Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (2008/2140(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. November 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 104/08(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe innerhalb der Europäischen Union nach den jüngsten wissenschaftlichtechnologischen Erkenntnissen noch viele Jahrzehnte zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit erforderlich sein wird, wenn nicht massiv in die Erforschung und Entwicklung anderer Technologien investiert wird,

B. in der Erwägung, dass Kohle der einzige in der Europäischen Union verfügbare fossile Brennstoff ist, der die zunehmende Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus unsicheren Drittstaaten verringern kann und daher von strategischer Bedeutung ist,

C. in der Erwägung, dass Kohle in vielen Mitgliedstaaten einen wesentlichen Anteil am Energiemix hat, die Kohlekraftwerke jedoch modernisiert und zur Reduzierung der von ihnen verursachten Treibhausgas-Emissionen hohe Investitionen getätigt werden müssen,

D. in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten große Kohlevorkommen vorhanden sind, die vermutlich bis weit in das kommende Jahrhundert reichen werden,

E. in der Erwägung, dass der Einsatz der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) auf breiter Front - in Kraftwerken und langfristig auch in Industriesektoren mit beträchtlichen CO₂-Emissionen - einen Beitrag dazu leisten könnte, die ambitionierten, über das Jahr 2020 hinausgehenden EU-Klimaziele zu erreichen, und in der Erwägung, dass der Einsatz dieser Technologien klar eine Ergänzung zu den Anstrengungen im Bereich der Energieeffizienz auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie im Bereich der erneuerbaren Energien darstellt,

F. in der Erwägung, dass die Energieerzeugung in vielen wachsenden Volkswirtschaften der Welt von der Kohlenutzung abhängig ist, und dass klimapolitische Erfolge in diesen Regionen in überaus engem Zusammenhang mit der Möglichkeit der emissionsreduzierten Kohlenutzung stehen,

G. in der Erwägung, dass der Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken ab 2020 nur möglich sein wird, wenn Demonstrationsvorhaben zu den notwendigen neuen technologischen Entwicklungen und Verbesserungen der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit beitragen,

H. in der Erwägung, dass Verzögerungen bei der Errichtung von Demonstrationsanlagen den Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken und damit die Erreichung der klimapolitischen Ziele in Frage stellen,

I. in der Erwägung, dass es bisher noch keinen adäquaten Rechtsrahmen, der für den Einsatz von CCS-Technologien notwendig ist, gibt,

J. in der Erwägung, dass die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich schnellstmöglich durch nationale oder regionale Gesetze umgesetzt und durch neue Legislativvorschläge vor allem in Bezug auf den Bau von Transportinfrastrukturen ergänzt werden müssen,

K. in der Erwägung, dass fehlende gesetzliche Regelungen Investitionsentscheidungen für Unternehmen sowie das Agieren potenzieller Investoren auf den Finanzmärkten erschweren,

L. in der Erwägung, dass die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen zu unterstützen ist, und dass die Demonstrationsprojekte auf europäischer Ebene danach auszuwählen sind, ob sie die erforderlichen Erkenntnisse zu den einzelnen Technologien und den unterschiedlichen Transport- und Einlagerungsoptionen liefern werden,