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Überwachung der Augenlinsen-Äquivalentdosis
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 17. November 2015
(BAnz. AT vom 18.03.2016 B4)
Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK), verabschiedet in der 277. Sitzung der Kommission am 2./3. Juli 2015, bekannt gegeben.
1. Einleitung
Mit Beratungsauftrag vom 1. Februar 2008 hatte das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die SSK um Beratung zu Fragen der Dosimetrie der Augenlinse gebeten. Als Ergebnis dieses Beratungsauftrags hat die SSK am 2. Februar 2010 in ihrer 240. Sitzung die Stellungnahme "Überwachung der Augenlinsendosis" (SSK 2010) verabschiedet.
Am 21. April 2011 hat die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) ein "Statement on Tissue Reactions" (ICRP 2012) veröffentlicht. Darin empfiehlt sie, für die berufliche Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen den Grenzwert der Äquivalentdosis für die Augenlinse von bisher 150 mSv pro Jahr auf 20 mSv pro Jahr herabzusetzen gemittelt über fünf Jahre, wobei für ein einzelnes Jahr 50 mSv nicht überschritten werden soll.
Der Rat der Europäischen Union hat diese Empfehlung in seine Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 (Euratom 2014) in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a wie folgt übernommen:
"Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse beträgt 20 mSv in einem einzelnen Jahr oder 100 mSv in einem Fünfjahreszeitraum, wobei der Dosiswert für ein einzelnes Jahr 50 mSv nicht überschreiten darf, entsprechend der Vorgabe in den nationalen Rechtsvorschriften."
Es ist davon auszugehen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom der herabgesetzte Grenzwert der Augenlinsen-Äquivalentdosis in das deutsche Strahlenschutzrecht übernommen wird.
2. Beratungsauftrag
Mit Beratungsauftrag vom 24. Mai 2011 hat das BMU die SSK gebeten, darzulegen, welche Konsequenzen sich aus dem "Statement on Tissue Reactions" der ICRP für die SSK-Stellungnahme "Überwachung der Augenlinsendosis" aus dem Jahr 2010 ergeben.
3. Empfehlung
Die vorliegende Empfehlung * nimmt direkt Bezug auf die Stellungnahme der SSK "Überwachung der Augenlinsendosis" vom 2. Februar 2010. In der damaligen Stellungnahme wurden sechs Fragen formuliert und nach damaligem Stand der Wissenschaft beantwortet. In der vorliegenden Empfehlung werden die Antworten auf die Fragen vor dem Hintergrund der Richtlinie 2013/59/Euratom aktualisiert. Alle Textteile der SSK-Stellungnahme aus dem Jahr 2010 sind kursiv gedruckt.
Frage 1:
Gibt es neue Erkenntnisse über die in SSK-Band 43 (1998, 2. Auflage 2006) dargelegten Daten zur Organdosis der Augenlinse hinaus, insbesondere in Bezug auf die Abschnitte 3.2.1 und 5.4.3 in diesem Band?
Die im SSK-Band 43 publizierten Daten zur Organdosis der Augenlinse entsprechen dem damaligen international anerkannten Stand der Wissenschaft. Diese Daten beruhen insbesondere für Elektronen auf Rechnungen mit einem sehr groben Modell des menschlichen Auges. Deshalb sind insbesondere für Beta-Strahlung die Schlussfolgerungen im Abschnitt 5.4.3 dieses SSK-Bandes, dass für beruflich strahlenexponierte Personen die Überwachung der Hautdosis mit ihrem Grenzwert von 500 mSv pro Jahr auch die Einhaltung des Grenzwerts von 150 mSv pro Jahr für die Dosis der Augenlinse garantiert (sofern das Dosimeter in der Nähe der Augenlinse positioniert ist), nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dieser Teil von Band 43 muss deshalb überarbeitet werden.
Es sollten Dosis-Konversionsfaktoren für die Augenlinsendosis verwendet werden, die auf einer realistischeren Simulation des menschlichen Auges basieren und die unterschiedliche Empfindlichkeit von Bereichen innerhalb der Augenlinse bezüglich einer Kataraktbildung infolge einer Exposition berücksichtigen.
Bei Photonen-Strahlung wird in Abschnitt 3.2.1 des SSK-Bandes 43 nur auf das Verhältnis von Augenlinsendosis zur Umgebungs-Äquivalentdosis Bezug genommen. Das ist unter den heute betrachteten Expositionssituationen in der Radiologie nicht ausreichend und muss überarbeitet werden.
Die Aussagen in der SSK-Stellungnahme aus dem Jahr 2010 zur Frage 1 bleiben erhalten und werden durch die zu erwartende Absenkung des Grenzwerts für die Augenlinsen-Äquivalentdosis noch verstärkt.
Die Überarbeitung des Bandes 43 der SSK (SSK 2004) ist inzwischen weit fortgeschritten.
Frage 2:
Welche Messgrößen sind für eine konservative Abschätzung der Organdosis der Augenlinse für durchdringende Strahlung und für Strahlung mit geringer Eindringtiefe geeignet?
Bei der Frage, welche Messgrößen für eine konservative Abschätzung der Organdosis der Augenlinse für durchdringende Strahlung und für Strahlung mit geringer Eindringtiefe geeignet sind, müssen die Verhältnisse bei Photonen (insbesondere Röntgenstrahlung) und Beta-Strahlung getrennt betrachtet werden.
Bei Photonen-Strahlung reichen die Personendosis-Messgrößen Hp(0,07) bei Energien < 200 keV und Hp(10) bei Energien > 100 keV zur Abschätzung der Augenlinsendosis völlig aus. Deshalb besteht bei Photonenfeldern keine Notwendigkeit, für den speziellen Fall der Augenlinsenüberwachung die zusätzliche Personendosis-Messgröße Hp(3) - und damit möglicherweise auch die Ortsdosis-Messgröße H´(3,Ω) - zusätzlich einzuführen.
Für die Messgröße Hp(0,07) muss das verwendete Personendosimeter aber wie ein Ganzkörperdosimeter auf einem ISO-Quader-Wasser-Phantom (Quader-Phantom) kalibriert werden und nicht auf einem ISO-Stab-Phantom wie ein Teilkörperdosimeter.
Das bedeutet eine Änderung der bisher in Deutschland üblichen Praxis, Dosimeter für die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) nicht auf dem Quader-Phantom zu kalibrieren und auch keine Bauartprüfung für derartige Dosimeter durchzuführen bzw. Bauartzulassung zur Eichung zu erteilen.
(Stand: 09.06.2026)
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