Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus
(COP 13 und COP/MOP3)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Klimawandel eine große Herausforderung für unsere Gesellschaften im 21. Jahrhundert darstellt und weltweit weitreichende negative ökologische, wirtschaftliche, soziale und geopolitische Auswirkungen hat und auch Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene gefährden könnte,

B. in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Klimaänderung ungleich verteilt sind und dass der Klimawandel nicht nur eine Umweltkatastrophe darstellt, sondern auch Fragen der Menschenrechte und der gleichen Rechte auf globaler Ebene aufwirft,

C. in der Erwägung, dass den Armen das Recht auf annehmbare Lebensbedingungen nicht vorenthalten werden darf,

D. in der Erwägung, dass der vierte Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) bestätigt, dass die Beschleunigung der Klimaänderung durch menschliches Handeln verursacht wird und bereits schwerwiegende Auswirkungen auf globaler Ebene hat,

E. in der Erwägung, dass zahlreiche Gebiete der Welt bereits von den Auswirkungen eines Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperaturen betroffen sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hinweisen, dass das von der Europäischen Union vereinbarte langfristige Ziel, die Erwärmung auf 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen, möglicherweise nicht ausreicht, um die erheblichen negativen Auswirkungen der Klimaänderung zu vermeiden,

F. in der Erwägung, dass bereits Bevölkerungsgruppen durch die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels vertrieben wurden, beispielsweise in Tuvalu, Bangladesch und der Sahel-Zone in Afrika,

G. in der Erwägung, dass die globale Durchschnittstemperatur sich nach den Feststellungen des oben genannten vierten Bewertungsberichts des IPCC in den letzten 100 Jahren um 0,74 °C erhöht hat und weiter um etwa 0,7 °C bedingt durch die bereits erfolgten Emissionen von Treibhausgasen steigen wird; ferner in der Erwägung, dass nach den Schätzungen dieses Berichts in diesem Jahrhundert mit einem weiteren Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zwischen 1,8 und 4 °C zu rechnen ist, abhängig davon, welche Entwicklung die Gesellschaft nehmen wird,

H. in der Erwägung, dass die sommerliche Eisschmelze am Nordpol in diesem Jahr nach neuesten Satellitendaten der Europäischen Raumfahrtagentur (ESA) Ausmaße erreicht hat, die erstmals eine Befahrung der Nordwestpassage vom Atlantik zum Pazifik für Schiffe ermöglicht und dies ein weiterer Hinweis auf die sich rapide verändernden Klimabedingungen in der Arktis ist,

I. in der Erwägung, dass der Klimawandel ein langfristiges Problem darstellt und dass kurzfristige Maßnahmen allein nicht ausreichen, um positive Auswirkungen auf das Klima zu erreichen,

J. in der Erwägung, dass die industrialisierten Länder große Verantwortung für die Akkumulation der Treibhausgas-Emissionen in der Atmosphäre tragen; in der Erwägung, dass die ärmsten Länder und Bevölkerungsgruppen am stärksten von den Folgen eines instabilen Klimas betroffen sein werden,

K. in der Erwägung, dass auf die 25 Länder, die die größten Verschmutzer sind, 83% der globalen Treibhausgas-Emissionen entfallen, und dass die Emissionen pro Kopf in den entwickelten Ländern um ein Vielfaches höher sind als in den Entwicklungsländern,

L. in der Erwägung, dass die Kosten der Tatenlosigkeit für Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit im Stern-Bericht auf 5 bis 25% des globalen BIP pro Jahr geschätzt werden; in der Erwägung, dass die Kosten einer soliden Klimapolitik das jährliche Wachstum des globalen BIP nach Feststellungen des UNFCCC und der Europäischen Kommission nur um einen Bruchteil des erwarteten Anstiegs verringern würden, nämlich in einer Größenordnung zwischen 0,12 bis 0,19%, wobei dabei die zusätzlichen Vorteile für Umwelt und Gesundheit oder die Verbesserung bei der Sicherheit der Energieversorgung nicht berücksichtigt wären,

M. in der Erwägung, dass sowohl der IPCC-Bericht als auch der Stern-Bericht bestätigen, dass die Entwicklungsländer besonders durch den Klimawandel betroffen sind, und zwar durch ihre stärkere Exposition und Anfälligkeit; in der Erwägung, dass der anthropogen verursachte Klimawandel nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen und hydrologischen Systeme, die Wälder, die Fischerei, die Gesundheits- und Wirtschaftsinfrastruktur haben wird und dass solche Auswirkungen die Armut verschlimmern werden und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele schwerwiegend gefährden,

N. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltbank 10-40 Milliarden USD jährlich erforderlich sein werden, um die Entwicklung in den ärmsten Ländern "klimasicher" zu machen; in der Erwägung, dass Beiträge zu zielgerichteten Anpassungsfonds gegenwärtig nur in einer Größenordnung zwischen 150 und 300 Millionen USD pro Jahr vorgesehen sind,

O. in der Erwägung, dass ein Plan für verbindliche Emissionssenkungsziele festgelegt werden muss, um die nötigen Anreize für rasche Investitionen in die weitere Entwicklung und Nutzung energiesparender, ressourceneffizienter und erneuerbarer Energietechnologien und Technologien mit niedrigen Emissionen zu geben,

P. in der Erwägung, dass eine Einigung auf breiter internationaler Basis über die langfristigen Ziele für Emissionssenkungen absolut unverzichtbar ist, um Investitionssicherheit für Technologien mit niedrigen Treibhausgas-Emissionen sowie für energieeffiziente Technologien zu bieten und um Investitionen in eine Energieinfrastruktur zu vermeiden, die damit nicht vereinbar ist,