Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Güterkraftverkehrsgesetz
- Inhalt -

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Ausnahmen

2. Abschnitt
Gewerblicher Güterkraftverkehr

§ 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung

§ 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft

§ 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland

§ 6 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich

§ 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr

§ 7a Haftpflichtversicherung

§ 7b Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal

§ 7c Verantwortung des Auftraggebers

§ 7d (aufgehoben)

§ 8 Volläufige Weiterführung

§ 8a Einsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

3. Abschnitt
Werkverkehr

§ 9 Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit

4. Abschnitt
Bundesamt für Logistik und Mobilität

§ 10 Organisation

§ 11 Aufgaben

§ 12 Befugnisse

§ 13 Untersagung der Weiterfahrt

§ 14 Marktbeobachtung

§ 14a Durchführung von Beihilfeverfahren

§ 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011

§ 15 Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung

§ 15a Werkverkehrsdatei

§ 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung

§ 16a Risikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung

§ 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch

§ 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts

5. Abschnitt
Überwachung, Bußgeldvorschriften

§ 18 Grenzkontrollen

§ 19 Bußgeldvorschriften

§ 19a Bußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung

§ 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen

§ 21 Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen

§ 21a Aufsicht

6. Abschnitt
Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen

§ 22 Gebühren und Auslagen

§ 23 Erlaß von Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen

§ 24 Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung

§ 25