umwelt-online: Merkblatt Nr. 38 Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen (5)
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12. Parameter und Verfahren

12.1 Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Vollständige Auflistung der Untersuchungsparameter aus dem Anhang 1 BBodSchV:
( Kommentar siehe BBodSchV Anh. 1)
Probenahme und Probenahmestrategie Bodenluft VDI 3865 Teil 1 + 2
Probenahme Bodenmaterial DIN 4021 10/90, E DIN ISO 10381-2 2/96, DIN EN 932 - 1 (11/96) und DIN 52101 (3/88)
Probengewinnung / Probenmenge DIN 18123 (11/96)
Probenkonservierung / Probentransport DIN EN ISO 5667 - 3 (4/96), DIN ISO 14507 (E 2/96)

Tabelle 1

Wirkungspfad Nutzung Beprobungstiefe
Boden - Mensch Kinderspielfläche, Wohngebiet 0 - 10 cm , 10 - 35 cm
Park- und Freizeitanlagen 0 10 cm
Industrie- und Gewerbegrundstücke
Boden - Nutzfläche Ackerbau, Nutzgarten 0 - 30 cm; 30 - 60cm
Grünland 0 - 10 cm; 10 - 30cm
Königswasserextrakt DIN ISO 11466 (6/97)
Ammoniumnitratextrakt DIN 19730 (6/97)

Tabelle 2

Parametername Verfahren
Verfahren zur Herstellung von Eluaten mit Wasser
Bodensättigungsextrakt Verfahren wird in der Fußnote 1 beschrieben
Elution mit Wasser DIN 38414 - 4 (10/84)
Säulen- oder Lysimeterversuch

Tabelle 3

Analyse physikalisch-chemischer Eigenschaften
Bestimmung der Trockenmasse (Probenvorbehandlung / -trocknung) DIN ISO 11465 (12/96)
Organischer Kohlenstoff und Gesamtkohlenstoff nach trockener Verbrennung DIN ISO 10694 (8/96)
pH-Wert (CaCl2) DIN ISO 10390 (5/97)
Korngrößenverteilung Bodenkundliche Kartieranleitung 4. Auflage, 1994, DIN 19682 - 2 (4/97)
E DIN ISO 11277 (6/94), DIN 19683 - 2 (4/97)
DIN 18123 (11/96); E DIN ISO 11277 (6/97)
Rohdichte E DIN ISO 11272 (1/94), DIN 19683 - 12 (4/73)

Tabelle 4

Parametername Verfahren
Analyse anorganischer Schadstoffgehalte
Cd, Cr, Cu, Ni, Pb, Tl, Zn E DIN ISO 11047 6/95
AS, Cd, Cr, Cu, Ni, Pb, Tl, Zn DIN EN ISO 11885 4/98
Arsen in Analogie zu E DIN 11047 6/95; DIN EN ISO 11969 11/96
Quecksilber DIN EN 1483 8/97
Chrom VI DIN 19734 1/99 ; DIN 38405-24 5/87
Cyanide E DIN ISO 11262 6/94

Tabelle 5

Analyse organischer Schadstoffgehalte
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK Merkblatt Nr 1 des LUA- NRW
E DIN ISO 13877 6/95
VDLUFA - Methodenhandbuch, Band VII Handbuch Altlasten Bd. 7, Lfu HE
Hexachlorbenzol E DIN ISO 10382 2/98
Pentachlorphenole E DIN ISO 14154 10/97
Aldrin, DDT, HCH- Gemische E DIN ISO 10382 2/98
VDLUFA-Methodenhandbuch, Band VII
Polychlorierte Biphenyle (PCB); 6 PCB Kongenere E DIN ISO 10382 2/98
DIN 38414 - 20 1/96
VDLUFA-Methodenhandbuch, Bd. VII
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzolfurane nach Klärschlammverordnung unter Beachtung von DIN 38414 - 24 4/98; VDI-Richtlinie 3499, Blatt 1 3/90

Tabelle 6

Parameter Verfahren
Bestimmung der Konzentration anorganischer Schadstoffe in Eluaten und Sickerwasser
As, Cd, Cr, CO, Cu, Mo, Ni, Pb, Sb, Se, Sn, Tl, Zn Auf der Grundlage DIN EN ISO 11885 4/98
Arsen, Antimon DIN EN ISO 11969; 11/96
Blei DIN 38406-6; 7/98
Cadmium DIN EN ISO 5961; 5/95
Chrom gesamt DIN EN 1233; 8/96
Chrom VI DIN 38405-24; 5/87; DIN EN ISO 10304-3; 11/97
Cobalt DIN 38406-24; 3/93
Kupfer DIN 38406-7; 9/91
Nickel DIN 38406-11; 9/91
Quecksilber DIN EN 1483; 8/97
Selen DIN 38405-23; 10/94
Zink DIN 38406-8; 10/80
Cyanid, gesamt DIN 38405-13; 2/81, E DIN EN ISO 14403; 5/98
Cyanid, leicht freisetzbar DIN 38405-13; 2/81
Fluorid DIN 38405-4;7/85, DIN EN ISO 10304-1; 4/95

Tabelle 7

Parametername Verfahren
Bestimmung der Konzentration organischer Schadstoffe im Bodensickerwasser
Benzol DIN 38407-9; 5/91
BTEX DIN 38407-9; 5/91
Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe DIN EN ISO 10301; 8/97
Aldrin DIN 38407-2; 2/93
DDT DIN 38407-2; 2/93
Phenole ISO/DIS 8165-2; 1/97
Chlorphenole ISO/DIS 8165-2; 1/97
Chlorbenzole DIN 38407-2; 2/93
PCB, gesamt DIN EN ISO 6468; 2/97, DIN 51527-1;5/87, DIN 38407-3; 7/98
PAK, gesamt DIN 38407-8; 10/95
Naphthalin DIN 38407-9; 5/91
Mineralölkohlenwasserstoffe nach ISO/TR 11046; 6/94
Untersuchung von Bodenluft VDI Richtlinie 3865 Teil 2 und 3

Nachfolgend wird auszugsweise Text aus der Bundes- Bodenschutz- und -Altlasten -verordnung wiedergegeben:

12.1.1. Gewinnung des Bodensättigungsextraktes

Zur Vorbereitung wird der Bodenprobe in einem Polyethylengefäß langsam soviel bidestilliertes Wasser zugesetzt, dass sie vollständig durchfeuchtet ist. Die benötigte Menge an Wasser zur Befeuchtung ist bodenartabhängig und sollte ungefähr der Feldkapazität entsprechen. Bei sandigen Proben wird von ca. 25%, bei lehmig/schluffigen Proben von ca. 35% und bei tonigen Proben von ca. 40% der Einwaage lufttrockenen Bodens ausgegangen. Die zugegebene Wassermenge ist gravimetrisch zu erfassen und zu notieren. Die Probe wird gut vermischt und unter Verdunstungsschutz 24 h bei 5°C aufbewahrt.

Zur Herstellung des Bodensättigungsextraktes wird das vorbefeuchtete Bodenmaterial in Zentrifugenbecher überführt. Bidestilliertes Wasser wird unter ständigem Rühren langsam zugegeben, bis die Fließgrenze erreicht ist (Bildung einer glänzenden Oberfläche und zerfließen einer Spachtelkerbe). Bei tonigen Proben muss 15 min bis zum Abschluss der Quellung gewartet und gegebenenfalls Wasser nachgegeben werden. Die zugegebene Wassermenge wird gravimetrisch erfasst und die Bodenpaste mit einem Glasstab verrührt. Die Bodenpaste ist zur Gleichgewichtseinstellung 24 h im Kühlschrank oder -raum bei 5°C unter Verdunstungsschutz aufzubewahren.

Aus der Einwaage lufttrockenen Bodens und zweimaliger Wasserzugabe wird das Boden-/ Wasserverhältnis berechnet. Dabei ist der Wassergehalt an einer lufttrockenen Probe an einem Aliquot separat zu erfassen (Trocknung bei 105°C bis zur Gewichtskonstanz) und rechnerisch zu berücksichtigen.

Zur Gewinnung der Gleichgewichtsbodenlösung erfolgt die Zentrifugation in einer Kühlzentrifuge für 30 min. Die Überstehende Lösung wird dekantiert und zur Abtrennung suspendierter Partikel in zuvor gewogene Polyethylen- Weithalsflaschen mittels Unterdruck membranfiltriert. Die Filtratmenge ist gravimetrisch zu bestimmen. Die Lösungen sind durch Zugabe von 10 Volumenanteilen Salpetersäure (c = 5 mol/l) zu stabilisieren, wobei die Säurezugabe bei der Auswertung von Messergebnissen und der Erstellung von Kalibrierlösungen zu berücksichtigen ist.

Verwendet wird eine Druckfiltrationseinheit für Membranfilter (142 mm Durchmesser, medienführende Teile aus PTFE) mit einem Membranfilter mit 0,45µm Porenweite. Bei Nutzung abweichender Geräte ist das zu filtrierende Volumen entsprechend der Filtergröße zu verändern; das Verhältnis von filtrierendem Volumen und Filterfläche ist einzuhalten.

Nach dem Schütteln ist die Suspension ca. 15 min zur Sedimentation der gröberen Partikel stehenzulassen. Die überstehende Flüssigkeit ist im Zentrifugenbecher weitestgehend zu dekantieren. Die Zentrifugation erfolgt für 30 min mit 2000 g .Danach erfolgt das weitestgehend vollständige Dekantieren der überstehenden Flüssigkeit in die Membranfiltrationsdruckapparatur. Nach 5 min druckloser Filtration wird zur Beschleunigung der Filtration ein Druck von 1 bar angelegt. Haben nach 15 min weniger als zwei Drittel des Eluats das Filter passiert, wird der Druck auf 2 bar erhöht. Falls erforderlich, wird der Druck nach weiteren 30 min auf 3,5 bar erhöht. Die Filtration wird solange fortgesetzt, bis der gesamte Überstand der Zentrifugation das Filter passiert hat. Ist die Filtration nach 20 min noch unvollständig, wird sie abgebrochen und mit dem unvollständigen Filtrat weitergearbeitet.

12.2 AbfallAblagerungsverordnung (AbfAblV)

Vollständige Auflistung der Untersuchungsparameter
Anh. 4 AbfAblV:
Probenahme nach LAGA PN 2/78K 12/83 wird ersetzt durch PN 98 - 1 z.Z. Entwurf 9/99


Parameter Verfahren Bemerkung
Festigkeit:
Flügelscherfestigkeit DIN 4096 (5/80)
Axiale Verformung DIN 18136 (8/96)
Einaxiale Druckfestigkeit DIN 18136 (8/96)


Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz:
Parameter Verfahren Bemerkung
Glühverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz DIN 38414 - S3 (11/85)
Gesamtkohlenstoff (TOC) des Trockenrückstandes der Originalsubstanz Differenzbildung aus Gesamtkohlenstoff und anorganischem Kohlenstoff oder direkte Bestimmung des gesamt organischen Kohlenstoffes nach Austreibung des anorganischem Kohlenstoffes; Detektion analog DIN 38409 H3 (6/83) wird ersetzt durch DIN EN 13137 z.Z. Entwurf 4/98
Extrahierbare lipophile Stoffe LAGA KW / 85 und DIN 38409 - H 17 (5/81) Verwendung von Petrolether (bp: 40 - 60°C) oder eines anderen geeigneten halogenfreien Lösungsmittel


Eluatherstellung zur Bestimmung der Parameter:
Parameter Verfahren Bemerkung
DIN 38414 - S4 (10/84) (mit Ergänzungen) wird ersetzt durch DIN EN 12457 - 4 z.Z. Entwurf 2/00
pH-Wert des Eluates DIN 38404 - C5 (1/84)
Leitfähigkeit des Eluates DIN EN 27888 (11/93)
Gesamtkohlenstoff (TOC) im Eluat DIN EN 1484 (8/97)
Phenole im Eluat DIN 38409 - H16 - 3 (6/84)
Arsen im Eluat DIN EN ISO 11969 (11/96), alternativ DIN EN ISO 11885 (4/98)
Blei im Eluat DIN 38406 - E2 (7/98) alternativ DIN EN ISO 11885 (4/98)
Cadmium im Eluat DIN EN ISO 5961 (5/98), alternativ DIN EN ISO 11885 (4/98)
Chrom-VI im Eluat DIN 38405 - D24 (5/87)
Kupfer im Eluat DIN 38406 - E7 (9/91), alternativ DIN EN ISO 11885 (4/98)
Nickel im Eluat DIN 38406 - E11 (9/91) alternativ DIN 38406 - E22 (3/88)
Quecksilber im Eluat DIN EN 1483 (8/97)
Zink im Eluat DIN 38406 - E8 - 1 (10/80) alternativ DIN EN ISO 11885 (4/98)
Fluorid im Eluat DIN 38405 - D4 - 1 (7/85)
Ammoniumstickstoff im Eluat DIN 38406 - E5 - 1 (10/83) alternativ DIN EN ISO 11732 (9/97)
Cyanide, leicht freisetzbar, im Eluat DIN 38405 - D14 - 2 (12/88) bei sulfidhaltigen Abfällen DIN 38405 - D13 - 2 (2/81)
Adsorbierbare organische gebundene Halogene (AOX) im Eluat DIN EN 1485 (11/96)
Wasserlöslicher Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrattrockenrückstand des Eluates DIN 38409 - H1 - 2 (1/87)
Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz Atmungsaktivität (AT4) Das Verfahren wird ausführlich beschrieben
Gasbildung (GB21) Das Verfahren wird ausführlich beschrieben (siehe weiter hinten)
Heizwert DIN 51900 Teil 1(4/00), DIN 51900 Teil 2 und 3 (8/77)
Wassergehalt DIN 18121, Teil 1 (4/98)
Dichte Dichte der eingebauten Abfälle, Feldversuch DIN 18125 Teil 2 (4/98)

Nachfolgend wird auszugsweise Text aus der AbfallAblagerungsverordnung wiedergegeben:

"Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstands der Originalsubstanz "Atmungsaktivität (AT4)" (2.5 bis 2.5.9) und "Gasbildung (GB21)" (2.6 bis 2.6.12)

2.5 Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstands der Originalsubstanz

Atmungsaktivität (AT4) (Anhang 2 Nr. 5)

Atmungsaktivität bestimmt über 4 Tage im Laborversuch

2.5.1 Testgerät:

Die Bestimmung des AT4 erfolgt mit einem Sapromat, Respiromat oder einem gleichwertigen Gerät. Alle Abweichungen von der nachfolgend aufgeführten Methode sind zu dokumentieren.

2.5.2 Temperatur:

20 ± 1°C im temperierten Wasserbad oder Klimaraum.

2.5.3 Probenlagerung:

Innerhalb von 48 h nach der Probennahme müssen die Probenaufbereitungen abgeschlossen und der Test gestartet sein. In diesem Zeitraum sind Temperaturen über 4°C maximal 24 h zulässig. Ist diese Vorgehensweise nicht zu gewährleisten, so ist die Probe innerhalb von 24 h nach der Probennahme bei -18 bis -20 °C einzufrieren. Das Einfrieren der Probe ist bei der Auswertung zu dokumentieren. Das schonende Auftauen der Probe soll innerhalb von 24 h erfolgen, dabei darf die Temperatur 20°C nicht überschreiten.

