Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 016/10833 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - Drucksachen 016/10294, 016/10495 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert: