Unterrichtung durch die Bundesregierung
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 2. November 2004 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Gemeinschaften hat in seiner 532. Sitzung am 12. November 2004 beschlossen, dass das vorliegende Dokument der Bundesregierung zum Gegenstand einer Bundesratsdrucksache gemacht werden soll.

Hinweis: vgl. Drucksache 274/00 = AE-Nr. 001287

Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010

Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie

Oktober 2004

Europas Staats- und Regierungschefs haben sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2010 soll die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden, verbunden mit einem hohen Maß an sozialem Zusammenhalt und Umweltschutz. Inspiriert ist dieses Ziel insbesondere von den Chancen der Wissensgesellschaft sowie den neuen Herausforderungen der Globalisierung und des demographischen Wandels.

Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels (Lissabon-Strategie") hat seit dem Jahr 2000 viele richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit Europas auf den Weg gebracht. In Deutschland spielt die Agenda 2010 eine vergleichbare Rolle und gibt entscheidende Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung. Mit dem Fortschreiten der Lissabon-Strategie wurde aber auch zunehmend klar, dass zum Erreichen der Kernziele auf europäischer und nationaler Ebene eine Neuausrichtung und Konzentration der Reformbemühungen unerlässlich sein würden. Aus diesem Grund wird eine Expertengruppe (unter Vorsitz von Wim Kok) bis zum 1. November 2004 eine Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie vorlegen und Vorschläge für ihre weitere Entwicklung unterbreiten. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden auf ihrer Frühjahrstagung im März 2005 auf Grundlage dieses Berichts die notwendigen politischen Schritte für die weitere Entwicklung der Strategie beschließen.

I. Lissabon ­ Eine Zwischenbilanz

Die Lissabon-Strategie wurde in einer Phase der Euphorie geboren und war getragen von dem Vertrauen in solide Wachstumsaussichten und in die New Economy. Aus heutiger Sicht war die erste Halbzeit der Lissabon-Strategie jedoch geprägt von einem sich rasch verschlechternden weltwirtschaftlichen Umfeld sowie einer Reihe externer Schocks. Auf das Platzen der spekulativen Blase an den Börsen folgten die Terroranschläge des 11. September, eine Serie von Bilanzskandalen, der Krieg im Irak und der Anstieg der Preise für Öl und andere Rohstoffe. In Deutschland schlug sich dies in einer dreijährigen Phase der wirtschaftlichen Stagnation nieder.

A. Erzielte Erfolge

Trotz dieses eher schwierigen Umfelds konnte im Rahmen der Lissabon-Strategie einiges erreicht werden:

B. Bisherige Defizite und neue Herausforderungen

Gleichzeitig dürfen diese Erfolge nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Europa noch viel zu tun gibt, um die ambitionierten Lissabon-Ziele zu erreichen. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben dabei die Herausforderungen sehr deutlich gemacht:

Die Bundesregierung geht diese Herausforderungen im Rahmen der Agenda 2010 energisch an. Dabei sieht sie ein angemessenes soziales Sicherungsnetz als wichtigen und produktiven Faktor für Wirtschaft und Gesellschaft an und räumt daher den notwendigen Reformen in diesem Kontext hohe Priorität ein. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung die Reform des Arbeitsmarktes entschlossen um und greift damit wesentliche Forderungen der Task Force Beschäftigung auf. Durch diese Maßnahmen werden niedrigere Sozialbeiträge möglich. Diese entlasten Arbeitnehmer und Unternehmen und tragen so entscheidend zu mehr Wachstum und Beschäftigung bei.

C. Die Lissabon-Strategie an geänderte Verhältnisse anpassen

Die Betrachtung dieser Zwischenbilanz zeigt, dass eine Neuausrichtung der Lissabon- Strategie unerlässlich geworden ist. Insbesondere vor dem Hintergrund des verhaltenen Konjunkturverlaufs unterstützt die Bundesregierung deshalb die Bestrebungen anderer EU- Mitgliedstaaten, die Strategie stärker auf die Ziele nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu fokussieren.

