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See-BV - Seeleute-Befähigungsverordnung - Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt - Mecklenburg-Vorpommern

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Archivdatei - Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone nach § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See 2016 (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone nach § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Vom 8. November 2016 (BAnz. 02.12.2016 B4; 28.06.2017 B3 aufgehoben) Zur Nachfolgeregelung => I. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusa ... ...

HNS-Übereinkommen von 2010 - Internationales Übereinkommen von 2010 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See

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Archivdatei - Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen 1986

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Gesetz - zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks Vom 29. Mai 2013 (BGBl. II Nr. 12 vom 04.06.2013 S. 530) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in London am 17. November 2008 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen von Nair ... ...

Teil B - Hinweise zu Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der jeweils geltenden Fassung und des Teils A dieses Codes (3)

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  • ... ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (3) zurück Überwachung der Gefahrenabwehr auf dem Schiff 9.42 Auf dem Schiff soll es möglich sein, das Schiff, die Bereiche mit Zugangsbeschränkung an Bord und Bereiche in der Umgebung des Schiffes zu überwachen. Zu diesen Möglichkeiten der Überwachung kann Folgendes gehören: der Einsatz von Beleuchtungsmitteln; der Einsatz von Wachposten, Sicherheitswachen und Deckwachen einschließlich Streifen; die Verwendung von automatischen Intrusionsmeldeger ... ...

Code für Offshore-Servicefahrzeuge - Code für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Offshore-Servicefahrzeugen (1)

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Archivdatei - BinSchAufgG 2001 - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (1)

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  • ... Gefahrgut, Binnschifffahrt BinSchAufgG - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Vom 5. Juli 2001 (BGBl. I Nr. 41 vom 10.08.2001 S. 2026; 15.12.2001 S. 3762; 21.08.2002 S. 3322; 25.11.2003 S. 2304; 19.07.2005 S. 2186 05; 31.10.2006 S. 2407 06; 08.04.2008 S. 706 08; 22.07.2011 S. 1512 11; 08.11.2011 S. 2178 1 ... ...

Archivdatei - Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren 2003 (8)

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  • ... Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (8) zurück Zur aktuellen Fassung 3 Verfahren 2 - Universell, Kohlenstoff-/Sauerstoff-Bilanz 3.1 Einleitung Nachstehend wird in leicht verständlicher Form das Kohlenstoff-/SauerstoffbilanzVerfahren beschrieben. Dieses Verfahren kann angewendet werden, wenn der Kraftstoffverbrauch Messbar ist und sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch die Konzentration der Abgaskomponenten bekannt sind. 3.2 Berechnung des Abgas-Massen ... ...

Organisationserlass zum Aufbau der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (1)

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  • ... See-Transport Organisationserlass zum Aufbau der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Vom 7. Juli 2002 (VkBl. Heft 15 vom 15.08.2002 S. 510) § 1 Errichtung und Sitz (1) Mit der EG-Richtlinie 1999/35/EG und dem UN-Seerechtsübereinkommen wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den IMO-Code für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See in nationales R ... ...

Änderungstext: Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften (1)

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  • ... Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften Vom 22. November 2024 (BGBl. I Nr. 370 vom 29.11.2024) Siehe Fn. 1, 2 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verordnet auf Grund des § 7 Absatz 1, des § 7a Absatz 3, des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 3a, 3b, 4, 6 und 7, auch in Verbindung mit Satz 2 und hinsichtlich des Satzes ... ...

Verfahren zur Vermittlung im Antragsverfahren auf Erteilung, Erneuerung oder Wiederaufleben eines Sicherheitszeugnisses oder Schiffsbesatzungszeugnisses für Traditionsschiffe nach Teil 3 der Anlage 1a zu den §§ 6 und 6 a der Schiffssicherheitsverordnung (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt Verfahren zur Vermittlung im Antragsverfahren auf Erteilung, Erneuerung oder Wiederaufleben eines Sicherheitszeugnisses oder Schiffsbesatzungszeugnisses für Traditionsschiffe nach Teil 3 der Anlage 1a zu den §§ 6 und 6 a der Schiffssicherheitsverordnung Vom 6. Juli 2018 (VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2018 S. 630) WS 25/6262.9/2-4-6 Am 14. März 20 ... ...

Archivdatei - Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifferpatentverordnung 2019 (1)

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  • ... Gefahrgut; Binnschifffahrt Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.01.2019 Vom 11. Februar 2019 (VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2019 S. 195; 26.11.2021 S. 4982 aufgehoben) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe a und b des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmac ... ...

Archivdatei - Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle 2004 (5)

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  • ... Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (5) zurück Zur aktuellen Fassung Abschnitt 3 Hinweissammlung zur Beweiserhebung bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Einleitbestimmungen von Anlage I zu MARPOL 73/78 3.1 Maßnahmen bei Wahrnehmung einer Ölverschmutzung 3.1.1 Angaben zu dem Schiff (den Schiffen), das (die) des Verstoßes verdächtigt wird (werden) Schiffsname Gründe für eine Verdächtigung des Schiffes Datum und Uhrzeit (UTC) der Wahrnehmung oder Identifizierung Schif ... ...

Archivdatei - Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren 2003 (5)

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  • ... Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (5) zurück Zur aktuellen Fassung 6.3.9 Prüfzyklen 6.3.9.1 Die an Bord durchgeführten Prüfzyklen müssen den in Punkt 3.2 beschriebenen einschlägigen Prüfzyklen entsprechen. 6.3.9.2 Es ist nicht immer möglich, den Motor an Bord nach einem in Punkt 3.2 spezifizierten Prüfzyklus zu betreiben, das Prüfverfahren sollte jedoch auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung des Motorenherstellers und Genehmigung der Verwa ... ...

Verfahren zur Vermittlung im Antragsverfahren auf Erteilung, Erneuerung oder Wiederaufleben eines Sicherheitszeugnisses oder Schiffsbesatzungszeugnisses für Traditionsschiffe nach Teil 3 der Anlage 1a zu den §§ 6 und 6 a der Schiffssicherheitsverordnung

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Änderungstext: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung

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  • ... Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt * Vom 1. Dezember 2011 (BGBl. I Nr. 60 vom 02.12.2011 S. 2367) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 6 des Seeaufgabengesetzes, von denen § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 des Ges ... ...

Code für Offshore-Servicefahrzeuge - Code für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Offshore-Servicefahrzeugen

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HNSG - HNS-Gesetz - Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt HNSG - HNS-Gesetz Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See Vom 16. Juli 2021 (BGBl. I Nr. 47 vom 26.07.2021 S. 3079) Gl.-Nr.: 2129-68 § 1 Haftung und Entschädigung für durch gefährliche und schädliche Stoffe verursachte Schäden; Versicherungspflicht (1) Die Haf ... ...

Archivdatei - EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährlichen Güter befördern (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern - Ausgabe 2019 - Vom 30. Juli 2019 (VkBl. Nr. 17 vom 14.09.2019 S. 594; 15.10.2021 S. 965 aufgehoben) Archiv: 2003, 2005, 2007, 2013 2017 zur aktuellen Fassung => Präambel Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Sch ... ...

Archivdatei - Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten/ Offiziersassistentinnen in der Seeschifffahrt 2020 (1)

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  • ... Seeschifffahrt Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten/ Offiziersassistentinnen in der Seeschifffahrt Vom 17.November 2020 (VKBl. Nr. 23 vom 15.12.2020 S. 802; 26.02.2024 S. 186 aufgehoben) Zur aktuellen Fassung Siehe Fn. * I Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit 1) Die in § 39 der Seeleute-Befähigungsverordnung ... ...

Seeschiffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung - Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Seeschiffahrt zur Ausübung auf die Bundespolizei und die Zollverwaltung (1)

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Archivdatei - Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle 2004 (4)

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  • ... Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (4) zurück Zur aktuellen Fassung Abschnitt 7 Übereinkommen Nr. 147 der IAO von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen und Protokoll von 1996 zu dem Übereinkommen Nr. 147 der IAO 7.1 Überprüfungen an Bord, die sich auf die Anwendung des Übereinkommens Nr. 147 der IAO von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen und auf das IAO-Protokoll von 1996 beziehen, erstrecken sich auf folgende Übereinkommen: Übereinkommen (Nr. 138) ... ...

FlRG - Flaggenrechtsgesetz - Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

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Änderungstext: Elfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (1)

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  • ... Elfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung * Vom 7. April 2010 (BGBl. I Nr. 15 vom 14.04.2010 S. 399) Es verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 15 des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) geänder ... ...

Teil B - Hinweise zu Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der jeweils geltenden Fassung und des Teils A dieses Codes (4)

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  • ... ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (4) zurück Gefahrenstufe 3 16.37 Bei Gefahrenstufe 3 soll die Hafenanlage die Anweisungen der auf das sicherheitsrelevante Ereignis oder das drohende sicherheitsrelevante Ereignis reagierenden Stellen befolgen. Im Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage sollen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Einzelnen aufgeführt sein, die seitens der Hafenanlage in enger Zusammenarbeit mit den reagierenden Stellen und den in der Hafenanlage befindlichen Sch ... ...

Archivdatei - SeeaufgG - Seeaufgabengesetz - Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk SeeaufgG - Seeaufgabengesetz Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Vom 26. Juli 2002 (BGBl. I vom 31.07.2002 S. 2876; 21.08.2002 S. 3322 02; 25.11.2003 S. 2304; 25.06.2004 S. 1389 04; 24.03.2006 S. 561 06; 31.10.2006 S. 2407 06a; 30.10.2008 S. 2130 08b; 08.04.2008 S. 706 08; 02.06.2008 S. 520 08a; 22.07.2011 S. 1512 11; 22.11.2011 S. 2279 11a ... ...

Änderungstext: Vierte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

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  • ... Vierte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt Vom 20. Februar 2018 (BGBl. I Nr. 7 vom 28.02.2018 S. 210) Es verordnen auf Grund des § 12 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 Satz 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) das Bundesministerium für Verkehr und ... ...

GC-Code - Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Erste Verordnung zur Änderung emissionsschutzrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

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  • ... Erste Verordnung zur Änderung emissionsschutzrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt Vom 16. Juni 2014 (BGBl. I Nr. 24 vom 13.06.2014 S. 748) Siehe Fn: * Auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026) ... ...

Archivdatei - Schiffsdampfkesselrichtlinie 2002 - Richtlinie für den Bau und die Ausrüstung von Schiffsdampfkesselanlagen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge (2)

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  • ... SchiffsdampfkesselRL (2) zurück Zur aktuellen Fassung 14 Überwachung des Speisewassers 14.1 Sofern die Möglichkeit eines den Dampferzeuger gefährdenden Einbruchs von Öl oder Fett in den Dampf- und Wasserkreislauf besteht, ist eine selbsttätige kontinuierliche Überwachung des Speisewassers erforderlich. Bei einem Zweikreissystem kann die Überwachungseinrichtung auf Öl- bzw. Fetteinbruch entfallen. Die Speisewasserüberwachung kann ersetzt werden durch die Überwachung ölverdächtigen ... ...

IBTS - Überarbeitete Richtlinien für Systeme zur Behandlung ölhaltiger Abfälle in Maschinenräumen von Schiffen einschließlich erläutender Hinweise in Bezug auf ein integriertes System zur Behandlung von Bilgewasser

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SeeSchStrO - Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt SeeSchStrO - Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I Nr. 72 vom 29.10.1998 S. 3209; 28.09.1999 S. 1938; 18.12.2000 S. 1735; 24.09.2002 S. 3733; 18.02.2004 S. 300; 21.06.2005 S. 1818; 06.08.2005 S. 2288; 28.06.2006 S. 1417; 15.04.2008 S. 741; 19.12.2008 S. 2868; 11.03.2009 S. 507; 07.04.2010 S. 399; 08.11.2011 S. 2178 ... ...

Änderungstext: Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (1)

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  • ... Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes Vom 3. Juni 2021 (BGBl. I Nr. 29 vom 09.06.2021 S. 1471) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Seelotsgesetzes Das Seelotsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 135 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 ( ... ...

Änderungstext: 21. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (1)

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  • ... 21. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Vom 21. Juli 2022 (BGBl. I Nr. 29 vom 15.08.2022 S. 1374) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), auf Grund des § 15 ... ...

ISPS-Code - Vorläufiges Verfahren zur Fortbildung zum Beauftragten zur Gefahrenabwehr Schiff und Seeschifffahrtsunternehmen im Rahmen der Umsetzung des lnternational Ship and Port Facility Security Code (1)

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Archivdatei - Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren 2003 (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoffoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (VkBl. 2003 S. 142; 07.07.2010 S. 290 aufgehoben) Siehe Fn. * Zur aktuellen Fassung Vorwort Am 26. September 1997 hat die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von ... ...

Änderungstext: 24. SOLAS-ÄndV - 24. SOLAS-Änderungsverordnung - Vierundzwanzigste Verordnung über

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  • ... 24. SOLAS-ÄndV - 24. SOLAS-Änderungsverordnung Vierundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen Vom 23. Juli 2012 (BGBl. II Nr. 23 vom 23.07.2012 S. 690) Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 ... ...

Verordnung zur Änderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung (1)

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  • ... Verordnung zur Änderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung Vom 30. September 2019 (BAnz AT 16.10.2019 V1) Auf Grund des § 46 Satz 1 Nummer 1 des Bundeswasserstraßengesetzes, der zuletzt durch Artikel 522 Nr. 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung z ... ...

Schiffsdampfkesselrichtlinie - Ausrüstung für Anlagen mit Heißwassererzeugern

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Richtlinie für den Bau und die Ausrüstung von Schiffsdampfkesselanlagen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge

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  • ... Siehe Titel ...

SeeLAuFV - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung - Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, See SeeLAuFV - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen Vom 21. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 49 vom 24.02.2023 23) Gl.-Nr.: 9515-21 Archiv: 2014 Abschnitt 1 Ausbildung § 1 Ziel und Inhalte der Ausbildung (1) Die Ausbildung zur Seelotsin oder zum Seelotsen hat die theoretischen u ... ...

Änderungstext: 20. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (1)

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  • ... 20. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Vom 19. Oktober 2021 (BGBl. I Nr. 75 vom 26.10.2021 S. 4717) Siehe Fn. 1, 2 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des § 15 des Schiffsicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), der zuletzt durch Artikel 555 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ... ...

ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (2)

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  • ... ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (2) zurück 8 Risikobewertung für das Schiff 8.1 Die Risikobewertung für das Schiff ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens der Ausarbeitung und Aktualisierung des Plans zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff. 8.2 Der Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen muss sicherstellen, dass die Risikobewertung für das Schiff von Personen mit einschlägiger Erfahrung in der Beurteilung der Gefährdungslage eines Schiffes nach Maßgabe dieses Abschn ... ...

Archivdatei - EmS-Leitfaden 2007 - Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt EmS-Leitfaden - Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern Vom 9. Oktober 2007 (VkBl. Nr. 21/2007 S. 1; 16.07.2009 S. 438 09; 19.08.2011 S. 742 aufgehoben) Zur aktuellen Fassung Vorwort Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschlie ... ...

Archivdatei - BSHGebV - BSH-Gebührenverordnung - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt BSHGebV - BSH-Gebührenverordnung Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie Vom 6. Juli 2018 (BGBl. I Nr. 26 vom 17.07.2018 S. 1168; 24.02.2023 Nr. 49 23; 25.03.2025 Nr. 100 25 aufgehobe ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt * Vom 9. April 2008 (BGBl. I Nr. 14 vom 11.04.2008 S. 698) Es verordnen auf Grund des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 2 des MARPOL-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2546), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 ... ...

Bekanntmachung über den Transport gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (1)

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HNSG - HNS-Gesetz - Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See

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  • ... Siehe Titel ...

BinSchPersV - Binnenschiffspersonalverordnung - Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (1)

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  • ... Gefahrgut; Binnschifffahrt BinSchPersV - Binnenschiffspersonalverordnung Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Vom 26. November 2021 (BGBl. I Nr. 81 vom 06.12.2021 S. 4982; 05.01.2022 S. 2 22; 22.09.2022 S. 1518 22a; 01.12.2022 S. 2211 22b; BGBl. II 13.04.2023 Nr. 105 23; BGBl. I. 18.03.2024 Nr. 100 ... ...

CSCG - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen 2021 (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen Vom 05. Mai 2021 (VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2021 S. 617, aufgehoben) Archiv: 2009 Siehe Fn. 1 Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel ... ...

Richtlinien für die Erteilung verminderter Freiborde für Schwimmbagger, DR-68 (1)

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  • ... Richtlinien für die Erteilung verminderter Freiborde für Schwimmbagger, DR-68 * Vom 14. November 2013 (VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2013 SW. 1198) Präambel Schwimmbagger werden in der Regel für Räum- oder Unterhaltungsaufgaben in Häfen, Hafenbecken und Fahrrinnen, für Sanierungsaufgaben bei der Landgewinnung und Wiederauffüllung von Stränden, sowie zum Abbau von Stoffen für den Ho ... ...

Rundschreiben der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zur Richtlinie 2014/90 EU(MED) (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt Rundschreiben der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zur Richtlinie 2014/90 EU(MED) Vom 19. Juli 2021 (VKBl. Nr. 15 vom 14.08.2021 S. 797) American Bureau of Shipping (ABS) Bureau Veritas (BV) Det Norske Veritas (DNV) Lloyds Register (LR) Korean Register (KR) Nippon Kaiji Kyokai (ClassNK) Registro Italiano Navale (R ... ...

Änderungstext: Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (1)

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  • ... Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes * Vom 19. Juli 2005 BGBl. I Nr. 46 vom 28.07.2005 S. 2186) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), zuletzt geändert durch Artikel 239 der Verordnung vom 25. November 200 ... ...

Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone um die Offshore-Windpark-Baustelle Nordsee One (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport / See Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone um die Offshore-Windpark-Baustelle "Nordsee One" Vom 2. Oktober 2015 I. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. ... ...

FAL-Übereinkommen - Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß

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  • ... Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen - BVK ... ...

Leitfaden zu bewährten Verfahrensweisen für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen

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  • ... Siehe Titel ...

IBC-CODE - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (10)

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  • ... zurück Kapitel 20 Beförderung flüssiger Abfallchemikalien 20.1 Präambel 20.1.1 Die Beförderung flüssiger Abfallchemikalien auf See kann die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden. 20.1.2 Flüssige Abfallchemikalien müssen deshalb in Übereinstimmung mit einschlägigen internationalen Übereinkommen und Empfehlungen und insbesondere bei der Massengutbeförderung auf See in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Codes befördert werden. 20.2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Kapitels ... ...

ZustBV-See - Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See - Verordnung zur Bezeichnung der zuständigen Vollzugsbeamten des Bundes für bestimmte Aufgaben nach der Strafprozeßordnung auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (1)

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SUG - Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt SUG - Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen Vom 1. März 2012 (BGBl. I Nr. 12 vom 06.03.2012 S. 390; 08.03.2012 S. 483 12; 07.08.2013 S. 3154 13 13a; 19.10.2013 S. 3836 13b; 31.08.2015 S. 1474 15; 24.05.2016 S. 1217 16; 18. ... ...

Bekanntmachung der Muster von Zeugnissen und Bescheinigungen in den Bereichen Seelotseignung und Seediensttauglichkeit (1)

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SeeLG - Seelotsgesetz - Gesetz über das Seelotswesen

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß

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  • ... Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffah ... ...

Archivdatei - BHfAbgV 2008 - Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

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  • ... Siehe Titel ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (1)

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  • ... Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung Vom 6. Juli 2010 (BGBl. I Nr. 35 vom 12.07.2010 S. 880) Auf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der zuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordn ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1263 ff (3)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1263 FARBE (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel) 3 F1 I 3 163 367 650 500 ml E3   PP, EX, A VE01       1   1263 FARBE (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (eins ... ...

ADN - Teil 7 - Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung

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  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zu Absatz 1.8.1.2.1 ADN - Kontrollliste für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (1)

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ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück 3.2.3.2 Tabelle C Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen in numerischer Reihenfolge (siehe M002; M005; M011) (1) (2) (3a) (3c) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) 1005 AMMONIAK, WASSERFREI 2 2TC   2.3+8 +2.1+ N1 G 1 1 3   91   1 ja T1 II A ja PP, EP, EX, TOX, A 2 1; 2; 31 1010 BUTA-1,2-DIEN, STABILISIERT 2 2F   2.1 + inst. G 1 1     91   1 ja T2 II B 4 ja PP, EX, A 1 2; 3; 31 1010 BUTA-1,3-DIEN, STABILISIE ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück 3.2.4 Modalitäten für die Anwendung des Abschnitts 1.5.2 bezüglich Ausnahmegenehmigungen für die Beförderung in Tankschiffen 3.2.4.1 Muster einer Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2 Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2 des ADN Nach Abschnitt 1.5.2 des ADN ist die Beförderung des in der Anlage zu dieser Ausnahmegenehmigung bezeichneten Stoffes in Tankschiffen unter den dort festgelegten Bedingungen zugelassen Der Beförderer muss den Stoff vor der Beförderung von einer zugelassen ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Änderungshinweis Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung Vom 19. Oktober 2010 (BGBl. II Nr. 29 vom 22.10.2010 S. 1183) Zu dem ADN 2009 und zu der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534) werden nachstehend die Korrekturen der UNECE WP.15/AC.2 (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/34, An ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1607 ff (4)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1607 EISEN(III)ARSENIT 6.1 T5 II 6.1 802 500 g E4   PP, EP         2   1608 EISEN(II)ARSENAT 6.1 T5 II 6.1 802 500 g E4   PP, EP         2   1611 HEXAETHYL- TETRAPHOSPHAT 6.1 T1 II 6.1 802 100 ml E4   PP, EP, TOX, A VE02       2   1612 HEXAETHYL- TETRAPHOSPHAT UND VERDICHTETES GAS, GEMISCH 2 1T   2.3   0 E0   PP, EP, TOX, A VE02       2   1613 CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSER- STOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 2485 ff (6)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 2485 n-BUTYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2486 ISOBUTYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2487 PHENYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2488 CYCLOHEXYL- ISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0   PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2490 DICHLORISO- PROPYLE ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3c) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) 2045 ISOBUTYRALDEHYD (ISOBUTYRALDEHYD) 3 F1 II 3 + N3 C 2 2 3 50 95 0,79 2 ja T4 II A 7 ja PP, EX, A 1 15; 23 2046 CYMENE 3 F1 III 3 + N2 + F N 3 3     97 0,88 3 ja T2 II A 7 ja PP, EX, A 0   2047 DICHLORPROPENE (2,3-DICHLORPROPEN-1) 3 F1 II 3 + N2 + CMR C 2 2   45 95 1,2 2 ja T1 II A 7 ja PP, EP, EX, TOX, A 1   2047 DICHLORPROPENE (GEMISCH VON 2,3- DICHLORPROPEN-1 UND 1,3-DICHLORPROPE ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1994 ff (5)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1994 EISENPENTACARBONYL 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0   PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   1999 TEERE, FLÜSSIG, einschließlich Straßenöle und Cutback-Bitumen (Verschnittbitumen) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa) 3 F1 II 3 640C 5 L E2   PP, EX, A VE01       1   1999 TEERE, FLÜSSIG, einschließlich Straßenöle und Cutback-Bitumen (Verschnittbitumen) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa) 3 F1 II 3 640D 5 L ... ...

ADN - Teil 7 - Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung

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Änderungstext: 6. ADNÄndV - 6. ADN-Änderungsverordnung - Sechste Verordnung zur Änderung

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  • ... 6. ADNÄndV - 6. ADN-Änderungsverordnung Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen Vom 25. November 2016 (Anlageband zum BGBl. II Nr 33 vom 05.12.2016 S. 1298) In Arbeit Aufgrund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlich ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (5)

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  • ... zurück 2.2.7.2.2 Bestimmung grundlegender Radionuklidwerte 2.2.7.2.2.1 Die folgenden grundlegenden Werte für die einzelnen Radionuklide sind in Tabelle 2.2.7.2.2.1 angegeben: A1 und A2 in TBq; Aktivitätskonzentrationsgrenzwert für freigestellte Stoffe in Bq/g und Aktivitätsgrenzwerte für freigestellte Sendungen in Bq. Tabelle 2.2.7.2.2.1: Grundlegende Radionuklidwerte für einzelne Radionuklide   Radionuklid (Atomzahl) A1 A2 Aktivitätskonzen- trationsgrenzwert für freigestellte Stoffe Aktivi ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück 3.2.3 Tabelle C: Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer Reihenfolge 3.2.3.1 Erläuterungen zur Tabelle C Jede Zeile der Tabelle C behandelt in der Regel den (die) Stoff(e), der (die) durch eine bestimmte UN-Nummer oder Stoffnummer erfasst wird (werden). Wenn jedoch Stoffe, die zu ein und derselben UN-Nummer oder Stoffnummer gehören, unterschiedliche chemische Eigenschaften, physikalische Eigenschaften und/oder Beförderungsvorschrifte ... ...

Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Übersicht

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  • ...(siehe M013)           Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge: UN-Nr.: 0004 0100 0200 0300 0400 0500 UN-Nr.: 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 UN-Nr.: 2000 2100 2200 2300 2400 2500 2600 2700 2800 2900 UN-Nr.: 3000 3100 3200 3300 3400 3500 UN-Nr.: 9000  

Gegenzeichnung der Bilateralen Vereinbarung ADN/B 001 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... zurück 1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 Im ADN gelten folgende Maßeinheiten a: Größe SI-Einheit b Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) l c (Liter) 1 l = 10 -3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) 1 min = 60 s     h (Stunde) 1 h = 2600 s     d (Tag) 1 d = 86.400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) 1 g = 10 -3 kg     t (Tonne) 1 t = 10³kg Dichte kg/m ≥kg/l 1 kg/l × 10 -3 kg Temperatur K (Kelvin) °C (Grad C ... ...

ADN - Teil 4 - Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: 4. ADNÄndV - 4. ADN-Änderungsverordnung - Vierte Verordnung zur Änderung

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Änderungshinweis 4. ADNÄndV - 4. ADN-Änderungsverordnung Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen Vom 3. Dezember 2012 (BGBl. II Nr. 37 vom 06.12.2012 S. 1386, Anlageband) Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf B ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung von Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über

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  • ... Bekanntmachung von Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) Vom 29. Juni 2015 (BGBl. II Nr. 21 vom 04.08.2015 S. 1033) Zur Anlage (geänderte Fassung der dem ADN-Übereinkommen in der Anlage beigefügten Verordnung) der 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 ( ... ...

ADN - Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 2904 ff (7)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 2904 CHLORPHENOLATE, FLÜSSIG oder PHENOLATE, FLÜSSIG 8 C9 III 8   5 L E1 T* PP, EP         0 *gilt nur für Phenolate und nicht für Chlorphenolate 2905 CHLORPHENOLATE, FEST oder PHENOLATE, FEST 8 C10 III 8   5 kg E1   PP, EP         0   2907 ISOSORBIDDINITRAT, MISCHUNG mit mindestens 60 % Lactose, Mannose, Stärke oder Calciumhydrogenphosphat 4.1 D II 4.1 127 0 E0   PP         0   2908 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VER ... ...

ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück Teil 2 RSEB Klassifizierung Kapitel 2.1 Allgemeine Vorschriften 2.1.1 Einleitung 2.1.1.1 Im ADN gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1 Entzünde ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften (3)

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  • ... zurück 9.3.3.18 Inertgasanlage Wenn Inertisierung oder Abdeckung der Ladung vorgeschrieben ist, muss das Schiff mit einer Inertgasanlage ausgestattet sein. Diese Anlage muss in der Lage sein, einen Mindestdruck von 7 kPa (0,07 bar) in den zu inertisierenden Räumen jederzeit aufrechtzuerhalten. Außerdem darf die Inertgasanlage den Druck im Ladetank nicht über den Einstelldruck des Überdruckventils hinaus erhöhen. Der Einstelldruck des Unterdruckventils muss 3,5 kPa (0,035 bar) betragen. Eine für ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften 3.3.1 Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei Stoffen oder Gegenständen angegebenen Nummern entsprechen den in diesem Kapitel erläuterten Sondervorschriften, die für diese Stoffe oder Gegenstände gelten. 16 Muster von neuen oder bereits bestehenden explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die unter anderem zu Versuchs-, Zuordnungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken, zu Qualitätskontrollzwec ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (3)

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  • ... zurück 1.6.7.2.2.3 Übergangsvorschriften betreffend die Anwendung der Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle C für die Beförderung in Tankschiffen 1.6.7.2.2.3.1 Die Stoffe, wofür in Kapitel 3.2 Tabelle C der Typ N geschlossen mit einem Einstelldruck des Hochgeschwindigkeitsventils von mindestens 10 kPa (0,10 bar) vorgeschrieben ist, können in in Betrieb befindlichen Tankschiffen des Typs N geschlossen mit einem Einstelldruck des Hochgeschwindigkeitsventils von mindestens 6 kPa (0,06 bar) beförder ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (1)

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  • ... ADN Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (Anlageband zum BGBl. II Nr. 18 vom 16.06.2009 S. 1; 1. Ber. 18.02.2010 S. 122; 2. Ber. 19.10.2010 S. 1183; Anlageband zum BGBl. II Nr. 37 vom 23.12.2010 S. 54; 30.12.2010 S. 1550; ber. vom 30.12.2010 S. 1569; 03.12.2012 S. 1386, Anlageband; ber.12.12.2012 S. 1567; 15.12.2014 S. 1344, ber. 2015 S. 1033 15) s. auch Beschl. (EU) 2016/1795 Teil 1 RSEB Al ... ...

ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge - Kopfdatei

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  • ... .ADN-Text Inhalt   3.1.2 2.2 2.2 2.1.1.3 5.2.2 3.3 3.4 3.5.1.2 3.2.1 8.1.5 7.1.6 7.1.6 7.1.5 3.2.1 (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften

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ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand

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ADN - Teil 8 - Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück Teil 3 RSEB Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Einführung Neben den Vorschriften, die in den Tabellen dieses Teils angegeben sind oder auf die verwiesen wird, sind die allgemeinen Vorschriften jedes Teils, Kapitels und/oder Abschnitts zu beachten. Diese allgemeinen Vorschriften sind in den Tabellen nicht angegeben. Wenn eine allgemeine Vorschrift in Widerspruch zu ... ...

Gegenzeichnung der Bilateralen Vereinbarung ADN/B 001 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN (1)

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ADN - Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand (2)

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  • ... zurück 5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr 5.3.2.3.1 Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin: 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 G ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 0004 ff. (1)

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ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 0407 ff (2)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 0407 TETRAZOL-1- ESSIGSÄURE 1 1.4C   1.4   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   1   0408 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.1D   1   0 E0   PP   LO01 HA01, HA02, HA03,   3   0409 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.2D   1   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   3   0410 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.4D   1.4   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   1   0411 PENTAERYTHRIT- ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (3)

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  • ... zurück 2.2.42 Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe 2.2.42.1 Kriterien 2.2.42.1.1 Der Begriff der Klasse 4.2 umfasst: pyrophore Stoffe; dies sind Stoffe einschließlich Gemische und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten entzünden. Diese Stoffe sind die am leichtesten selbstentzündlichen Stoffe der Klasse 4.2; und selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände; dies sind Stoffe und Gegenstände einschließlich Gemische und Lösu ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (4)

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  • ... zurück 2.2.61 Klasse 6.1: Giftige Stoffe 2.2.61.1 Kriterien 2.2.61.1.1 Der Begriff der Klasse 6.1 umfasst Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge beim Einatmen, bei Aufnahme durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können. Bem. Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen sind dieser Klasse zuzuordnen, ... ...

ADN - Teil 6 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung

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  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 4 - Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (2)

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  • ... zurück 2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände 2.2.1.2.1 Explosive Stoffe, die nach den Kriterien des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I eine unzulässig hohe Empfindlichkeit aufweisen oder bei denen eine spontane Reaktion eintreten kann, sowie explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die einer in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Benennung oder n.a.g.-Eintragung nicht zugeordnet werden können, sind nicht zur Beförderung zugelassen. 2.2.1.2.2 Gegenstände ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (6)

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  • ... zurück 2.2.8 Klasse 8: Ätzende Stoffe 2.2.8.1 Kriterien 2.2.8.1.1 Der Begriff der Klasse 8 umfasst Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürl ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 3222 ff (8)

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  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 3222 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST 4.1 SR1   4.1+1 181 194 274 100 g E0   PP     HA01, HA10   3   3223 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG 4.1 SR1   4.1 194 274 25 ml E0   PP         0   3224 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST 4.1 SR1   4.1 194 274 100 g E0   PP         0   3225 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FLÜSSIG 4.1 SR1   4.1 194 274 125 ml E0   PP         0   3226 SELBSTZERSETZLICHER ST ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften (2)

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  • ... zurück 9.3.2 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C Die Bauvorschriften der Unterabschnitte 9.3.2.0 bis 9.3.2.99 gelten für Tankschiffe des Typs C. 9.3.2.0 Bauwerkstoffe 9.3.2.0.1 Der Schiffskörper und die Ladetanks müssen aus Schiffbaustahl oder aus einem anderen mindestens gleichwertigen Metall gebaut sein. Für unabhängige Ladetanks dürfen auch andere, gleichwertige Werkstoffe verwendet werden. Die Gleichwertigkeit muss sich auf die mechanischen Eigenschaften und auf die Beständigkeit ge ... ...

ADN - Teil 6 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung

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ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

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  • ... zurück Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe 1.7.1 Anwendungsbereich Bem. Bei Unfällen oder Zwischenfällen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe sind die von den entsprechenden nationalen und/oder internationalen Organisationen festgelegten Notfallvorschriften zu beachten, um Personen, Eigentum und die Umwelt zu schützen. Geeignete Richtlinien für solche Vorschriften sind Planning and Preparing for Emergency Response to Transport Accidents Involving Radioactive Material ... ...

ADN - Teil 8 - Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation

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Handbuch über Prüfungen und Kriterien - Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter -

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  • ... Siehe Titel ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7) zurück Abschnitt 38 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien der Beförderungsklasse 9 38.1 Einleitung Dieser Abschnitt enthält Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf Stoffe und Gegenstände der Beförderungsklasse 9. 38.2 Düngemittel auf Ammoniumnitratbasis, die fähig sind, sich selbstunterhaltend zu zersetzen 38.2.1 Ziel 38.2.1.1 Dieser Abschn ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Fußnoten zum Handbuch über Prüfungen und Kriterien - Fußnoten

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (Fußnoten) Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Fußnoten zum Handbuch über Prüfungen und Kriterien Zurück zum Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 10 1) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein. 2) EIS = Extremely Insensitive Substance 3) Im Englischen steht "mechanische Beanspruchung". Es handelt sich aber u ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (3)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (3) zurück Abschnitt 16 Prüfreihe 6 16.1 Einleitung 16.1.1 Die Ergebnisse von vier Prüfarten der Prüfreihe 6 werden angewendet, um festzustellen, welche der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 bei einem Brand inneren oder äußeren Ursprungs oder bei einer Explosion inneren Ursprungs (Kästchen 32, 33, 34, 35, 36 und 37 der Abbildung 10.3) am ehesten dem Verhalten des Produktes entspricht. Di ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6) zurück Abschnitt 32 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und entzündbare flüssige Stoffe 32.1 Ziel In diesem Abschnitt wird das Schema der Vereinten Nationen für die Klassifizierung von flüssigen desensibilisierten Sprengstoffe und entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3/Kategorien 1 bis 4). Der Text sollte in Verb ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (2)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (2) zurück Abschnitt 13 Prüfreihe 3 13.1 Einleitung 21 Diese Versuchsreihe dient zur Beantwortung der Fragen in den Kästchen 12 und 13 von Abbildung 10.2, indem die Empfindlichkeit des Stoffes gegenüber mechanischen Reizen (Schlag und Reibung), Wärme und Flammen bestimmt wird. Die Frage in Kästchen 12 wird mit "nein" beantwortet, wenn bei der Prüfart 3 (c) ein "+" erzi ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6) zurück Abschnitt 32 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und entzündbare flüssige Stoffe 32.1 Ziel Dieser Abschnitt beschreibt das Klassifizierungsschema der Vereinten Nationen für flüssige desensibilisierte Explosivstoffe und entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 (siehe Kapitel 2.3 der Modellvorschriften fü ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (4)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (4) zurück Teil II Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien für selbstzersetzliche Stoffe, organische Peroxide und polymerisierende Stoffe Bemerkung 1: Das Ursprungsland oder die Ursprungsorganisation eines jeden Prüfverfahrens ist in Klammern hinter jedem Prüfnamen angezeigt. Bemerkung 2: Das Prüfverfahren jeder Prüfart, das zur Benutzung empfohlen ist, ist fettgedruckt und ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (1)

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  • ... Gefahrgut Handbuch über Prüfungen und Kriterien Stand 2023 (BAM 2010; 03.11.2010; 07.01.2011; 11.05.2011; 2015; 18.03.2015; 2016; 2017; 2019; 2021; 2022; 2023; 2025) Red. Anm.: Das "Globally Harmonized System of classification and Labelling of Chemicals (GHS)" der Vereinten Nationen wird im EU-Recht durch die "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Pa ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (5)

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  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (5) zurück Abschnitt 26 Prüfreihe F 26.1. Einleitung 26.1.1 Die Prüfreihe F umfasst Laborpüfungen und Kriterien, welche die explosive Kraft von Stoffen betreffen, wie in Kästchen 12 der Abbildung 20.1 gefordert. Sie ist auf diejenigen Stoffe anzuwenden, die für die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) oder Tankcontainern vorgesehen sind, oder für selbstzersetzliche Stoffe der Unterklasse ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7)

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  • ... Handbuch über Prüfungen und Kriterien (8) zurück . Spezifikationen von Standarddetonatoren Anhang 1 A1.1 Beschreibung des elektrischen Standarddetonators 0,6 g PETN Zeichnung Nr. Teil Nr. Teil Beschreibung Bemerkungen I A Sprengkapsel B Anzündpille Sie darf keine Komprimierung erfahren. Empfohlene Menge pyrotechnischen Satzes zur Bildung der Pille: 20 mg bis 50 mg Beispiel: Elektrische Anzündpille von der Fa. DNAG, Deutschland, T 10 - U - mit Aluminium-Überzug II A Hülse Tiefgezog ... ...

Archivdatei - R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen 2016 (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen Vom 9. Juni 2016 (VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2016 S. 430; 04.09.2019 S. 618 aufgehoben) Zur aktue ... ...

Archivdatei - R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter (VkBl. 1994 S. 406; s. VkBl. 6/2002 S. 230; 15.05.2002 S. 323 aufgehoben) 1. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 19 Nr. 3 der Gefahrgut ... ...

Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003

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  • ... Siehe Titel ...

Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003 (1)

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  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003 - Vom 17. September 2019 (VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2019 S. 618) Archiv: 2012 ... ...

Archivdatei - R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter

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  • ... Siehe Titel ...
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