Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung Punkt 74 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Halbzeitbewertung der GAP-Reform, spätestens im Jahr 2009, der Beschluss gefasst wird, dass die derzeitige Milchquotenregelung spätestens mit dem Garantiemengenjahr 2014/15 beendet wird.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die ursprünglichen Ziele der Milchquotenregelung hinsichtlich einer besseren Anpassung der Milchproduktion an die Absatzmöglichkeiten und die Sicherung der Einkommen der Milcherzeuger werden immer weniger erreicht. Ein beständiger EU-weiter Milchüberschuss von 15 bis 20 %, verbunden mit dem laufendem Abbau der Marktstützung und der Exporterstattungen, führt seit Jahren zu sinkenden Milchauszahlungspreisen und gefährdet immer mehr die Wirtschaftlichkeit vieler Milcherzeugerbetriebe.

Die hohen Kosten für den Zukauf und die Pacht von Milchquoten erschweren zudem den weiter notwendigen Strukturwandel in der Milcherzeugung und schränken die Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger auf dem an Bedeutung gewinnenden Weltmarkt ein.

Eine nochmalige Verlängerung der Milchquotenregelung wäre voraussichtlich wiederum nur mit einer weiteren Quotenaufstockung, wie von der Kommission bereits für 2008 angedacht, erreichbar. Die ursprüngliche Zielsetzung und Wirksamkeit der Milchquotenregelung würden dadurch noch mehr in Frage gestellt.

Ein möglichst frühzeitiger Beschluss zum Ausstieg aus der Milchquotenregelung wird einerseits in der verbleibenden Restlaufzeit den derzeit sehr hohen Preis für Milchquoten reduzieren und andererseits den Milcherzeugern ausreichend Zeit gewähren, sich auf die sich verändernden Rahmenbedingungen einzustellen.