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Regelwerk; Immissionsschutz

Anleitung für das Ausfüllen von Formularen für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Land Rheinland Pfalz -
- Rheinland-Pfalz -

Stand Mai 2020
(Quelle: https://sgdnord.rlp.de/)


Archiv 2005

Ministerium für Umwelt Energie Ernährung und Forsten
55116 Mainz

Nachfolgende Informationen sollen Ihnen das Ausfüllen der Formulare erleichtern:

Die Formulare für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind in der Regel in einer ZIP-Datei gespeichert und sollten vor der Bearbeitung in einen Pfad Ihrer Wahl extrahiert werden. Die Formulare können einzeln aufgerufen und bearbeitet werden. Die einzelnen Tabellen können bei Bedarf vergrößert werden, indem Zeilen kopiert und eingefügt werden. Die vorliegende Datei "Anleitung" enthält neben einer Einführung auch die Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare. Zum Öffnen und Bearbeiten der Dateien benötigen Sie grundsätzlich das Textprogramm "Word 2010" oder höher.

Sollten Sie noch eine ältere Version von "Word" besitzen ("Microsoft Office Word 2003", "Word 2002" oder "Word 2000"), müssen Sie zusätzlich das sog."Microsoft Office Compatibility Pack für Word, Excel und PowerPoint 2007-Dateiformate" und alle erforderlichen Office-Updates installieren, um die Dateien öffnen und bearbeiten zu können (zu beziehen hier: http://www.microsoft.com/de-de/download/de-tails.aspx?id=3).

Hinweise zur Bearbeitung:

Texteingaben, Zahlen oder Datumsangaben Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Pull-Down-Menü >

Formularkopf:

Betreiber/Antragsteller:

Antragstitel:

Anlage-Nr.:

Projekt-Nr.:

Antragsdatum:

Rev.:

Die farbige Hinterlegung der zur Bearbeitung freigegebenen Felder.. kann wie folgt ausgeblendet werden: Menü Überprüfen / Bearbeitung einschr. / Bearbeitbare Bereiche hervorheben - > Häkchen entfernen.

Erweitern von Tabellen:

Erweitern von Formularen:

Sollten trotz Beachtung der vorstehenden Informationen bei der Handhabung der Formulare Probleme auftreten, wenden Sie sich während der üblichen Dienstzeiten an:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 21a
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon 0261.120-2173
E-Mail poststelle21@sgdnord.rlp.de

Bei Fragen inhaltlicher Art wenden Sie sich bitte während der üblichen Dienstzeiten an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt
Telefon 06321 99-0
E-Mail poststelle(@sgdsued.rlp.de
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon 0261.120-0
E-Mail poststelle(@sgdnord.rlp.de

Erläuterungen zum Antrag und zu den Unterlagen

Allgemeines

Die vorliegenden Formulare "Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG)" gelten für alle nach § 4 BImSchG in Verbindung mit der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen. Grundlage für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist die 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9. BImSchV - Grundsätze des Genehmigungsverfahrens). Weitere Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren enthält die rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Einführung von Vordrucken für Verfahren nach § 4 Abs.1, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und 4 und den §§ 8 und 9 Abs. 1 BImSchG (Fundstelle siehe Anhang I - Abkürzungsverzeichnis).

Der Antrag ist an die für den Standort der Anlage zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Diese ergibt sich aus der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind in mindestens sechs Ausfertigungen, soweit eine Emissionsgenehmigung nach § 4

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