Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
(Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.