaft im Bereich Landwirtschaft überholt sindAufhebungZiel des Vorschlags ist es, Rechtsakte der Kommission, die keine praktische Relevanz haben oder von weitergehendem Interesse sind, für überholt zu erklären und somit einen Beitrag zu den Zielen der Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire zu leisten. Ihre Beseitigung führt zur Klärung des "wesentlichen" Acquis, der aus allgemein gültigen, in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften besteht.
Kommissionsverordnung über Interventionen auf dem Markt für MagermilchpulverÜberprüfungZiel der Initiative ist die Änderung der Durchführungsbestimmungen aufgrund der Abschaffung der Beihilfen zur privaten Lagerhaltung für Magermilchpulver (MMP) sowie die Umsetzung der neu eingeführten Vorschriften über die Standardisierung des Eiweißgehalts in MMP. Eingeführt werden technische Klarstellungen und Vereinfachungen (z.B. zu den Sicherheitsbestimmungen).
Überarbeitung der Kommissionsverordnung 1973/2004 zur Umsetzung des Gesundheitschecks hinsichtlich der Stützungsregelungen nach Titel IV ("andere Beihilferegelungen") und IVa der VerordnungNeufassungVerordnung 1782/2003 soll 2008 durch eine neue Direktzahlungs-Verordnung ersetzt werden. Ziel der Neufassung ist die Abschaffung veralteter Bestimmungen im Zusammenhang mit Beihilferegelungen, die je nach Ergebnis des Health Checks abgeschafft oder entkoppelt werden sollen.
Überarbeitung der Kommissionsverordnung 796/2004 zur Umsetzung des Gesundheitschecks im Hinblick auf "Cross Compliance", Modulation und Integriertes Verwaltungs- und KontrollsystemNeufassungVerordnung 1782/2003 soll 2008 durch eine neue Direktzahlungs-Verordnung ersetzt werden. Ziel der Neufassung ist die Einführung gemeinsamer Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und bestimmter Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Überarbeitung der Kommissionsverordnung 795/2004 zur Umsetzung des Gesundheitschecks im Hinblick auf die
Betriebsprämienregelung
NeufassungVerordnung 1782/2003 soll 2008 durch eine neue Direktzahlungs-Verordnung ersetzt werden. Ziel der Neufassung von Verordnung 795/2004 ist die Abschaffung veralteter Bestimmungen im Zusammenhang mit der Einrichtung der einheitlichen Betriebsprämie, die durch die GAP-Reform von 2003 eingeführt wurde, oder vorübergehender Vorschriften im Zusammenhang mit der anschließenden Einbeziehung von Sektoren in die Betriebsprämienregelung.
Kommissionsverordnung mit gemeinsamen Regeln für den Ankauf zur öffentlichen InterventionNeufassung/ÄnderungDie Initiative ist eine Folge der Health-Check-Vorschläge. Das Projekt betrifft die Vereinfachung und Harmonisierung der Durchführungsbestimmungen für die Intervention, insbesondere für Getreide, Milchprodukte und Fleisch, in einem horizontalen Rechtsakt.
Ratsverordnung zur Aufhebung einer Reihe veralteter landwirtschaftlicher RechtsakteAufhebungZiel der Verordnung ist es, Rechtsakte des Rates, die keine praktische Relevanz haben oder von weitergehendem Interesse sind, aufzuheben und somit einen Beitrag zu den Zielen der Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire zu leisten. Ihre Beseitigung führt zur Klärung des "wesentlichen" Acquis, der aus allgemein gültigen, in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften besteht.
Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die
einzelstaatlichen Gerichte
ÜberprüfungÜberprüfung der Bekanntmachung von 1995 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen. Die neue Bekanntmachung unterstützt die nationalen Gerichte, die sich mit illegalen Beihilfen auseinanderzusetzen haben, indem sie die in der Gemeinschaft geltende Rechtsprechung und entsprechende Entscheidungspraktiken darlegt. Sie aktualisiert und verstärkt die Unterstützungsmechanismen für die nationalen Gerichte. Durch Rationalisierung und Verbesserung der bestehenden Leitlinien vereinfacht die Bekanntmachung die Aufgaben der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung des Beihilfenrechts.
Verhaltenskodex im Umgang mit staatlichen BeihilfenÜberprüfungDer Verhaltenskodex zielt ab auf die Festlegung bewährter Verfahren seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf mehr Effizienz, Transparenz und Berechenbarkeit bei Verfahren für staatliche Beihilfen. Die Effizienz konnte erhöht werden, beispielsweise durch Kontakte vor der Anmeldung, Anreize für vollständigere Anmeldungen durch die Mitgliedstaaten, einen stärker standardisierten Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten sowie durch straffere interne Verfahren. Die Vorhersehbarkeit soll durch schnellere Entscheidungsfindung erhöht werden, und für die Mitgliedstaaten führt dies zu mehr Transparenz im Hinblick auf verfahrensrechtliche Schritte und Fristen.
Bekanntmachung über das vereinfachte Verfahren bei staatlichen BeihilfenÜberprüfungDas vereinfachte Verfahren bei staatlichen Beihilfen soll die rasche Annahme von Entscheidungen in einfachen angemeldeten Beihilfefällen gewährleisten, auch in den Fällen, die auf der Grundlage der in den horizontalen staatlichen Beihilfeinstrumenten vorgesehenen standardisierten Bewertung angenommen werden, sowie in Fällen, in denen lediglich Präzedenzfälle bestätigt werden. Die Bekanntmachung soll einen Beitrag zur Erhöhung der Effizienz der Verfahren für staatliche Beihilfen durch die Vereinfachung des Verfahrens für diese Art von Fällen leisten.
Gemeinschaftsinitiative zu arbeitsbedingten Erkrankungen des BewegungsapparatsNeufassungFollow-up der zweiten Phase der Anhörung der Sozialpartner. Ziel dieser Initiative ist die Zusammenfassung der Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und den Schutz am Arbeitsplatz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats zu einem einzigen Rechtsakt. Diese Bestimmungen sind derzeit über verschiedene Richtlinien verstreut, insbesondere auf die Richtlinie 90/269/EWG und die Richtlinie 90/270/EWG des Rates. Ein einziges Rechtsinstrument wäre umfassender, klarer und leichter anzuwenden. Es würde den Arbeitgebern größere Rechtssicherheit und den Arbeitnehmern einen besseren Schutz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparat bieten.
Richtlinie 2000/35 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im GeschäftsverkehrÜberprüfungEinige Kernbestimmungen der jetzigen Richtlinie sind unklar oder schwer umzusetzen, wodurch es Unternehmen schwer gemacht wird, ihre Rechte im Falle eines Zahlungsverzugs geltend zu machen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Schuldner vom Zahlungsverzug abzuhalten und Gläubigern die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte bei Zahlungsverzug vollständig geltend zu machen. Die Vereinfachung führt zur klareren Berechnung der jeweils geltenden Zinssatzes, einer besseren Beschreibung der Art und des Umfangs des "Eigentumsvorbehalts", einer neuen Definition der verschiedenen Arten von kommerziellen Transaktionen, die unter die Richtlinie fallen, sowie zu einer klareren Definition aller durch den Zahlungsverzug des Schuldners bedingten Beitreibungskosten.
Verordnung über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen
NeufassungDurch die Ersetzung der bestehenden Rechtsvorschriften (einschließlich der vorliegenden Rahmenrichtlinie und der Einzelrichtlinien) durch eine Haupt-Verordnung führt der Vorschlag zu einer Vereinfachung der EG-Rechtsvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Er führt zur Aufhebung von 24 Richtlinien und sorgt darüber hinaus für erhöhte Anforderungen für Bremsen an Zugmaschinen.
Änderung des Anhangs IV der Verordnung 2003/2003 über DüngemittelÜberprüfungEs soll gewährleistet werden, dass die CEN-Normen als amtliche Analysemethoden angesehen werden, die als Referenz für offizielle Kontrollen zu verwenden sind. Ihre von CEN aktualisierte Version wird nicht mehr in den Rechtsakt einbezogen, sondern besteht in Form separater Normen, auf die sich das Gemeinschaftsrecht bezieht. Die derzeit im Anhang befindliche ausführliche Beschreibung der Prüfverfahren wird gestrichen.
Richtlinie oder Verordnung über MedizinprodukteNeufassungZiel ist die Vereinfachung und Stärkung der Regeln zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei gleichzeitiger Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes.
Verordnung über die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen KraftfahrzeugenNeufassungDurch die Ersetzung der bestehenden Rechtsvorschriften (einschließlich der vorliegenden Rahmenrichtlinie und der Einzelrichtlinien) durch eine Haupt-Verordnung führt der Vorschlag zu einer Vereinfachung der EG-Rechtsvorschriften für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Der Vorschlag wird zur Aufhebung von 14 Richtlinien führen und für moderne Emissionsvorschriften, ABS und automatische Notbremssysteme für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sorgen.
Vorschlag für einen Rechtsakt zur Unterstützung der Entwicklung des
Gemeinsames Umweltinformationssystems
ÜberprüfungZu den Vereinfachungszielen gehören:
- Modernisierung und Straffung der Umweltberichterstattung zur Erleichterung der Verfügbarkeit von Daten gemäß dem Grundsatz, dass die Informationen so nah wie möglich an der Quelle verwaltet und einmal gesammelt und breit gestreut werden sollten;
- rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen / Daten, insbesondere durch die Vereinfachung des derzeitigen Konzepts der Berichtszeiträume;
- Aufhebung / Straffung veralteter oder sich überschneidender Berichterstattung auf der Grundlage eines Screenings der Gesetzgebung.
Verordnung 1172/98 des Rates über die statistische Erfassung des GüterkraftverkehrsÜberprüfungZiel ist die Schaffung eines Instruments innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zur Verwaltung von Straßengüterverkehr-Statistiken durch Meldepflichten (Schwellen der Zahl der Fahrzeuge pro Berichtsland), des Umfangs der Erhebungen (Fahrzeugarten) und der Präzisionsnorm (im Komitologieverfahren bereits modifizierbar). Im Einvernehmen mit dem ESS (Ausschuss für das Statistische Programm) können Umfang (Schwerpunkt auf dem internationalen Verkehr und schweren Fahrzeugen) und Stichproben (dem Datenbedarf anzupassende Präzisionsmaßnahmen) der berichtspflichtigen Straßengüterverkehrsfahrzeuge verringert werden.
Änderung der Verordnung44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung undÜberprüfungZiel ist die Gewährleistung des freien Verkehr aller Entscheidungen in der EU durch die Abschaffung des Exequaturverfahrens sowie der Anpassung der Bestimmungen der Verordnung an die neuen internationalen Instrumente in dem betreffenden Bereich. Abgeschafft werden sollen ebenfalls die Zwischeninstanzen, die die Bürger durchlaufen
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachenmüssen, damit eine gerichtliche Entscheidung im Ausland anerkannt und vollstreckt werden kann.
Verordnung des Rates über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der AquakulturÜberprüfungDie Gemeinsame Marktorganisation GMO wurde eingerichtet, um die Ziele gemäß Artikel 33 EG-Vertrag im Fischereisektor zu verwirklichen, insbesondere um die Märkte zu stabilisieren und den Fischern eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Die jüngeren Ziele konzentrieren sich auf nachhaltigkeitsfördernde Fischerei- und Vermarktungstätigkeiten. Seit ihrer Einrichtung im Jahre 1971 gab es bei der gemeinsamen Marktorganisation viele Veränderungen. Die neu gestaltete GMO ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Die Wirksamkeit und Effizienz dieser Politik wird derzeit evaluiert. Der Vorschlag zielt darauf ab, Marktentwicklungen, Veränderungen in der Fischerei und festgestellte Mängel bei der Umsetzung der derzeitigen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Durchführungsbestimmungen der Kommission zur reformierten Kontroll- und
Sanktionsregelung
ÜberprüfungDie neuen Regeln sorgen für eine Modernisierung und Vereinfachung der Verfahren für die nationalen Verwaltungen und Interessengruppen sowie für eine bessere Durchsetzung. Der bürokratische Aufwand und die Belastungen für den Sektor und die öffentlichen Verwaltungen werden gesenkt, indem verstärkten IT-Instrumente eingesetzt werden, um die Meldepflichten zu verringern. Alle Aspekte im Zusammenhang mit der Kontrolle und Überwachung der Fischerei-Aktivitäten (Fangmeldungen, Toleranzgrenzen, Anlandeerklärungen, Verkehr, Lokalisierung der Fischereiflotte usw.) werden vereinfacht. Ebenso einbezogen werden neue Elemente zur Bewältigung des Problems der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU).
Mitteilung der Kommission zur förmlichen Bestätigung, dass Rechtsakte überholt sind und vier Vorschläge zur Aufhebung überholter Rechtsinstrumente im Bereich der GemeinsamenAufhebungEin Screening des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) im Rahmen des "Aktionsplans 2006-2008 zur Vereinfachung und Verbesserung der GFP" ergab, dass eine Reihe von Rechtsakten ihre rechtliche Wirkung ausgeschöpft haben, obwohl sie nicht förmlich aufgehoben wurden oder keine Angaben im Hinblick auf ihre Gültigkeitsdauer beinhalten. Bezüglich der aufzuhebenden Rechtsakte, die formal noch in Kraft sind, sollte der gleiche Rechtsakt verwendet werden wie derjenige, der die Grundlage für den ursprünglichen Rechtsakte bildete. Falls die Rechtsgrundlage des Rechtsaktes nicht mehr existent ist, veröffentlicht die Kommission eine förmliche
FischereipolitikBestätigung, dass der Rechtsakt überholt ist.
Neufassung der Entscheidungen in Bezug auf die Kontrolle der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
NeufassungIn den letzten Jahren hat die Kommission eine Reihe von Entscheidungen (2003/542/EG, 2004/332/EG, 2005/849/EG und 2007/482/EC) über die Abschaffung der Versicherungskontrollen in Bezug auf die der EU beitretenden Länder angenommen. Die Neufassung zielt ab auf eine Vereinfachung und Klärung der Bestimmungen dieser Entscheidungen, die nach Artikel 2 der Richtlinie 72/166/EWG über die Kfz-Versicherung angenommen wurden.
Neufassung der Prospekt-RichtlinieNeufassungBereiche, in denen legislative Änderungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Anwendung der Richtlinie erforderlich sind, sollen festgestellt werden, um den Verwaltungsaufwand für die Emittenten zu reduzieren, ohne den Standard des Anlegerschutzes zu senken. Hierzu zählen der Wegfall von Informationsanforderungen, die Doppelarbeit zur Transparenz-Richtlinie leisten (Artikel 10), die Ausweitung des Geltungsbereichs der Freistellung von Wertpapierregelungen für Beschäftigte (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe e) und die Klärung der Verantwortlichkeiten im Falle einer Weiterveräußerung von Wertpapieren (Art. 3 Abs. 2).
Neufassung der Richtlinie über MarktmissbrauchNeufassungIm Einklang mit der Strategie der Kommission für eine bessere Rechtsetzung findet eine Überprüfung der Marktmissbrauch-Richtlinie in der EU statt. Der Schwerpunkt liegt auf Bereichen, in denen Verbesserungen erreicht werden könnten in Bezug auf:
(i) Rationalisierung/Bürokratieabbau, beispielsweise im Hinblick auf Offenlegungspflichten über Unternehmensleitungen und die Pflicht, Insider-Verzeichnis aufzustellen und zu verwalten,
(ii) die Erleichterung und Stärkung der Aufsicht auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Vereinfachung der Rechnungslegungs-RichtlinienÜberprüfungDie Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, Kleinstbetriebe von den Rechnungslegungspflichten zu befreien. Ferner sollen die Rechnungslegungs-Richtlinien (Vierte und Siebte Gesellschaftsrechtsrichtlinie) überprüft werden, um den Interessen kleiner Unternehmen Rechnung zu tragen und den Verwaltungsaufwand um über 5 Milliarden € zu verringern.
Maßnahmen zur Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel
(RASFF)
ÜberprüfungZiel der Durchführungsmaßnahmen ist die einheitliche Handhabung des RASFF in allen Mitgliedstaaten des Netzes durch: Festlegung des Anwendungsbereichs des Systems; Einrichtung von Kontaktstellen, Definition der Rolle der Kommission; Erarbeitung und Übermittlung einschlägiger Meldungen; Bewertung und Follow-up einer Meldung; Festlegung von Regeln für den Austausch von RASFF-Informationen mit Drittländern; Erstellung von Vertraulichkeitsanforderungen.
Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommenNeufassungNeufassung der Richtlinien über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in einer Verordnung mit dem Ziel, die Zulassung neuer Zusatzstoffe und Monomere zu beschleunigen und die Vorschriften für Migrationsuntersuchungen zu vereinfachen, zu präzisieren und zu aktualisieren; Aufhebung überholter Vorschriften wie der analytischen Methoden in den Richtlinien 80/766/EWG und 81/432/EWG, bestimmter Teile der Richtlinie 82/711/EWG, bei denen es sich nicht um Prüfkriterien handelt, sondern um Interpretationen und Erklärungen, und Entfernung widersprüchlicher Regelungen zwischen 82/711/EWG und 2002/72/EG hinsichtlich der Anwendbarkeit bzw. zwischen 82/711/EWG und 85/572/EWG im Hinblick auf die Definition einiger Lebensmittelsimulanzien.
Neufassung der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche DruckgeräteNeufassungBestimmte Klauseln sind hinfällig geworden, und bestimmte Fragen werden derzeit im Rahmen der internationalen Vereinbarungen über die Beförderung gefährlicher Güter erörtert. Notwendigkeit der Beseitigung von Widersprüchen aufgrund dieser internationalen Vereinbarungen unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen auf Ebene zwischenstaatlicher Organisationen (UNO für den Straßenverkehr, OTIF für den Schienenverkehr). Aufhebung von vier Richtlinien über Druckbehälter (76/767/EWG, 084/5251EWG, 84/526/EWG und 84/527/EWG) sowie Berücksichtigung der noch relevanten Bestimmungen bei der Überarbeitung der Richtlinie 1999/36/EG.
Ferner ist es notwendig, die bestehende Richtlinie in Einklang zu bringen mit den Vorschriften "nach dem neuen Konzept" über den freien Verkehr von Waren, die sich entsprechend dem neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in der letzten Phase der förmlichen Annahme befinden.
Neufassung der Rechtsakte des ersten Eisenbahnpakets: Vereinfachung und Modernisierung des Rechtsrahmens für den Zugang zum Markt im
Schienenverkehr
NeufassungZur Vereinfachung der Rechtsvorschriften werden die drei Richtlinien zusammengefasst und neu strukturiert, wobei die Querverweise zu den jeweiligen Rechtsakten beseitigt werden. Dies führt zu einer besseren Lesbarkeit und damit zu einer besseren und einheitlicheren Umsetzung in den Mitgliedstaaten, wodurch potenziell Bürokratie abgebaut wird. Ferner werden weitere Rechtsvorschriften, insbesondere institutionelle Vereinbarungen, wie die Stärkung der Befugnisse der Regulierungsbehörden und eine verstärkte Zusammenarbeit der Eisenbahn-Infrastruktur-Manager für internationale Dienstleistungen, gestärkt, um die Entstehung eines echten Binnenmarktes zu fördern und die Hindernisse für die Bestimmungen für Dienste im internationalen Eisenbahnverkehr zu beseitigen. Insgesamt hofft die Kommission, dass die Marktzugangskosten für die Eisenbahnunternehmen durch die Stärkung der rechtlichen und institutionellen Rahmens gesenkt werden.
SchiffsausrüstungsrichtlinieNeufassungDie Richtlinie 96/98/EG wurde seit ihrer Verabschiedung dreimal technisch geändert, und zwei weitere technische Änderungen (betreffend das Ausschussverfahren bzw. die technischen Anhänge) sind derzeit in Vorbereitung. Darüber hinaus wird der neue Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten direkte Auswirkungen auf eine Reihe grundlegender Elemente (notifizierte Stellen, Marktüberwachung und Schutzklausel) haben. Schließlich bedarf das derzeitige System zur regelmäßigen technischen Aktualisierung einer gründlichen Überarbeitung, um mit der Erarbeitung von Rechtsvorschriften seitens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation Schritt halten zu können. Die bestehende Richtlinie sollen neugefasst oder aufgehoben oder aber durch eine neue ersetzt werden.
Neufassung des EU-Rechtsrahmens für den Transport von radioaktivemNeufassungGegenwärtig gibt es in der EU über 30 Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen für den Transport von radioaktivem Material. Darüber hinaus existieren rechtlich nicht bindende internationale Vorschriften. Eine uneinheitliche Umsetzung dieser Vorschriften
Materialbedeutet, dass es zu einem unnötigen Grad an Komplexität kommt, die zu praktischen Problemen auf Ebene der Mitgliedstaaten führt, wozu auch erhöhte Kosten und Verzögerungen gehören. Eine Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren würde diese Komplexität verringern. Ersten Schätzungen zufolge belaufen sich die potenziellen Einsparungen auf 50 % bei den Lohnkosten und auf 30 % bei den Kosten für die Betreiber.

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

BezeichnungKOM/SEK/interinstitutionelles KennzeichenBegründung der Rücknahme
Vorschlag für eine Akte des Rates zur Anpassung der Bedingungen des Beitritts der Vereinigten Republik Zypern zur Europäischen UnionKOM (2004) 189Steht in Zusammenhang mit dem Annan-Plan von 2004 für eine Lösung des Zypern-Problems und die Wiedervereinigung. Im Falle einer neuen umfassenden Regelung wird die Kommission einen neuen Vorschlag für eine Akte zur Anpassung im Zusammenhang mit dem neuen Lösungsplan vorlegen müssen (eventuell 2009). Der Vorschlag ist daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und dessen Protokolls über Luftfahrtausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische GemeinschaftSEK(2002) 1308/1Diese Vorschläge sind zu ersetzen durch den Geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und dessen Protokolls über Luftfahrtausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische Gemeinschaft, von der Kommission im August 2008 verabschiedet - KOM (2008) 508 / 2008/0162/CNS. Diese Vorschläge sind daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte anSEK(2002) 1308/2
beweglicher Ausrüstung und dessen Protokolls über Luftfahrtausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische Gemeinschaft
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche VisagestaltungKOM (2003) 558 2003/0217/CNSDa beschlossen wurde, biometrische Merkmale nicht in die Visummarke aufzunehmen, und gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis-Verordnung entsprechend geändert wurde, ist dieser Vorschlag nicht mehr aktuell.
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen EigentumsKOM (2005) 276/2 2005/0128/CNSErsetzt durch einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, KOM (2006) 168 vom 26.4.06 / 2005/0127/COD (Siehe Schriftliches Verfahren 2006/669), im Nachgang zum Urteil des Gerichtshofs vom 13.9.05 (C-176/03). Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates ist daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor allem an den Binnengrenzen, und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung desKOM (2005) 317 2005/0131/CNSÜberschneidungen mit dem am 23.06.08 angenommenen Vertrag von Prüm, umgesetzt durch den Beschluss des Rates über die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. Der Vorschlag ist daher nicht mehr aktuell.
Übereinkommens von Schengen
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur vorläufigen Anwendung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EG und der Islamischen Republik Mauretanien über die Fischerei in den mauretanischen Fischereizonen und des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. August 2006 bis zum 31. Juli 2008KOM (2006) 505Im Juli wurde vom Rat ein neues Abkommen mit Mauretanien ebenso angenommen wie Verordnung (EG) Nr. 704/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Haager Übereinkommens über die auf bestimmte Rechte in Bezug auf Intermediär verwahrte Wertpapiere anzuwendende RechtsordnungKOM (2003) 783Die Kommission hat ihre Strategie geändert und erwägt die Vorlage eines neuen Vorschlags, insbesondere im Hinblick auf das zugrunde liegende Kollisionsrecht, auf der Grundlage einer umfassenderen Folgenabschätzung. Der Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Entwurf für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen
Regulierungsagenturen
KOM (2005) 59In ihrer Mitteilung KOM (2008) 135 von März kündigte die Kommission ihre Absicht an, diesen Vorschlag zurückzunehmen, und stellte die Maßnahmen vor, die sie treffen will, um Fortschritte in Richtung auf einen gemeinsamen Rahmen zu machen. Die Kommission ist - alternativ zum Vorschlag einer interinstitutionellen Vereinbarung - der Auffassung, dass eine Einladung zu einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu einer gemeinsamen Strategie für die Agenturen führen sollte. Der Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (kodifizierte Fassung)KOM (2003) 297 2003/0104/CNSZu kodifizierender Rechtsakt wurde aufgehoben. Der Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Gemeinschaftskriterien für Maßnahmen zur Tilgung und Überwachung bestimmter Tierseuchen (kodifizierte Fassung)KOM (2006) 315 2006/0104/CNSZu kodifizierender Rechtsakt wurde aufgehoben. Der Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (kodifizierte Fassung)KOM (2006) 694 2006/0231/CNSZu kodifizierender Rechtsakt wurde aufgehoben. Der Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Empfehlung an den Rat im Hinblick auf die Teilnahme der EU am Internationalen SteuerdialogSEK(2007) 958Nach einer Überarbeitung des Entwurfs für eine Vereinbarung braucht der Rat keinen Basisrechtsakt in Form eines Ratsbeschlusses anzunehmen, um die Kommission zu ermächtigen, die Beteiligung der Gemeinschaft an der Arbeit des ITD zu verhandeln. Daher ist die Empfehlung ist hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen Ausgleichsmechanismus für Einfuhren aus bestimmten nicht zur Gemeinschaft
gehörenden Ländern
KOM (2005) 398Der vorliegende Entwurf einer Verordnung war vorgeschlagen worden, um das so genannte doppelte Preissystem zu behandeln, insbesondere im Rahmen der WTO-Beitrittsverhandlungen bestimmter Länder. Die Kommission hat ihre Strategie zugunsten bilateraler oder multilateraler Verhandlungen geändert und hält Rechtsvorschriften nicht mehr für erforderlich. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener StrahlenquellenKOM (2002) 130Das Verfahren zur Annahme von Maßnahmen nach den Artikeln 31 und 41 des EURATOM-Vertrags schreibt vor, dass die Kommission zunächst einen "Entwurf" für einen Vorschlag erarbeitet, der dann dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zwecks Stellungnahme übermittelt wird. Demzufolge wurde von der Kommission der überarbeitete Vorschlag KOM (2003) 18 vorgelegt. Der ursprüngliche Vorschlag dient somit keinem Zweck mehr und ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über intermodale LadeeinheitenKOM (2003) 155/2 2003/0056/CODDie Kommission hält Rechtsvorschriften für nicht länger erforderlich. Das CEN hat bereits Vornormen entwickelt und wird die Arbeiten abschließen, wenn es ein Kommissionsmandat erhält. Bevor dem CEN ein solches Mandat erteilt werden kann, muss geprüft werden, ob 45-Fuß-ISO-Container, die derzeit auf den nationalen Verkehr beschränkt sind, für den grenzüberschreitenden Verkehr genehmigt werden sollten.
Gegenwärtig wird dies von der Kommission auf der Grundlage einer Studie geprüft. Darüber hinaus werden derzeit die optimale Größe und Stärke der intermodalen Ladeeinheiten sowie Kommunikations- und Sicherheitsmerkmale geprüft. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom) Nr. 2587/1999 zur Bestimmung der Investitionsvorhaben, die der Kommission gemäß Artikel 41 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft anzuzeigen sindKOM (2003) 370Aufgrund der verstrichenen Zeit ist dieser Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im SchienengüterverkehrKOM (2004) 144 2004/0050/CODAngesichts der Widerstände seitens des Gesetzgebers und des Sektors gegen den Teil dieses Vorschlags, der sich mit den vertraglichen Beziehungen befasst, hat die Kommission in ihrer Mitteilung KOM (2008) 536 von September ihre Absicht angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ziele des Vorschlags durch laufende Initiativen erreicht werden können, die die Entwicklung des Wettbewerbs unterstützen und dafür sorgen, dass der Schienengüterverkehr eine sehr gute Infrastruktur und entsprechende Hilfsdienste erhält. Was letztere betrifft, plant die Kommission die Vorlage eines neuen Legislativvorschlags im November 2008. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zu bestimmten Verfahrensfragen betreffend den Haushalt der Energiegemeinschaft, zu den Verfahrensregeln für die Zulassung von Drittstaaten als Beobachter und den Rechten und Verpflichtungen von Beobachtern in der Energiegemeinschaft sowie zur Aufnahme von Moldawien, der Ukraine, Norwegens und der Türkei als Beobachter in die EnergiegemeinschaftKOM (2006) 709Da die betroffenen Länder in diesem Rat nur Beobachterstatus haben, ist dieser Vorschlag nicht mehr relevant und damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Finanzregelung für die
Euratom-Versorgungsagentur
KOM (2007) 108 2007/0042/CNSDie Kommission hat ihre Strategie geändert und wird nun die Ziele dieses Vorschlags durch die Aufnahme von Adhoc-Bestimmungen in die allgemeine Haushaltsordnung, die derzeit überarbeitet wird, weiterverfolgen. Hierdurch wird das langwierige Gesetzgebungsverfahren für ein begrenztes Budget vermieden und die Anzahl der spezifischen Finanzregelungen nicht weiter erhöht. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.