Seiteninhalt Drucksache 530/10 A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ..

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 8 Stelle der Einhaltung

§ 9 Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13 Anzeigepflichten

§ 14 Untersuchungspflichten

§ 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a) Kosten der öffentlichen Haushalte

b) Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische ..

5. Vereinbarkeit mit ..

6. Ermächtigungsgrundlage

B. Besonderer Teil

§ 2 :

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3 :

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

- Wasserversorgungsanlagen ..

Anlage n
verfügen immer über einen eigenen Wasserspeicher. Dazu gehören auch Fahrzeuge, deren Ladung aus Trinkwasser besteht (Wassertransport-Fahrzeuge). Bei den Luft- und Schienenfahrzeugen gehörten die Befüllschläuche konstruktionsbedingt stets zu den Befüllungsanlagen. Die DIN 2001-2 sieht dies nun auch für Befüllungsanlagen für Straßen- und Wasserfahrzeuge vor. Die für diese Art Befüllungsanlagen verwendeten Leitungen und Schläuche müssen nach den a.a.R.d.T. für die Verwendung im Trinkwasserbereich erfolgreich geprüft sein. Dies kann z.B. durch ein DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen nachgewiesen werden. Die Ergänzung, dass auch die an Bord betriebenen Wasserversorgungsanlagen dazu zählen, ist besonders für die für den Vollzug der Trinkwasserverordnung auf Wasserfahrzeugen zuständigen Behörden wichtig. Die explizite Nennung dient der fachlichen Richtigstellung und der Erhöhung der Rechtssicherheit. Beispiele dafür sind die nach verschiedenen Prinzipien arbeitenden Anlagen zur Meerwasserentsalzung (mit nachgeschalteter Aufhärtung und Desinfektion nach den a.a.R.d.T.) wie sie z.B. auf Kreuzfahrtschiffen zur Gewinnung von Trinkwasser üblicherweise zum Einsatz kommen (bezogen auf die abgegebene Wassermenge und die Anzahl der versorgten Personen wären sie in vielen Fällen den Anlagen nach Buchstabe a zuzuordnen).

- Fahrbare Schank- ..

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7 :

Absatz 1

Absatz 2

§ 8 :

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9 :

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10 (alt):

3. Abschnitt Aufbereitung ..

§ 11 :

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12 (alt):

§ 13 :

Absatz 1

Absatz 4

§ 14 :

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16 :

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17 :

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19 :

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20 :

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21 :

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22 :

§ 23 :

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24 :

Absatz 1

§ 25 :

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 ..

Laufende Nummer 12 ..

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 ..

Laufende Nummer 19 ..

Laufende Nummer 20 ..

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 ..

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren" dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)