Seiteninhalt Drucksache 466/10 A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltskosten ..

2. Haushaltskosten ..

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Züchtungs- und Haltungsverbot

§ 2 Anzeigepflichten

§ 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses

§ 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone

§ 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone

§ 6 Verwendung und Behandlung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden

§ 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen

§ 8 Untersuchung von Anbauflächen

§ 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden

§ 10 Amtliches Verzeichnis

§ 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden

§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm

§ 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen

§ 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln

§ 15 Ausnahmen für Nachbau

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm

Anlage 2
(zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden