Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)

Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu § 9 Absatz 1

In § 9 Absatz 1 ist die Angabe "§ 6 Absatz 3" durch die Angabe "§ 6 Absatz 2" zu ersetzen.

Begründung

Es handelt sich offenkundig um ein redaktionelles Versehen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: