Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung
- Hamburg -

Vom 7. Februar 2017
(HmbGVBl. Nr. 5 vom 10.02.2017 S. 39)



Auf Grund von § 12 des Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetzes vom 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 343), geändert am 11. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 42 1), wird verordnet:

Die Schiffsabfallabgabenverordnung vom 6. Mai 2003 (HmbGVBl. S.101), zuletzt geändert am 30. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 131), wird wie folgt geändert:

1. In § 3 wird folgender Satz angefügt:

"Dies gilt auch für Schiffe, die Gas wie Flüssiggas oder Methanol anstelle von Öl als Kraftstoff verwenden."

2. In § 4 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Bei einer Überschreitung der Übergabepumpzeit (ohne An- und Abschlagszeiten), können Pumpzeitzuschläge erhoben werden."

3. Die Anlagen 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

Alt:
.

Mengen einer Standardentsorgung  Anlage 1


Stufe Schiffsgröße (§ 1) Standardentsorgung
(§ 2 Absatz 2)
Ölmenge pumpfähig Ölmenge
nicht
pumpfähig
Schiffsabfallmenge Schiffsabwasser
Stufe 0 bis 2 m3
Stufe 1 bis 1500 BRZ 2 m3 bis 4 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 3 m3 bis 6 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 5 m3 bis 10 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 8 m3 bis 16 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 5 10001 bis 50000 BRZ 15 m3 bis 30 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 6 über 50000 BRZ 25 m3 bis 50 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Neu:

"Anlage 1
Mengen einer Standardentsorgung

Stufe Schiffsgröße (§ 1) Standardentsorgung (§ 2 Absatz 2)
Ölmenge pumpfähig (Pumpzeit für die angegebenen Mengen: 3 Stunden) Ölmenge nicht pumpfähig Schiffsabfallmenge Schiffsabwasser
Stufe 0 bis 2 m3
Stufe 1 bis 1500 BRZ 2 m3 bis 4 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 3 m3 bis 6 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 5 m3 bis 10 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 8 m3 bis 16 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3
Stufe 5 ab 10001 BRZ 15 m3bis 30 m3 maximal 1 m3 maximal 6 m3 maximal 200 m3

Alt:

.

 Erstattung der Entsorgungsleistung  Anlage 2


Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
(§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1)
Ölmenge* Ölentsorgung** Ölmenge Ölentsorgung*** Schiffsabfall-
menge
Schiffsabfall-
entsorgung****
Schiffsabwasser Schiffsabwasserentsorgung
pumpfähig pumpfähig nicht pumpfähig nicht pumpfähig
Stufe Schiffsgröße

(§ 1)

unabhängig von der Schiffsgröße
beinhaltet für An-, Abfahrt 410 Euro

30 Euro / m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 150 Euro

1200 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 150 Euro

50 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 410 Euro

245 Euro / 100 m3

Stufe 0 bis 2 m3 470 Euro
Stufe 1 bis 1500 BRZ 2 m3 bis 4 m3 530 Euro bis 0,25 m3 450 Euro bis 1 m3 200 Euro bis 100 m3 655 Euro
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 3 m3 bis 6 m3 590 Euro 0,26 m3 bis 0,50 m3 750 Euro 1.01 m3 bis 2 m3 250 Euro 101 m3 bis 200 m3 900 Euro
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 5 m3 bis 10 m3 710 Euro 0,51 m3 bis 0,75 m3 1050 Euro 2,01 m3 bis 3 m3 300 Euro
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 8 m3 bis 16 m3 890 Euro 0,76 m3 bis 1,00 m3 1350 Euro 3,01 m3 bis 4 m3 350 Euro
Stufe 5 10001 bis 50000 BRZ 15 m3 bis 30 m3 1310 Euro 4,01 m3 bis 5 m3 400 Euro
Stufe 6 über 50000 BRZ 25 m3 bis 50 m3 1910 Euro 5,01 m3 bis 6 m3 450 Euro
* Wenn die entsorgte Ölmenge weniger als 50 vom Hundert (v.H.) der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) beträgt, wird für den abzugeltenden Aufwand die Stufe zu Grunde gelegt, die der tatsächlichen entsorgten Ölmenge entspricht. Bei der Berechnung wird die entsorgte Ölmenge zur nächsten passenden Stufe aufgerundet. Wenn die Lagerkapazität eines Schiffes geringer als 50 v.H. der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) ist, muss die Entsorgungsmenge mindesten 50 v.H. der tatsächlichen Lagerkapazität des Schiffes betragen. Die Größe der Lagerkapazität ist nachzuweisen.

** Für die Ölentsorgung von Autocarriern und Ro-Ro-Schiffen ist der höchste abzugeltende Aufwand der Stufe zu entnehmen, die der Hälfte der BRZ des Schiffes entspricht

*** Nicht pumpfähige Öle aus der schiffseigenen Ölschlammaufbereitung sind dem Entsorger in Fässern zu übergeben. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet

**** Für die Entsorgung von Abfällen aus der Abgasreinigung werden maximal 450 Euro erstattet. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet

Neu:
.
Erstattung der Entsorgungsleistung Anlage 2


Standardentsorgung Höchster abzugeltender Aufwand Standardentsorgung Höchster abzugeltender Aufwand Standardentsorgung Höchster abzugeltender Aufwand Standardentsorgung Höchster abzugeltender Aufwand
(§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1)
Ölmenge Ölentsorgung** Ölmenge Ölentsorgung*** Schiffsabfallmenge Schiffsabfallentsorgung**** Schiffsabwasser Schiffsabwasserentsorgung
pumpfähig pumpfähig nicht pumpfähig nicht pumpfähig
Stufe Schiffsgröße (§ 1) unabhängig von der Schiffsgröße
beinhaltet für An-, Abfahrt 460 Euro

45 Euro / m3

beinhaltet für 200 Euro

1600 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 200 Euro

50 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 460 Euro

245 Euro / 100 m3

Stufe 0 bis 2 m3 550 Euro bis 1 m3 250 Euro
Stufe 1 bis 1500 BRZ 2 m3 bis 4 m3 640 Euro bis 0,25 m3 600 Euro 1,01 m3 bis 2 m3 300 Euro bis 100 m3 705 Euro
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 3 m3 bis 6 m3 730 Euro 0,26 m3 bis 0,50 m3 1000 Euro 2,01 m3 bis 3 m3 350 Euro 101 m3 bis 200 m3 950 Euro
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 5 m3 bis 10 m3 910 Euro 0,51 m3 bis 0,75 m3 1400 Euro 3,01 m3 bis 4 m3 400 Euro
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 8 m3 bis 16 m3 1180 Euro 0,76 m3 bis 1,00 m3 1800 Euro 4,01 m3 bis 5 m3 450 Euro
Stufe 5 ab 10001 BRZ 15 m3 bis 30 m3 1810 Euro 5,01 m3 bis 6 m3 500 Euro
* Wenn die entsorgte Ölmenge weniger als 50 vom Hundert (v.H.) der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) beträgt, wird für den abzugeltenden Aufwand die Stufe zu Grunde gelegt, die der tatsächlichen entsorgten Ölmenge entspricht. Bei der Berechnung wird die entsorgte Ölmenge zur nächsten passenden Stufe aufgerundet. Wenn die Lagerkapazität eines Schiffes geringer als 50 v.H. der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) ist, muss die Entsorgungsmenge mindestens 50 v.H. der tatsächlichen Lagerkapazität des Schiffes betragen. Die Größe der Lagerkapazität ist nachzuweisen.

** Für die Ölentsorgung von Autocarriern und Ro-Ro-Schiffen sowie von Schiffen, die Gas wie Flüssiggas oder Methanol anstelle von Öl als Kraftstoff verwenden, ist der höchste abzugeltende Aufwand der Stufe zu entnehmen, die der Hälfte der BRZ des Schiffes entspricht.

*** Nicht pumpfähige Öle aus der schiffseigenen Ölschlammaufbereitung sind dem Entsorger in Fässern zu übergeben. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet.

**** Für die Entsorgung von Abfällen aus der Abgasreinigung werden maximal 450 Euro erstattet. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet.

Alt:

.

Höhe der Abgabe, die die Freimengen einer Standardentsorgung gemäß Anlage 1 beinhaltet   Anlage 3


Stufe Schiffsgröße
(§ 1)
Höhe der Abgabe (§ 3)
Festbetrag für Abfälle aus der
Schifffahrt und
Schiffsabwasserentsorgung
Bemessungsfaktor für Ölentsorgung
(pumpfähig / nicht pumpfähig)
Stufe 1 bis 1500 BRZ 10 Euro je 100 BRZ *
mal
1,40 Euro
insgesamt für Ölentsorgung
(pumpfähig / nicht pumpfähig)
mindestens 14 Euro und
höchstens 380 Euro
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 25 Euro
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 70 Euro
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 105 Euro
Stufe 5 10001 bis 50000 BRZ 105 Euro
Stufe 6 über 50000 BRZ 105 Euro
* Die Bruttoraumzahl ist auf volle 100 BRZ ab 50 BRZ aufzurunden und unter 50 BRZ abzurunden."
Neu:
.
Höhe der Abgabe, die die Freimengen einer Standardentsorgung gemäß Anlage 1 beinhaltet Anlage 3


Stufe Schiffsgröße (§ 1) Höhe der Abgabe (§ 3)
Festbetrag für Abfälle aus der Schifffahrt und Schiffsabwasserentsorgung Bemessungsfaktor für Ölentsorgung (pumpfähig / nicht pumpfähig)
Stufe 1 bis 1500 BRZ 70 Euro je 100 BRZ * mal 2 Euro
Stufe 2 1501 bis 3500 BRZ 70 Euro
Stufe 3 3501 bis 6000 BRZ 100 Euro
Stufe 4 6001 bis 10000 BRZ 200 Euro
Stufe 5 ab 10001 BRZ 200 Euro
insgesamt für Ölentsorgung (pumpfähig / nicht pumpfähig) mindestens 28 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 770 Euro
* Die Bruttoraumzahl ist auf volle 100 BRZ ab 50 BRZ aufzurunden und unter 50 BRZ abzurunden."


Gegeben in der Versammlung des Senats. Hamburg, den 7. Februar 2017.

ID 170243

ENDE