Regelwerk, Immissionsschutz, Lärm

Immissionsschutz-Sachverständige
- Inhalt -

I. Bekanntgabe-Richtlinie

1. Grundsätzliches

2. Rechtliche Bedeutung der Bekanntgabe

3. Allgemeine Voraussetzungen für die Bekanntgabe

3.1 Anforderungen an das Personal

3.2 Zuverlässigkeit und Organisation

3.3 Unabhängigkeit

3.3.1 Grundsätzliches

3.3.2 Spezielle Anforderungen

3.4 Bekanntgabe von Außenstellen

3.5 Sonstige Ermessenserwägungen

4. Spezielle Voraussetzungen für die Bekanntgabe

4.1 Tätigkeitsfelder

4.2 Ermittlung von Luftverunreinigungen

4.2.1 Nachweise im Bereich der Ermittlung von luftverunreinigenden Stoffen

4.2.2 Gerätetechnische Ausstattung zur Ermittlung von luftverunreinigenden Stoffen

4.3 Ermittlung von Geräusch- und Erschütterungsemissionen und -immissionen

4.3.1 Bereich Geräusche

4.3.2 Bereich Erschütterungen Aufgabenstellung für die Prüfberichte

4.3.3 Gerätetechnische Ausstattung zur Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen

II. Verfahren

1. Antrag

2. Prüfung des Antrags

3. Inhalt der Bekanntgabe

4. Nebenbestimmungen

5. Form der Bekanntgabe und Veröffentlichung

6. Bekanntgabe in weiteren Ländern

7. Bekanntgabe nach Akkreditierung

8. Bekanntgabe von Stellen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben

9.