Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08

Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung

Mit dem Vorschlag setzt die Kommission den Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten für die vorliegende Richtlinie um. Die Umsetzung ist jedoch unvollständig, da wesentliche Regelungen zur Marktaufsicht in den Artikeln R 31 bis R 34 des Beschlusses nicht in die Richtlinie mit aufgenommen wurden. Diese Regelungen ergänzen die Vorschriften zur Marktaufsicht nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 um wichtige Bestimmungen - insbesondere über Informationspflichten gegenüber Wirtschaftsakteuren, der Kommission und den Behörden der jeweils anderen Mitgliedstaaten.