Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (2006/2174(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6410 - vom 14. Dezember 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. November 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Meeresumwelt erheblichen Belastungen ausgesetzt ist und es nach den Feststellungen des oben genannten Berichts der Europäischen Umweltagentur erste Anzeichen dafür gibt, dass es in den Meeres- und Küstenökosystemen in Europa strukturelle Veränderungen der Nahrungsmittelkette gibt, was im Verschwinden wichtiger Arten, dem Auftreten hoher Konzentrationen wichtiger Planktonarten, die andere Arten ersetzen, und in der Ausbreitung zugewanderter Arten zum Ausdruck kommt; in der Erwägung, dass diese Veränderungen durch den Klimawandel und weit reichende menschliche Aktivitäten bedingt sind,

B. in der Erwägung, dass im sechsten Umweltaktionsprogramm die Priorität von Maßnahmen für einen stärkeren Schutz der Meeresgebiete und die bessere Integration von Umweltaspekten in andere Gemeinschaftspolitiken festgelegt ist,

C. in der Erwägung, dass das Meeresgebiet der Europäischen Union das größte Meeresgebiet der Welt ist und eine größere Oberfläche bedeckt als das EU-Territorium insgesamt, dass 20 Mitgliedstaaten Küsten mit einer Länge von insgesamt nahezu 70 000 km haben und fast die Hälfte der EU-Bevölkerung in einem Abstand von weniger als 50 km von der Küste lebt; in der Erwägung, dass die meeresnahen Regionen der 15 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 bereits einen Anteil von über 40% am BIP hatten, dass Schiffbau, Häfen, Fischerei und damit verbundene Dienstleistungsindustrien zweieinhalb Millionen Menschen Arbeit bieten, dass es in der Europäischen Union 1.200 Häfen gibt und dass 90% ihres Außenhandels und 41% des innergemeinschaftlichen Handels auf dem Seewege befördert werden,

D. in der Erwägung, dass Tourismus, Fischerei und Aquakultur Tätigkeiten sind, die sich nur in einer Meeresumwelt mit einem guten ökologischen Zustand gut entwickeln können,

E. in der Erwägung, dass die Teilnehmer des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahr 2002 übereinkamen, die Rate des Verlusts an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2012 erheblich zu verringern, eine Verpflichtung, die auf der Konferenz über die biologische Vielfalt im Jahr 2006 in Curitiba bekräftigt wurde,

F. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen sollten, um die natürlichen Lebensräume und die biologische Vielfalt im Meer zu erhalten und ihre Küstenökosysteme zu schützen; in der Erwägung, dass solche Maßnahmen auch ergriffen werden sollten, um die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Meeresgebieten sicherzustellen,

G. in der Erwägung, dass eine gute Politik von hochwertiger Information abhängt und dass die Nutzung wissenschaftlicher Daten auf den verschiedenen Ebenen staatlichen Handelns erforderlich ist, wodurch Wissenslücken ermittelt und geschlossen, doppelte Datensammlung und Mehrfachforschung verringert und die Harmonisierung, umfassende Verbreitung und Nutzung der Meereswissenschaften und meereswissenschaftlicher Daten gefördert werden sollten,

H. in der Erwägung, dass nicht genug betont werden kann, wie wichtig es ist, dass die Kriterien, die für einen guten Umweltzustand herangezogen werden, weitreichend genug sind, da diese Qualitätsziele auf lange Zeit für Maßnahmenprogramme bestimmend sein dürften,

I. in der Erwägung, dass zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt in einem bestimmten Meeresgebiet grenzüberschreitende Maßnahmen in allen Sektoren, die sich auf den betreffenden Bereich auswirken, erforderlich sind, was beinhaltet, dass Maßnahmen sowohl in dem Meeresgebiet wie auch in dem angrenzenden Meeres- und Küstenbereich, im Einzugsbereich sowie, was einige grenzüberschreitende Stoffe betrifft, in anderen Regionen erforderlich sein können,

J. in der Erwägung, dass verschiedene arktische Gewässer für die Gemeinschaft und den Europäischen Wirtschaftsraum von Bedeutung sind und dass einige Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland und Schweden) dem Arktischen Rat angehören,

K. in der Erwägung, dass das Schwarze Meer durch die nächste EU-Erweiterung im Jahr 2007 durch Bulgarien und Rumänien zu den Gewässern der Europäischen Union gehören wird,

L. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten Vertragspartei verschiedener internationaler Übereinkommen sind, die wichtige Verpflichtungen mit Blick auf den Schutz der Meeresgewässer vor Verschmutzung beinhalten, insbesondere das Helsinki-Übereinkommen, das OSPAR-Übereinkommen und das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung,

M. in der Erwägung, dass der Schutz und die Verbesserung des Zustands der Meeresumwelt sich nicht ausschließlich durch nationale Anstrengungen erreichen lässt, sondern eine enge regionale Zusammenarbeit und andere geeignete internationale Maßnahmen erfordert,

Festlegung der richtigen Zielebene

Finanzielle Anliegen

Gemeinsame Nutzung von Daten

Zusammenhang mit Übereinkommen und Drittländern