Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 320124 - vom 19. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Klimawandels ein beunruhigendes Ausmaß annehmen und die EU, die auf diesem Gebiet bereits politisch führend aufgetreten ist, ihre Anstrengungen verdoppeln sollte,

B. in der Erwägung, dass eine Verringerung der weltweiten Emissionen bereits im Jahr 2015, bei einem Rückgang von 25 bis 40 % in den Industriestaaten bis 2020, Schätzungen zufolge nicht gewährleisten würde, dass das Ziel der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2°C über dem vorindustriellen Niveau erreicht wird,

C. in der Erwägung, dass durch die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C die dramatischen Auswirkungen auf Landwirtschaft, wetterbedingte Gefahren, Migration und biologische Vielfalt nur gemildert, aber nicht beseitigt würden,

D. in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Zunahme des Welthandels mehr als doppelt so hoch ausgefallen ist wie der Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung,

E. in der Erwägung, dass zwar der Umfang des Seetransports vierzig Mal größer ist als der des Lufttransports (gemessen in t/km), dieser Bereich jedoch nur eine doppelt so große Menge an Treibhausgasen bewirkt, während Lastkraftwagen pro t/km eine vier Mal so große Menge an Treibhausgas-Emissionen verursachen wie Züge,

F. unter Hinweis darauf, dass die Freiheit der Wahl der Beförderungsmittel im weltweiten Handel entscheidende Bedeutung hat,

G. in der Erwägung, dass dringend Produktions-, Konsum- und Handelsmuster entwickelt werden müssen, mit denen der Klimawandel und seine wirtschaftlichen Auswirkungen gemildert werden und das Gemeinwohl in größtmöglichen Umfang gesteigert wird,

H. in der Erwägung, dass die Energieeffizienz, eine nachhaltige Verkehrssteuerung und kürzere Entfernungen zwischen Herstellern bzw. zwischen Herstellern und Verbrauchern Elemente einer Handelspolitik der Europäischen Union sein müssen, die auf das Problem des Klimawandels Einfluss nimmt,

I. in der Erwägung, dass die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung weiterhin das Hauptziel der EU-Handelspolitik sein sollte und dass dazu auch gehört, sich darum zu bemühen, dass auf diese Weise der Übergang zu einer Gesamtwirtschaft mit niedrigen CO₂-Emissionen und hoher Energieeffizienz beschleunigt wird,

J. in der Erwägung, dass die Verbraucher die bestmöglichen Informationen über die Auswirkungen der von ihnen gekauften Güter in Bezug auf Treibhausgas-Emissionen erhalten sollten,

K. in der Erwägung, dass die Kosten für globales Gemeingut wie stabiles Klima in die Preise eingerechnet werden müssen,

L. in der Erwägung, dass bei der VN-Konferenz über Klimaänderungen (13. Konferenz der Vertragsparteien) in Bali im Dezember 2007 Verhandlungen zur Ausarbeitung eines weltweit geltenden umfassenden Post-Kyoto-Übereinkommen (für die Zeit ab 1. Januar 2013), einschließlich verbindlicher Ziele für Treibhausgas-Emissionen, in Gang gesetzt werden sollten,

M. in der Erwägung, dass die langfristige Zielsetzung darin bestehen sollte, bis 2050 für die weltweite Konvergenz der pro Kopf verursachten Treibhausgas-Emissionen zu sorgen,

N. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls nicht beeinträchtigt wurde (mit der wesentlichen Ausnahme des Zementsektors) und dass sie eine Vorreiterrolle in einer Welt übernommen haben, in der künftig die Treibhausgas-Emissionen möglicherweise geregelt sind,

O. in der Erwägung, dass diese Wettbewerbssituation nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls möglicherweise keinen Bestand haben wird, wenn einige Länder, neben anderen insbesondere die USA, Australien, China und Indien, bei dem "+2°C-Ziel" nicht mitmachen und folglich den Wettbewerb zugunsten von Unternehmen verzerren werden, die ihren Sitz an Standorte ohne Regulierung verlegen und die Treibhausgas-Emissionen durch Produktion und Transport steigern,

P. in der Erwägung, dass in großem Maßstab Maßnahmen gegen den Klimawandel eingeleitet werden müssen und dass alle international wichtigen Akteure von weltweiter Bedeutung sich nach Maßgabe ihres Entwicklungsstandes auf handelspolitische Ausrichtungen einigen müssen, die mit dem Ziel der Bekämpfung des Klimawandels in Einklang stehen, damit diese Maßnahmen greifen, Vom Konsens zu Maßnahmen