Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste (2007/2152(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Übergang von der Analog- zur Digitaltechnik einen großen Fortschritt darstellt und zur Verbreitung der Kulturen sowie zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts beitragen kann,

B. in der Erwägung, dass das Digitalfernsehen die Technologie der neuen Medien zur Erbringung von Informationsdiensten nutzen kann und somit den sozialen Zusammenhalt stärken und helfen kann, alle Menschen in die Informationsgesellschaft einzubeziehen,

C. in der Erwägung, dass - wie auch von der Kommission festgestellt - der gelungene Übergang zum Digitalfernsehen die Vorbedingung für die Entwicklung interaktiver Digitaldienste darstellt,

D. unter Hinweis auf das hohe wirtschaftliche Potenzial des Sektors der digitalen Fernsehdienste und dessen Bedeutung als Arbeitsplatzreservoir,

E. in der Erwägung jedoch, dass sich Gesetzgebungsinitiativen im Bereich der digitalen Medien nicht auf infrastrukturelle und technische Aspekte beschränken dürfen und dass bei diesen Fragen die politischen Zielvorgaben zu berücksichtigen sind, wobei stets der mögliche Mehrwert für die Nutzerseite im Blick bleiben muss,

F. in der Erwägung, dass auf europäischer wie auf nationaler Ebene Schutzmaßnahmen erlassen werden müssen, um zu verhindern, dass für die anstehenden Weichenstellungen allein der Wettbewerb und die Gesetze des Marktes maßgebend sind,

G. unter erneutem Hinweis auf seine bereits früher vertretene Position, wonach es angesichts der uneinheitlichen Gegebenheiten keine gute Lösung ist, zur Erreichung der gesetzten Ziele einen einheitlichen europäischen Standard vorzugeben, und wonach es deshalb zunächst klüger ist, sich auf nicht bindende Normierungsinitiativen seitens der Unternehmen zu stützen, wie einige positive Beispiele auf einzelstaatlicher Ebene zeigen,

H. in der Erwägung, dass auf dem Markt für Digitalfernsehen in der Europäischen Union bereits eine Vielzahl an soliden europäischen Normen gilt,

I. in der Erwägung, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger auf jeden Fall in den uneingeschränkten Genuss der potenziellen Vorteile des Digitalfernsehens gelangen sollten,

J. in der Erwägung, das die Entwicklung der interaktiven Dienste bisher deutlich hinter den optimistischen Prognosen der Fachleute zurückbleibt,

K. in der Erwägung, dass das Spektrum der von der Digitaltechnik gebotenen technischen Möglichkeiten wie die Interaktivität nicht zu einer neuen Quelle der Ungleichheit werden darf, indem sich zu der sozialen und kulturellen Kluft nun auch eine "digitale Kluft" gesellt,

L. in der Erwägung, dass die Zunahme dieser Gefahr für die benachteiligten Bevölkerungsgruppen wegen der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Geräte Anlass zu Besorgnis gibt,

M. in der Erwägung, dass der Übergang vom Analog- zum Digitalfernsehen die Freigabe von Frequenzen und die Entwicklung neuer Technologien und innovativer Lösungen ermöglicht, die die europäische Wettbewerbsfähigkeit in diesem Sektor voranbringen,

N. in der Erwägung, dass die Beherrschung der neuen Technologien schon in sehr jungen Jahren erlernt werden muss und sich die Bildungssysteme so rasch und so reibungslos wie möglich auf die kulturellen und sozialen Veränderungen im Zuge der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der Konvergenz und der Digitalisierung einstellen müssen,

O. in der Erwägung, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden muss, dass auch behinderte Menschen Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten und damit umgehen können,

P. in der Erwägung, dass auch die Untertitelung in mehreren Sprachen zu den digitalen interaktiven Fernsehdiensten zählt und das Digitalfernsehen somit den interkulturellen Dialog und den Prozess des lebenslangen Lernens verbessert,

Q. in der Erwägung, dass beim Zugang zu einer größeren Zahl von Diensten stets die Informations- und Meinungsfreiheit gewahrt bleiben sollte,

R. in der Erwägung, dass während des gesamten Übergangsprozesses darüber zu wachen ist, dass die öffentlichrechtlichen Dienste nicht geschwächt, sondern im Gegenteil bei der Wahrnehmung ihres öffentlichrechtlichen Auftrags unterstützt werden, wobei allerdings die Dynamik der privaten Dienste erhalten bleiben soll, Die positiven Auswirkungen der Technologie nutzen

Der erfolgreiche Übergang zur Digitaltechnik und die Förderung offener Standards

Notwendiges Nachdenken über die Auswirkungen und die Beherrschung der neuen Technik