Diese Refokussierung muss ihren Niederschlag auch in den öffentlichen Finanzen auf europäischer wie nationaler Ebene finden. Zum einen ist es hier wichtig, dass sich jede Neuausrichtung der Lissabon-Strategie strikt im Kontext der Vorgaben für den EU-Haushaltsrahmen für 2007 ­ 2013 bewegen muss. Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten der EU fordern, diesen Haushaltsrahmen auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Zum anderen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den öffentlichen Haushalten der EU- Mitgliedstaaten auch die Maßgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beachten. Die Bundesregierung wird daher die gegenwärtigen Gespräche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem Ziel führen, dass der Pakt in Zukunft deutliche Anreize für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für Strukturreformen zur nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen setzt. Aus diesen Gründen misst die Bundesregierung ­ gerade angesichts enger Budgetrestriktionen ­ der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft große Bedeutung bei. Dieser Prozess sollte auf EU-Ebene auf gemeinsamen Analysen zu den Wachstums- und Beschäftigungswirkungen einzelner Politikmaßnahmen aufbauen und durch einen intensiven Austausch von länderspezifischen Erfahrungen unterstützt werden.

Schließlich müssen die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie und des längerfristigen strategischen Reformprozesses der Europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung in ihren unterschiedlichen Zeithorizonten weiterentwickelt werden und dürfen sich nicht widersprechen.

II. Prioritäten für Wachstum und Beschäftigung

Große Chancen für Wachstum und Beschäftigung in Europa sieht die Bundesregierung in der Vollendung des Binnenmarktes sowie in einem wachstumsorientierten Verständnis von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz.

A. Sieben Chancen für den Binnenmarkt

Der Binnenmarkt ist das zentrale Instrument zur Erreichung des Lissabon-Ziels. Die vier Grundfreiheiten, Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr, stehen für die Chancen eines gemeinsamen Marktes.

Gerade der Binnenmarkt muss in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation seine Aufgabe als einer der gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten entfalten. Er kann die nationalen Anstrengungen für Wachstum und Arbeitplätze europapolitisch flankieren und ihnen eine gemeinsame Richtung und Dynamik geben. Es sollte daher im Interesse aller sein, die notwendige Dynamik des Binnenmarktes zu stärken.

Für die Bundesregierung steht die Stärkung des Binnenmarktes im Zentrum ihrer Lissabon- Politik. Dies kommt den Unternehmen ebenso wie den Beschäftigten zu Gute. Die Bundesregierung tritt daher für eine Binnenmarkt-Initiative ein, die beim nächsten Europäischen Rat beschlossen werden soll. Schwerpunkte dieser Initiative sind Maßnahmen in den Bereichen Energie, Finanzmärkte, Zahlungsverkehr, Dienstleistungen, Rüstung, Vertragsrecht und Unternehmensbesteuerung.

1. Energie: Vollendung der Binnenmärkte für Strom und Gas Die Liberalisierung der Energiemärkte hat für Unternehmen und Verbraucher viele Vorteile gebracht. Die Bundesregierung ist bestrebt, weitere Verbesserungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die anstehende Umsetzung der sog. Beschleunigungsrichtlinien für Elektrizität und Gas in nationales Recht und die Anwendung der EG-Verordnung für grenzüberschreitenden Stromhandel. Durch die Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien werden alle Kundengruppen in der EU bis Mitte 2007 ­ wie in Deutschland bereits seit 1998 ­ ihre Strom- und Gaslieferanten frei wählen können. Dies wird zu einer Angleichung der Ausgangschancen von Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten im grenzüberschreitenden Wettbewerb führen. Das schafft Raum für die Ausweitung grenzüberschreitenden Wettbewerbs.

Die Bundesregierung wird sich an weiteren Beratungen auf EU-Ebene insbesondere zu Fragen der Versorgungssicherheit aktiv beteiligen. Dabei unterstützt sie marktkonforme und investitionsfreundliche Vorgaben, nicht aber mehr Bürokratie und Dirigismus.

2. Finanzmärkte: Europäische Finanzaufsicht

Die Bundesregierung misst den Finanzmärkten als Teil des gemeinsamen Binnenmarktes zentrale Bedeutung bei. Die Stabilität und Krisenresistenz dieser Märkte ist für Europa von elementarer Bedeutung. Die Herausforderungen an die Stabilität des Finanzsystems werden durch zunehmende Verflechtungen im Interbankenmarkt sowie durch Terrorismusrisiken noch verstärkt. Wir müssen uns dieser Aufgabe rechtzeitig stellen, bevor die Entwicklung der Märkte uns zu improvisiertem und damit wenig erfolgversprechendem Handeln zwingt. Praktikable und kosteneffiziente Lösungen für die Aufsicht über transeuropäisch tätige Unternehmen sind insbesondere auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer gegenüber Konkurrenten aus Nicht-EU-Staaten nötig.

Ein integrierter Finanzmarkt erfordert auch eine integrierte Finanzaufsicht. Bisher weisen die 25 Mitgliedstaaten etwa 70 Aufsichtsinstitutionen mit unterschiedlichen Vorschriften und Verfahrensweisen auf. In Zukunft muss die Reichweite der Aufsicht der Reichweite der Tätigkeit der Unternehmen entsprechen. Daher setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für die Schaffung eines europäischen Systems der Finanzaufsicht ein. Die Aufsicht über rein national agierende Finanzdienstleister könnte dabei bei den nationalen Behörden innerhalb des europäischen Aufsichtssystems verbleiben.

3. Zahlungsverkehr: Einheitlicher Raum für den Zahlungsverkehr

Die Spaltung zwischen dem Inlands- und Auslandszahlungsverkehr ist im europäischen Binnenmarkt noch längst nicht überwunden. Soll der Zahlungsverkehr effizienter und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Kunden schneller und kostengünstiger werden, ist eine einheitliche Infrastruktur durch die Harmonisierung nationaler Regelungen nötig. Dabei müssen für den Überweisungsverkehr, das Kreditkartengeschäft und das Lastschriftverfahren aufgrund eines alle Zahlungsverkehrssysteme umfassenden Rechtsrahmens einheitliche europäischen Standards gelten und diese Zahlungsverkehrssysteme, z.B. das in Deutschland bewährte Lastschriftverfahren, europaweit eingeführt werden.

Das zwischen den Ländern der Europäischen Union bestehende Aufsichts- und Regulierungsgefälle ist unter Berücksichtigung der aus dem Zahlungsverkehr resultierenden operationellen Risiken nicht mehr zeitgemäß. Die Sicherheit der Zahlungsverkehrssysteme ist angesichts der Zunahme der Zahlungen im Binnenmarkt ein immer wichtiger werdender Faktor für die technische Sicherheit der Zahlungsverkehrssysteme und der Integrität ihrer Anbieter. Auch in diesem Bereich müssen zukünftig einheitliche Standards gelten. Die Bundesregierung bittet die Kommission, auf dieser Basis bis zum Jahresanfang 2005 einen Richtlinienvorschlag für den Zahlungsverkehr vorzulegen.

