Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz (2004/2175(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 312280 - vom 10. November 2004.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. Oktober 2004 angenommen.

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz (2004/2175(INI))

Das Europäische Parlament,

A. darüber unterrichtet, dass der Europäische Rat beabsichtigt, am 5. November 2004 die Prioritäten des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die kommenden Jahre festzulegen,

B. in Kenntnis der wichtigen Fortschritte, die erzielt wurden, aber auch der zahlreichen Verzögerungen, die sich in der Europäischen Union bei der in Artikel 2 des EU-Vertrags vorgesehenen Umsetzung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ergeben haben,

C. im Bedauern darüber, dass sich die Fortschritte im Bereich Asyl und Einwanderung bislang im Wesentlichen auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung konzentriert haben und nicht mit ausreichenden Anstrengungen zur Förderung der Integration von Ausländern mit geregeltem Aufenthaltsstatus einhergegangen sind,

D. in der Erwägung, dass "Flüchtlingslager" außerhalb der Union nicht in Betracht gezogen werden sollten, da sie die offensichtliche Gefahr mit sich bringen, dass die Grundrechte verletzt werden,

E. überzeugt, dass jede künftige Entwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Folgendes berücksichtigen muss:

F. sehr besorgt über Unzulänglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Organe bei der Umsetzung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die bei der Arbeit des Konvents, in zahlreichen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und in den regelmäßigen Berichten der Kommission beklagt wurden,

G. in der Erwägung, dass diese Unzulänglichkeiten unmittelbar durch geeignete Reformen korrigiert werden müssen, die unter Wahrung der geltenden Verträge zu verabschieden sind, aber auch im Lichte der politischen Ziele, die in den Entwurf des Verfassungsvertrags, der am Vorabend des Europäischen Rates unterzeichnet sein wird, eingegangen sind,

H. unter Hinweis darauf, dass Artikel 29 des EU-Vertrags der Europäischen Union die Verantwortung dafür überträgt, "in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten", die Antwort der Europäischen Union allerdings eher theoretisch als praktisch ausgefallen ist, weil

I. in der Erwägung, dass es nicht möglich ist, die Umsetzung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von einer Politik des Schutzes und der Förderung der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft innerhalb der Europäischen Union zu trennen, und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von einer minimalen Harmonisierung, die ein gegenseitiges Vertrauen schafft, zu trennen,

J. in der Erwägung, dass es nötig ist, allen Bestimmungen der neuen Verfassung betreffend die Ausweitung der Mitentscheidung und der qualifizierten Mehrheit vorzugreifen, wann immer der geltende Vertrag rechtlich die Möglichkeit dazu bietet,

K. im Bedauern darüber, dass einige Mitgliedstaaten sich in den letzten fünf Jahren im Rat der Festlegung von Standards zum Schutz der Bürgerrechte und der Personen widersetzt haben und das Fehlen solcher Standards häufig (manchmal sogar von denselben Mitgliedstaaten) als ein Grund, die gegenseitige Anerkennung zu blockieren, ins Feld geführt wurde,

L. in der Überzeugung, dass die von manchen Mitgliedstaaten vorgeschlagenen pragmatischen Lösungen es nicht ermöglichen, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die die Entwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit sich bringt, wenn keine klare Einigung über einen gemeinsamen Bestand von Grundsätzen besteht, wie die Unfähigkeit, in der Frage des Datenschutzes ernsthaft voranzukommen, zeigt,

M. sehr besorgt über das Fehlen wirklich adäquater Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus und zur Bewältigung der Herausforderungen im Hinblick auf die Freiheiten der Bürger und überzeugt davon, dass

der Sicherheit der europäischen Bürger zu haben, und in dem Bedauern darüber, dass die Programmplanungs- und Beschlussmechanismen innerhalb des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht transparent und demokratisch genug sind, weshalb das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente allzu häufig vor vollendete Tatsachen gestellt werden,

N. in dem Bewusstsein, eine außerordentliche Verantwortung für den Schutz der Rechte und

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

sich bei der Festlegung der Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von drei allgemeinen Forderungen leiten zu lassen:

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

die folgenden, in den nächsten fünf Jahren zu realisierenden spezifischen Ziele:

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

zu seinem Eintreten dafür, dass spätestens zum 1. April 2005 der Beschluss über die Anwendung der qualifizierten Mehrheit und des Mitentscheidungsverfahrens auf sämtliche Maßnahmen aus Titel IV des EG-Vertrags erlassen wird; fordert den Europäischen Rat auf, diesen Vorschlag aufzugreifen;

4. beauftragt seinen Präsidenten,

diese Empfehlung dem Rat und dem Europäischen Rat und zur Information der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.