Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in dem lt. § 66 SGB IX zu erstattenden "Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung der Teilhabe" die tatsächlichen und finanziellen Folgewirkungen für die Träger der Sozialhilfe und Jugendhilfe, unter besonderer Berücksichtigung der erst im Laufe des Beratungsverfahrens aufgenommenen Teilhaberegelungen, ausführlich zu berichten und die Erhebungsvariablen sowie die Kosten-Refinanzierungsrechnung für die Jugend- und Sozialhilfeträger im Vorfeld mit den Vertretern der Länder im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen abzustimmen.

Ergeben sich nach den Ergebnissen der Evaluation infolge der gesetzlichen Neuregelungen nicht kompensierte finanzielle Mehraufwendungen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe, sind diese zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel des Ausgleichs zu verhandeln."

Laut Drucksache 993/04 (PDF) - Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe - ergeben sich für die überörtlichen Träger der Sozialhilfe nicht kompensierte jährliche Belastungen von 67,3 Mio. € und für die örtlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe von 109,4 Mio. € (Bezugsjahr 2002).

Bei steigenden Zahlen von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen einerseits und seelisch behinderten Kindern andererseits weisen beide Summen steigende Tendenz auf.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in Umsetzung der damaligen Beschlusslage auf, auf die Länder zuzugehen und mit ihnen diese finanziellen Mehraufwendungen mit dem Ziel des Ausgleichs zu verhandeln.