Regelwerk, Biotechnologie

BioStoffV
- Inhalt -

§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe

§ 4 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen

§ 5 Informationen für die Gefährdungsbeurteilung

§ 6 Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten

§ 7 Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten

§ 8 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

§ 9 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1

§ 10 Schutzmaßnahmen

§ 11 Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen

§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten

§ 13 Anzeige- und Aufzeichnungspflichten

§ 14 Behördliche Ausnahmen

§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 15a (aufgehoben)

§ 16 Unterrichtung der Behörde

§ 17 Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe

§ 18 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

§ 19 Übergangsvorschrift

Anhang I: Symbol für Biogefährdung

Anhang II: Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und laborähnlichen Einrichtungen

Anhang III: Sicherheitsmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, die nicht unter Anhang II fallen

 Anhang IV