4. Dienstleistungen: Ambitionierte Dienstleistungsrichtlinie

Die Dienstleistungsrichtlinie zielt darauf, es Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, ihre Dienstleistung gemeinschaftsweit anzubieten. Hiervon würden allein in Deutschland mehr als 3 Millionen Unternehmen profitieren. In der EU sind über 70 % der Arbeitsplätze in der EU im Dienstleistungssektor angesiedelt, und die Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeitsplätze ist vor allem in diesem Bereich zu erwarten. Jede Erleichterung ist damit auch ein Schritt hin zu mehr wirtschaftlicher Dynamik. Es wäre ebenfalls ein wichtiger Fortschritt für die Dienstleistungsmärkte in der EU allgemein.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist der logisch richtige und konsequente Schritt, dieses Ziel zu erreichen. Die drei tragenden Säulen des Richtlinienvorschlages sind dazu die grundsätzlich geeigneten Instrumente. Diese umfassen die Anwendung des Herkunftslandprinzips für den innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr, die grundlegende Vereinfachung der Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren (u.a. durch die Schaffung von einheitlichen Ansprechpartnern (Onestopshops) sowie durch die Einführung elektronischer Verwaltungsprozeduren) und schließlich die Aufhebung aller vom EuGH als unzulässig beanstandeter Anforderungen an Dienstleister. Die Dienstleistungsrichtlinie schafft für EU-Unternehmen einen Ordnungsrahmen, der ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und zu mehr Arbeitsplätzen führen soll. Allerdings müssen die grundlegenden Ziele der Dienstleistungsrichtlinie unter Wahrung berechtigter Schutzbelange der Mitgliedstaaten erreicht werden. Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich eine zügige und konstruktive Behandlung in den EU- Gremien.

5. Verteidigung: Binnenmarkt für Rüstung

Der EU-Vertrag erkennt die Besonderheiten des Rüstungsmarktes an und gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, aus sicherheitspolitischen Gründen einen eigenen (nationalen) Rahmen außerhalb der Regelungen des Gemeinsamen Marktes für den Bereich der Rüstung zu schaffen. Von dieser Möglichkeit machen die EU-Mitgliedstaaten gegenwärtig ­ wenn auch in unterschiedlichem Maß ­ Gebrauch. Die Folge ist ein fragmentierter europäischer Rüstungsmarkt, der durch eingeschränkten Wettbewerb, selektive Auftragsvergabe sowie strukturelle Wettbewerbsverzerrungen gekennzeichnet ist.

Zur Unterstützung einer weiteren Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie und zur Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik will die Europäische Kommission die europäische Rüstungsindustrie und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Ihr Grundgedanke ist dabei, unter Beachtung der besonderen Bedingungen auf dem Rüstungsmarkt einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten vorzuschlagen bzw. zu schaffen.

Wichtige Voraussetzungen zur Schaffung eines gemeinsamen Rüstungsbinnenmarktes sind die Standardisierung von Rüstungsgütern, die Erleichterung der innergemeinschaftlichen Verbringung von Rüstungsgütern, die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften, die Optimierung der Beschaffung, die Koordinierung der Forschungsaktivitäten sowie die gemeinsame Exportkontrolle der Mitgliedstaaten. Die im Juli 2004 gegründete europäische Rüstungsagentur verleiht dem Thema Europäischer Rüstungsmarkt" neue Dynamik.

Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich den Prozess der Konsolidierung der europäischen wehrtechnischen Industrie, um die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen und die Chancen und Möglichkeiten zur Rüstungskooperation in Europa zu verbessern. Die Europäische Kommission hat deshalb in diesem Bereich ihre volle Unterstützung. Die Bundesregierung sieht in EU-weiten Regelungen für einen einheitlichen Rüstungsmarkt einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der derzeitigen Fragmentierung der Teilmärkte.

6. EU-Vertragsrecht: Gemeinsamer Referenzrahmen für europäische Gesetzgebung

Europaweit tätige Unternehmen müssen sich gegenwärtig mit 25 verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen. Ein kohärenter rechtlicher Rahmen für grenzüberschreitende Geschäfte ist wichtige Voraussetzung für das reibungslose und effiziente Funktionieren des Binnenmarkts. Der Aktionsplan der Kommission für ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht" von 2003 setzt hier an. Er will in einem ersten Schritt ein Muster für europäische Gesetzgebung im Vertragrecht schaffen (gemeinsamer Referenzrahmen"), in einem zweiten Schritt zielt er auf die Erarbeitung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts, das Unternehmen bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen zu Grunde legen können. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative mit Nachdruck und wird die weiteren Arbeiten unterstützen und aktiv begleiten. Auch Rat und Europäisches Parlament werden dazu aufgerufen, den zu erarbeitenden

Referenzrahmen bei künftiger Gesetzgebung zu beachten. Die Bundesregierung wird für die langfristige Perspektive eines optionalen europäischen Vertragsrechts werben.

7. Unternehmensbesteuerung: Einheitliche Bemessungsgrundlage

In der Europäischen Union gibt es trotz des gemeinsamen Binnenmarktes 25 verschiedene Steuersysteme. Dies führt notwendigerweise zu steuerbedingten Ineffizienzen und Hindernissen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und behindert deren Wettbewerbsfähigkeit. Um einen wettbewerbsfähigen und attraktiven Standort Europa zu fördern, ist es deshalb wichtig, dass ein steuerlich weitestgehend unbeeinflusster Binnenmarkt in der EU erreicht wird. Als zukunftsweisender Impuls sollte der Angleichungsprozess im Bereich der Unternehmensbesteuerung aktiv betrieben werden.

Ein erster wichtiger Schritt dahin ist die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung. Auf ihrer Tagung am 10. und 11. September 2004 haben die EU-Finanzminister deshalb der Kommission das Mandat erteilt, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Mitgliedstaaten die notwendigen Regeln für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage zu erarbeiten. Die Mitgliedstaaten der EU sollten diese Arbeitsgruppe intensiv unterstützen und aktiv in ihr mitarbeiten. Gemeinsames Ziel sollte es sein, den Entwurf einer Regelung für eine einheitliche Bemessungsgrundlage Anfang 2006 vorzulegen.

B. Die zentrale Rolle von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz

1. Innovation, Forschung und Technologie als Keimzellen des Wachstums

Innovation und Technologie sind die Grundlagen unseres Wohlstandes. Sie sind notwendig, um unsere Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu erhalten und weiter auszubauen. Eine Sicherung und Steigerung unseres Wohlstandes wird insbesondere dann zustande kommen, wenn es uns gelingt, auch das Verbrauchervertrauen und damit die Binnennachfrage und das Wachstum zu stärken. Ein gestiegenes Verbrauchervertrauen wird sich auch positiv auf die Innovationen auswirken, welche die Arbeitsplätze von morgen schaffen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren ein breites Spektrum nationaler Maßnahmen ergriffen. Die Initiative Partner für Innovation" nimmt dabei eine Schlüsselstellung ein. Diese gemeinsame Initiative von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften bildet einen integralen Bestandteil der Agenda 2010.

Diese Anstrengungen müssen auch europapolitisch flankiert werden. Das 7. Forschungsrahmenprogramm muss dabei klar auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Industrie ausgerichtet werden. Bei Förderentscheidungen soll die Exzellenz der Vorhaben entscheidendes Kriterium sein. Die thematischen Schwerpunkte müssen auf zukunftsorientierte Forschungsfelder mit hohem Innovationspotential fokussiert sein. Die Bürokratie muss weiter abgebaut werden und dadurch die Effizienz der europäischen Forschungsförderung weiter gesteigert werden. Schließlich müssen die Finanzmittel für das Rahmenprogramm im Rahmen der geforderten Beschränkung des EU-Budgets auf 1% des Bruttonationaleinkommens durch Umschichtung nachhaltig erhöht werden.

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung in folgenden Bereichen weitere Chancen für europäische Innovationsimpulse:

2. Wettbewerbsfähigkeit für unsere industrielle Basis

Die Industrie ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und dient als wichtiger Technologiegeber auch für andere Wirtschaftsbereiche. Gerade die besonders dynamisch wachsenden wissensbasierten und hochwertigen Dienstleistungen hängen weiterhin stark von der Nachfrage der Industrie ab. Um die Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa zu erhalten und weiter auszubauen und gleichzeitig mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, muss deshalb unsere gemeinsame industrielle Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden. Auf EU-Ebene sind hier drei konkrete Schritte vorrangig, um die industrielle Produktion von kostenintensiven Regulierungen zu entlasten.

Bevor neue Maßnahmen ergriffen werden, müssen zwei Fragen gestellt werden:

1. Ist

2. Müssen alle Bestandteile gemeinschaftlich vorgegeben werden?

Diese doppelte Subsidiaritätsprüfung" würde dazu beitragen, dass Unternehmen und Beschäftigte nur mit solchen Vorgaben zu rechnen hätten, die unabweisbar erforderlich sind.

Bei diesen Aufgaben fällt dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit eine Schlüsselrolle zu. Er hat auf eine konsistente, die Wettbewerbsfähigkeit fördernde Politik hinzuwirken.

Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die Initiative ergriffen und gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien vorgeschlagen, in der neuen Kommission einen Vizepräsidenten für Wirtschafsreform zu berufen. Die Bundesregierung begrüßt sehr, dass der designierte Kommissionspräsident Barroso diesen Gedanken aufgegriffen hat. Vizepräsident Verheugen soll die Kommissar-Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit leiten und innerhalb der Kommission bei der Koordinierung der Lissabon-Strategie eine zentrale Rolle spielen.

3. Umweltschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung

Umweltschutz ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung und kann bei richtiger Wahl der Instrumente und der Anpassungszeiträume Wachstum und Beschäftigung stärken. Umweltschutz kann darüber hinaus dazu beitragen, mittel- und langfristige Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft zu vermeiden und knappe Ressourcen effizient zu nutzen. Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist weiterhin entschlossenes Handeln im Umweltbereich notwendig. Vor dem Hintergrund des gegenwärtig verhaltenen Wachstums sind die Synergieeffekte zwischen Umweltschutz, Wachstum und Beschäftigung von besonderer Bedeutung.

Im Bereich der Umwelttechnologien wird der Beitrag, den Umweltschutz zu Wachstum und Beschäftigung leisten kann, besonders deutlich. Die Bundesregierung misst daher dem von der Kommission erbetenen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans Umwelttechnologie besondere Bedeutung bei. Vordringlich sind für uns gegenwärtig insbesondere:

Die Bedrohung des Weltklimas ist eine globale Herausforderung mit gravierenden langfristigen Folgen. Konsequenter Klimaschutz kann neben den ökologischen Effekten durch effiziente Nutzung knapper Ressourcen, die Vermeidung von Kosten und die Stimulierung ökoeffizienter Innovationen zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen. Die Klimaschutzpolitik kann ihrerseits auch von den Erträgen eines verstärkten Wachstums profitieren.

Synergieeffekte lassen sich insbesondere durch Verbesserung der Energieeffizienz und im Bereich der Erneuerbaren Energien realisieren. Energieeffizienz und Erneuerbare Energien leisten einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und können Wachstum und Beschäftigung erhöhen. Der geringere Energieverbrauch führt zu Kosteneinsparungen bei Unternehmen und Privathaushalten. Besondere Potentiale für die Energieeffizienz bietet die Sanierung von Gebäudehüllen und Haustechnik. Die Sanierungsarbeiten führen zu Wachstum und Beschäftigung insbes. bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung befürwortet daher Vorgaben für die Steigerung der Energieeffizienz auf der Bedarfsseite und eine Perspektive für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen für den Zeitraum nach 2010.

III. Lissabon schneller zum Erfolg führen

Die Stoßrichtung der Lissabon Strategie ist klar. Auch die jetzt erforderliche Refokussierung auf die Ziele Wachstum und Beschäftigung sollte im Kern unter den Mitgliedstaaten unstrittig sein. Jetzt ist es von entscheidender Bedeutung, die Umsetzung der Lissabon Strategie entschlossen anzugehen. Im Kern kommt es auf zwei Dinge an: Eine sinnvolle Messung und Bewertung des Erfolgs sowie eine überzeugende Einbindung aller strategisch wichtigen Akteure.

A. Erfolg richtig messen und sinnvoll bewerten

Eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Lissabon-Strategie ist eine sachgerechte Bewertung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Reform-Agenda. Die vergleichende Analyse der Mitgliedstaaten und der daraus resultierende Druck auf die beteiligten Akteure (Peer Pressure") hat sich hierbei als reformfördernder Ansatz auf europäischer Ebene grundsätzlich bewährt. Dieser muss jedoch so angewandt werden, dass die im Rahmen der Lissabon Strategie intendierten längerfristigen Reformprozesse gefördert und beschleunigt werden, ohne das Subsidiaritätsprinzip zu verletzen.

Die Messung und Bewertung des Reformerfolgs sollte sich auf Grundlage existierender Berichte und Berichtspflichten vollziehen. Die gegenwärtige Berichtssystematik (insbesondere Frühjahrsbericht, nationale Umsetzungsberichte sowie die Implementierungsberichte zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den Beschäftigungsleitlinien) bieten ausreichend Raum für angemessene und differenzierte Darstellung des Reformerfolgs. Weitere Berichte sind darüber hinaus nicht erforderlich.

Bei der Bewertung von Reformerfolgen ist insbesondere zu beachten, dass strukturelle Reformen ihre volle Wirkung oft erst nach einigen Jahren entfalten (und sich entsprechend in statistischen Indikatoren wie z.B. den sog. Strukturindikatoren niederschlagen). Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck für eine Mischung aus quantitativen und qualitativen Elementen bei der Bewertung der Lissabon Fortschritte einzelner Mitgliedstaaten ein. Qualitative Bewertung heißt vor allem eine Analyse der durchgeführten Reformmaßnahmen im Hinblick auf die inhaltlichen Ziele der Lissabon-Agenda. Insbesondere schlägt sie vor, dass die Auswertung der Strukturindikatoren vor dem Hintergrund einschlägiger Berichte zum Reformgeschehen in den Mitgliedstaaten erfolgt (z.B. dem Umsetzungsbericht der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik) und auch nur in einem solchen Kontext dargestellt wird. Des Weiteren gilt es, die Qualität der Strukturindikatoren mit dem Ziel fortzuentwickeln, sowohl Reformfortschritte als auch Ergebnisse besser als bisher abzubilden.

B. Strategische Akteure besser einbinden

Peer Pressure und der damit verbundene Diskussionsprozess in den einzelnen Mitgliedstaaten werden es erleichtern, alle relevanten strategischen Akteure in den Reformprozess besser einzubinden. Nationale Parlamente, Europäisches Parlament sowie Sozialpartner, Zivilgesellschaft und auch unsere Bürger im allgemeinen müssen die Lissabon Strategie als eines der zentralen gesellschaftlichen Reformprojekte in Europa erkennen und sich zu eigen machen (ownership"). Die Bundesregierung will die Transparenz dieses Reformprozesses deutlich verbessern. Sie wird deshalb ihre Position zur Halbzeitbilanz der Lissabon Strategie breitflächig kommunizieren und in angemessener Form mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen diskutieren.

Teil ihrer Kommunikationsstrategie wird auch der verstärkte Verweis auf Erfolgsgeschichten" sowie die Darstellung der unmittelbaren Auswirkungen der Lissabon Strategie auf die Bürger sein. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass sich die Bürger ihre Reformpolitik nur dann zu Eigen machen werden, wenn der Begriff Reform für sie positiv mit Inhalt gefüllt ist.

Die Bundesregierung ist weiter überzeugt, dass diese Vorgehensweise den Implementationsprozess der Lissabon Strategie beschleunigen und damit auch die Glaubwürdigkeit der Strategie deutlich erhöhen wird. Sie erwartet von diesen Maßnahmen eine Bereicherung und Stärkung des Lissabon-Reformprozesses insgesamt und wird in Zukunft ihre jeweilige Position im Lichte dieses Konsultationsprozesses festlegen. Vor diesem Hintergrund ruft die Bundesregierung Kommission, Europäisches Parlament sowie die anderen europäischen Institutionen auf, einen vergleichbaren Diskussionsprozess auf europäischer Ebene zu fördern.