Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.