Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen

Gesetz zu dem Protokoll V
zum VN-Waffenübereinkommen

- Inhalt -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 3 Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 4 Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen

Artikel 5 Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 6 Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 7 Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten

Artikel 8 Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 9 Allgemeine vorbeugende Maßnahmen

Artikel 10 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien

Artikel 11 Einhaltung

Technischer Anhang

1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampf-mittel und aufgegebene explosive Kampfmittel

2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung

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