Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
(Steuerbürokratieabbaugesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.