Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Das Europäische Parlament,

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Oktober 2007 angenommen.

A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines Prozesses mit offenem Ende ist,

B. in der Erwägung, dass die Türkei sich selbst zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur Modernisierung für die Türkei selbst gesehen werden sollten,

C. in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben,

D. in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll noch nicht vollständig umgesetzt hat,

E. in der Erwägung, dass sich das Tempo der Reformen in der Türkei nach einer Reformwelle zwischen 2002 und 2004 verlangsamt hat, in der Erwägung, dass die türkische Regierung am 17. April 2007 ihr Programm zur Angleichung an den Besitzstand der Europäischen Union 2007-2013 angenommen hat, und in der Erwägung, dass die neue türkische Regierung am 31. August 2007 ihr Programm vorgelegt hat, zu dem die Stärkung der Wirtschaft, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Beschleunigung der Reformen gehören, die für eine Annäherung der Türkei an die Europäische Union erforderlich sind,