Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6479 - vom 15. Dezember 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (2005/2049(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Klimaänderung eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist, die weltweit schwerwiegende negative Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und das Sozialgefüge mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen hat, sowie in der Erwägung, dass sich die Klimaänderung von den anderen Umweltproblemen, mit denen die Welt konfrontiert ist, unterscheidet,

B. in der Erwägung, dass es bereits Anzeichen für eine Klimaänderung gibt, z.B. das Schmelzen des Polareises und das Auftauen der Dauerfrostböden und höchstwahrscheinlich eine größere Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse und in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Verluste im Zusammenhang mit witterungsbedingten Naturkatastrophen im letzten Jahrzehnt im Vergleich zu den 60er Jahren um den Faktor sechs zugenommen haben,

C. in der Erwägung, dass für die Anreicherung der Treibhausgas-Emissionen in der Atmosphäre sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit in erster Linie die Industrieländer verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer von einem instabileren Klima wahrscheinlich am härtesten getroffen werden und dass die Industrieländer den Ländern mit niedrigem Einkommen bei der Anpassung an die Klimaänderung hauptverantwortlich helfen und sie bei dieser Anpassung sowohl auf technologischer als auch finanzieller Ebene unterstützen müssen,

D. in der Erwägung, dass das Kyoto-Protokoll am 16. Februar 2005 nach der Ratifizierung durch 152 Staaten und Organisationen regionaler Wirtschaftsintegration, auf die 61,6 % der 1990 in Anhang I aufgeführten Treibhausgas-Emissionen und etwa 90 % der Weltbevölkerung entfallen, in Kraft trat,

E. in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung des UN-Rahmenübereinkommens über die Klimaänderung sowie des Kyoto-Protokolls durch alle Parteien von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung des Klimawandels ist, wobei die Maßnahmen allerdings nicht wirklich greifen werden, solange keine globale Lösung herbeigeführt wird, die die großen Wirtschaftsblöcke einschließt, die für den größten Teil der umweltbelastenden Emissionen verantwortlich sind,

F. in der Erwägung, dass im Protokoll von Kyoto festgelegt ist, dass die Verhandlungen über die Verpflichtungen zur Emissionssenkung für den Zeitraum nach 2012 im Jahr 2005 beginnen sollen, und dass folglich die elfte Konferenz der Vertragsparteien (COP-11) und das erste Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP-1) in Montreal diese Aufgaben absolut vorrangig behandeln sollte,

G. in der Erwägung, dass bald weitere Ziele festgelegt werden müssen, um Investitionssicherheit für Energiequellen mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, für Technologien mit geringen Treibhausgas-Emissionen und für erneuerbare Energieträger zu schaffen und um Investitionen in eine ungeeignete Energieinfrastruktur zu vermeiden,

H. in der Erwägung, dass das Hauptziel des UNFCCC, einer gefährlichen Klimaänderung vorzubeugen, nach jüngsten wissenschaftlichen Berichten möglicherweise eine Stabilisierung der Konzentration der Treibhausgase unter 500 ppm CO₂-Äquivalent, d.h. etwas über dem gegenwärtigen Niveau, erfordert und somit in naher Zukunft starke Emissionssenkungen erforderlich sein werden,

I. in der Erwägung, dass Investitionen in die Energieeffizienz am erfolgversprechendsten sein dürften, um die CO₂-Emissionen zu verringern, sowie in der Erwägung, dass ein erhebliches Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen in der Europäischen Union vorhanden ist,

J. in der Erwägung, dass die Auswirkungen auf die Umwelt durch eine bessere Raumnutzungsplanung erheblich abgemildert werden können,

K. in der Erwägung, dass vor der Ausweitung der bereits bestehenden Möglichkeiten für den Emissionshandel auf andere Bereiche (beispielsweise auf den Luftverkehr) eine Analyse vorgenommen werden muss, die belegt, dass diese Ausweitung einen Beitrag zur Bekämpfung der Klimaänderung leistet, und in der Erwägung, dass die reichen Länder/Gebiete nicht zu Lasten sich entwickelnder Länder und Unternehmen bevorteilt werden dürfen,

L. in der Erwägung, dass im Rahmen der allgemeinen Bemühungen, die Emissionen zu verringern und nachhaltigere Lebensweisen zu entwickeln, eine viel stärkere Beteiligung der Bürger unbedingt erforderlich ist,

M. in der Erwägung, dass die Treibhausgas-Emissionen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin zunehmen, was zeigt, dass die Europäische Union rasch handeln muss, um ihren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen,

N. in der Erwägung, dass die Kosten der Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzen aufgewogen werden, die sich aus der Beschränkung des globalen Temperaturanstiegs auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau ergeben, weil so potenziellen Schäden und Verlusten auf der ganzen Welt infolge der Klimaänderung vorgebeugt werden kann,

O. in der Erwägung, dass die Abkehr von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft eine historische Chance für die Wirtschaft darstellt, sowie in der Erwägung, dass dies auch für die Wirtschaft in den Entwicklungsländern, die reich an erneuerbaren Energiequellen sind, derzeit jedoch nicht über die Technologie für deren Nutzung verfügen, eine großartige Chance bietet,


1 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 144.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0177.
3 Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65).
4 Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42).