Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich

Der Ministerpräsident Mainz, den 13. Dezember 2005
des Landes Rheinland-Pfalz

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine

einzubringen.

Ich bitte Sie, diesen Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs.1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.


Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeignete Schritte einzuleiten, um folgende Maßnahmen umzusetzen:

Begründung

Auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen besteht ein erhebliches Nachfragepotential. Dies gilt für Arbeitskräfte, die insbesondere bei Reinigungsarbeiten, in der Assistenz für die Pflege und zur Kinderbetreuung in privaten Haushalten eingesetzt werden. Derzeit wird der größte Teil dieser Tätigkeiten, soweit ein Beschäftigungsverhältnis besteht, in der "Schattenwirtschaft" abgewickelt. In Zukunft dürfte der Bedarf nach solchen Arbeitskräften aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Erwerbsbeteilung von Frauen deutlich steigen.

Die mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt getroffenen Regelungen zu den so genannten "Mini- und Midijobs" hatten auf dem Gebiet der haushaltsnahen Dienstleistungen nur einen begrenzten Erfolg. Derzeit werden in privaten Haushalten noch wenige Minijobberinnen und -jobber beschäftigt, jedoch sind hohe prozentuale Zuwächse zu beobachten. Dagegen blieb die Entwicklung der haushaltsnahen Midijobs hinter den Erwartungen zurück. Von 669.000 Beschäftigten in Midijobs Ende 2003 waren lediglich 0,4% in privaten Haushalten tätig. Es liegt nahe, dass die wenig attraktiven Rahmenbedingungen für diese Personengruppe ursächlich für die geringe Zahl an Midijobbern sind.

Eine Ursache für die beschriebene Entwicklung ist die hohe Grenzsteuerbelastung bei Beschäftigten. Midijobberinnen und -jobber sind nach derzeitiger Regelung sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Für Beschäftigungen oberhalb von 400 Euro monatlich greift die reguläre Lohnsteuerbelastung. Die dadurch bewirkte hohe Grenzbelastung verhindert legale Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Midijobs. Derzeit kann erst ab monatlichem Bruttolohn von ca. 537 Euro in Steuerklasse V ein höherer Nettolohn als 400 Euro erzielt werden.

Die Auswirkungen der ab 400 Euro eintretenden Sozialversicherungspflicht sind für Beschäftigte im Vergleich zur Grenzsteuerbelastung weniger gravierend, da zwischen 400 und 800 Euro Monatseinkommen eine Gleitzone festgelegt wurde. Die Abgaben der Beschäftigten zur Sozialversicherung steigen linear an, sodass die Grenzbelastung konstant bleibt. Eine Ausnahme bildet der Sockelbetrag von ungefähr 4,15% auf die ersten 400 Euro monatlich, dessen genaue Höhe vom individuellen Krankenversicherungsbeitrag abhängt.

Auf Seiten der Arbeitgeber ist eine Überschreitung der 400 Euro Einkommensgrenze pro Monat nach jetzigem Regelungsstand ebenfalls sehr unattraktiv. Müssen sie für Minijobs im Bereich der haushaltsnahen Beschäftigung lediglich 12% (2% Pauschsteuer, 5% Krankenversicherung, 5% Rentenversicherung) an Abgaben leisten, setzt ab monatlich 400 Euro die reguläre Sozialversicherungspflicht ein. Dies bedeutet, dass sie auf den gesamten Betrag Sozialversicherungsabgaben in Höhe von circa 21% abführen müssen. Das führt beim Arbeitgeber zu einer sehr hohen Grenzbelastung im Bereich der Sozialversicherung bei Eintritt in die Midijob-Zone.

Ein weiterer Grund, warum sich Minijobs viel erfolgreicher entwickelt haben als Midijobs, ist die vergleichsweise unkomplizierte und schnelle Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers bei der Minijob-Zentrale im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens. Der Arbeitgeber muss sich mit keiner dritten Institution auseinander setzen, sondern kann alle Formalitäten (Anmeldung und Beitragszahlung) mit der Minijob-Zentrale abwickeln. Letztere übernimmt die weiteren Aufgaben und verteilt beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge an die Träger.

Das Ziel der Initiative ist es, die beschriebenen Probleme zu beseitigen. Eine attraktivere Ausgestaltung der Midijobs im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen brächte folgende gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich: