Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder
(Gemeinsame-Dateien-Gesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 1. Dezember 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/3642 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) - Drucksachen 016/2950, 016/3292 mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Artikel 1 tritt mit Ablauf des (einsetzen: Tag des elften auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres, der dem Tag der Verkündung entspricht) außer Kraft und ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu evaluieren."


Fristablauf: 29.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 672/06 (PDF)