Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Entschädigung von Fluggästen im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. November 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in der Richtlinie 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) Fragen im Zusammenhang mit Pauschalreisen geregelt und angemessene Entschädigungen sowie die Rückführung der Verbraucher bei Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters vorgesehen sind,

B. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 die Art der Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen sowie die Modalitäten für die Leistung des Schadenersatzes für Fluggäste festgelegt sind,

C. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 die Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber beschrieben sind,

D. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste vorgesehen sind,

E. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 strenge Finanzbestimmungen für Luftfahrzeugbetreiber festgelegt sind,

F. in der Erwägung, dass die Zahl der relativ kleinen Billigfluganbieter, die bekannte Ferienziele anfliegen, sowie die Zahl der von ihnen beförderten Fluggäste in den vergangenen zehn Jahren erheblich zugenommen haben,

G. in der Erwägung, dass es in den vergangenen neun Jahren 77 Insolvenzen im Flugsektor gegeben hat, die in einigen Fällen dazu führten, dass viele Tausende von Fluggästen an den Ferienorten festsaßen und ihren Rückflug nicht antreten konnten,