Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom.23. Oktober 2008 zu den Zusammenstößen in den östlichen Grenzregionen der Demokratischen Republik Kongo

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Oktober 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) sowie Truppen der ugandischen "Widerstandsarmee des Herrn" (LRA) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region der östlichen Provinzen der DRK verantwortlich sind,

B. in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit 1998 5,4 Millionen Menschenleben gefordert hat und weiterhin - direkt und indirekt - tagtäglich für den Tod von 1 500 Menschen verantwortlich ist,

C. in der Erwägung, dass in der Umgebung des Grenzortes Rumangabo in der Nähe von Goma heftige Kämpfe stattfanden, als ein strategisch wichtiges Militärlager von den Rebellen Nkundas überrannt wurde, wobei sie Waffen und Vorräte erbeuten konnten,

D. in der Erwägung, dass Berichten des UNHCR zufolge die erneut ausgebrochenen Kämpfe in Nord-Kivu zahlreiche Opfer forderten und dabei mehr als 100.000 Menschen vertrieben wurden sowie dass darüber hinaus berichtet wurde, dass nach heftigen Kämpfen der LRA in der Provinz Ituri Hunderte von Leichen in den Fluss geworfen und 50.000 Menschen vertrieben wurden,

E. in der Erwägung, dass seit dem Friedensabkommen von Goma vom 23. Januar 2008 Massaker, Vergewaltigungen von jungen Mädchen, Müttern und Großmüttern, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten sowie zahlreiche weitere Gewalttaten und gravierende Menschenrechtsverletzungen im Osten der DRK verzeichnet wurden, sowohl von Seiten der Rebellen von Laurent Nkunda als auch von Kämpfern der FDLR und der kongolesischen Armee selbst,

F. unter Hinweis darauf, dass das Mandat der UN-Mission in der DRK (MONUC) in Kapitel VII der Charta der UNO einzuordnen ist, was es der Mission erlaubt, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche den politischen Prozess gefährdende Gewaltanwendung von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen, vor allem der Ex-FAR und der Interhamwes, zu verhindern und den Schutz der durch physische Gewalt unmittelbar bedrohten Zivilisten sicherzustellen,

G. in Erwägung der Zusagen einer progressiven Demobilisierung und der Vereinbarung eines Waffenstillstands auf der Konferenz von Goma für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, was einen Waffenstillstand zwischen allen Konfliktparteien, die Entwaffnung aller Nichtregierungstruppen, die Rückkehr und Wiederansiedlung aller Vertriebenen im Osten der DRK und die Schaffung eines befristeten Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands einschließt,

H. in der Erwägung, dass die kongolesische Armee nicht über die notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben in den östlichen Provinzen der DRK zu erfüllen, was ihre Rolle zum Schutz der Bevölkerung und zur Wiederherstellung des Friedens gefährdet,

I. in der Erwägung, dass eine politische Regelung des Konflikts in den östlichen Provinzen der DRK unerlässlich ist, um Frieden und Demokratie zu festigen sowie Stabilität und Entwicklung im Hinblick auf das Wohlergehen aller Völker in der Region der Großen Seen zu fördern,

J. in der Erwägung, dass der seit vier Jahren andauernde Bürgerkrieg in der Region geprägt ist durch die systematische Plünderung der Reichtümer des Landes durch die Verbündeten und die Gegner der kongolesischen Regierung,

K. in der Erwägung, dass mehrere humanitäre Organisationen im Anschluss an die Feindseligkeiten Ende 2007 gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, während die Gesundheitszentren nicht mehr versorgt werden oder vom Pflegepersonal verlassen wurden,

L. in der Erwägung, dass eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitswesens und eine Verringerung der Sterblichkeitsrate in der DRK im Allgemeinen und in ihren östlichen Provinzen im Besonderen ein jahrelanges nachhaltiges Engagement und umfangreiche Finanzinvestitionen sowohl seitens der kongolesischen Regierung als auch seitens der internationalen Gemeinschaft erfordern werden,

M. in der Erwägung, dass die Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen berichtet haben, dass die lokale Bevölkerung und die Vertriebenen in den östlichen Provinzen der DRK immer schwächer werden und dass die Fortsetzung der Kämpfe den Zugang der humanitären Helfer zu bestimmten Gebieten verhindert, die dringend Nahrungsmittel- und medizinische Hilfe benötigen,

N. in der Erwägung, dass die Unterernährung ein weiterer Aspekt der extremen Gefährdung der derzeit in den östlichen Provinzen der DRK lebenden Bevölkerung ist und dass die Daten der medizinischen Hilfsprogramme von Ärzte ohne Grenzen alarmierende Hinweise auf das Ausmaß der Unterernährung in den östlichen Provinzen der DRK enthalten,

O. in der Erwägung, dass die Europäische Union die jüngsten Erklärungen von Laurent Nkunda, in denen er dazu aufrief, die gewählte rechtmäßige Regierung der DRK zu stürzen, aufs Schärfste verurteilt,