2.5.4 Probenaufbereitung:

Die Originalprobe ist in ihrer Gesamtheit feucht auf < 10 mm zu zerkleinern. Gegebenenfalls können Störstoffe (Glas, Steine und Metalle) vor dem Zerkleinern ausgeschleust werden. Ihre Massenanteile sind bei der Auswertung des Versuchs zu berücksichtigen.

2.5.5 Einstellung des Wassergehaltes:

300 g der aufbereiteten Probe werden mit 300 ml Leitungswasser angefeuchtet und in die in Bild 1 beschriebene Apparatur überführt. Nach Auflegen des Deckels und Abdichtung wird ein Unterdruck von ca. 100.000 Pa (Wasserstrahlvakuum) angelegt und über 30 min gehalten. Das abfiltrierte Wasservolumen ist zu bestimmen und von den zugegebenen 300 ml Leitungswasser abzuziehen. Die so ermittelte Wassermasse ist dem Teil der Probe zuzugeben, der in die Testapparatur eingebaut wird.

Liegt der Wassergehalt der einzusetzenden Probe über dem ermittelten Wassergehalt, so ist die Probe ohne weiteres Anfeuchten in die in Bild 1 beschriebene Apparatur zu überführen, über 30 min dem Unterdruck in der Saugnutsche auszusetzen und in die Testapparatur einzubauen.

Bild 1: Apparatur zur Einstellung des Wassergehalts

Geräte:

Saugflasche, vakuumfest, Inhalt 1 bis 2 Liter, mit Gummikonus
Filternutsche, Durchmesser 120 mm, Filterplatte (P1), Inhalt 1 Liter,
Ausführung mit senkrechten Seitenwänden
Aluminiumplatte, Durchmesser gleich Innendurchmesser Nutsche
Vakuumpumpe und Unterdruckmanometer

2.5.6 Probemenge:

Es werden 40 g Probe, die auf den oben ermittelten Wassergehalt eingestellt wurde, eingesetzt.

2.5.7 Anzahl der Parallelansätze:

Die Proben werden in drei Parallelansätzen untersucht.

2.5.8 Versuchsdauer und Auswertung:

Der Bewertungszeitraum beträgt 4 Tage und beginnt nach der anfänglichen lag-Phase. Die lag-Phase ist beendet, wenn der mittlere Sauerstoffverbrauch, ausgedrückt als 3-Stunden-Mittelwert, 25% des Wertes beträgt, der sich als 3-Stunden-Mittelwert im Bereich der größten Steigung des Sauerstoffverbrauchs innerhalb der ersten 4 Tage ergibt.

Die Masse des in der lag-Phase verbrauchten Sauerstoffs wird von der Masse des in der gesamten Versuchsdauer (lag-Phase + 4 Tage) verbrauchten Sauerstoffs abgezogen und darf nicht mehr als 10% des Gesamtwertes betragen. Ansonsten darf die Bestimmung nicht gewertet werden.

Die Messwerte sind stündlich zu erfassen.

Zur Darstellung der Analysenfunktion und der 3-Stunden-Mittelwerte werden auf der x-Achse die Versuchsdauer (in Stunden) und auf der y-Achse die summierten Sauerstoffmassen (in mg O2 je g Trockenmasse) aufgetragen.

2.5.9 Angabe des Ergebnisses:

Das Ergebnis wird mit zwei signifikanten Stellen in mg O2 je g Trockenmasse angegeben. Es sind der Mittelwert und die Standardabweichung anzugeben. Weicht ein einzelner Wert der Dreifachbestimmung mehr als 20% vom Mittelwert ab, so ist der Wert als Ausreißer zu eliminieren. Die Berechnung des neuen Mittelwertes erfolgt aus den 2 verbleibenden Werten.

2.6 Gasbildung (GB21) (Anhang 2 Nr. 5)

Gasbildung bestimmt über 21 Tage im Laborversuch

2.6.1 Allgemeines:

Der Gärtest wird auf Grundlage der DIN 38 414 Teil 8 [DEV S8, Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung; Schlamm und Sedimente (Gruppe S); Bestimmung des Faulverhaltens (S 8); Beuth Verlag GmbH; Berlin 1985] mit Modifikationen (s. Nr. 2.6.4 - 2.6.11) durchgeführt. Alle Abweichungen von der nachfolgend aufgeführten Methode sind zu dokumentieren.

2.6.2 Versuchsaufbau und Gasmessung:

Für die Durchführung der Bestimmung wird eine Apparatur nach Bild 2 verwendet. "Sie besteht aus einem Eudiometerrohr (B) mit einem Volumen von 300 bis 400 ml, das von oben nach unten graduiert ist (Skalenteilungswert 5 ml) und mit einem Glasschliff auf die Standflasche (A), Volumen etwa 500 ml, aufgesetzt wird. Durch den Boden des Eudiometerrohres geht ein Verbindungsrohr (C), das dem in der Standflasche entwickelten Faulgas den Eintritt in das Messrohr ermöglicht. Das Verbindungsrohr wird durch vierseitig angebrachte Glasstäbe in der Position gehalten (E). Am unteren Ende des Eudimeterrohres ist eine Glasolive angebracht, von der eine ausreichend lang bemessene Schlauchverbindung (F) zu einem Niveaugefäß (G) aus Glas oder Kunststoff (Volumen mindestens 750 ml) führt. Am oberen Ende des Eudiometerrohres ist ein Kegelhahn (H) zur Entnahme von Gasproben und zur Einstellung des Nullpunktes (D) angebracht." [DIN 38 414 Teil 8, Seite 3]

"Sperrflüssigkeit: 30 ml Schwefelsäure, H2SO4 (p = 1,84 g/ml), werden zu 1 l destilliertem Wasser gegeben; in dieser Mischung werden unter leichtem Erwärmen 200 g Natriumsulfat-Decahydrat, Na2SO4 * 10 H2O, gelöst. Die Lösung wird durch Zugabe einiger Tropfen Methylorange-Lösung (0,1 g Methylorange-Natriumsalz gelöst in 100 ml destilliertem Wasser) rotorange gefärbt. Die Sperrflüssigkeit ist bei Raumtemperatur aufzubewahren. Bei niedrigen Temperaturen kann Natriumsulfat auskristallisieren, das erst durch Erwärmen der Mischung wieder in Lösung gebracht werden muss." [DIN 38 414 Teil 8 - Seite 3]

"Die Standflasche (A) wird mit der angegeben..." Menge Probe, Impfschlamm und Wasser "... gefüllt; die in der Flasche enthaltene Luft wird mit Stickstoff verdrängt und das Eudiometerrohr (B) aufgesetzt. Mit Hilfe des Niveaugefäßes (G) wird bei geöffnetem Hahn (H) des Eudiometerrohres das Niveau der Sperrflüssigkeit auf die 0-Marke eingestellt. Dabei darf auf keinen Fall Sperrflüssigkeit in das Verbindungsrohr (C) und damit in..." den Probenraum "... übertreten.

Das Niveaugefäß muss noch etwa zu einem Viertel gefüllt sein. Anschließend wird der Hahn (H) geschlossen. Die Standflasche (A) mit der..." Probenmischung "...ist im Dunkeln aufzubewahren. Das entwickelte Gasvolumen wird jeweils bei Niveaugleichheit der Sperrflüssigkeit mit dem Eudiometerrohr und Niveaugefäß abgelesen, nachdem vorher der Inhalt der Standflasche (A) vorsichtig umgeschwenkt wurde." [DIN 38 414 Teil 8, Seite 5]

"Bei jeder Ablesung des Gasvolumens im Eudiometerrohr sind Temperatur und Luftdruck zu bestimmen, um das Gasvolumen auf den Normstand umrechnen zu können. Das Niveau der Sperrflüssigkeit wird - je nach Gasentwicklung - nach jeder oder nach mehreren Ablesungen bei geöffnetem Hahn (H) auf 0 eingestellt; dabei darf keine Luft durch den Hahn (H) angesaugt werden." [DIN 38 414 Teil 8, Seite 5]

Bild 2: Versuchsapparatur zur Bestimmung des Faulverhaltens von Schlämmen [DIN 38 414 Teil 8, Seite 6]

A Standflasche mit Schlammprobe, Inhalt 500 ml, z.B. Standflasche DIN 12 039 - W 500
B Eudiometerrohr, Inhalt 300 bis 400 ml, Durchmesser 30 bis 35 mm, Skalenteilungswert 5 ml
C Verbindungsrohr, Durchmesser etwa 6 mm
D Nullmarke
E Haltestifte bzw. Abstandhalter oder Lochverbindung zwischen Mantel des Eudiometerrohres und Verbindungsrohr
F Schlauchverbindung
G Niveaugefäß, Inhalt min. 750 ml, z.B. Stutzenflasche DIN 12 037 - K 1
H Einweg-Kegelhahn, z.B. Küken DIN 12 541 - EM 3

2.6.3 Temperatur

35 ± 1°C im temperierten Wasserbad oder Klimaraum [nach DIN 38 414 Teil 8].

2.6.4 Probenlagerung:

Innerhalb von 48 h nach der Probennahme müssen die Probenaufbereitungen abgeschlossen und der Test gestartet sein. In diesem Zeitraum sind Temperaturen über 4°C maximal 24 h zulässig. Ist diese Vorgehensweise nicht zu gewährleisten, so ist die Probe innerhalb von 24 h nach der Probennahme bei -18 bis -20 °C einzufrieren. Das Einfrieren der Probe ist bei der Auswertung zu dokumentieren. Das schonende Auftauen der Probe soll innerhalb von 24 h erfolgen, dabei darf die Temperatur 35°C nicht überschreiten.

2.6.5 Probenaufbereitung:

Die Originalprobe ist in ihrer Gesamtheit feucht auf < 10 mm zu zerkleinern. Gegebenenfalls können Störstoffe (Glas, Steine und Metalle) vor dem Zerkleinern ausgeschleust werden. Ihre Massenanteile sind bei der Auswertung des Versuchs zu berücksichtigen.

2.6.6 Impfschlamm

"Als Impfschlamm eignet sich Faulschlamm einer kommunalen Kläranlage, der keiner messbaren Hemmung während der Faulung unterlegen ist und der etwa einen Monat unter den nachstehenden Bedingungen gehalten wurde. Er darf keine gröberen Teile enthalten und soll möglichst wenig Gas entwickeln. Es ist zweckmäßig, ein größeres Volumen (etwa 10 l) des Impfschlammes mit etwa 5 % Trockenrückstand unter anaeroben Bedingungen im geschlossenen System bei (35 ± 1) °C bereitzuhalten, um eine größere Anzahl von Untersuchungen gleichzeitig durchführen zu können. Im letzten Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Umgebungstemperatur keinen größeren Schwankungen unterliegt (z.B. Abdeckung der Apparatur durch eine Haube o. ä.). Dem Impfschlamm..." kann "... bei der weiteren Lagerung alle 2 Wochen ein geringer Volumenanteil an faulfähigen Stoffen (etwa 0,1 %) in Form von Rohschlamm..." zugesetzt werden. ".. Der Rohschlamm muss frei von toxischen Stoffen sein und sollte keine größeren Teile enthalten. Nach jeder Zugabe muss gründlich gemischt werden. Dieser Impfschlamm darf erst 1 Woche nach der letzten Rohschlammzugabe für den Versuchsansatz verwendet werden." [DIN 38 414 Teil 8, Seite 4]

2.6.7 Probenmasse:

Es werden 50 g der aufbereiteten Probe in die Versuchsapparatur eingesetzt. Die Proben werden mit 50 ml Impfschlamm versetzt und der Ansatz mit Leitungswasser auf 300 ml aufgefüllt.

2.6.8 Referenzansatz:

Zur Kontrolle der Gasbildung des Impfschlammes wird mikrokristalline Cellulose eingesetzt. Dazu werden 1 g Cellulose mit 50 ml Impfschlamm versetzt und der Ansatz mit Leitungswasser auf 300 ml aufgefüllt. Der Referenzansatz kann während der gesamten Versuchsdauer gerührt werden. Bei dem Referenzansatz müssen mindestens 400 Nl/kg erreicht werden, anderenfalls sind die Ergebnisse zu verwerfen und die Versuchsbedingungen und der Impfschlamm müssen überprüft werden.

2.6.9 pH-Wert:

Der pH-Wert des Testansatzes muss bei Beginn und Ende gemessen werden. Wird ein pH-Wert von 6,8 unter- oder von 8,2 überschritten, so darf die Bestimmung nicht gewertet werden. Wird der pH-Wert schon zu Beginn über- bzw. unterschritten und zur Einstellung des pH-Wertes ein Alkalisierungsmittel (Natronlauge oder Kalilauge) bzw. Salzsäure zum Senken des pH-Wertes verwendet, so ist dies bei der Angabe des Ergebnisses zu dokumentieren.

2.6.10 Anzahl der Parallelansätze:

Die Proben werden in drei Parallelansätzen untersucht. Impfschlamm und Cellulose werden in zwei Parallelansätzen untersucht.

2.6.11 Versuchsdauer und Auswertung:

Die Ermittlung der gebildeten Gasvolumina erfolgt analog DIN 38 414 Teil 8, Nr. 10:

Vorlage für die Datensammlung und Berechnung für jeden Ansatz ist Tabelle 1. Mit folgender Gleichung ist die Berechnung des Normvolumens des in den einzelnen Zeitabschnitten gebildeten Gases durchzuführen:

(pL - pW ) x T0
V0 = V x
p0 x T

(1) [nach DIN 38 414 Teil 8, S. 8]

V0 Gasvolumen, in ml
V gebildetes Gasvolumen, in ml
pL Luftdruck zum Zeitpunkt der Ablesung, in mbar
pW Dampfdruck des Wassers bei der Temperatur des umgebenden Raumes, in mbar
T0 Normtemperatur, T0 = 273 K
p0 Normdruck, p0 = 1013 mbar
T Temperatur des Gases bzw. des umgebenden Raumes, in K

Tabelle 1: Muster für die Auswertung des Tests [nach DIN 38 414 Teil 8, S. 9]

1 2 3 4 5 6 7
Datum Uhrzeit Gebildetes Gasvolumen
V
ml
Temperatur
T
K
Dampfdruck des Wassers
pw
mbar
Luftdruck
pL
mbar
Normvolumen
V0
Nml

Das Versuchsprotokoll nach Tabelle 1 ist für jede angesetzte Mischung aus der Probe (V0 VP), dem Referenzansatz (V0 ≅ VR) und dem Impfschlamm (V0 ≅ VIS) zu führen. Das angefallene Gasvolumen wird schrittweise in der Reihenfolge der Ablesungen summiert. Änderungen des Totvolumens, aufgrund veränderter Temperatur- und Druckverhältnisse zwischen den Ablesungen, sind unerheblich und können deshalb vernachlässigt werden. [DIN 38414 Teil 8]

Für die weitere Berechnung sind die Gasvolumina der Probe sowie des Impfschlammes (als arithmetische Mittel des Doppelansatzes) in Tabelle 2 einzutragen.

Das Netto-Gasvolumen (VN) der Probe ergibt sich für gleiche Versuchszeiten als Differenz der Gasvolumina von Probe sowie des arithmetischen Mittels des Doppelansatzes für den Impfschlamm.

Die spezifische Gasbildung VS von der Probe während der Versuchsdauer berechnet man von Ablesung zu Ablesung schrittweise nach der Gleichung:

ΣVn x 102
Vs =
m x wT

(2) [nach DIN 38 414 Teil 8, S. 9] m w T

VS spezifisches, auf die Trockenmasse bezogenes gebildetes Gasvolumen während der Versuchszeit, in l/kg
ΣVn gebildetes Netto-Gasvolumen für die betrachtete Versuchsdauer, in ml
m Masse der eingewogenen Probe, in g
wT Trockenmasse der Probe, in %

Tabelle 2: Muster für die Ermittlung der auf die Trockenmasse bezogenen Gasbildung [nach DIN 38 414 Teil 8, S. 10]

1 2 3 4 5
Versuchsdauer


d
Summe der Normvolumina
VP
Nml
Anteiliges aus dem Impfschlamm entwickeltes Normvolumen
VIS
Nml
Netto-Gasvolumen der Probe (Spalte 2 - Spalte 3)
(VN)
Nml
Spezifische Gasbildung, bezogen auf die Trockenmasse
VS
Nl/kg

Bezugsgröße für die Gasbildung ist die Trockenmasse der Probe [Nl/kg TS]. Der Bewertungszeitraum beträgt 21 Tage und beginnt nach der anfänglichen lag-Phase. Die lag-Phase ist beendet, wenn die mittlere Gasbildung, ausgedrückt als 3-Tage-Mittelwert, 25 % des Wertes beträgt, der sich als 3-Tage-Mittelwert im Bereich der größten Steigung der Gasbildungsfunktion innerhalb der ersten 21 Tage ergibt.

Das Volumen des in der lag-Phase gebildeten Gases wird vom Volumen des in der gesamten Versuchsdauer (lag-Phase + 21 Tage) gebildeten Gases abgezogen und darf nicht mehr als 10 % des Gesamtwertes betragen. Ansonsten darf die Bestimmung nicht gewertet werden. Bis zum Erreichen der maximalen Gasbildungsrate ist arbeitstäglich abzulesen. Zur Darstellung der Analysenfunktion und der 3-Tage-Mittelwerte werden auf der x-Achse die Versuchsdauer (in Tagen) und auf der y-Achse die summierten Gasvolumina (in Nl/kg Trockenmasse) aufgetragen.

Angabe des Ergebnisses:

Das Ergebnis wird mit zwei signifikanten Stellen in Nl/kg Trockenmasse angegeben. Es sind der Mittelwert und die Standardabweichung der Dreifachbestimmung anzugeben. Weicht ein einzelner Wert der Dreifachbestimmung mehr als 20 % vom Mittelwert ab, so ist der Wert als Ausreißer zu eliminieren. Die Berechnung des neuen Mittelwertes erfolgt aus den 2 verbleibenden Werten. Das Ergebnis für die Referenzansätze ist anzugeben."

12.3 Deponieverordnung (DepV)

Vollständige Auflistung der Methoden des Anhang 4 der Deponieverordnung (Probenahme, Probenvorbereitung und Untersuchung von Abfällen)

Parameter Norm / Richtlinie Bemerkung
Probenvorbereitung   Die Probe von festen Abfällen ist durch Vierteln, Brechen, Mahlen so aufzubereiten, dass aus einer Ausgangsprobe von 5 bis 50 kg eine homogene Probe von 1000 g gewonnen wird. Die Probe von pastösen und schlammigen Abfällen ist durch Kollern so aufzubereiten, dass aus einer Ausgangsprobe von 5 bis 50 kg eine homogene Probe gewonnen wird.
Probenahme LAGA PN 2/78 K (12/83) Wird ersetzt durch PN 98 (12/01)


Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff
Aufschlussverfahren DIN EN 13657 (E 10/99)  
pH-Wert DIN ISO 10390 (5/97) Nur für Böden und bodenähnliche Materialien
Trockenrückstand DIN ISO 11465 (12/96)  
DIN EN 14346 (E 2/02)
Cyanid, gesamt DIN ISO 11262 (E 6/95)  
Bestimmung von Arsen DIN ISO 11047 (11/96) Hydrid-AAS
DIN EN ISO 11047 (6/95) AAS
Bestimmung von Cd, Cr, Cu, Ni, Pb, Zn DIN EN ISO 11047 (6/95) AAS
DIN EN ISO 11885 (4/98) ICP-OES


Parameter Norm / Richtlinie Bemerkung
Bestimmung von Hg DIN EN 1483 (8/97)
DIN EN ISO 12338 (10/98)
Für Wasseranalytik
Kaltdampftechnik
Kohlenwasserstoffe DIN EN 14039 (E 12/00)  
Extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX) DIN 38414-17 (11/87)  
Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe DIN EN ISO 10301 (8/97)
Handbuch Altlasten, Bd7: Analysenverfahren; Teil 4 Bestimmung von BTEX/LHKW in Feststoffen aus dem Altlastenbereich (Ausgabe 2000)
Summe C1- und C2 Kohlenwasserstoffe mittels GC-ECD
Benzol und Derivate (BTEX) DIN 38407-9 (5/91)
Handbuch Altlasten, Bd7: Analysenverfahren; Teil 4 Bestimmung von BTEX/LHKW in Feststoffen aus dem Altlastenbereich (Ausgabe 2000)
Für: Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol, Cumol
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe Handbuch Altlasten, Bd7: Analysenverfahren; Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, Ausgabe 1998 Bestimmung polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK); LUA-Merkblatt Nr. 1 (Essen 1994) Bei Feststoffuntersuchungen aus dem Altlastenbereich oder bei Bodenuntersuchungen
Polychlorierte Biphenyle DIN 38414-20 (1/96) Bestimmung von 6 polychlorirten Biphenylen
PCB-Gehalt in Erdölprodukten, Altöl und Isolierflüssigkeiten DIN EN 12766-1
pr EN 12766-2
IEC 61619
 


Festigkeit Gemäß Anhang 4 Nr.2.1 AbfAblV
Parameter Norm / Richtlinie Bemerkung
Flügelscherfestigkeit DIN 4096 (5/80)  
Axiale Verformung DIN 18136 (8/96)  
Einaxiale Druckfestigkeit DIN 18136 (8/96)  
Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz   Gemäß Anhang 4 Nr.2.2 AbfAblV
Glühverlust des Trockenrückstandes der Originalsubstanz DIN 38414-3 (11/85)  
Gesamtkohlenstoff (Total organic carbon, TOC) des Trockenrückstandes der Originalsubstanz Analysenfeine Probe (<2mm). Durch Bestimmen der Differenz aus Gesamtkohlenstoffgehalt (Umsetzen der Probe im Sauerstoffstrom bei 900 - 1300 °C) und anorganischem Kohlenstoff (Austreiben durch Ansäuern und Erhitzen im Sauerstoffstrom) oder direkte Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs nach vorheriger Austreibung des anorganischen Kohlenstoffs mittels Säurebehandlung, Detektion des gebildeten CO2 analog DIN 38409-H3 (6/83). Ersetzt gegen DIN EN 1 3137 (12/01)


Extrahierbare lipophile Stoffe Gemäß Anhang 4, Nr. 2.3 AbfAblV
Parameter Norm / Richtlinie Bemerkung
  Extraktion nach der Richtlinie KW/85 der LAGA "Bestimmung des Gehaltes an Kohlenwasserstoffen in Abfällen" (Stand 03/93) und anschließende gravimetrische Bestimmung nach DIN 38409-H17 (05/81) Anstelle von 1,1,2-Trichlor- 1,22-Trifluorethan ist Petroläther (Siedebereich 40-60 °C) oder ein anderes halogenfreies Lösungsmittel zu verwenden
Bestimmung der Eluatkriterien Gemäß Anhang 4, Nr. 2.4 AbfAblV
Parameter Norm/Richtlinie Bemerkung
Eluatherstellung DIN 38414-S4 (10/84) mit folgenden Ergänzungen/Änderungen:
- Die Originalstruktur der einzusetzenden Probe sollte weitestgehend erhalten bleiben. Grobstückige Materialien sind zu zerkleinern.
- Es soll eine Weithals-Glasflasche (10 cm Durchmesser) verwendet werden
- Einmal pro Minute über Kopf drehen
- Zentrifugieren
- Anschließend einmaliges Filtrieren über Membranfilter (Porenweite 0,45 µm), ggf. Druckfiltration
Wird ersetzt durch DIN EN 12457-4 (E 2/00)
pH-Wert des Eluates DIN 38404-C5 (01/84)  
Leitfähigkeit des Eluates DIN EN 27888 (11/93)  
Gesamtkohlenstoff (Total organic carbon) im Eluat DIN EN 1484 (08/97)  
Phenole im Eluat DIN 38409-H6-3 (06/84)  
Arsen im Eluat DIN EN ISO 1969 (11/96) alternativ DIN EN ISO 11885 (04/98)  
Blei im Eluat DIN 38406-E2 (07/98) alternativ DIN EN ISO 11885 (04/98)  
Chrom VI im Eluat DIN 38405-D24 (05/87)  
Kupfer im Eluat DIN 38406- E11 (09/91) alternativ DIN EN ISO 11885 (04/98)  
Nickel im Eluat DIN 38406-E11 (09/91) alternativ DIN 38409-E22 (03/88)  
Quecksilber im Eluat DIN EN 1483 (08/97)  
Zink im Eluat DIN 38406-E8-1 (10/80) alternativ DIN EN ISO 11885 (09/97)  
Cyanide, leicht freisetzbar, im Eluat DIN 38405-D14-2 (12/88) Bei sulfidhaltigen Abfällen erfolgt die Bestimmung nach DIN 38405-D13-2 (02/81)
Adsorbierbare organische Halogene (AOX) im Eluat DIN EN 1485 (11/96)  
Wasserlöslicher Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrattrockenrückstand des Eluates DIN 38409-H1-2 (01/87)  
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