A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand ..
E.2 Erfüllungsaufwand ..
E.3 Erfüllungsaufwand ..
F. Weitere Kosten
Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) *
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezugssauerstoffgehalt
§ 4 Aggregationsregeln
§ 5 Emissionsrelevante ..
§ 6 Registrierung ..
§ 7 Aufzeichnungs- ..
§ 8 An- und Abfahrzeiten
Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb
§ 9 Emissionsgrenzwerte ..
§ 10 Emissionsgrenzwerte ..
§ 11 Emissionsgrenzwerte ..
§ 12 Emissionsgrenzwerte ..
§ 13 Emissionsgrenzwerte ..
§ 14 Emissionsgrenzwerte ..
§ 15 Emissionsgrenzwerte ..
§ 16 Emissionsgrenzwerte ..
§ 17 Anforderungen ..
§ 18 Anforderungen ..
§ 1g Ableitbedingungen
§ 20 Abgasreinigungseinrichtungen
Abschnitt 3
Messung und Überwachung
§ 21 Messungen ..
§ 22 Messungen ..
§ 23 Messungen ..
§ 24 Messungen ..
§ 25 Messungen ..
§ 26 Messungen ..
§ 27 Messplätze
§ 28 Messverfahren ..
§ 29 Kontinuierliche ..
§ 30 Auswertung ..
§ 31 Einzelmessungen
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
§ 32 Zulassung ..
§ 33 Weitergehende ..
§ 34 Verhältnis ..
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung
§ 36 Anlagenregister
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 37 Zugänglichkeit ..
§ 38 Übergangsregelungen
Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel
Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Artikel 3
Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zweck der Verordnung
II. Regelungsnotwendigkeit, ..
III. Gender Mainstreaming
IV. Befristung
V. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Erfüllungsaufwand ..
4. Erfüllungsaufwand ..
Feste Brennstoffe:
Gasförmige Brennstoffe:
Flüssige Brennstoffe:
Dazu im Einzelnen:
5. Erfüllungsaufwand ..
VI. Evaluation
VII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zu § 1 (Anwendungsbereich)
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu Absatz 20
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Absatz 24
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu § 3 (Bezugssauerstoffgehalt)
Zu § 4 (Aggregationsregeln)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5 (Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6 (Registrierung von Feuerungsanlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8 (An- und Abfahrzeiten)
Zu Abschnitt 2 (Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb)
Zu § 9 (Emissionsgrenzwerte für Ammoniak)
Zu § 10 (Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu § 11 (Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 12 (Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt)
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu § 13 (Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14 (Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt)
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 15 (Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 16 (Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu § 17 (Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen)
Zu § 18 (Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen)
Zu § 19 (Ableitbedingungen)
Zu § 20 (Abgasreinigungseinrichtungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 (Messung und Überwachung)
Zu § 21 (Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 22 (Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 6
Zu § 23 (Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen)
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 10
Zu § 24 (Messungen an Verbrennungsmotoranlagen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu § 25 (Messungen an Gasturbinenanlagen)
Zu Absatz 3
Zu § 26 (Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide)
Zu § 27 (Messplätze)
Zu § 28 (Messverfahren und Messeinrichtungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 29 (Kontinuierliche Messungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 30 (Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht)
Zu Absatz 2
Zu § 31 (Einzelmessungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Abschnitt 4 (Gemeinsame Vorschriften)
Zu § 32 (Zulassung von Ausnahmen)
Zu § 33 (Weitergehende Anforderungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34 (Verhältnis zu anderen Vorschriften)
Zu § 35 (Ordnungswidrigkeiten)
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 5 (Anlagenregister und Berichterstattung)
Zu § 36 (Anlagenregister)
Zu Abschnitt 6 (Schlussvorschriften)
Zu § 37 (Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen)
Zu § 38 (Übergangsregelungen)
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Anlage 1 (Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat)
Zu Anlage 2 (Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse)
Zu Anlage 3 (Umrechnungsformel)
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
- Registrierungspflicht ..
- Festlegung von Emissionsgrenzwerten ..
- Messungs- und Überwachungspflichten:
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 1:1- Umsetzung
II.3 "One in ..
II.4 KMU-Betroffenheit
II.5 Evaluation
III. Ergebnis