Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 826/07(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Grundsätze des Datenschutzes, die die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten einhalten müssen, in Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), Artikel 7 und Artikel 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charter der Grundrechte), Artikel 286 des EG-Vertrags, Artikel 5 des Übereinkommens 108 des Europarats über den Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen 108) und auf der Ebene des Sekundärrechts in der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr4 und dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (16069/2007 - 2005/0202(CNS), dargelegt sind,

B. in der Erwägung, dass jede neue europäische Rechtsvorschrift die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union sowie dem dazugehörigen Protokoll Nr. 30 erfüllen sollte,

Verfahrenstechnische Fragen

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Zweckbindung

Schutz personenbezogener Daten

Einzelheiten zur Umsetzung

Folgen für die Fluggesellschaften

Vermittler/PNR-Zentralstellen