umwelt-online: Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau (4)

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Anlage 9

Baustoff:

Gießereirestsand
(GRS)

Erläuterungen

V e r w e r t u n g s g e b i e t e
Außerhalb

wasserwirt- schaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeo-
logisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7)

Innerhalb

wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete

Porengrund- wasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrund- wasserleiter ohne aus- reichende Deck-
schichten
gut durchlässige Kluftgrund- wasserleiter einschl. Karstgrund- wasserleiter ohne aus- reichende
Deck-
schichten
20 m breite Rand-
streifen an kleinen Gewässern: Hoch-
wasser- Retentions- räume
WSG III B


HSG IV

WSG III A


HSG III

Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landespla-
nungsrecht
S
T
R
A
ß
E
N
O
B
E
R
B
A
U
lfd.
Nr.
Einsatz 1 2 3 4 5 6 7
 
1 ToB unter wasserun-
durchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton,
Pflaster mit abgedichteten Fugen)
+ + - + - - + - (+) - - - -
2 ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) - + - H   - - - - - - - -
3 ToB unter wasserdurchlässiger Deckschicht (Rasengittersteine, Deckschicht ohne Bindemittel) / / * / / / / / / / / / /
4 Tragschicht bitumengebunden + + + + + + + + + + + + +
5 Tragschicht hydraul. gebunden + + + + + + + + + - - - -
6 Decke bitumen- oder hydraul gebunden + + + + + + + + + + + + +
7 Deckschicht ohne Bindemittel / / / / / / / / / / / / /
8 Einsatz lfd. Nr. 1, 4, 5, 6 in Straßen mit Entwässerung-
srinnen
- + D + D D D + D D D D D
E
R
D
B
A
U
9 Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/ Bodenplatten) + + + + - + / - (+) - - - -
10 Unterbau bis 1 m mit kulturf. B. - + - - - - - - - - - - -
11 Damm gemäß Bild l + + + + - - - - - - - - -
12 Damm gemäß Bild 2 + + + + - + - - + - - - -
13 Damm gemäß Bild 3 + + + + - + - - + - - - -
14 Lärmschutzwall mit kulturf. B. - - - - - - - - - - - - -
15 Lärmschutzwall gem. Bild 4 od. 5 + + - + - - - - - - - - -

Anlage 10

Baustoff:

Kupolofenschlacke aus Gießereien

(GKOS)

V e r w e r t u n g s g e b i e t e
Außerhalb

wasserwirt- schaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydroge-
ologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7)

Innerhalb

wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete

Porengrund- wasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrund- wasserleiter ohne aus- reichende Deck- schichten gut durchlässige Kluftgrund- wasserleiter einschl. Karstgrund- wasserleiter ohne aus- reichende Deck- schichten 20 m breite Rand- streifen an kleinen Gewässern: Hochwasser- Retentions- räume WSG III B


HSG IV

WSG III A


HSG III

Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landespla-
nungsrecht
S
T
R
A
ß
E
N
O
B
E
R
B
A
U
lfd.
Nr.
Einsatz 1 2 3 4 5 6 7
 
1 ToB unter wasserun-
durchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton,
Pflaster mit abgedichteten Fugen)
+ + + + + + + + + + + + +
2 ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) + + + + + + + + + + + + +
3 ToB unter wasserdurch-
lässiger Deckschicht (Rasengitter-
steine, Deckschicht ohne Bindemittel)
+ + + + + + + + + - - - -
4 Tragschicht bitumengebunden + + + + + + + + + + + + +
5 Tragschicht hydraul. gebunden + + + + + + + + + + + + +
6 Decke bitumen- oder hydraul gebunden + + + + + + + + + + + + +
7 Deckschicht ohne Bindemittel / / / / / / / / / / / / /
8 Einsatz lfd. Nr. 1, 4, 5, 6 in Straßen mit Entwässerungs-
rinnen
+ + + + + + + + + + + + +
E
R
D
B
A
U
9 Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/ Bodenplatten) + + + + + + - + + - - - -
10 Unterbau bis 1 m mit kulturf. B. + + + + + + - + + - - - -
11 Damm gemäß Bild 1 + + + + + + - + + - + - +
12 Damm gemäß Bild 2 + + + + + + + + + + + + +
13 Damm gemäß Bild 3 + + + + + + - + + - + - +
14 Lärmschutzwall mit kulturf. B. + + + + + + - + + - - - -
15 Lärmschutzwall gem. Bild 4 od. 5 + + + + + + - + + - + - +

Anhang:

Abkürzungen, Definitionen und Erläuterungen zu Anlage 1 bis 10

1 Verwertungsgebiete

Zu Spalte 2: Porengrundwasserleiter und wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten

Wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter sind

Anhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Nicht ausreichende Deckschichten sind natürliche Deckschichten mit einer Mächtigkeit <1m und einem kf-Wert > 10-7m/s oder mit einer Mächtigkeit von <0,5 m und einem kf-Wert > 10-8m/s.

Anhaltspunkte über die kf-Werte in den oberen zwei Metern der Böden liefern die Bodenkarten (Maßstab 1:50.000) des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Zu Spalte 3: Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten

Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter sind

Anhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von gut wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern einschl. Karstgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Zu Spalte 4: 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern; Hochwasser-Retentionsräume

Kleine Gewässer sind Gewässeroberläufe mit einem oberirdischen Einzugsgebiet von < 5 km2. Die Größe der Gewässer ist den Stationierungskarten des Landesumweltamtes NRW (1:25000) sowie dem zugehörigen Tabellenwerk "Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in NRW" zu entnehmen.

Straßenseitengräben zählen hier nicht zu den Gewässern.

Beim Einsatz der hier angesprochenen Mineralstoffe im Straßenbau innerhalb eines 20 m breiten Randstreifens parallel zu den kleinen Gewässern sind die in den Anlagen 1 bis 10 eingetragenen Anforderungen zu beachten. Kreuzungen zwischen Straßen und Gewässern sind ausgenommen.

Hochwasser-Retentionsräume sind Gebiete, die zur Rückhaltung von Hochwasserabflüssen dienen.

Zu Spalte 5: WSG III B, HSG IV

WSG III B: Schutzzone III B von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten

HSG IV: Schutzzone IV gegen qualitative Beeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten

Festgesetzte WSG und HSG werden in den Amtsblättern der Bezirksregierungen veröffentlicht.

Geplante WSG und HSG sind bei den unteren Wasserbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) und den zuständigen

Staatlichen Umweltämtern NRW zu erfragen.

Zu Spalte 6: WSG III A, HSG III

WSG III A: Schutzzone III A von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten

HSG III: Schutzzone III gegen qualitative Beeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten

Zu Spalte 7: Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht

Nach Landesplanungsrecht können solche Gebiete noch zu Wasserschutzgebieten erklärt werden. Hinsichtlich Flächengröße und Schutzwürdigkeit entsprechen sie den Schutzzonen III A von Trinkwasserschutzgebieten. Die

Lage der künftigen Fassungsanlage ist noch frei wählbar. Diese Gebiete sind in den Gebietsentwicklungsplänen der Bezirksregierungen ausgewiesen.

Unterspalten 1 bis 7: Gw >01 < 1 Gw >1

Gw >0,1 < 1: Abstand zwischen höchstem zu erwartenden Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis zwischen mehr als 0,1 m und 1 m. Wichtig ist hier, dass der eingebaute Stoff dauerhaft oberhalb des höchsten Grundwasserstandes liegt.

Gw >1: Abstand zwischen höchstem zu erwartendem Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis von mehr als 1 m.

Der höchste zu erwartende Grundwasserstand im Bereich einer Baumaßnahme ergibt sich aus den langjährigen Messungen des Landesgrundwasserdienstes NRW anhand der verfügbaren Messstellen im Umfeld. Auskunft geben die zuständigen Staatlichen Umweltämter.

2 Einsatz

Lfd. Nr. 1 bis 3: ToB

ToB: Tragschicht ohne Bindemittel

Lfd. Nr. 8: Einsatz lfd. Nr. 1, 4, 5, 6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen

Gemeint sind hier z.B. Stadtstraßen. Die Eintragungen in dieser Zeile ergeben sich aus den Eintragungen in den lfd. Nrn. 1, 4, 5 und 6.

Lfd. Nr. 10: Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem Boden

Lfd. Nr. 14: Lärmschutzwall mit kulturfähigem Boden

Der kulturfähige Boden nach lfd. Nr. 10 und 14 muss die Anforderungen an die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht gemäß § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, insbesondere die Vorsorgewerte (in mg/kg Trockenmasse) des Anhanges 2, Nr. 4 in Verbindung mit den Anwendungsregelungen einhalten:

Bodenart Cadmium Blei Chrom Kupfer Quecksilber Nickel Zink
Ton 1,5 100 100 60 1 70 200
Lehm/Schluff 1 70 60 40 0,5 50 150
Sand 0,4 40 30 20 0,1 15 60
Bodenart polychlorierte Biphenyle
(PCB6)
Benzo (a) pyren polycycl. arom Kohlenwasserstoffe(PAK16)
Humusgehalt >8% 0,1 1 10
Humusgehalt < 8% 0,05 0,3 3

3 Eintragungen

+: Zugelassen
-: Nicht zugelassen
/: Bautechnisch nicht relevant
A (betr. Spalten 1, 5, 6, 7): Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend Erläuterungen zu Spalte 2).
B (betr. Spalte 3): Zugelassen auf folgenden paläozoischen Karstgrundwasserleitern:
Devonische Massenkalke  
Wülfrather Massenkalk von Velbert bis Wülfrath
Massenkalkzug Heiligenhaus Heiligenhaus
Wuppertaler Massenkalk von Mettmann über Wuppertal bis Schwelm
Attendorn-Elsper Doppelmulde (Massenkalk) Attendorn, Finnentrop, Lennestadt
Warsteiner Massenkalk Warstein, Suttrop, Kallenhardt
Briloner Massenkalk zwischen Altenbüren, Brilon, Alme, Bleiwäsche und Madfeld
Remscheid-Altenaer Sattel (Massenkalk) zwischen Hagen und Hönnetal
(Hagen, Hohenlimburg, Lethmathe, Iserlohn, Hemer, Volkringhausen, Balve, Garbeck, Höveringhausen)
Sötenicher Mulde(Dolomit) Sötenich, Marmagen, Urft, Nöthen, Arloff
Blankenheimer Mulde (Massenkalk und Dolomit) Kronenburg, Dahlem, Schmidtheim, Blankenheim, Tondorf, Buir
Dollendorfer Mulde (Massenkalk) von Landesgrenze über Ripsdorf, Lommersdorf bis Landesgrenze
Kalkzüge Aachen-Stolberg(Kohlenkalk) Aachen bis Haaren/Landesgrenze, Kornelimünster, Stolberg, Hastenrath
C (betr. Spalte 5 u. 6):

Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend Erläuterungen zu Spalte 2) im Abstand von mindestens 1 km zur Fassungsanlage.

D (betr. lfd. Nr. 8):

Zugelassen wie in den lfd. Nrn. 1, 4, 5, 6 ausgeführt.

E (betr. Waschberge WB 1 und WB II):

Zugelassen bei einem Verdichtungsgrad des eingebauten Materials von DPR > 98%.

F (betr. Waschberge WB 1):

Zugelassen bei einem Verdichtungsgrad des eingebauten Materials von DPR > 100%.

G (betr. Steinkohlenflugasche, SFA):

Zugelassen unter folgenden Voraussetzungen:
Wasserdurchlässigkeit kf < 1 × 10-8 m/s (Laborwert gem. an DIN 18 127 hergestellten Probekörpern und Versuchsdurchführung in Anlehnung an DIN 18 130) im Rahmen der Eignungsuntersuchung und der Güteüberwachung. Nachweis gilt beim Einbau als erbracht, wenn die im Baufeld gemäß DIN 18 125 T.2 ermittelte Trockendichte mindestens so groß ist wie die Trockendichte im Labor bei einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf < 10-8 m/s.

H (betr. lfd. Nr. 2):

Verdichtungsgrad der ToB > 103 % Gefälle (Quer- oder Längsgefälle) der Pflasterdecke oder des Plattenbelags > 3,5%, Fugenbreite < 5 mm.

K (betr. lfd. Nr. 7):

Zugelassen außerhalb von Wohngebieten.

L (betr. lfd. Nr. 11, 12, 13 und 15)

Bautechnisch nicht erforderlich

( ) (= Klammern, betr. Spalten 5, 6, 7):
Während der Bauphase darf die offene Fläche folgende Werte nicht überschreiten:
WSG III B/HSG IV: (Spalte 5) 5000 m2
WSG III A/HSG III: (Spalte 6) 2000 m2
Bereiche zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht: (Spalte 7) 2000 m2

Bild 1: Damm, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit kulturfähigem Boden

Bild 2: Damm, Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden

Bild 3: Damm, Anspritzungen mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Bodem

Bild 4: Lärmschutzwall, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden

Bild 5: Lärmschutzwall, Abdeckung mit bedingtem Boden und natürlichem/kulturfähigem Boden

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