Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenständeverordnung
- Inhalt -

§ 1 Gleichstellung

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Verbotene Stoffe

§ 4 Zugelassene Stoffe

§ 5 Verbotene Verfahren

§ 6 Höchstmengen

§ 7 Verwendungsverbote

§ 8 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 9 Warnhinweise

§ 10 Kennzeichnung, Nachweispflichten

§ 10a Kennzeichnung von Schuherzeugnissen

§ 11 Untersuchungsverfahren

§ 11a Besondere Vorschriften für die Einfuhr

§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 13 Unberührtheitsklausel

§ 14 (Aufhebung von Vorschriften)

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Übergangsvorschriften

§ 17 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Nicht zu verwendende Stoffe

Anlage 2
Teil A : Zellglasfolie ohne Lackbeschichtung

Teil B: Beschichtete Zellgalsfolie

Anlage 3 (aufgehoben)

Anlage 4 Nicht anzuwendenden Herstellungsverfahren

Anlage 5 Höchstmengen von Inhaltsstoffen

Anlage 5a Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen

Anlage 6 Auf Lebensmittel übergehende Stoffe

Anlage 7 Warnhinweis

Anlage 8 (aufgehoben)

Anlage 9 Anzugebende Inhaltsstoffe

Anlage 10 zur Untersuchungsverfahren

Anlage 11

Anlage 12 (aufgehoben)

Anlage 13 Vorläufiges Verzeichnis der Additive
(zu § 4 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2)

Anlage 14 Vorläufiges Verzeichnis der Additive

Tabelle 1 Verzeichnis der Monomere oder sonstigen Ausgangsstoffe, Farbmittel, Lösungsmittel, Photoinitiatoren oder anderen Additive

Tabelle 2 Verzeichnis der Pigmente, die zusätzlich zu Tabelle 1 bei der Bedruckung von in § 4 Absatz 7 Satz 4 bezeichneten Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen

Tabelle 3