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Überwachungsplan für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, § 47 Abs. 7 KrWG und § 22a DepV
- Niedersachsen -

Vom 2. Januar 2015
(Nds. MBl Nr. 2 vom 21.01.2015 S. 54)
Gl.-Nr.: 28400



RdErl. d. MU v. 2.1.2015 - 36-62812/24/4 -
- VORIS 28400 -

Der als Anlage abgedruckte Überwachungsplan für Niedersachsen setzt die Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - ABl. EU Nr. L 334 S. 17 - und des KrWG vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1324), i. V. m. § 22a DepV vom 27.04.2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973), um.

Die Vorgaben des Überwachungsplans sind bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden.

Dieser RdErl. tritt am 2.1.2015 in Kraft.

1. Einleitung

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen - im Folgenden: IE-Richtlinie - (ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25) verpflichtet in Artikel 23 die Mitgliedstaaten, ein System für Umweltinspektionen von Industrieanlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der von der IE-Richtlinie erfassten Anlagen auf die Umwelt umfasst. Nach Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie fallen mit den unten dargestellten Ausnahmen auch die Deponien i. S. der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26.04.1999 über Abfalldeponien (ABl. EU Nr. L 182 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2011/97/EU des Rates vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) - im Folgenden: Deponierichtlinie - unter den Regelungsbereich der IE-Richtlinie.

Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass alle betreffenden Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind. In den Umweltinspektionsplänen sind die Verfahren für die Aufstellung von Programmen zur Durchführung von routinemäßigen und nicht routinemäßigen Umweltinspektionen festzulegen, welche von den dafür zuständigen Behörden aufzustellen sind.

Die Anforderungen der IE-Richtlinie sind betreffend die Anforderungen an Deponien und deren Überwachung im KrWG und in der DepV festgelegt. Danach sind Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für Deponien aufzustellen ( § 47 Abs. 7 KrWG), die den Inhalten nach § 22a DepV zu entsprechen haben.

Der Überwachungsplan für Deponien legt bezogen auf Niedersachsen für alle unter die IE-Richtlinie fallenden Deponien die Vorgaben fest, nach denen die zuständigen Überwachungsbehörden die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen zu bestimmen haben und beinhaltet Maßgaben zur Durchführung der planmäßigen und außerplanmäßigen Vor-Ort-Besichtigungen (Inhalt und Dokumentation).

Diejenigen Deponien, die einer den Anforderungen der IE-Richtlinie entsprechenden Überwachung zu unterziehen sind, sind in einem Verzeichnis aufgeführt. Dies betrifft sämtliche Deponien der Klassen I, II und III in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase. Deponien der Klasse IV, die ebenfalls von der IE-Richtlinie erfasst sind, werden in Niedersachsen zurzeit nicht betrieben.

Zusätzlich ist im Überwachungsplan dargestellt, in welchem Mindestumfang die nicht unter die IE-Richtlinie fallenden Deponien einer Überwachung zu unterziehen sind. Dies betrifft Deponien für Inertabfälle, also Deponien der Klasse 0, und Altdeponien nach § 3 Abs. 2 der bis zum 15.7.2009 geltenden AbfAblV, die ebenfalls in einem Verzeichnis aufgeführt sind, sowie alle Deponien in der Nachsorgephase.

Der Überwachungsplan stellt für die unter die IE-Richtlinie fallenden Deponien in Niedersachsen den Inspektionsplan gemäß Artikel 23 der IE-Richtlinie dar. Die unter das Immissionsschutzrecht fallenden Industrieanlagen sowie die unter das Wasserrecht fallenden Abwasserbehandlungsanlagen werden in jeweils eigenen Überwachungsplänen dargestellt.

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Europäisches Recht

Mit der IE-Richtlinie wird die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - im Folgenden: IVU-Richtlinie - (ABl. EU Nr. L 24 S. 8), geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114), überarbeitet und mit den folgenden sechs sektoralen Richtlinien zusammengeführt, die Anforderungen an einzelne Anlagenarten festlegen:

Die grundsätzlichen europarechtlichen Anforderungen an Deponien sind in der Deponierichtlinie und in der Entscheidung des Rates 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG (ABl. EU Nr. L 11 S. 27) festgelegt.

Nach Artikel 1 Abs. 2 der Deponierichtlinie sind die technischen Anforderungen an Deponien durch den jeweiligen Stand der Deponierichtlinie abschließend festgelegt, sodass Deponien nicht zusätzlich dem für die sonstigen Anlagen in der IE-Richtlinie vorgesehenen Prozess der fortschreitenden Entwicklung bestverfügbarer Techniken auf Grundlage des sog. Sevilla-Prozesses unterliegen.

Nach Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie fallen mit bestimmten Ausnahmen die Deponien i. S. der Deponierichtlinie unter den Anwendungsbereich der IE-Richtlinie. Erfasst vom Anwendungsbereich der IE-Richtlinie sind dem dortigen Wortlaut zufolge Deponien mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 10 t Abfall pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25.000 t, ausgenommen Deponien für Inertabfälle. Somit unterliegen Kleinstdeponien sowie Deponien für Inertabfälle nicht der IE-Richtlinie.

Anders als bei den übrigen von der IE-Richtlinie erfassten Industrieanlagen schließt sich bei Deponien an die Betriebsphase (Ablagerungsphase und Stilllegungsphase) bestimmungsgemäß eine lang andauernde Nachsorgephase an. Gemäß einhelliger Auslegung beziehen sich die besonderen Anforderungen der IE-Richtlinie bei Deponien auf die Ablagerungsphase und die Stilllegungsphase (Nummer 3.3.2).

Die für andere Anlagen typische Verpflichtung, vor Errichtung der Anlagen einen Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser nach Artikel 22 der IE-Richtlinie aufzustellen, war für Deponien nicht in deutsches Recht umzusetzen. Es gelten abschließend die Beweissicherungsmaßnahmen gemäß der DepV, die auf den Anforderungen der Deponierichtlinie fußen.

2.2 Umsetzung in deutsches Recht

Die für Deponien einschlägigen Anforderungen der IE-Richtlinie sind durch Änderungen des KrWG und der DepV in das deutsche Recht umgesetzt worden. Durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734) wurde das KrWG angepasst und durch Artikel 7 der Verordnung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) die DepV ergänzt.

Die konkreten Anforderungen finden sich in der geänderten DepV. Danach ergeben sich im Kern die nachfolgend genannten zusätzlichen Anforderungen an Deponien, die der deutsche Gesetzgeber mit der nachfolgend gekennzeichneten Ausnahme im Anwendungsbereich nicht auf die unter die IE-Richtlinie fallenden Deponien eingeschränkt hat:

Geänderte Anforderungen nach der IE-Richtlinie:

Betreffend der Pflicht, behördliche Entscheidungen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen ( § 22 DepV), ist Folgendes zu beachten:

Seit der vollständigen Ablösung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Festlegung des abfallrechtlichen Standes der Technik bei Deponien (TA Abfall und TA Siedlungsabfall) durch die DepV im Jahr 2009 sind die Anforderungen betreffend des Standes der Technik bereits durch diese Verordnung unmittelbar für den Betreiber rechtsverbindlich festgelegt.

Diesbezügliche entgegenstehende Festsetzungen in bestehenden Bescheiden werden unmittelbar durch den jeweiligen Stand der DepV überregelt. Somit ergibt sich der Bedarf zur Fortschreibung der behördlichen Entscheidungen für eine Deponie aus den Gründen des § 22 DepV insbesondere für den Fall, dass dazu anlassgebende Beeinträchtigungen von einer Deponie verursacht werden oder bestimmte Ausnahmemöglichkeiten der DepV umgesetzt werden.

2.3 Rechtliche Anforderungen an den Überwachungsplan

Überwachungspläne sollen nach § 22a DepV folgende Inhalte darstellen:

Diese Punkte sind in den Nummern 3 und 4 des Überwachungsplans umgesetzt.

3. Überwachung von Deponien

3.1 Geltungsbereich

3.1.1 Räumliche und zeitliche Geltung

Der Überwachungsplan gilt für Niedersachsen. Eine Fortschreibung erfolgt, wenn bei der jährlichen Überprüfung ein Überarbeitungsbedarf festgestellt wird.

3.1.2 Inhaltlicher Geltungsbereich

Der Überwachungsplan enthält die Anforderungen gemäß § 47 Abs. 7 KrWG und § 22a DepV an die Überwachung von denjenigen Deponien, die der IE-Richtlinie unterliegen.

Des Weiteren werden Maßgaben zur Überwachung der sonstigen Deponien festgelegt, die nicht dem Anwendungsbereich der IE-Richtlinie, sondern nur den Anforderungen der allgemeinen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG unterliegen.

Damit bildet der Überwachungsplan den Rahmen für die Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung bei sämtlichen Deponien in Niedersachsen.

3.2 Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans

Die Umweltsituation in Niedersachsen wird durch die Messdaten des Lufthygienischen Überwachungsnetzes Niedersachsen (LÜN) 1, durch die Messberichte des gewässerkundlichen Landesdienstes 2 und die Berichte über den Zustand der Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.08.2013 (ABl. EU Nr. L 226 S. 1), - sog. Wasserrahmenrichtlinie 3 - sowie durch die Erkenntnisse aus dem Boden-Dauerbeobachtungsprogramm des Landes Niedersachsen beschrieben.

Danach sind keine großräumigen Überschreitungen von Umweltzielwerten identifizierbar, die auf den aktuellen Betrieb von Anlagen nach der IE-Richtlinie zurückzuführen sind. Die Beobachtung kleinräumiger Überschreitungen zum Beispiel von Prüfwerten für Bodenbelastungen aufgrund historischer Anlagenaktivitäten erfolgt im Bedarfsfall durch separate Messprogramme. Erforderliche betriebliche Sanierungsmaßnahmen werden unabhängig von Messprogrammen geführt.

Das Emissionspotential bei der AbfallAblagerung betrifft maßgeblich den Wasserpfad, Bodenpfad und - insbesondere bei Altdeponien mit organikreichen Abfällen - den Luftpfad. Die geeigneten technischen und betrieblichen Vorkehrungen, mit denen entsprechenden Schadstoffeinträgen in Grundwasser, Boden, Oberflächengewässer und die Luft entgegenzuwirken ist, sind Gegenstand der behördlichen Genehmigung und Überwachung von Deponien.

Die Relevanz des Grundwasserschutzes bei den zu treffenden Vorkehrungen bei Deponien ist im Geltungsbereich des Überwachungsplans vor ein zusätzlichen Hintergrund der hydrogeologischen Verhältnisse in Niedersachsen und der in weiten Teilen des Landes erfolgenden Nutzung von Grundwasservorkommen für die Trinkwassergewinnung zu sehen (vgl. Nummer 3.2.1).

Mit Blick auf die Nutzung von Fließgewässern als Vorfluter für das gereinigte Sickerwasser aus Deponien sind die unterschiedlichen Typen von Fließgewässern beachtlich, die im Geltungsbereich des Plans vorkommen (vgl. Nummer 3.2.2).

Die luftgetragenen Emissionen sind insbesondere relevant bei Altdeponien, auf denen Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert wurden (vgl. Nummer 3.2.3).

3.2.1 Grundwasser

Der Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen aus einer Deponie wird über die technischen Sicherungsmaßnahmen hinaus insbesondere durch das Vorhandensein einer geologischen Barriere bestimmt.

Potenzielle geologische Barrieregesteine sind in Niedersachsen sehr heterogen verteilt. Für die Anlage von Deponien geeignete Flächen mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit und einem entsprechenden Rückhaltevermögen für Schadstoffe finden sich in unterschiedlichen geologischen Einheiten.

Für eine fachgerechte Standortbewertung sind detaillierte Untersuchungen der geologischen Gegebenheiten erforderlich. Vor allem Fließrichtung, Abstandsgeschwindigkeit und Flurabstände des Grundwassers, Aquifermächtigkeiten, hydraulische Durchlässigkeiten, Schutzfunktion der geologischen Barriere (Schadstoffrückhaltevermögen), anthropogen bedingte Vorbelastungen, geogener Hintergrund, Setzungsempfindlichkeit und mögliche Inhomogenitäten des Untergrundes sind zu betrachten.

Neben dem Schutz des Grundwassers unmittelbar am Deponiestandort sind auch Nutzungen des Grundwassers im weiteren Umfeld einer Deponie zu betrachten. Die aktuellen Darstellungen möglicher Nutzungen wie beispielsweise Wasserschutz- oder Wassereinzugsgebiete finden sich auf den Kartenservern des MU 4 sowie des LBEG 5.

Für die Durchführung der Überwachung ist mit Blick auf den Grundwasserpfad die Überwachung der Errichtung der Abdichtungssysteme (Bauüberwachung) von besonderer Bedeutung. Die Abdichtungssysteme mit ihrer herausragenden Bedeutung für den Schutz von Boden und Grundwasser bei Deponien sind nach Errichtung einer späteren direkten Kontrolle und Reparatur nur noch sehr eingeschränkt zugänglich. Dies gilt sowohl für das Basisabdichtungssystem als auch für das Oberflächenabdichtungssystem.

Deshalb bedarf es bei der Errichtung der Deponieabdichtungssysteme zusätzlich zu den Maßnahmen der Eigen- und Fremdprüfung der ebenfalls in der DepV vorgegebenen verdichteten behördlichen Bauüberwachung (Anhang 1 Nr. 2.1 DepV). Dies gilt entsprechend für die technischen Maßnahmen zur Vervollständigung, Verbesserung oder künstlichen Schaffung einer geologischen Barriere nach Anhang 1 Nr. 1.2 Ziffer 3 DepV.

3.2.2 Oberirdische Gewässer

Die Qualität oberirdischer Gewässer darf durch die Einleitung gereinigten Sickerwassers und Oberflächenwassers von Deponien nicht verschlechtert werden ("Verschlechterungsverbot/Verbesserungsgebot"). Zudem sind bei der Einleitung der unterschiedliche ökologische Zustand und das unterschiedliche ökologische Potenzial sowie der jeweilige chemische Zustand des Gewässers (ausgedrückt durch Umweltqualitätsnormen) zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung der EG- WRRL enthält die Oberflächengewässerverordnung vom 20.07.2011 (BGBl. I S. 1429) Anforderungen zu den genannten Kriterien. je nachdem, ob es sich bei dem Vorfluter einer Deponie z.B. um einen großen Fluss (z.B. Elbe, Weser oder Eins) oder um ein kleines Heidegewässer handelt, unterscheiden sich somit die jeweiligen Einleitbedingungen.

Bei der Überwachung der auf die Sickerwasserbehandlung und sonstige Abwasserbeseitigung bezogenen Einrichtungen einer Deponie wirken die Deponiebehörde und die Wasserbehörde entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen (vgl. auch Nummer 4).

3.2.3 Emissionen in den Luftpfad

Vorrangig auf Abfalldeponien, auf denen Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert wurden, können Emissionen über den Luftpfad bei den zu überwachenden Vorkehrungen eine Rolle spielen.

Aus den Abbauvorgängen bei den auf diesen Abfalldeponien abgelagerten Abfällen folgt, dass als Hauptmasse der Gase durch den Abbau der organischen Säuren die gasförmigen Abbauprodukte Methan und Kohlendioxid entstehen. Die aktive Entgasung kann gasförmige Emissionen maßgeblich reduzieren, wenn gegenüber dem äußeren Luftdruck ein geringer Unterdruck erzeugt wird. Eine derartige Entgasung erfasst auch die Spurengase und deren Abbauprodukte. Sofern in der dann folgenden Gasverwertung (BHKW oder hilfsweise Fackelanlage) Kohlenwasserstoffverbindungen oxidiert werden, werden auch die organischen Geruchsstoffe und Spurengase beseitigt.

3.3 Verzeichnis der Deponien

Die in den Geltungsbereich des Überwachungsplans fallenden Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.

Das Verzeichnis der Deponien gemäß Anlage 1 enthält eine vollständige Aufstellung der Deponien in Niedersachsen, die der IE-Richtlinie unterliegen (vgl. Nummer 3.3.1).

In Anlage 2 sind die Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase aufgeführt, die nicht der Überwachung nach der IE-Richtlinie unterliegen ( § 47 Abs. 7 KrWG), sondern nur der allgemeinen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG.

Nicht aufgeführt in den Anlagen sind die Deponien in der Nachsorgephase. Die Deponien in der Nachsorgephase unterliegen nicht der IE-Richtlinie und sind im Rahmen der allgemeinen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG zu überwachen (vgl. Nummer 3.3.2).im Rahmen der allgemeinen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG zu überwachen (vgl. Nummer 3.3.2).

Die für die unterschiedlichen Deponien festzulegenden Überwachungshäufigkeiten für die Regelüberwachung ergeben sich aus Nummer 3.4.

3.3.1 Verzeichnis der Deponien gemäß IE-Richtlinie

Unter die IE-Richtlinie fallen in Niedersachsen sämtliche Deponien der Klassen I, II und III, sofern diese sich in der Ablagerungs- oder Stilllegungsphase befinden. Die Deponien sind in dem Verzeichnis nach Anlage 1 erfasst. Kleinstdeponien der Klasse I, II oder III, die aus dem Anwendungsbereich der IE-Richtlinie herausfallen würden, werden in Niedersachsen zurzeit nicht betrieben. Ebenfalls werden in Niedersachsen zurzeit keine Untertagedeponien der Klasse IV betrieben, die andernfalls bei den der IE-Richtlinie unterliegenden Deponien zu erfassen wären.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Mindestintervalle der Vor-Ort-Besichtigungen gemäß Nummer 3.4 gliedert sich die Anlage 1 in folgende Teilverzeichnisse:

  1. Öffentlich zugängliche Deponien in der Ablagerungsphase,
  2. betriebseigene Deponien in Ablagerungsphase,
  3. öffentlich zugängliche Deponien in der Stilllegungsphase,
  4. betriebseigene Deponien in der Stilllegungsphase.

3.3.2 Nicht der IE-Richtlinie unterliegende Deponien

Deponien der Klasse 0 und Altdeponien nach § 3 Abs. 2 AbfAblV unterliegen als Inertabfalldeponien i. S. der Deponierichtlinie auch in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase nicht den besonderen Anforderungen einer Überwachung nach der IE-Richtlinie. Die betreffenden Deponien sind in dem Verzeichnis der Anlage 2 aufgeführt.

Nach Abschluss der Maßnahmen zur Stilllegung (insbesondere der Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems) und der endgültigen Stilllegung nach § 40 Abs. 3 KrWG unterliegen alle Deponien aufgrund des geänderten Emissionsverhaltens und des abgeschlossenen aktiven Betriebes nicht der IE-Richtlinie.

Die Inertabfalldeponien und sämtliche Deponien in der Nachsorgephase unterliegen der allgemeinen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG. Die Deponien in der Nachsorgephase sind in den Überwachungsprogrammen aufzuführen.

3.4 Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung

Im Überwachungsplan wird der Rahmen für die Überwachung sämtlicher Deponien in Niedersachsen festgelegt, die der IE-Richtlinie unterliegen.

Für die unter die IE-Richtlinie fallenden Deponien der Klassen I, II und III in der Ablagerungs- oder Stilllegungsphase dürfen nach § 22a Abs. 3 DepV folgende Zeiträume zwischen zwei aufeinanderfolgenden Vor-Ort-Besichtigungen nicht überschritten werden:

Bei den einzelfallbezogenen Ableitungen der Überwachungshäufigkeiten in den behördlichen Überwachungsprogrammen sind für betriebseigene Deponien sowie für sämtliche Deponien in der Stilllegungsphase die o. g. Mindestintervalle grundsätzlich ausreichend.

Abweichend sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II in der Ablagerungsphase mindestens einmal jährlich zu überwachen.

Deponien der Klasse 0, Altdeponien nach § 3 Abs. 2 AbfAblV und sämtliche Deponien in der Nachsorgephase unterliegen nicht den o. g. Mindesthäufigkeiten in der Überwachung.

Diese Deponien sind mindestens alle vier Jahre einer Vor-Ort-Besichtigung zu unterziehen.

Deponien, die aus mehreren Deponieabschnitten bestehen, werden als Gesamtanlage behandelt. Die Überwachungshäufigkeit richtet sich nach dem Deponieabschnitt, für den die häufigste Vor-Ort-Besichtigung erforderlich ist.

Unberührt von den Fristen für die Betriebsüberwachung bleibt die Bauüberwachung, die bei entsprechenden Baumaßnahmen in der Errichtungsphase und der Stilllegungsphase durchzuführen ist.

Inhaltlich umfasst die Überwachung des Deponiestandortes nach der IE-Richtlinie auch die Überwachung der dem Deponiebetrieb dienenden Anlagen. Des Weiteren können auf dem Deponiegelände weitere Anlagen betrieben werden, die nicht dem Deponiebetrieb dienen und somit einer eigenständigen Anlagenüberwachung unterliegen. Anlagen, die dem Überwachungsplan gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52a BImSchG (RdErl. des MU vom 23.10.2013, Nds. MBl. S. 781) unterliegen, sind nach diesem zu überwachen. Soweit der Deponiestandort der Überwachung durch das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) unterliegt, ergibt sich die Abgrenzung der gewerbeaufsichtlichen Zuständigkeit zwischen den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg (GAÄ-Z) und dem örtlichen GAA nach Anlage 3.

Die zuständigen Überwachungsbehörden überprüfen im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung der konkreten Situation im Hinblick auf umwelt-, genehmigungs- oder sicherheitsrelevante örtliche Gegebenheiten, ob eine Veränderung der festgelegten Frist für die Vor-Ort-Besichtigung (Regelüberwachung) erforderlich ist. Das Ergebnis der Überprüfung ist bei einer erforderlichen Veränderung im Überwachungsprogramm der Überwachungsbehörde zu dokumentieren

Das MU ist einmal jährlich zum Stichtag 1. Juli unter Übersendung der Überwachungsprogramme über alle erfolgten Anpassungen zu informieren.

3.5 Überwachung aus besonderem Anlass

Gemäß § 22a Abs. 4 DepV haben die zuständigen Behörden unbeschadet der Regelüberwachung eine zusätzliche Überwachung durchzuführen bei Beschwerden wegen ernsthafter Umwelteinwirkungen, bei Ereignissen mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und bei Verstößen gegen Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund des KrWG erlassenen Rechtsverordnung (hier insbesondere der DepV).

Die zuständige Behörde entscheidet aufgrund der sachlichen Umstände, ob die zusätzliche Überwachung mit einer Vor-Ort-Besichtigung zu verbinden ist.

4. Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie

4.1 Vorbereitung der Vor-Ort-Besichtigung

Die zuständige Behörde für die abfallrechtliche Überwachung einer Deponie, die der IE-Richtlinie unterliegt, bereitet die Vor-Ort-Besichtigungen auf Grundlage des Überwachungsprogramms der Überwachungsbehörde vor, das nach den Vorgaben des vorliegenden Überwachungsplanes aufgestellt wurde.

Soweit die Aufgaben anderer Behörden, die für die Überwachung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden oder der Anlagensicherheit zuständig sind, von der zu überwachenden Deponie oder ihrer Nebenanlagen berührt sind, sind diese Behörden an der Terminplanung zu beteiligen (z.B. die zuständige Wasserbehörde im Hinblick auf die Einleitung von gereinigtem Sickerwasser oder sonstigem Abwasser in Gewässer). Die regelmäßigen Vor-Ort-Überprüfungen nach Nummer 3.4 sind grundsätzlich durch die für die Anlage zuständigen Behörden gemeinsam durchzuführen.

Federführend für die Durchführung der Überwachung nach der IE-Richtlinie auf Grundlage dieses Überwachungsplanes ist die zuständige Deponiebehörde. Die zuständigen Deponiebehörden in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, das LBEG sowie die Region Hannover (vgl. Anlagen 1 und 2).

4.2 Datenerhebung und Dokumentation

Die Datenerhebung und Dokumentation der Überwachungsergebnisse hat für die regelmäßigen Vor-Ort-Überprüfungen nach dem einheitlichen Datenerhebungs- und Berichtsformular gemäß Anlage 4 zu erfolgen.

Die im Rahmen der medienübergreifenden Inspektion beteiligten weiteren Überwachungsbehörden übermitteln ihre Beiträge der federführenden Behörde in dem von dieser gesetzten Zeitrahmen.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung erstellt die federführende zuständige Behörde einen Bericht (Anlage 4: Datenerhebungs- und Berichtsformular insgesamt) mit den relevanten Feststellungen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Deponiebetrieb (Zulassungsanforderungen) und Schlussfolgerungen zur etwaigen Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Der Bericht ist dem Deponiebetreiber durch die federführende Behörde binnen zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zu übermitteln.

4.3 Nachprüfung bei Verstößen gegen Zulassungsanforderungen

Wurde bei einer Vor-Ort-Überprüfung festgestellt, dass die Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Deponiezulassung verstößt, so hat innerhalb der nächsten sechs Monate nach der Inspektion eine zusätzliche Vor-Ort-Überprüfung zu erfolgen.

Soweit im Rahmen der erneuten Überprüfung eine umfassende Überwachung nach dem einheitlichen Datenerhebungs- und Berichtsformular gemäß Anlage 4 erfolgt, beginnt die Frist bis zur nächsten regelmäßigen Kontrolle von diesem Zeitpunkt an zu zählen. Beschränkt sich die erneute Kontrolle und Dokumentation ausschließlich auf die zuvor festgestellten Mängel, verschiebt sich der Termin zur nächsten regelmäßigen Vor-Ort-Besichtigung nicht.

Bei schwerwiegenden Mängeln, die nicht im inhaltlichen Überwachungsbereich der Deponiebehörde festgestellt wurden, erfolgt die zusätzliche Vor-Ort-Überprüfung durch die dafür zuständige sonstige Behörde. Diese Behörde unterrichtet die federführend zuständige Behörde unverzüglich über das Ergebnis der Nachprüfung.

Die in Anlage 4 mit "*" gekennzeichneten Punkte sind bei der Beurteilung, ob es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, besonders zu berücksichtigen.

4.4 Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen

Die Kurzfassung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung (Anlage 4: Anhang Deckblatt und Teil 5 des Datenerhebungs- und Berichtsformulars) ist der Öffentlichkeit innerhalb von vier Monaten aktiv zugänglich zu machen, z.B. auf der Homepage der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Veröffentlichung erfolgt frühestens vier Wochen nach Übermittlung des Berichtes über die Vor-Ort-Besichtigung (Anlage 4: Datenerhebungs- und Berichtsformular insgesamt) an den Deponiebetreiber.

Der Bericht über das Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung (Anlage 4: Anhang Deckblatt und Teil 4) ist der Öffentlichkeit gemäß der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (ABl. EU Nr. L 41 S. 26) binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auf Antrag zugänglich zu machen.

______

1) Http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigationid = 2250&articleid = 9107&psmand = 10.

2) Http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigationid = 7911&articleid = 43327&psmand = 26.

3) Http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/wasserrahmenrichtlinieegwrrl/.

4) Http://www.umweltkartenniedersachsen.de/Global NetFX_Umweltkarten.

5) Http://www.1beg.niedersachsen.de/portal/.

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Verzeichnis der Deponien, die der IE-Richtlinie unterliegen Anlage 1

1. Öffentlich zugängliche Deponien in der Ablagerungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
1.1 Siedlungsabfalldeponie Bornum/Börßum/Landkreis Wolfenbüttel Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Wolfenbüttel
In den Schönen Morgen 1
38300 Wolfenbüttel
II GAA Braunschweig
1.2 Siedlungsabfalldeponie Watenbüttel/Braunschweig/Stadt Braunschweig Stadt Braunschweig
Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft Bohlweg 30
38100 Braunschweig
II GAA Braunschweig
1.3 Siedlungsabfalldeponie Diebesstieg/Salzgitter-Heerte/Stadt Salzgitter Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH Diebesstieg 50
38229 Salzgitter
II GAA Braunschweig
1.4 Zentraldeponie Blankenhagen/Landkreis Northeim Landkreis Northeim
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Straße 22
37154 Northeim
II GAA Braunschweig
1.5 Zentraldeponie Heinde/Stadt Bad Salzdetfurth/Landkreis Hildesheim Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH)
Bahnhofsallee 36
31162 Bad Salzdetfurth
II GAA Hannover
1.6 Zentraldeponie Bassum/Landkreis Diepholz Abfall Wirtschafts-Gesellschaft mbH (AWG)
Klövenhausen 20
27209 Bassum
II GAA Hannover
1.7 Deponie Kolenfeld/Region Hannover Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover (aha)
Karl-Wiechert-Allee 60 c
30625 Hannover
II GAA Hannover
1.8 Deponie Sachsenhagen/Landkreis Schaumburg Abfallwirtschaftsgesellschaft
Landkreis Schaumburg mbH (AWS) Obere Wallstraße 3
31655 Stadthagen
II GAA Hannover
1.9 Siedlungsabfalldeponie Borg/Rosche, Borg/Landkreis Uelzen Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen
Wendlandstraße 8
29525 Uelzen
II GAA Lüneburg
1.10 Siedlungsabfalldeponie Wischhafen II/Landkreis Stade Landkreis Stade
Am Sande 2
21682 Stade
II GAA Lüneburg
1.11 Siedlungsabfalldeponie Lüneburg/Bardowick/Landkreis Lüneburg Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg
Adendorfer Weg
21357 Bardowick
II GAA Lüneburg
1.12 Siedlungsabfalldeponie Hillern/Hillern, Heber/Landkreis Heidekreis Abfallwirtschaft Heidekreis AöR
Bornemannstraße 4
29614 Soltau
II GAA Lüneburg
1.13 Siedlungsabfalldeponie Mansie II/ Stadt Westerstede/Landkreis Ammerland Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
II GAA Oldenburg
1.14 Siedlungsabfalldeponie Sedelsberg/Gemeinde Saterland/Landkreis Cloppenburg Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
II GAA Oldenburg
1.15 Siedlungsabfalldeponie Dörpen/Landkreis Emsland Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
II GAA Oldenburg
1.16 Siedlungsabfalldeponie Wilsum II/Samtgemeinde Uelsen/Landkreis Grafschaft Bentheim Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Grafschaft Bentheim
Van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
II GAA Oldenburg
1.17 Siedlungsabfalldeponie Brake-Käseburg Nord/ Landkreis Wesermarsch GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake
II GAA Oldenburg
1.18 Siedlungsabfalldeponie Wiefels I und II/Gemeinde Wangerland/Landkreis Friesland Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum
Friesland/Wittmund
Fuhlrieger Allee 3
26434 Wangerland
II GAA Oldenburg
1.19 Siedlungsabfalldeponie Hattorf/Landkreis Osterode am Harz Landkreis Osterode
Herzbergerstraße 5
37520 Osterode
II
I
GAA Braunschweig
1.20 Deponie Im Bollenrott/Dransfeld/Landkreis Göttingen Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
I GAA Braunschweig
1.21 Deponie Breitenberg/Landkreis Göttingen Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
I GAA Braunschweig
1.22 Boden- und Bauschuttdeponie Sarstedt-Moorberg/Landkreis Hildesheim Umweltdienste Kedenburg GmbH & Co. KG
Lavesstraße 8-12
31137 Hildesheim
I GAA Hannover
1.23 Boden- und Bauschuttdeponie Delligsen/Landkreis Holzminden Abfallwirtschaft
Landkreis Holzminden (AWH) Weseraue 11
37603 Holzminden
I GAA Hannover
1.24 Siedlungsabfalldeponie Höfer/Höfer, Scharnhorst/Landkreis Celle Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Braunschweiger Heerstraße 109
29227 Celle
I GAA Lüneburg
1.25 Siedlungsabfalldeponie Helvesiek/Landkreis Rotenburg Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
I GAA Lüneburg
1.26 Deponie Hittfeld II/Hittfeld, Seevetal/Landkreis Harburg Otto Dörner Kies und Deponien
GmbH & Co. KG
Lederstraße 24
22525 Hamburg
I GAA Lüneburg
1.27 Massenabfalldeponie Alversdorf/An der L 640, 38364 Schöningen/Landkreis Helmstedt Norddeutsche Gesellschaft zur Ablagerung von Mineralstoffen mbH (norgam)
Schöninger Straße 2-3
38350 Helmstedt
I Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

2. Betriebseigene Deponien in der Ablagerungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
2.1 Deponie für Kraftwerksasche/Eggestedt/Landkreis Osterholz E.ON Kraftwerke GmbH
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
III GAA Lüneburg
2.2 Monodeponie Galing II/ Stadt Nordenham/Landkreis Wesermarsch Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake/

Xstrata Zink
Johannastraße 1
26954 Nordenham

III GAA Oldenburg
2.3 Deponie Barnbruch
(Teilpolder III b und III c)/Wolfsburg Fallersleben/Stadt Wolfsburg
Volkswagen AG
Berliner Ring 2
38444 Wolfsburg
III
I
GAA Braunschweig
2.4 Betriebsdeponie für Prozessrückstände der Harzmetall GmbH/Goslar Oker/Landkreis Goslar Harz-Metall GmbH
Hüttenstraße 6
38642 Goslar
I GAA Braunschweig
2.5 Reststoffzentrum Barum/Stadt Salzgitter Salzgitter Flachstahl GmbH Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
I GAA Braunschweig
2.6 Monodeponie Großensiel/ Stadt Nordenham/Landkreis Wesermarsch Kronos Titan-GmbH & Co. OHG
Titanstraße 1
26954 Nordenham
I GAA Oldenburg
2.7 Deponie Rüschendorfer Moor/Damme/Landkreis Vechta GLL Hannover - Domänenamt
Landschaftsstraße 7
30159 Hannover
I GAA Oldenburg
2.8 Rotschlammdeponie/Stade-Bützfleth/Landkreis Stade Aluminium Oxid Stade GmbH (AOS)
Johann-Ratje-Köser-Straße
21683 Stade
I GAA Lüneburg
2.9 Abfallentsorgungsanlage Lüthorst, Am Kahleberg, 37586 Dassel, Ortsteil Lüthorst/Landkreis Northeim GFR mbH
Abfallentsorgungsanlage Lüthorst
Maxvon-Laue-Straße 12
97080 Würzburg
I Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

3. Ehemals öffentlich zugängliche Deponien in der Stilllegungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
3.1 Siedlungsabfalldeponie Deiderode/Landkreis Göttingen Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
II GAA Braunschweig
3.2 Siedlungsabfalldeponie Wesendorf/Landkreis Gifhorn Landkreis Gifhorn
Schloßplatz 1
38518 Gifhorn
II GAA Braunschweig
3.3 Siedlungsabfalldeponie Stedum/Landkreis Peine A + B Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
Woltorfer Straße 57/59
31224 Peine
II GAA Braunschweig
3.4 Siedlungsabfalldeponie Fuhsetal/Stadt Salzgitter Stadt Salzgitter
Städtischer Regiebetrieb
Korbmacher Weg 5
38226 Salzgitter
II GAA Braunschweig
3.5 Siedlungsabfalldeponie Schwichelt/Landkreis Peine A + B Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
Woltorfer Straße 57/59
31224 Peine
II GAA Braunschweig
3.6 Siedlungsabfalldeponie Meensen/Landkreis Göttingen Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rudolf-Wissel-Straße 5
37076 Göttingen
II GAA Braunschweig
3.7 Siedlungsabfalldeponie Bornhausen/Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
II GAA Braunschweig
3.8 Siedlungsabfalldeponie Morgenstern/Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
II GAA Braunschweig
3.9 Siedlungsabfalldeponie Paradiesgrund/Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
II GAA Braunschweig
3.10 Siedlungsabfalldeponie Süpplingen/Landkreis Helmstedt Landkreis Helmstedt
Tiefbauamt
Conringstraße 27-30
38350 Helmstedt
II GAA Braunschweig
3.11 Siedlungsabfalldeponie Rödermühle/Landkreis Osterode Landkreis Osterode
Herzberger Straße 5
37520 Osterode
II GAA Braunschweig
3.12 Übergangsdeponie Nienstädt/Nienstädt/Landkreis Schaumburg Landkreis Schaumburg
Kreishaus Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
II GAA Hannover
3.13 Deponie Burgdorf/Region Hannover Aha
Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover
Körperschaft öffentlichen Rechts
Karl-Wiechert-Allee 60 c
30625 Hannover
II GAA Hannover
3.14 Deponie Lahe/Region Hannover Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover (aha)
Karl-Wiechert-Allee 60 c
30625 Hannover
II GAA Hannover
3.15 Siedlungsabfalldeponie Woltersdorf II/Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüchow-Dannenberg
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
II GAA Lüneburg
3.16 Siedlungsabfalldeponie Cuxhaven-Altenwalde/Landkreis Cuxhaven Stadt Cuxhaven
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
II GAA Lüneburg
3.17 Siedlungsabfalldeponie Kuhstedt/Landkreis Rotenburg (Wümme) Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
II GAA Lüneburg
3.18 Siedlungsabfalldeponie Ketzendorf II/Landkreis Stade Landkreis Stade
Im Sande 2
21677 Stade
II GAA Lüneburg
3.19 Siedlungsabfalldeponie Heeßel III/Landkreis Cuxhaven Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
II GAA Lüneburg
3.20 Siedlungsabfalldeponie Großefehn/Landkreis Aurich Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich
II GAA Oldenburg
3.21 Siedlungsabfalldeponie Hage/Landkreis Aurich Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich
II GAA Oldenburg
3.22 Siedlungsabfalldeponie Stapelfeld/Stadt Cloppenburg/Landkreis Cloppenburg Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
II GAA Oldenburg
3.23 Siedlungsabfalldeponie Varel/Hohenberge BA I und II/Stadt Varel/Landkreis Friesland Landkreis Friesland
Lindenallee 1
26441 Jever
II GAA Oldenburg
3.24 Siedlungsabfalldeponie Varel/Hohenberge BA III/Stadt Varel/Landkreis Friesland Landkreis Friesland
Lindenallee 1
26441 Jever
II GAA Oldenburg
3.25 Siedlungsabfalldeponie Breinermoor/Gemeinde Westoverledingen/Landkreis Leer Landkreis Leer Abfallwirtschaftsbetrieb
Friesenstraße 33/35
26789 Leer
II GAA Oldenburg
3.26 Siedlungsabfalldeponie Oldenburg (Altfeld)/Stadt Oldenburg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg
Wehdestraße 70
26123 Oldenburg
II GAA Oldenburg
3.27 Siedlungsabfalldeponie Oldenburg (Neufeld)/Stadt Oldenburg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg
Wehdestraße 70
26123 Oldenburg
II GAA Oldenburg
3.28 Siedlungsabfalldeponie Piesberg/Stadt Osnabrück Osnabrücker Service Betrieb
Hafenringstraße 12
49090 Osnabrück
II GAA Oldenburg
3.29 Siedlungsabfalldeponie Tonnenmoor I und II/Stadt Vechta/Landkreis Vechta Abfallwirtschaftsgesellschaft
Landkreis Vechta mbH
Füchteler Straße 8
49377 Vechta
II GAA Oldenburg
3.30 Siedlungsabfalldeponie Galing I (Hausmüllteil)/Landkreis Wesermarsch Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
II GAA Oldenburg
3.31 Siedlungsabfalldeponie Wilhelmshaven Nord/Stadt Wilhelmshaven Wilhelmshavener Entsorgungsbetriebe
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
II GAA Oldenburg
3.32 Siedlungsabfalldeponie Venneberg/Stadt Lingen/Landkreis Emsland Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
II GAA Oldenburg
3.33 Boden- und Bauschuttdeponie Bornhausen/Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
I GAA Braunschweig
3.34 Boden- und Bauschuttdeponie Betheln/Stadt Gronau/Landkreis Hildesheim Fischer GmbH und Co. KG
Schachthof 1
31036 Eime
I GAA Hannover
3.35 Boden- und Bauschuttdeponie Arholzen, Beverbach/Landkreis Holzminden Abfallwirtschaft
Landkreis Holzminden (AWH)
Weseraue 11
37603 Holzminden
I GAA Hannover
3.36 Boden- und Bauschuttdeponie Derental/Landkreis Holzminden Abfallwirtschaft
Landkreis Holzminden (AWH)
Weseraue 11
37603 Holzminden
I GAA Hannover
3.37 Deponie Weinbergsfeld/Alfeld/Landkreis Hildesheim Betreiber erloschen I GAA Hannover
3.38 Bauschuttdeponie Cuxhaven-Altenwalde/Landkreis Cuxhaven Stadt Cuxhaven
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
I GAA Lüneburg
3.39 Bauschuttdeponie Riensförde/Landkreis Stade Landkreis Stade
Im Sande 2
21677 Stade
I GAA Lüneburg
3.40 Bauschuttdeponie Hammah/Landkreis Stade Landkreis Stade
Im Sande 2
21677 Stade
I GAA Lüneburg
3.41 Bauschuttdeponie Wedel/Landkreis Stade Landkreis Stade
Im Sande 2
21677 Stade
I GAA Lüneburg
3.42 Bauschuttdeponie Oldendorf/Landkreis Stade Landkreis Stade
Im Sande 2
21677 Stade
I GAA Lüneburg
3.43 Boden- und Bauschuttdeponie Sandhausen/Landkreis Osterholz Landkreis Osterholz
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
I GAA Lüneburg
3.44 Bauschuttdeponie Emmendorf/Landkreis Uelzen Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Uelzen
Wendlandstraße 8
29525 Uelzen
I GAA Lüneburg
3.45 Boden- und Bauschuttdeponie Langen-Neuenwalde/Landkreis Cuxhaven Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
I GAA Lüneburg
3.46 Boden- und Bauschuttdeponie Estringen/Landkreis Emsland Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
I GAA Oldenburg
3.47 Boden- und Bauschuttdeponie Osnabrück-Pye-Süberweg/Stadt Osnabrück Bramme GmbH
Mindener Straße 171
49084 Osnabrück
I GAA Oldenburg
3.48 Boden- und Bauschuttdeponie Osnabrück-Voxtrup/Stadt Osnabrück Macadam GmbH
Hansastraße 83
49134 Wallenhorst
I GAA Oldenburg
3.49 Boden- und Bauschuttdeponie Bad Essen-Wehrendorf/Landkreis Osnabrück Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
I GAA Oldenburg
3.50 Boden- und Bauschuttdeponie Bad Iburg/Landkreis Osnabrück Pokörn Kommunalservice GmbH
Harderberger Weg 6
49124 Georgsmarienhütte
I GAA Oldenburg
3.51 Boden- und Bauschuttdeponie Bad Laer-Müschen/Landkreis Osnabrück Diekmann GmbH
Hannoversche Straße 80
49084 Osnabrück
I GAA Oldenburg
3.52 Boden- und Bauschuttdeponie Holsten-Mündrup/Landkreis Osnabrück Osnabrücker Steinbruchbetriebe
Niedersachsenstraße 15
49124 Georgsmarienhütte
I GAA Oldenburg
3.53 Boden- und Bauschuttdeponie Melle-Markendorf/Landkreis Osnabrück Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
I GAA Oldenburg
3.54 Boden- und Bauschuttdeponie Neuenkirchen-Lintern/Landkreis Osnabrück Kohl Recycling GmbH
Am Flugplatz 26
49585 Bramsche
I GAA Oldenburg
3.55 Boden- und Bauschuttdeponie Quakenbrück-Wohld/Landkreis Osnabrück Hubert Mitschke
Tulpenstraße 6
49610 Quakenbrück
I GAA Oldenburg
3.56 Boden- und Bauschuttdeponie Woltrup-Wehbergen/Landkreis Osnabrück Städtereinigung Holtmeyer
Harderberger Weg 2
49124 Georgsmarienhütte
I GAA Oldenburg

4. Betriebseigene Deponien in der Stilllegungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
4.1 Deponie Berkum/Landkreis Peine Salzgitter Flachstahl GmbH
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
III GAA Braunschweig
4.2 Betriebsdeponie (alt) der Harzmetall GmbH/Goslar Oker/Landkreis Goslar Harz-Metall GmbH
Hüttenstraße 6
38642 Goslar
III GAA Braunschweig
4.3 Deponie Klein Biewende/Remlingen/Landkreis Wolfenbüttel Bayer Schering Pharma AG
Müllerstraße 178
13353 Berlin
III GAA Braunschweig
4.4 Deponie Barnbruch, Teilpolder III a/Wolfsburg Fallersleben Volkswagen AG
Berliner Ring 2
38440 Wolfsburg
III GAA Braunschweig
4.5 Deponie Essenrode/Landkreis Helmstedt Volkswagen AG
Berliner Ring 2
38440 Wolfsburg
III GAA Braunschweig
4.6 Deponie SZFG Heerte/Stadt Salzgitter Salzgitter Flachstahl GmbH
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
III GAA Braunschweig
4.7 Deponie Limmerburg I/Alfeld/Landkreis Hildesheim Sappi Alfeld GmbH
Mühlenmasch 1
31061 Alfeld (Leine)
II GAA Hannover
4.8 Deponie Limmerburg II/Alfeld/Landkreis Hildesheim Sappi Alfeld GmbH
Mühlenmasch 1
31061 Alfeld (Leine)
II GAA Hannover
4.9 Klärschlammdeponie Hülshagen/Lauenhagen/Landkreis Schaumburg Abwasserbetrieb der Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655 Stadthagen
II GAA Hannover
4.10 Monodeponie Nordhorn-Frenswegen/Stadt Nordhorn/Landkreis Grafschaft Bentheim Kommunale Betriebe Nordhorn AöR
Gildkamp 10
48529 Nordhorn
II GAA Oldenburg
4.11 Monodeponie Edewechterdamm/ Stadt Friesoythe/Landkreis Cloppenburg Bremer Entsorgungsbetriebe
Schiffbauerweg 22
28237 Bremen
II GAA Oldenburg
4.12 Deponie Bookholzberg/Landkreis Oldenburg Deutsche Bahn AG
Joachimstraße 8
30.159 Hannover
II GAA Oldenburg
4.13 Deponie Leer-Hohegaste/Stadt Leer Stadtwerke Leer AöR
Schleusenweg 16
26789 Leer
II GAA Oldenburg
4.14 Deponie Frellstedt/Landkreis Helmstedt Norddeutsche Zucker-Raffinerie GmbH
An der Zuckerraffinerie 10
38373 Frellstedt
I GAA Braunschweig
4.15 Deponie Vienenburg/Stadt Vienenburg Buchholz GmbH u. Co. KG
Osterwiecker Straße 148
38690 Vienenburg
I GAA Braunschweig
4.16 Deponie Zorge/Landkreis Osterode Harz Guss Zorge GmbH
Walkenrieder Straße 32
37449 Zorge
I GAA Braunschweig
4.17 Deponie Hottenrode/Landkreis Göttingen Hermann Hesse Transport GmbH
Rischenweg 3
37124 Rosdorf
I GAA Braunschweig
4.18 Deponie Königshütte/Bad Lautersberg/Landkreis Osterode Königshütte GmbH & Co KG
Königshütte 1
37431 Bad Lauterberg
I GAA Braunschweig
4.19 Deponie Oker/Landkreis Goslar Norddeutsche Mischwerke GmbH & Co. KG
Am Schlangengraben 15
13597 Berlin
I GAA Braunschweig
4.20 Bauschuttdeponie "Stollen Gustav"/Stadt Eschershausen/Landkreis Holzminden DASAG Deutsche Naturasphalt GmbH
Gniesbreite 3
37632 Eschershausen
I GAA Hannover
4.21 Boden- und Bauschuttdeponie Ottensen/Lindhorst/Landkreis Schaumburg Volkswagen AG
Nutzfahrzeuge Mecklenheidestraße 74
30419 Hannover
I GAA Hannover
4.22 Deponie Hasbergen-Ohrbeck/Landkreis Osnabrück Georgsmarienhütte GmbH
Neue Hüttenstraße 1
49124 Georgsmarienhütte
I GAA Oldenburg
4.23 Deponie Voslapper Groden/Stadt Wilhelmshaven E.ON Kraftwerke GmbH
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
I GAA Oldenburg

.

Inertabfalldeponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase
(Deponien nach § 3 Absatz 2 AbfAblV und der DK 0 - ausgenommen vom Anwendungsbereich der IE-Richtlinie)
Anlage 2

1. Öffentlich zugängliche Inertabfalldeponien in der Ablagerungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
1.1 Deponie Verliehhausen/Landkreis Northeim Landkreis Northeim
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Straße 22
37154 Northeim
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.2 Deponie Einbeck/Landkreis Northeim Landkreis Northeim
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Straße 22
37154 Northeim
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.3 Deponie Königsbühl/Landkreis Göttingen Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.4 Deponie Wesendorf/Landkreis Gifhorn Landkreis Gifhorn
Schloßplatz 1
38518 Gifhorn
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.5 Mineralstoffdeponie Klein Elbe/Landkreis Wolfenbüttel Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Wolfenbüttel
In den Schönen Morgen 1
38300 Wolfenbüttel
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.6 Mineralstoffdeponie Weferlingen/Dettum/Landkreis Wolfenbüttel Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Wolfenbüttel
In den Schönen Morgen 1
38300 Wolfenbüttel
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.7 Mineralstoffdeponie Sülteberg/Langelsheim/Landkreis Goslar Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.8 Mineralstoffdeponie Morgenstern/Liebenburg/Landkreis Goslar Kreis WirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
1.9 Boden- und Bauschuttdeponie Söhlde/Landkreis Hildesheim Marion Harstick Boden- und Bauschuttdeponie und Recycling GmbH
Ahstedter Straße 19 a
31174 Schellerten
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.10 Boden- und Bauschuttdeponie Coppenbrügge/Landkreis Hameln-Pyrmont Umweltdienste Weserbergland GmbH
Alte Heerstraße 24
31863 Coppenbrügge
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.11 Bodendeponie Benstorf-Mehle/LK Hameln-Pyrmont und Landkreis Hildesheim Umweltdienste Kedenburg
GmbH & Co. KG
Lavesstraße 8-12
31137 Hildesheim
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.12 Boden- und Bauschuttdeponie Haverbeck/Stadt Hameln/Landkreis Hameln-Pyrmont Werner Otto GmbH
Düth 40
31789 Hameln

Genehmigungsinhaber: Kreisabfallwirtschaft
Landkreis Hameln-Pyrmont (KAW)
Ohsener Straße 98
31789 Hameln

§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.13 Boden- und Bauschuttdeponie Siedeburg-Maasen/Landkreis Diepholz Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Klövenhausen 20
27211 Bassum
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.14 Boden- und Bauschuttdeponie Bad Münder/Landkreis Hameln-Pyrmont Kreisabfallwirtschaft
Landkreis Hameln-Pyrmont (KAW)
Ohsener Straße 98
31789 Hameln
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
1.15 Deponie Brandisbreite/Landkreis Northeim Landkreis Northeim
Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Straße 22
37154 Northeim
0 GAA Braunschweig
1.16 Hildesheim Lerchenkamp/Landkreis Hildesheim Umweltdienste Kedenburg
GmbH & Co. KG
Lavesstraße 8-12
31137 Hildesheim
0 GAA Hannover

2. Betriebseigene Inertabfalldeponien in der Ablagerungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
2.1 Schleifschlammdeponie/Stadt Eschershausen/Landkreis Holzminden DASAG Deutsche Naturasphalt GmbH
Gniesbreite 3
37632 Eschershausen
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
2.2 Boden- und Bauschuttdeponie Kastendiek/Stadt Bassum/Landkreis Diepholz M + S Transportgesellschaft mbH
Carl-Zeiss-Straße 6
28816 Stuhr
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
2.3 Deponie für Schlamm aus der Wassergewinnung in Burgdorf/Ramlingen-Ehlershausen/Region Hannover Harzwasserwerke GmbH
Postfach 100653
31106 Hildesheim
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
2.4 Deponie für Schlamm aus der Wassergewinnung in Neustadt a.Rbge/Neustadt am Rübenberge, Schneeren/Region Hannover Harwasserwerke GmbH
Postfach 100653
31106 Hildesheim
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
2.5 Deponie für Schlamm aus der Wassergewinnung in Uetze/Hänigsen/Region Hannover Wasserverband Peine
Postfach 1820
31208 Peine
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
2.6 Deponie Münchehof/Landkreis Goslar FELS-Werke GmbH
Geheimrat-Ebert-Straße 12
38640 Goslar
0 GAA Braunschweig
2.7 Deponie Mehrum/Landkreis Peine Kraftwerk Mehrum GmbH
Triftstraße 25
31249 Hohenhameln
0 GAA Braunschweig
2.8 Kalkschlammdeponie Adersheim/Landkreis Wolfenbüttel Salzgitter Flachstahl GmbH Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
0 GAA Braunschweig
2.9 Deponie für Filterspülschlamm des Wasserwerkes Ristedt/Gemarkung Ristedt, Stadt Syke/Landkreis Diepholz Harzwasserwerke GmbH
Nikolaistraße 8
31137 Hildesheim
0 GAA Hannover
2.10 Deponie für Filterspülschlamm des Wasserwerkes Liebenau II/Landkreis Nienburg Harzwasserwerke GmbH
Nikolaistraße 8
31137 Hildesheim
0 GAA Hannover
2.11 Deponie für Produktionsabfälle/Waffensen/Landkreis Rotenburg (Wümme) Xella Porenbeton GmbH
Hermann-Schlüter-Straße 3
27356 Rotenburg (Wümme)
0 GAA Lüneburg
2.12 Deponie für Produktionsabfälle/Schneverdingen/Landkreis Soltau-Fallingbostel DW Systembau GmbH
Werk BRESPA Schneverdingen
Stockholmer Straße 1
29640 Schneverdingen
0 GAA Lüneburg
2.13 Monodeponie Alexandersfeld/Stadt Oldenburg Verkehr und Wasser GmbH
Felix-Wankel-Straße 9
26125 Oldenburg
0 GAA Oldenburg

3. Ehemals öffentlich zugängliche Inertabfalldeponien in der Stilllegungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
3.1 Mineralstoffdeponie Bortfeld/Wendeburg-Bortfeld/Landkreis Peine Reinhold GmbH & Co. KG
Peiner Straße 126
38112 Braunschweig
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Braunschweig
3.2 Deponie Düth/Afferde/Landkreis Hameln Pyrmont Kreisabfallwirtschaft
Landkreis Hameln-Pyrmont (KAW)
Ohsener Straße 98
31789 Hameln
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
3.3 Boden- und Bauschuttdeponie Banteln/Stadt Gronau/Landkreis Hildesheim FBR-Recycling GmbH & Co. Rohstoff KG
Alter Sonnenbergweg 4
31084 Freden (Leine)
§ 3 Abs. 2 AbfAblV GAA Hannover
3.4 Boden- und Bauschuttdeponie Lehrte/Lehrte, Arpke/Region Hannover Diekmann GmbH & Co. KG
Zum Hämeler Wald 21
31275 Lehrte
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
3.5 Bodendeponie Neustadt/Neustadt, Scharrel/Region Hannover K.-H. Fessel GmbH
Ackerstraße 9
30826 Garbsen
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
3.6 Bodendeponie Wedemark/ Wedemark, Oegenbostel/Region Hannover Schmiegelt
Hanseatenstraße 58
30853 Langenhagen
§ 3 Abs. 2 AbfAblV Region Hannover
3.7 BD Elze Saalemühle/Landkreis Hildesheim Jan Gizyn GmbH
Sure Wisch 5
30625 Hannover
0 GAA Hannover
3.8 Boden- und Bauschuttdeponie Wispenstein/Stadt Alfeld/Landkreis Hildesheim Otto Ulrich Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Röhnstraße 21
31084 Freden
0 GAA Hannover

4. Betriebseigene Inertabfalldeponien in der Stilllegungsphase

Lfd. Nr. Bezeichnung/Standort/Stadt/Landkreis/Region Betreiber DK Aufsichtsbehörde
4.1 Deponie Handorf/Landkreis Peine Schimmel GmbH & Co. KG
Große Heide 10
31241 Ilsede
0 GAA Braunschweig
4.2 Deponie Süpplingen/Landkreis Helmstedt Abwasserverband Nord-Elm
Berliner Straße 1-3
38165 Lehre
0 GAA Braunschweig

.

Abgrenzung der gewerbeaufsichtlichen Zuständigkeiten bei Deponien Anlage 3

Nach § 1 Abs. 2 ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz vom 27.10.2009 (Nds. GVBl. S. 374), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S. 291), sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg (GAÄ-Z) bei Deponien, für deren Genehmigung und Überwachung sie zuständig sind, auch zuständig für die Überwachung von Anlagen, die dem Betrieb dieser Deponien dienen. Die diesbezügliche Abgrenzung zwischen den Aufgaben des jeweiligen GAA-Z und des jeweiligen örtlichen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) ergibt sich grundsätzlich wie folgt:

Anlage auf Deponiegelände Zuständiges
GAA
Eingangskontrolle, Waage, Labor GAA-Z
Anlagen zur Gaserfassung und -verwertung GAA-Z
Sickerwasserkläranlage GAA-Z
Mechanischbiologische Abfallbehandlungsanlage
  • Output (Feinfraktion) wird vor Ort abgelagert
  • Output (Feinfraktion) wird nicht vor Ort abgelagert
GAA-Z

GAA

Restabfallzwischenlager GAA
Sicherstellungsbereich während der Ablagerungsphase GAA-Z
Schadstofflager/Problemabfallannahmestelle GAA
Kleinanliefererbereich GAA
Sammel- und Abholstellen nach ElektroG GAA
Sonstige Zwischenlager (z.B. Altholz) und Behandlungsanlagen (z.B. Altholzschredder, Bauschuttbrecher) GAA

In begründeten Einzelfällen können die beteiligten Gewerbeaufsichtsämter einvernehmlich feststellen, dass die Abgrenzung abweichend vorgenommen werden kann.

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Datenerhebungs- und Berichtsformular;
Vor-Ort-Besichtigung nach § 22a Abs. 2 DepV
Anlage 4

1. Einleitung

Vor-Ort-Besichtigungen an Deponien sollen dazu beitragen, dass das Umweltrecht eingehalten und der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie sicherstellen, dass Deponien gemäß ihrer Zulassung (Planfeststellung, Genehmigung, Anzeige) errichtet, betrieben, stillgelegt und nachgesorgt werden.

2. Rechtsgrundlagen

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (sog. Industrieemissionsrichtlinie) wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734) in deutsches Recht umgesetzt und mit Artikel 3 dieses Gesetzes wurde das KrWG entsprechend geändert. Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) konkretisiert in Artikel 7 die Umsetzung u. a. durch eine Änderung der DepV.

Für die Überwachung von Deponien in Niedersachsen sind gemäß ZustVO-Abfall zuständig:

3. Vor-Ort-Besichtigungen gemäß Überwachungsprogramm

Die Häufigkeit für regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen von Deponien legen die zuständigen Behörden nach § 22a Abs. 2 DepV in Überwachungsprogrammen fest. Grundlage dieser Überwachungsprogramme ist der Überwachungsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Die Vor-Ort-Besichtigung soll anhand des Erhebungsformulars (Anhang) durchgeführt und ausgewertet werden. Dieses beinhaltet

Das Erhebungsformular ist hinsichtlich der Eingabe von Text und Zahlen minimiert. Es kann unmittelbar als WORD-Dokument ausgefüllt werden. Soweit sich die geforderten Eintragungen nicht unmittelbar aus den Fragen erschließen, können dem Hinweisblatt (Anhang: Teil 7) zusätzliche Informationen entnommen werden.

Die Eintragungen in der Ergebnisspalte 1 dienen ausschließlich der Information und sind nicht ausschlaggebend für das Überwachungsergebnis.

Die Fragen zur Ergebnisspalte 2 sind jeweils so aufgebaut, dass jeweils bei Antwort "ja" kein Verstoß vorliegt. Somit sind Verstöße anhand von Einträgen bei "nein" in Ergebnisspalte 2 schnell als Abweichung von den Vorgaben zu identifizieren, die sich als mehr oder minder schwerwiegender Verstoß darstellen.

Schwerwiegende Verstöße erfordern gemäß § 22a Abs. 3 Satz 2 eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Verstoßes. Bei der Beurteilung, ob schwerwiegende Verstöße vorliegen, ist zu prüfen, ob durch den Verstoß

Die mit "* " gekennzeichneten Punkte sind bei der Beurteilung, ob es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, besonders zu berücksichtigen.

Der Bericht über die Vor-Ort-Besichtigung (Anhang: Datenerhebungs- und Berichtsformular insgesamt) ist dem Deponiebetreiber von der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Monaten zu übermitteln.

Die Veröffentlichung der Kurzfassung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung (Anhang: Deckblatt und Teil 5) gemäß Nummer 4.4 des Überwachungsplans erfolgt frühestens vier Wochen nach Übermittlung an den Deponiebetreiber.

4. Weitere Vor-Ort-Besichtigungen

Neben den regelmäßigen Vor-Ort-Besichtigungen gemäß Überwachungsprogramm sind nach § 22a Abs. 3 Satz 2 DepV "zusätzliche Vor-Ort-Besichtigungen" durchzuführen, wenn der Deponiebetreiber in schwerwiegender Weise gegen die Zulassung verstößt. Erfolgt die zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung in gleichem Umfang wie die regelmäßige Vor-Ort-Besichtigung, soll danach die nächste regelmäßige Vor-Ort-Besichtigung in dem im Deponieüberwachungsprogramm festgelegten Zeitraum stattfinden.

"Anlassbezogene Vor-Ort-Besichtigungen" nach § 22a Abs. 4 DepV führen die zuständigen Behörden ferner bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen, bei Ereignissen mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, bei Verstößen gegen das KrWG, die DepV oder einer anderen aufgrund des KrWG erlassenen Rechtsverordnung durch. Da nicht jede Beschwerde eine Vor-Ort-Besichtigung durch die Behörde auslösen soll, muss es sich um eine substantiierte Beschwerde handeln.

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Erhebungsformular für eine Vor-Ort-Besichtigung nach § 22a Abs. 2 DepV Anhang

Stand 14.3.2014

Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde

in Zusammenarbeit mit

in Zusammenarbeit mit

Deponie

Vor-Ort-Besichtigung am

Teil 1: Vorblatt

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Teil 2: Stammdaten

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Teil 3: Prüfkatalog

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Teil 4: Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung

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Teil 5: Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung - Kurzfassung

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Teil 6: Anlagen

[ ]Teilnehmerliste

[ ]Fotos/Videoaufnahmen

[ ]Sonstiges:

Teil 7: Hinweisblatt

Hinweis zum Vorblatt

Es ist nur das Datum der tatsächlich letzten Vor-Ort-Besichtigung anzugeben; entweder gemäß Überwachungsprogramm, zusätzlich oder anlassbezogen.

Soweit sich der Prüfumfang nicht unmittelbar aus den jeweiligen Quellenverweisen der DepV ergibt, werden nachfolgend weitere Hinweise gegeben:

Zu Teil 2: Stammdaten

Hinweis zu Nummer 3

Bei Deponien mit Deponieabschnitten unterschiedlicher Deponieklasse gilt für die Gesamtdeponie die jeweils höchste Deponieklasse.

Hinweis zu Nummer 6

Eine Deponie befindet sich insgesamt in der Stilllegungsphase, erst wenn kein Deponieabschnitt mehr in der Ablagerungsphase ist.

Hinweis zu Nummer 10

Die unter Buchstaben a bis e genannten Einrichtungen stellen bei öffentlich zugänglichen Deponien die Mindestausstattung dar.

Weitere Einrichtungen können z.B. insbesondere eine Schadstoffkleinmengensammelstelle, eine Reifenreinigungsanlage, eine Fahrzeughalle, eine Werkstatt oder eine Tankanlage für Kraftstoffe oder Heizöl sein.

Sonstige zur Deponie gehörige Nebenanlagen sind z.B. Sickerwasserkläranlagen und Entgasungs-/Gasverwertungsanlagen. Keine Nebenanlagen sind z.B. mechanischbiologische Abfallbehandlungsanlagen und Biogasanlagen auch wenn sie sich am Standort der Deponie befinden.

Zu Teil 3: Prüfkatalog

Hinweis zu Nummer A 2.a

Der Zugang wird durch eine vollständige Umzäunung mit abschließbarem Tor ausreichend verhindert.

Hinweis zu Nummer B 2.c

Die Hauptsetzungen sind abgeklungen, wenn keine Setzungen mehr zu erwarten sind, die zu Schäden an einem zu errichtenden Oberflächenabdichtungssystem führen können (siehe auch Abfallwirtschafts Fakten 17)

Hinweis zu Nummer D 2

Die finanzielle Sicherheit ist erneut festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen Sicherheit und angestrebtem Sicherungszweck erheblich geändert hat. ( § 18 Abs. 3 Satz 2 DepV). Änderungen der Marktlage, insbesondere der marktüblichen Baupreise und Preise für sonstige Leistungen, die mit dem Sicherungszweck in Verbindung stehen, können dazu führen, dass die einmal auferlegte Sicherheitsleistung angepasst werden muss. Eine Prüfung und ggf. Anpassung der Sicherheitsleistung ist außerdem stets erforderlich bei Betriebsänderungen und wenn im Rahmen der Überwachung Störungen des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs festgestellt werden.

Gründe dafür, dass die Höhe der finanziellen Sicherheit nicht mehr ausreichend ist, können z.B. sein, dass

Hinweis zu Nummer D 12

Die zuständige Behörde kann Abweichungen von Umfang und Häufigkeit des Mess- und Kontrollprogramms nach der Tabelle in Anhang 5 Nr. 3.2 DepV zulassen. Insofern sind auch die Festlegungen der Deponiezulassung zu beachten.

Hinweis zu Nummer D 14.a

Jede Feststellung ist hier zu nennen. Die Antworten sind in einer Anlage nach Feststellungen differenziert aufzunehmen.

Hinweis zu Nummer D 16.a

Ergänzend zu Anhang 5 Nr. 6 DepV wird Sickerwasser richtig gehandhabt, wenn es außerdem

Hinweis zu Nummer D 16.b

Grundlage ist die Beurteilung durch die zuständige Wasserbehörde.

Hinweis zu Nummer D 17.a

Ergänzend zu Anhang 5 Nr. 7 DepV wird Deponiegas richtig gehandhabt, wenn

Hinweis zu Nummer D 19

Ein Bestandsplan ist vollständig erstellt, wenn es sich um eine prüfbare maßstabsgerechte Zeichnung handelt, die mindestens Folgendes beinhalten sollte:

- Angaben zur geologischen Barriere,

- Aufbau der technischen Maßnahmen zur Vervollständigung der geologischen Barriere oder zu deren Ersatz,

- Aufbau der Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme,

- Entwässerungssysteme,

- Gaserfassungssysteme;

- Abfallkataster,

- Fläche, die mit Abfällen bedeckt ist,

- Volumen und Zusammensetzung der Abfälle,

- Arten der Ablagerung,

- Zeitpunkt und Dauer der Ablagerung sowie

- Berechnung der noch verfügbaren Restkapazität der Deponie;

- Sickerwassertransportleitungen, -speicher, -behandlung und -Ableitung,

- Deponiegassammlung, -behandlung und -verwertung,

- Infrastruktur (Zufahrt, Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung),

- Abfallannahmebereich, Sozial- und Bürogebäude, Labor,

- Mess- und Kontrolleinrichtungen.

Zur besseren Lesbarkeit kann es zweckmäßig sein, dass der Bestandsplan aus mehreren Einzelplänen besteht. In einem Übersichtsplan sollte der Gegenstand der jeweiligen Einzelpläne dargestellt sein.

Der Bestandsplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Das Datum und der Gegenstand der jeweiligen Fortschreibung sollte tabellarisch dokumentiert werden.

Hinweis zu Nummer D 20

Die zugelassene Geometrie der Deponie wurde eingehalten, wenn

Eine geeignete Maßnahme zur Sicherstellung, dass die genehmigte Geometrie der Deponie eingehalten wird, ist z.B. ein Plan, aus dem sich aufgrund von aktuellen Vermessungsergebnissen die Übereinstimmung der zugelassenen mit der tat- sächlichen Geometrie der Deponie zweifelsfrei entnehmen lässt.

Hinweis zu Nummer D 22

Ergeben sich weitere Fragen aufgrund besonderer Festlegungen in der Deponiezulassung, ist der Fragenkatalog sinngemäß zu den voranstehenden Fragen zu ergänzen. Bei der Beantwortung der Fragen mit "nein" in der Ergebnisspalte 2 handelt es sich in der Regel um keinen schwerwiegenden Mangel.

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