Vorlage an den Bundesrat
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt

Filmförderungsanstalt Berlin, den 1. Dezember 2008
Vorstand

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nachdem der Deutsche Bundestag am 13. November 2008 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) einstimmig beschlossen hat, wird der Bundesrat am 19. Dezember 2008 aufgrund einer Empfehlung seines Kulturausschusses keine Einwände erheben und das FFG somit zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Um die Konstituierung des neuen Verwaltungsrates anlässlich der Verabschiedung der Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats während der Internationalen Filmfestspiele Berlin am 11. Februar 2009 zu gewährleisten, möchten wir Sie als nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 FFG vorgesehene Benennungsorganisation im Einvernehmen mit dem Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) schon jetzt bitten, zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter gegenüber dem


Beauftragten für Kultur und Medien
Frau Ulrike Schauz
Referat K 35
Europahaus
Stresemannstr. 94
10963 Berlin

zu benennen. Der BKM beruft anschließend die Mitglieder und Stellvertreter für den Zeitraum 2009 bis 2013. Die Berufenen bestätigen dann binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über ihre Berufung schriftlich, ob sie die Berufung annehmen (§ 6 Abs. 3 FFG).

Frauen sollen bei der Wahl und Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrats angemessen berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 FFG).

Zur Beschleunigung der Vorbereitungsarbeiten für die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats bitten wir Sie, uns eine Abschrift Ihres Benennungsschreibens zu übermitteln.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Dinges