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Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des ..

1. Ausgangslage auf ..

2. Ausgangslage auf ..

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt ..

III. Gesetzgebungskompetenz ..

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft ..

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung ..

V. Finanzielle Auswirkungen ..

1. Auswirkungen auf ..

a) Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b) Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für ..

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a) Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa) Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb) Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc) Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd) Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee) Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff) Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg) Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh) Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii) Auskunft über Überwachungsobjekte

jj) Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk) Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll) Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm) Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn) Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b) Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen ..

4. Verwaltung

a) Allgemeines

b) Einzelne Informationspflichten

aa) Übermittlungspflicht des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb) Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger

cc) Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd) Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee) Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff) Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg) Informations- und Beratungspflicht des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers

hh) Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 (Allgemeine Vorschriften)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 (Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger)

Zum Abschnitt 1 (Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung)

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 (Kreislaufwirtschaft)

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 (Abfallbeseitigung)

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlichrechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 (Produktverantwortung)

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 (Planungsverantwortung)

Zum Abschnitt 1 (Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung)

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 (Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme)

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 (Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden)

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 (Absatzförderung und Abfallberatung)

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 (Überwachung)

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 (Entsorgungsfachbetriebe)

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8(Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte)

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 (Schlussbestimmungen)

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1(Beseitigungsverfahren)

Zu Anlage 2 (Verwertungsverfahren)

Zu Anlage 3 (Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik)

Zu Anlage 4(Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen)

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts