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Merkblatt Nr. 38 - Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom Mai 2003
(Landesumweltamt NRW Merkblatt Nr. 38)



Der vorliegende Band LUA-Merkblätter Nr. 38 "Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen" ersetzt den Band der Vorgängerausgabe LWA-Merkblätter Nr. 12 "Parameter und Analysenverfahren bei Abfall- und Altlastenuntersuchungen".

Impressum

Herausgeber: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA NRW)
  Postfach 10 23 63; D-45023 Essen
Wallneyer Str. 6; 45133 Essen (Lieferanschrift)
Telefon (0201) 79 95-0; Telefax (0201) 79 95-14 48
Projektleitung und Gesamtredaktion: E-mail: poststelle@lua.nrw.de
Essen 2003
Dr. Axel Barrenstein u. Dr. Andrea Hädicke
Redaktionsschluss: August 2002
Textbearbeitung und Gestaltung: Hildegard Schmitz
Papier: Gedruckt auf 100% Altpapier ohne Chlorbleiche
ISSN 0947-5788 (Merkblätter)
Titelbild: Altstandort; Vordergrund Baustellenmischabfall
Informationsdienste: Aktuelle Umweltdaten aus NRW
(u. a. aktuelle Luftqualitäts-, Gewässergüte- u. Wasserstandsdaten der Fließgewässer) und Fachinformationen:
- Internet unter www.landesumweltamt.nrw.de
Bereitschaftsdienst: Aktuelle Luftqualitätsdaten NRW:
- WDR-Videotext (3. Fernsehprogramm), Tafeln 177 bis 179
- Telefonansagedienst unter (0201) 19 700
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LUA NRW
(24-Std-Dienst): Tel.: (0201) 71 44 88

Vorwort

Die vorliegende Zusammenstellung von Analysenverfahren für die "Bereiche Abfall- und Altlastenuntersuchung sowie für die Untersuchung auf schädliche Bodenveränderungen" soll Behörden, Anlagenbetreibern in der Abfallwirtschaft, Untersuchungsstellen und Gutachtern Hinweise zur Probenahme und Analytik geben. Die Abstimmung von Auftraggebern mit den Untersuchungsstellen über die anzuwendenden Untersuchungsverfahren soll vereinfacht werden. Untersuchungen auf der Basis gleicher Analysenverfahren sichern die Vergleichbarkeit von Ergebnissen.

Diese neue Arbeitshilfe (LUA-Merkblätter Bd. 38) ersetzt das vom ehemaligen Landesamt für Wasser und Abfall NRW (LWA) herausgegebene LWA-Merkblatt Bd. 12 und stellt eine Fortschreibung unter Berücksichtigung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der AbfallAblagerungs- und Deponieverordnung dar. Es berücksichtigt die fortschreitende Entwicklung der Analysenverfahren im Rahmen der nationalen/internationalen Normungsarbeit. Die Zusammenstellung soll im Laufe der Zeit aktualisiert bzw. ergänzt werden.

Ich danke den Autorinnen und Autoren und allen weiteren beteiligten Personen der verschiedenen Institutionen für die gemeinsame Erarbeitung des Merkblattes.

An der Erarbeitung dieses LUA-Merkblattes Bd. 38 waren folgende Personen/Institutionen beteiligt:
Herr Dr. Barrenstein Landesumweltamt NRW
Frau Dr. Hädicke Landesumweltamt NRW
Frau Dr. Schäfer Staatliches Umweltamt Düsseldorf
Frau Dr. Raudschus Staatliches Umweltamt Lippstadt
Frau Dr. Conrady-Pigorsch Staatliches Umweltamt Münster
Herr Dipl.-Ing. May Staatliches Umweltamt Minden
Herr Dr. Hähnle Staatliches Umweltamt Köln-Bonn
Herr Dr. Abel Staatliches Umweltamt Hagen
Herr Hick Staatliches Umweltamt Aachen
Herr Dr. Rahm Staatliches Umweltamt Herten
Herr Dr. Alberti Landesumweltamt NRW
Herr Dipl.-Ing. Reupert Landesumweltamt NRW
Herr Dr. Furtmann Landesumweltamt NRW
Herr Dr. Thiele Landesumweltamt NRW
Herr Dr. Müller Landesumweltamt NRW
Frau Dipl.-Ing. Sopcak Landesumweltamt NRW
Herr Dipl. Ing. Bertges Landesumweltamt NRW
Frau Dr. Mies Landesumweltamt NRW
Herr Dr. Leuchs Landesumweltamt NRW
Frau Dr. von Danwitz Landesumweltamt NRW
Frau Dr. Nienhaus Bezirksregierung Düsseldorf (vormals Landesumweltamt NRW)

1. Erläuterungen

1.1 Hinweise für den Benutzer

1.1.1 Zum Inhalt

Das vorliegende Merkblatt dient der Auswahl von Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Untersuchung von Abfällen, Altlasten und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen. Das Merkblatt ist in folgende Kapitel gegliedert:

Die Struktur des Merkblattes soll es dem Anwender ermöglichen, eine gezielte, fragestellungsorientierte und schnelle Methodenauswahl zu treffen.

Die Gliederung des Merkblattes erlaubt es dem Anwender überdies, zusätzliche Informationen zur Bestimmbarkeit weiterer Messgrößen mit ausschließlicher Kenntnis der DIN-Norm im Abschnitt "Sortierung von Analysenverfahren" nachzulesen. Der Abschnitt "Parameter und Verfahren der BBodSchV, AbfAblV und DepV" enthält die vollständige Auflistung der Untersuchungsparameter des Anhang 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Anhänge 4 der AbfallAblagerungsverordnung sowie der Deponieverordnung. Diese Zusammenstellung verleiht dem Merkblatt einerseits den Charakter einer Arbeitshilfe und andererseits den eines "Nachschlagewerkes" für Untersuchungsparameter.

1.2 Hinweise für die Anwendung im Vollzug

Für den Vollzug wurden zwecks Erstellung von Bescheiden die "Lfd. Nr. der Parameter" aus dem LWA-Merkblatt Nr. 12 "Parameter und Analysenmethoden bei Abfall- und Altlastenuntersuchungen" (Ausgabe Dezember 1992) beibehalten. Bei der Ergänzung durch neue Parameter wurden diese fortlaufend und höher nummeriert.

1.3 Erläuterungen für den Benutzer

Der Einstieg in die Kapitel erfolgt in der Regel bei den chemischen Untersuchungen über das Sortierkriterium "Element / chem. Verbindung" im entsprechenden Kapitel (Anorganik oder Organik) in denen die Spezies in alphabetischer Reihenfolge in der Rubrik "Parametername" aufgelistet sind. Jedem Parametername ist eine laufende Nummer eindeutig zugeordnet. In der Spalte "Name der Matrix" befindet sich i.d.R. eine Auflistung diverser Matrixtypen, die als Primärmatrix das Ausgangsmaterial für die Feststoffuntersuchung darstellen. Grundsätzlich sind die folgenden Fallunterscheidungen denkbar:

  1. Feststoff-Gesamtgehaltbestimmung (Abfall, Altlastenmaterial, schädliche Bodenveränderung)
  2. Eluatgewinnung mit anschließender Bestimmung im Eluat

Im 1. Fall ("Feststoff-Gesamtgehaltbestimmung") kann das anzuwendende Analysenverfahren direkt der Spalte "Analysenverfahren für Feststoffe, Bodenluft bzw. Probenvorbereitung für Feststoffe" entnommen werden. In einigen Fällen ist dem Hinweis einer angeführten anderen lfd. Nr. zu folgen, um die an anderer Stelle angeführte Bestimmungsmethode vorzufinden.

Im 2. Fall ("Eluatgewinnung mit anschließender Bestimmung im Eluat") ist die parameterspezifische Elutionsmethode in der Spalte "Analysenverfahren für Feststoffe, Bodenluft bzw. Probenvorbereitung für Feststoffe" durch ihre lfd. Nr. angeführt (nähere Hinweise zum Elutionsverfahren finden sich im Kap. Probenvorbereitung z.B. mit der lfd. Nr. 37), so dass das anzuwendende Analysenverfahren unter der Rubrik "Eluate, Sickerwasser" in der Spalte "Verfahren für wässrige Lösungen" aufzufinden ist.

1.4 Vorbemerkungen zu Anforderungen an Probenahme und Analysenverfahren

Grundlage jeder qualitativ hochwertigen Feststoffuntersuchung ist die Probenahme und die Probenvorbereitung. In diesen Teilbereichen gemachte Fehler führen zu Fehlbeurteilungen und sind durch die Analytik nicht auszugleichen. Dennoch müssen auch für die Auswahl von Analysenverfahren Randbedingungen zwingend eingehalten werden, um zu qualitativ hochwertigen Untersuchungsergebnissen mit großer Aussagekraft zu gelangen.

Bei der Untersuchung von Feststoffen (Abfällen, Bodenmaterialien mit stofflichen schädlichen Veränderungen und Altlastenmaterialien) ist die Anwendung von Konventionsmethoden, die hohen analytisch-chemischen Qualitätsansprüchen genügen, unerlässlich.

Anzuwendende Arbeitsvorschriften müssen daher ein hohes Maß an Selektivität im zu erwartenden Konzentrationsbereich aufweisen, um eine quasi matrixunabhängige Bestimmung der Messgröße zu ermöglichen. Die Analysenmethoden sollten konventionell richtige Messergebnisse zur Bestimmung eines Parameters mit ausreichender Genauigkeit liefern.

Diese analytisch-chemischen Qualitätsansprüche werden i.d.R. nur von Arbeitsvorschriften erfüllt, die für diese Feststofftypen erarbeitet wurden. Störungen und Matrixeffekte haben i.d.R. einen entscheidenden Einfluss auf die Analysenergebnisse und sind häufig der Grund für systematische Fehler.

Anmerkung: Der Abfallbegriff ist kein naturwissenschaftlicher Begriff; diesen Sachverhalt gilt es bei der Auswahl von Analysenmethoden zu berücksichtigen. Die Matrix Abfall erstreckt sich z.B. von mineralischen Feststoffen über humusreiche Bodenmaterialien und Bauschutt bis zu Rückständen aus Filterkammerpressen einschließlich der Vielfalt der Siedlungsabfälle. Materialien aus dem Altlastenbereich repräsentieren ebenfalls eine Vielzahl von Festofftypen und erstrecken sich z.B. von Böden mit schädlichen Verunreinigungen über Anschüttungsmaterialien bis zu den Siedlungsabfällen bei AltAblagerungen. Ähnlich breit gefächert ist das Spektrum der aquatischen Matrices. Sickerwässer werden u.a. durch die koexistierende feste Phase (Abfall, Bodenmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Materialien aus dem Altlastenbereich) geprägt. Dieses gilt auch für die durch Materialien beeinflussten Grundwässer. Deshalb sind in der Regel die für die Matrix "Eluate, Sickerwasser" aufgeführten Analysenverfahren auch für die Untersuchung von durch Materialien beeinflusste Grundwässer geeignet.

1.5 Analytisch-chemische Begriffsdefinitionen

Bei der Auswahl eines optimalen Analysenverfahrens müssen einige Randbedingen berücksichtigt werden. Für die Auswahl des Analysenverfahrens ist der zu erwartende Konzentrationsbereich von entscheidender Bedeutung. Hier gilt es, geeignete, angemessen nachweisstarke (≠ empfindliche) analytisch-chemische Messmethoden auszuwählen.

Anmerkung: Das Nachweisvermögen der AAS (Atomabsorptionsspektrometrie) liegt für zahlreiche Elemente im Bereich weniger "µg/L", wobei das der ICP-OES (Optische Emissionsspekroskopie mit induktiv gekoppeltem Plasma) im Bereich einiger 100 µg/L liegt. Die AAS ist i.d.R. nachweisstärker als die ICP-OES.

Matrixeffekte beeinflussen die Analysenverfahren, die es bei der Methodenauswahl ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Diese, oft auch als Störungen bezeichneten "Begleitanteile" beeinflussen die sog. "Untere Anwendungsgrenze" maßgeblich.

Die Untere Anwendungsgrenze (UAG) gibt die kleinste messbare Konzentration oder Menge einer Komponente in einer realen Probe an, die mit einer Analysenmethode unter Anwendung der vollständigen Arbeitsvorschrift ermittelt werden kann. Sie hängt von dem Einfluss der Stör- bzw. Begleitkomponenten (Matrix) ab. Die UAG variiert somit von Matrix zu Matrix.

Beispiel: Die Untere Anwendungsgrenze beträgt für die Bestimmung des AOX in matrixarmen wässrigen Eluaten 10µg/L in Deponiesickerwässern hingegen 100 µg/L.

Selektivität: Die Leistungsfähigkeit einer Analysenmethode hängt einerseits von ihrem Nachweisvermögen und andererseits von der Selektivität des Verfahrens ab. Es muss sichergestellt sein, dass das Analysensignal ausschließlich von der zu bestimmenden Komponente und nicht von den Begleitsubstanzen (Matrix) hervorgerufen wird. Verfahren, die diesen Qualitätskriterien genügen, bezeichnet man als selektive Analysenmethoden.

Beispiel: Bei der photometrischen Untersuchung wässriger Proben auf z.B. Fe2+ mittels 1,10-Phenanthrolin muss sichergestellt sein, dass bei gefärbten Lösungen das Analysensignal vom roten 1,10-Phenantrolinkomplex des Fe2+ stammt und nicht von der Eigenfärbung der Matrix. Letztere würde bei Methoden mit mangelnder Selektivität zu falschen Analysenergebnissen führen.

Die Bestimmungsgrenze (BG) gibt die kleinste messbare Konzentration oder Menge einer Komponente in einer idealen Probe an, die mit einer Analysenmethode unter Anwendung der vollständigen Arbeitsvorschrift ermittelt werden kann. Sie hängt von den Schwankungen des Blindwertes ab. Eine Substanz gilt als sicher in einer realen Probe bestimmt, wenn der Messwert das Mittel des Blindwertes (µBl) aus einer größeren Anzahl von Bestimmungen (n > 8), vermehrt um den sechsfachen Schätzwert der Standardabweichung des Blindwertes (6 σBl), erreicht oder überschreitet.

d.h.: BG = 6 σBl + µBl

Die Nachweisgrenze (NWG) gibt die kleinste Menge einer Komponente an, die mit einer Analysenmethode unter Anwendung der vollständigen Arbeitsvorschrift ermittelt werden kann. Sie hängt von den Schwankungen des Blindwertes ab. Eine Substanz gilt als sicher nachgewiesen, wenn der Messwert das Mittel des Blindwertes (µBl) aus einer größeren Anzahl von Bestimmungen (n > 8), vermehrt um den dreifachen Schätzwert der Standardabweichung des Blindwertes (3 σBl), erreicht oder überschreitet.

d.h.: NWG = 3 σBl + µBl

Somit hängt die Nachweisgrenze ausschließlich von den Schwankungen des Blindwertes und dem zufälligen Rauschen des Detektors ab.

Abb.1: Graphische Erläuterung der Begrifflichkeiten Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze und Untere Anwendungsgrenze

*) Matrixeinflüsse bestimmen die Untere Anwendungsgrenze, so dass ein exakter und allgemeingültiger Wert der UAG nicht anzugeben ist, (UAG > BG ).; die Spanne δ ist variabel.

Die Empfindlichkeit (≠ Nachweisstärke) eines Analysenverfahrens gibt die mit den Konzentrationsänderungen der zu bestimmenden Komponente einhergehende Änderung der zugehörigen Analysensignale an. Mathematisch definiert, stellt die Empfindlichkeit "E" die Steigung der Kalibrierfunktion dar.


    dx
E =
    dc

mit x: Signalgröße c: Konzentration

Ist die Kalibrierfunktion im Anwendungsbereich des Verfahrens linear, so ist die Empfindlichkeit von der jeweiligen Konzentration unabhängig.

Anmerkung: Empfindliche Messmethoden bedingen nicht die Messbarkeit kleinster Konzentrationen im spurenanalytischen Bereich

Genaue Analysenverfahren (≠ richtige Analysenverfahren), auch als reproduzierbare Verfahren bezeichnet, werden ausschließlich durch zufällige Fehler des Messwertes beeinträchtigt; hierzu tragen Ablese- und Interpolierfehler, Pipettier- und Wägefehler sowie das Rauschen von elektronischen Bausteinen bei. Analysenverfahren mit geringen Messwertstreuungen bezeichnet man als genau; solche mit starken Streuungen als ungenau.

Richtige Messwerte (≠ konventionell richtige Messwerte) müssen frei von systematischen Fehlern sein und durch mehrere physikalisch unabhängige Messmethoden ermittelt werden.

Beispiel: Erfolgt die Bestimmung von Cadmium in Eluaten beispielsweise mittels AAS, ICPOES und Inverser Voltametrie und führt sie im Rahmen der Schwankungsbreite zu vergleichbaren Analysenergebnissen, so kann man von richtigen Messwerten sprechen.

Abb. 2a: Richtige, genaue Messwerte

Abb. 2b: Falsche, ungenaue Messwerte

1.6 Anforderungen an die Untersuchung realer Umweltmatrices

Die Untersuchung von Umweltmatrices bedingt die Anwendung geeigneter und für diesen Matrixtyp erarbeiteten Untersuchungs- und Analysenmethoden. Qualitativ hochwertige Analysenergebnisse sind ausschließlich mit matrixspezifischen Analysenverfahren zu erhalten.

Als Ausnahmen sind hier jedoch die Methoden zu erwähnen, deren Übertragbarkeit experimentell überprüft wurde.

Beispiel: Die analytisch-chemischen Bestimmungsmethoden zur Untersuchung von Sickerwässern auf z.B. Schwermetalle oder Anionen sind i.d.R. unter Anwendung geeigneter Kalibrierschritte (z.B. Standardadditionsverfahren) auch für die Analyse von Eluaten einschließlich der Königswasserlöslichen Anteile geeignet. Aus diesem Grund sind die meisten der im Folgenden aufgelisteten Analysenmethoden einerseits zur Eluatuntersuchung und andererseits für die Sickerwasseruntersuchung geeignet.

1.7 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Erläuterung (deutsche Übersetzung)
BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
AbfAblV AbfallAblagerungsverordnung
DepV Deponieverordnung
BioAbfV Bioabfallverordnung
AAS Atomabsorptionsspektroskopie
ICP-OES Induktiv gekoppeltes Plasma - optische Emissionsspektroskopie
FIA Fließinjektionsanalyse
CFA kontinuierliche Durchflussanalytik
HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
HPLC Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
GC-ECD Gaschromatographie mit Elektroneneinfangdetektor
FID Flammenionisationsdetektor
GC-MS Gaschromatographie-Massenspektroskopie
TrinkWV Trinkwasserverordnung
LOBA früher: Landesoberbergamt; heute: Abt. 8 Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg
US EPA United States Environmental Protection Agency
PAK polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

2. Gesamtübersicht der nach Kennnummern sortierten Parameter

lfd. Nr. Parametername Rubrikenzuordnung Verweis Analytikverweis
1 Abfiltrierbare Stoffe allgemeine Parameter    
3 Adsorbierbares organisches Halogen (AOX) Organik    
4 Aldrin Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
5 Aluminium Anorganik    
6 Ammoniumstickstoff Anorganik    
8 Antimon Anorganik    
9 Arsen Anorganik    
10 Barium Anorganik    
13 Benzol Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 4 siehe BTEX Nr. 111
16 Blei Anorganik    
17 Bor Anorganik    
18 Cadmium Anorganik    
20 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) Organik    
21 Chlorbenzol Organik   siehe BTEX Nr. 111
22 Chlorid Anorganik    
23 Chrom Anorganik    
24 Chrom VI Anorganik    
25 Cyanid, gesamt Anorganik    
26 Cyanide, leicht freisetzbar Anorganik    
27 Daphnien, Wirkung von Abwasser auf (GD) Biologie    
28 Dichlorbenzol 1,2 Organik   Siehe LHKW Nr.60
29 Dichlorbenzol 1,4 Organik   Siehe LHKW Nr.60
30 Dichlorethan 1,2 Organik   Siehe LHKW Nr.60
31 Dichlormethan Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3 Siehe LHKW Nr.60
32 DDTo,p' Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
33 DDT p,p Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
34 Dieldrin Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
35 Eisen (II+III) Anorganik    
36 elektrische Leitfähigkeit allgemeine Parameter    
37 Eluatgewinnung Probenvorbereitung    
40 Ethylbenzol Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 4 siehe BTEX Nr. 111
41 Extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX) Organik    
42 Färbung allgemeine Parameter    
44 Fluorid Anorganik    
47 Gesamttrockenrückstand, Filtratrockenrückstand, Glührückstand (auch wasserlöslicher Anteil) allgemeine Parameter    
49 Glührückstand der abfiltrierbaren Stoffe allgemeine Parameter    
50 Glührückverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz allgemeine Parameter    
51 HCH (α,β,γ) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
53 Hexachlorethan Organik   Siehe LHKW Nr.60
54 Hexachlorbenzol Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
55 Heptachlor Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2 Siehe SHKW Nr. 85
57 Kobalt Anorganik    
58 Kohlenwasserstoffe Organik    
59 Kupfer Anorganik    
60 Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3  
62 Mangan Anorganik    
65 Nichtionische Tenside (BIAS) Organik    
66 Nickel Anorganik    
67 Nitratstickstoff Anorganik    
68 Nitritstickstoff Anorganik    
69 Organischer Kohlenstoff, gesamt Organik    
71 pH-Wert allgemeine Parameter    
73 Phenolindex Organik    
74 Polychlorierte Biphenyle (PCB) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 6  
75 Polychlorierte Biphenyle in flüssigen Abfällen (Öl) Organik    
76 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 5  
78 Quecksilber Anorganik    
79 Redoxspannung allgemeine Parameter    
80 Sauerstoff in Wasser gelöst allgemeine Parameter    
84 Schwefelgehalt Anorganik    
85 Schwerflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe und Organochlorpestizide (SHKW) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 2  
86 Selen Anorganik    
88 Sulfat Anorganik    
89 Sulfid Anorganik    
91 Temperatur allgemeine Parameter    
92 Tetrachlorbenzyltoluol (z.B. Ugilec 141) (TCBT) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 6 Siehe PCB Nr.74
93 Tetrachlorbenzyltoluol (z.B. Ugilec 141) (TCBT) in flüssigen Abfällen (Öl) Organik   Siehe PCB Nr.74
94 Tetrachlorethen (Per) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3 Siehe LHKW Nr.60
95 Tetrachlormethan (Tetra) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3 Siehe LHKW Nr.60
96 Thallium Anorganik    
98 Toluol Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 4 siehe BTEX Nr. 111
99 Trichlorethen (Tri) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3 Siehe LHKW Nr.60
100 Trichlormethan (Chloroform) Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 3 Siehe LHKW Nr.60
101 Trockenrückstand allgemeine Parameter    
103 Vanadium Anorganik    
104 Vinylchlorid Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1  
105 Xylole Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 4 siehe BTEX Nr. 111
107 Zinn Anorganik    
108 Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane Organik    
109 Zinnorganyle Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 7  
110 Nonylphenole Organik    
111 BTXE Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 1 u. 4  
112 Gefriertrockenrückstand allgemeine Parameter    
113 Heizwert Geotechnische Parameter    
114 Flügelscherfestigkeit Geotechnische Parameter    
115 Axiale Verformung Geotechnische Parameter    
116 Phenolkörper Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 8  
117 Chlorphenole Organik    
118 Sprengstofftypische Verbindungen Organik siehe Stoffgruppen der Organik Nr. 9  
119 Leuchtbakterientest, Bestimmung der Hemmwirkung von Wasserproben auf die Lichtemission von Vibrofischen Biologie    
120 Einaxiale Druckfestigkeit; Bruchfestigkeit (Fließwert) Geotechnische Parameter    
121 Halogengehalt (Cl, Br, J) Anorganik    
122 Atmungsaktivität (AT4) Biologie    
123 Fischgiftigkeit Biologie    
124 Gasbildung GB 21 Biologie    
125 Dichte (Rohdichte) Geotechnische Parameter    
126 Probenahme Probenahme    
127 Zerkleinern, Klassieren, Teilen etc Probenvorbereitung    
128 Korngrößenverteilung allgemeine Parameter    
129 Probenstabilisierung für leichtflüchtige aliphatische Halogenverbindungen und BTEX Probenvorbereitung    
130 Extrahierbare lipophile Stoffe (Petroletherextrakt) Organik    
131 Königswasserauszug Probenvorbereitung    
132 Wassergehalt allgemeine Parameter    
133 lineare Alkylbenzolsulfonsäure (LAS) Organik    

3. Probenahme

Lfd. Nr. Parametername Name der Matrix Analysenverfahren für Feststoffe, Bodenluft bzw. Probenvorbereitung für Feststoffe Verfahren für wässrige Lösungen matrixabhängiger Norm-Wert matrixabhängiger Laborpraxiswert Kurzinfo / Bemerkung Regelwerk
126 Probenahme Abfall LAGA PN 98 (12/01)         AbfAblV, DepV
Abfall, Altlastenmaterialien (AA) LAGA PN 98 (12/01)       Altlasten: a) zum Zwecke der Probenahme bei der Kontrolle des Sanierungszielwertes (offside Verfahren (Haufwerke, Mieten)) b) zur Probenahme von AltAblagerungen Hinweise zur Probenkonservierung, - transport und - lagerung  
Abfälle, fl. DIN 51750 Teil1-3 (12/90)          
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 10381 Teil 3 (08/02)       Anleitung zur Sicherheit  
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN 4021 (10/90)       Schürfe, Bohrungen BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 10381 Teil 4 (E 02/96)       Probenahmeraster, bei Altlasten: Nutzungsbezug berücksichtigen BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 10381 Teil 2 (E 02/96)       Probenahmegeräte BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 10381 Teil 1 (E 02/96)       Probenahmeraster bei Altlasten: Nutzungsbezug berücksichtigen BBodSchV
Bodenluft (Altlasten, schädliche Bodenveränderungen) VDI 3865 Teil 2 (1/98)         BBodSchV

4. Probenvorbereitung

lfd. Nr. Parametername Name der Matrix Analysenverfahren für Feststoffe, Bodenluft bzw. Probenvorbereitung für Feststoffe Verfahren für wässrige Lösungen matrixabhängiger Norm-Wert matrixabhängiger Laborpraxiswert Kurzinfo / Bemerkung Regelwerk
37 Eluatgewinnung Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen a) DIN 38414 - S4 (10/84) wird ersetzt durch DIN EN 12457 - 4 (E 02/00) mit Anhang F       24h-Elution, Bestimmung der Schadstoffe im Filtrat, Feststoff/ Flüssigkeitsverhältnis 1 : 10 AbfAblV, BBodSchV, DepV jeweils mit speziellen Ergänzungen
  Abfall b) LAGA EW 98 S (04/99) im Zusammenhang mit Anhang F DIN EN 12457 - 4 (E 02/00)       Schüttelversuch, Feststoff/ Flüssigkeitsverhältnis 1 : 10  
Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen c) DIN EN V 12920 (9/98)       Beschreibung mobilitätsbestimmender Einflußgrößen  
Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen d)LAGA EW 98 T (12/01)       Elution im Trogversuch von monolitischem und grobkörnigen Material, Feststoff/ Flüssigkeitsverhältnis 1 : 10  
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen e) Eluatgewinnung "Perkolation" (LUA-Merkblatt Nr. 20)       Säulen - und Lysimeterversuch, nicht für flüchtige organische Verbindungen BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen f)DIN 19738 (E 05/00)       Ermittlung der Resorptionsverfügbarkeit von anorg. und org. Schadstoffen aus kontaminiertem Bodenmaterial, Wirkungspfad Ingestion  
Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen g) LUA-Merkblatt in Vorbereitung       Elution in Anwesenheit von Lösungsvermittlern (SDS-Elution), Feststoff / Flüssigkeitsverhältnis 1:10, Schütteldauer 24h; Elutionsmittel 0,5% Natriumdodecylsulfatlsg., pH = 10  
  Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen h) siehe Anh 1 BBodSchV       Bodensättigungsextrakt, Methode ist stark matrixabhängig BBodSchV
  Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen i) DIN 19730 (06/97)       Extraktion mit Ammoniumnitratlösung, Wirkungspfad Boden - Pflanze BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen j) analog DIN EN 12457 - 1 (E 02/00)       Feststoff / Flüssigverhältnis 1:2  
Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen k)LAGA EW 98P (12/01)       Elution bei konstantem pH-Wert, Rührversuch, Feststoff / Flüssigkeitsverhältnis 1:10  
Abfall Nr. 37g       Elution  
127 Zerkleinern, Klassieren, Tei en etc Abfall LUA-Merkblatt in Vorbereitung          
  Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen siehe Anh. 1 BBodSchV         BBodSchV
129 Probenstabilisierung für leichtflüchtige Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Handbuch Altlasten HLUG Band 7 Teil 4       siehe Nr.111 und Nr. 60 (Organik) DepV
  aliphatische Halogenverbindungen und BTEX Bodenveränderungen (2000)          
131 Königswasserauszug Abfall, Altlasten- a) DIN 38414 - S7       bei Anwesenheit größerer DepV
materialien, schädliche Bodenveränderungen (01/83) wird ersetzt durch E DIN EN 13756 (10/99) Mengen organischer oder alkalischer Verbindungen kann der Aufschluss unvollständig sein
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen b) DIN ISO 11466 (06/97) Schädliche Bodenveränderungen: Wirkungspfad Boden - Mensch, aufgemahlen < 150µm BBodSchV

5. Allgemeine Parameter

Lfd. Nr. Parametername Name der Matrix Analysenverfahren für Feststoffe, Bodenluft bzw. Probenvorbereitung für Feststoffe Verfahren für wässrige Lösungen Matrixabhängiger Norm-Wert Matrixabhängiger Laborpraxiswert Kurzinfo / Bemerkung Regelwerk
1 Abfiltrierbare Stoffe Sickerwasser   DIN 38409 - H2-3 (03/1987) 20 mg/l ca. 10 mg/l Filtration über Glasfaserfilter  
Sickerwasser   DIN EN 872 (03/1996) 2 mg/l ca. 10 mg/l Filtration über Glasfaserfilter, Porenweite von 0,3 - 1µm Elution  
36 elektrische Leitfähigkeit Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen Nr. 37 a          
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 11265 (7/97)       Aufschlämmung mit Wasser  
Eluate, Sickerwasser   DIN EN ISO 27888 (11/93)     Vor-Ort-Parameter für Sickerwasser, Grundwasser AbfAblV, Elutionsmethode Nr. 37a, DepV
42 Färbung Sickerwasser, Grundwasser   DIN EN ISO 7887, Absch. 3 (12/94)     Bestimmung mit optischen Geräten  
Sickerwasser, Grundwasser   DIN EN ISO 7887, Absch. 3 (12/94)     Bestimmung mit optischen Geräten  
112 Gefriertrockenrückstand Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN 38414 - S22 (9/00)          
47 Gesamttrockenrückstand, Filtratrockenrückstand, Glührückstand (auch wasserlöslicher Anteil) Abfall Nr.37a       Elution AbfAblV,DepV
Eluate, Sickerwasser   DIN 38409 - H1 - 2 (1/87)     Trocknen bei 105 °C, Glühen bei 550°C AbfAblV, wasserlöslicher Anteil des TR der Originalsubstanz bestimmt über den Filtratrückstand des Eluates nach Nr. 37a, DepV
49 Glührückstand der abfiltrierbaren Stoffe Sickerwasser   DIN 38409 - H2-3 (03/87) < 20 mg/l   abfiltrieren mittels Glasfaserfilter  
Sickerwasser   DIN 38409 - H2-2 (03/87)     abfiltrieren mittels Papierfilter  
50 Glührückverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz Abfall DIN 38414 - S3 (11/83) wird ersetzt durch DIN EN 12879 (2/01)       bei 550°C (besser Feststoff TOC siehe Nr. 69) AbfAblV, DepV
128 Korngrößenverteilung Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN 19683 - 2 (6/97)       Siebung, Pipettverfahren BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 11277 (E 6/94)       Siebung, Pipettverfahren, Aerometer BBodSchV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN 19682 - 2 (4/97)       Fingerprobe BBodSchV
71 pH - Wert Abfall Nr. 37a       Elution AbfAblV, DepV
Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 10390 (5/97)       elektrochemisch, CaCl2-Lösung BBodSchV
Eluate, Sickerwasser   DIN 38404 - C5 (1/84)     Vor-Ort-Parameter für Sickerwasser, Grundwasser, elektrochemisch  
79 Redoxspannung Sickerwasser, Grundwasser   DIN 38404 - C6 (6/84)     Vor-Ort-Parameter für Sickerwasser, Grundwasser  
80 Sauerstoff in Wasser gelöst Sickerwasser, Grundwasser   DIN EN 25814 (11/92) 0% - 100%   Vor-Ort-Parameter für Sickerwasser, Grundwasser, elektrochemisch  
91 Temperatur Sickerwasser, Grundwasser   DIN 38404 - C4 (12/76)     Vor-Ort-Parameter für Sickerwasser, Grundwasser  
101 Trockenrückstand Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN ISO 11465 (12/96)       Trocknen bei 105°C BBodSchV, DepV
Abfall, Altlastenmaterialien, schädliche Bodenveränderungen DIN 38414 -S2 (11/85)       Trocknen bei 105°C  
132 Wassergehalt Abfall DIN 18121 Teil 1 (4/98)         AbfAblV
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