A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des ..
1. Ausgangslage auf ..
2. Ausgangslage auf ..
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt ..
III. Gesetzgebungskompetenz ..
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft ..
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung ..
V. Finanzielle Auswirkungen ..
1. Auswirkungen auf ..
a) Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b) Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für ..
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a) Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa) Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb) Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc) Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd) Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee) Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff) Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg) Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh) Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii) Auskunft über Überwachungsobjekte
jj) Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk) Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll) Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm) Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn) Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b) Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen ..
4. Verwaltung
a) Allgemeines
b) Einzelne Informationspflichten
aa) Übermittlungspflicht des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb) Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger
cc) Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd) Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee) Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff) Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg) Informations- und Beratungspflicht des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers
hh) Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 (Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger)
Zum Abschnitt 1 (Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung)
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 (Kreislaufwirtschaft)
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 (Abfallbeseitigung)
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4
(Öffentlichrechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 (Produktverantwortung)
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 (Planungsverantwortung)
Zum Abschnitt 1 (Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung)
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 (Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme)
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 (Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden)
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 (Absatzförderung und Abfallberatung)
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 (Überwachung)
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 (Entsorgungsfachbetriebe)
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8(Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte)
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 (Schlussbestimmungen)
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1(Beseitigungsverfahren)
Zu Anlage 2 (Verwertungsverfahren)
Zu Anlage 3 (Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik)
Zu Anlage 4(Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen)
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts