Erlass über das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen aufgrund der §§ 1 und 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung (Abgabe an Dritte); Inhalt, die Durchführung und die Anerkennung der Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung