Regelwerk, Technische Regeln, TRbF

TRbF 40
- Inhalt -

1 Allgemeines

1.1 Schutzziele

1.2 Abgabe von Kraftstoffen

1.3 Betrieb und Überwachung an Tankstellen

1.4 Erlaubnis

1.5 Flüssiggastankstellen

2. Begriffe

2.1 Tankstellen

2.2 Abgabeeinrichtungen

2.3 Wirkbereich

2.4 Abfüllplatz

2.5 Gaspendeleinrichtungen, Gasrückführeinrichtungen

2.6 Kraftstoffe

2.7 Altöl

2.8 Behälter

3 Lagerung von Kraftstoffen

3.1 Lagerung von Kraftstoffen der Gefahrklassen AI, a II und B

3.2 Lagerung von Kraftstoffen der Gefahrklasse a III

3.3 Gründung, Aufstellung und Einbau von Lagerbehältern

3.4 Lüftungsleitungen von Tanks

3.5 Rohrleitungen, Absperreinrichtungen von Rohrleitungen, Füll- und Entleerungseinrichtungen

3.6 Rohrleitungen von Zapfsystemen

3.7 Flüssigkeitsstandanzeiger

3.8 Sicherung gegen Überfüllen

3.9 Einsteige, und Besichtigungsöffnungen

3.10 Verbindungsstellen zwischen Tanks

4 Abfüllen von Kraftstoffen

4.1 Betanken von Kraftfahrzeugen

4.2 Anlieferung von Kraftstoffen

4.3 Bodenflächen

4.4 Abläufe, Öffnungen zu tiefer gelegenen Räumen

4.5 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen

4.6 Lagerung und Abfüllung von Altöl

5 Flammendurchschlagsichere Tanköffnungen

5.1 Flammendurchschlagsicherungen

5.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen

5.3 Flammendurchschlag bei Deflagrationen und/oder Detonationen

5.4 Flammendurchschlag bei Dauerbrand

5.5 Einsatzbedingungen

5.6 Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen

5.7 Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen

6. Explosionsgefährdete Bereiche

6.1 Allgemeines

6.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Abgabe- und Fördereinrichtungen

6.3 Explosionsgefährdete Bereiche um Entlüftungsleitungen und in Schächten

6.4 Explosionsgefährdete Bereiche in Behältern und in und um Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteile

6.5 Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien

6.6 Lagerverbot und Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

6.7 Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren

7 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme

7.1 Allgemeines

7.2 Erdung

7.3 Vermeidung gefährlicher Korrosion

7.4 Streuströme

7.5 Blitzschutz an Isolierstücken

8 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen

9 Blitzschutz

10 Brandschutz

11 Kennzeichnung, Verbotsschilder

12 Betriebsanweisung

12.1 Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten

12.2 Ständige Überwachung

12.3 Besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne

12.4 Benutzen von Sicherheitseinrichtungen

12.5 Beauftragung von Fachbetrieben

12.6 Koordinierung der Arbeiten

13 Reinigen und Instandhalten

13.1 Allgemeines

13.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

13.3 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen

13.4 Geerdete Anlagen, Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz

13.5 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustands nach Abschluss der Arbeiten

14 Außerbetriebsetzen und Stilliegen

14.1 Allgemeines

14.2 Vorübergehende Außerbetriebsetzung

14.3 Endgültige Außerbetriebnahme (Stilllegung)

15 Kontrollen durch den Betreiber

Anhang zu TRbF 40

Anhang A Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 112

4 Abgabeeinrichtungen

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Besondere Anforderungen

Anhang B Beschaffenheitsanforderungen aus Anlage 1 zu TRbF 112 "Tankstellen", Fassung August 1994 - Verkleidungen aus Kunststoff für Abgabeeinrichtungen

1 Allgemeine Anforderungen

2 Widerstandsfähigkeit gegen statische Biegekräfte

3 Widerstandsfähigkeit gegen Beanspruchung durch Stoß oder Schlag

4 Beständigkeit gegen Kraftstoff

5 Verhalten bei kurzzeitiger Flammeneinwirkung

6 Elektrostatische Eigenschaften

7 Baumusterprüfung

8 Kennzeichnung

Anhang C Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 212 "Tankstellen", Fassung April 2001

4 Abgabeeinrichtungen

Anhang D Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 120 "Ortsfeste Tanks aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen - Allgemeines"

1 Begriffe

2 Tankwandungen

3 Herstellung

5.6 Absperreinrichtungen an Rohrleitungen, Füll- und Entleerungseinrichtungen

6 Kennzeichnung

Anhang E Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus Anlage 1 zu TRbF 120- Explosionsdruckstoßfestigkeit

1 Allgemeines

2 Maximaler Explosionsdruck

3 Nachweis der Explosionsdruckstoßfestigkeit

3.1 Berechnung

3.2 Explosionsversuch

3.3 Wasserdruckprüfung

Anhang F Für Tankstellen relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 220 "Ortsfeste Tanks aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen - Allgemeines"

1 Begriffe

1.1 Ortsfeste Tanks sind der Lagerung dienende Behälter, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind, ihren Standort betriebsmäßig nicht zu wechseln.

2 Allgemeines

3 Tankwandungen

4 Herstellung

6.51 Absperreinrichtungen von Rohrleitungen

7 Kennzeichnung

Anhang G Sammelbehälter für Altöle zur Benutzung durch jedermann

1 Allgemeines

2 Bauart des Behälters

3 Aufstellen des Behälters

Bild 1: Gesamtanlage einschließlich AIII-Anlagenteile erlaubnisbedürftig nach Nummer 1.4 Absatz 3 Ziffer 2; Wirkbereich der AI-Abgabeeinrichtung nach Nummer 2.3 berührt Domschacht des AIII-Tanks.

Bild 2:  Gesamtanlage einschließlich AIII-Anlagenteile erlaubnisbedürftig nach Nummer 1.4 Absatz 3 Ziffer 1; Kraftstoffe der Gefahrklasse AI und AIII werden zusammen im unterteilten Tank gelagert.

Bild 3: Gesamtanlagen einschließlich a III - Anlagenteile erlaubnisbedürftig nach Nummer 1.4 Absatz 3 Ziffer 3
Wirkbereiche der AI-Abgabeeinrichtung nach Nummer 2.3 berührt Domschacht des a III Tanks.

Bild 4: Einschränkung des Schutzreifens nach Nummer 3.3.5.5 Absatz 10

Bild 5: Ausrüstung von Lagertanks für Otto- und Dieselkraftstoffe mit gemeinsamer Lüftungsleitung

Bild 6: Flammendurchschlagsicherung an Lagertanks für Otto- und Dieselkraftstoffe mit gemeinsamer Lüftungsleitung

Bild 7: Absicherung der Bohrung in den Fülleitungen als Verbindung zum Dampfraum von Lagertanks für
Otto- und Dieselkraftstoffe mit gemeinsamer Lüftungsleitung

Bild 8: Zu Öffnungen in Gebäuden abgewandte Seiten von Zapfanlagen

Bild 9: Anfahrschutz an Abgabeeinrichtungen nach Nummer 4.1.1.5

Bild 10: Wirkbereich bei der Befüllung der Lagerbehälter nach Nummer 4.2.1 (mit Eingrenzung durch Wand)

Bild 11: